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BAG, 19.10.1988 - 4 AZR 354/88 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit des Tarifvertrages für Großhandel auf Angestellte im Einzelhandel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 59/90
Mischbetrieb; Tarifpluralität
Der Betrieb der Klägerin fällt als sogenannter Mischbetrieb, der sowohl Bücher verlegt (herstellender Buchhandel) als auch Fachzeitschriften, nach seinem überwiegenden Betriebszweck, der durch die überwiegende Arbeitszeit der Arbeitnehmer bestimmt wird, als Ganzer unter den Geltungsbereich des MTV Buchhandel (vgl. BAG Urteil vom 19. Oktober 1988 - 4 AZR 354/88 - nicht veröffentlicht; BAGE 56, 357, 363 = AP Nr. 18 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; BAGE 55, 67 = AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAGE 55, 78 = AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und BAG Urteil vom 21. März 1984 - 4 AZR 61/82 - nicht veröffentlicht, im Anschluß an BAGE 25, 188, 193 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, mit weiteren Nachweisen). - LAG Hessen, 19.01.2016 - 15 Sa 46/15
Anspruch eines bei einem Unternehmen der Kontraktlogistik eingesetzten …
Zwar steht es den Tarifparteien frei, die Zuordnung von Mischbetrieben anders zu regeln und dabei auch Konzernzuordnungsgesichtspunkte oder wirtschaftliche Kriterien (zum Beispiel die Abhängigkeit von einem Auftraggeber) zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 19. Oktober 1988 - 4 AZR 354/88 - BeckRS 1988, 30728188;… Löwisch/Rieble, Tarifvertragsgesetz, 3. Auf l.2012, § 4 Rn. 206). - LAG Hessen, 19.01.2016 - 15 Sa 47/15
Anspruch eines bei einem Unternehmen der Kontraktlogistik eingesetzten …
Zwar steht es den Tarifparteien frei, die Zuordnung von Mischbetrieben anders zu regeln und dabei auch Konzernzuordnungsgesichtspunkte oder wirtschaftliche Kriterien (zum Beispiel die Abhängigkeit von einem Auftraggeber) zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 19. Oktober 1988 - 4 AZR 354/88 - BeckRS 1988, 30728188;… Löwisch/Rieble, Tarifvertragsgesetz, 3. Auf l.2012, § 4 Rn. 206).
- LAG Niedersachsen, 10.10.2007 - 17 Sa 14/07
Auslegung - Bezirkstarifvertrag - Betriebsbegriff
Mangels einer entsprechenden tariflichen Bestimmung verbietet sich insbesondere die Gleichsetzung mit dem Betriebsbegriff des Betriebsverfassungsgesetzes oder dem Dienststellenbegriff des Personalvertretungsrechts (BAG vom 19.10.1988 - 4 AZR 354/88 nv und vom 31.8.1988 - 4 AZR 165/88 - nv). - LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2015 - 7 Sa 144/15
Anspruch auf Zahlung von Branchenzuschlägen - Tarifvertrag über Branchenzuschläge …
Zwar steht es den Tarifparteien frei, die Zuordnung von Mischbetrieben anders zu regeln und dabei auch Konzernzuordnungsgesichtspunkte oder wirtschaftliche Kriterien (zum Beispiel die Abhängigkeit von einem Auftraggeber) zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 19. Oktober 1988 - 4 AZR 354/88 - BeckRS 1988, 30728188;… Löwisch/Rieble , Tarifvertragsgesetz, 3. Aufl.2012, § 4 Rn. 206). - LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2015 - 7 Sa 145/15
Anspruch auf Zahlung von Branchenzuschlägen - Tarifvertrag über Branchenzuschläge …
Zwar steht es den Tarifparteien frei, die Zuordnung von Mischbetrieben anders zu regeln und dabei auch Konzernzuordnungsgesichtspunkte oder wirtschaftliche Kriterien (zum Beispiel die Abhängigkeit von einem Auftraggeber) zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 19. Oktober 1988 - 4 AZR 354/88 - BeckRS 1988, 30728188;… Löwisch/Rieble , Tarifvertragsgesetz, 3. Aufl.2012, § 4 Rn. 206). - LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2015 - 7 Sa 146/15
Anspruch auf Zahlung von Branchenzuschlägen - Tarifvertrag über Branchenzuschläge …
Zwar steht es den Tarifparteien frei, die Zuordnung von Mischbetrieben anders zu regeln und dabei auch Konzernzuordnungsgesichtspunkte oder wirtschaftliche Kriterien (zum Beispiel die Abhängigkeit von einem Auftraggeber) zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 19. Oktober 1988 - 4 AZR 354/88 - BeckRS 1988, 30728188;… Löwisch/Rieble , Tarifvertragsgesetz, 3. Aufl.2012, § 4 Rn. 206). - ArbG Köln, 01.10.2013 - 14 Ca 2242/13
Branchenzuschläge in der Zeitarbeit - Metallindustrie
Auch handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Hilfsbetrieb, da vorliegend von einer eigenen Betriebsstruktur des Kunden auszugehen ist (vgl. zum Hilfsbetrieb BAG 19.10.1988, 4 AZR 354/88, juris).