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   BAG, 19.10.2016 - 4 ABR 27/15   

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BAG, 19.10.2016 - 4 ABR 27/15 (https://dejure.org/2016,56001)
BAG, Entscheidung vom 19.10.2016 - 4 ABR 27/15 (https://dejure.org/2016,56001)
BAG, Entscheidung vom 19. Oktober 2016 - 4 ABR 27/15 (https://dejure.org/2016,56001)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Zustimmungsersetzung: korrigierende Rückgruppierung - Überleitung nach TVÜ-VKA iVm. Kr-Anwendungstabelle

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Zustimmungsersetzung - korrigierende Rückgruppierung - Überleitung nach TVÜ-VKA iVm. Kr-Anwendungstabelle

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 3 TVÜ-VKA, § 4 Abs 1 TVÜ-VKA, § 8 Abs 4 TVÜ-VKA, Anl 1b BAT
    Zustimmungsersetzung - korrigierende Rückgruppierung - Überleitung nach TVÜ-VKA iVm. Kr-Anwendungstabelle

  • IWW

    Anlage 1b zum BAT, § 99 Abs. 4 BetrVG, § ... 99 Abs. 1 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 2, Abs. 3 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG, § 22 BAT, § 92 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO, § 1 TVG, Anlage 1a zum BAT, Anlagen A, B des TVöD, § 16 TVöD, § 242 BGB

  • Wolters Kluwer

    Überleitung in neue tarifliche Entgeltordnung als mitbestimmungspflichtige Umgruppierung; Eingruppierungsmethodik beim Übergang vom BAT zum TVöD bei originären und bei Aufstiegs-Eingruppierungen

  • Betriebs-Berater

    BAG:: Korrigierende Rückgruppierung bei Überleitung nach TVÜ-VKA stellt mitbestimmungspflichtige Einzelmaßnahme iSv § 99 BetrVG dar

  • rewis.io

    Zustimmungsersetzung - korrigierende Rückgruppierung - Überleitung nach TVÜ-VKA iVm. Kr-Anwendungstabelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht - Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen; Zustimmungsersetzung; korrigierende Rückgruppierung; Überleitung nach TVÜ -VKA iVm. Anlage 4 (Kr-Anwendungstabelle)

  • rechtsportal.de

    Überleitung in neue tarifliche Entgeltordnung als mitbestimmungspflichtige Umgruppierung

  • datenbank.nwb.de

    Zustimmungsersetzung - korrigierende Rückgruppierung - Überleitung nach TVÜ-VKA iVm. Kr-Anwendungstabelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Korrigierende Rückgruppierung - und die Mitbestimmung des Betriebsrats

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen - Zustimmungsersetzung - korrigierende Rückgruppierung - Überleitung nach TVÜ-VKA iVm. Anlage 4 (Kr-Anwendungstabelle)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2017, 755
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 19.10.2016 - 4 ABR 27/15
    bb) Bei der Überleitung in die neue Entgeltordnung des TVöD/VKA nach den Vorschriften der §§ 3 bis 7 TVÜ-VKA handelt es sich um eine mitbestimmungspflichtige Umgruppierung iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (ausführlich BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 50 ff. mwN, BAGE 130, 286) .

    Dies begründet das Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats iSd. § 99 Abs. 1 BetrVG (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 53, aaO) .

    d) Hiernach erfolgt die Zuordnung entsprechend den Vergütungsgruppen, in denen die Beschäftigten im September 2005 rechtlich zutreffend eingruppiert waren (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 54 mwN, BAGE 130, 286) .

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 28/06

    Rückgruppierung eines Kraftfahrers

    Auszug aus BAG, 19.10.2016 - 4 ABR 27/15
    Der Betriebsrat hat keine besonderen Umstände geltend gemacht, die die Rechtsausübung als rechtsmissbräuchlich erscheinen lassen (vgl. hierzu etwa BAG 24. Januar 2007 - 4 AZR 28/06 - Rn. 31 mwN) .
  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

    Auszug aus BAG, 19.10.2016 - 4 ABR 27/15
    In den Folgen richtiger Anwendung des geltenden Rechts liegt kein "Nachteil" iSd. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG (BAG 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - zu B II 5 der Gründe, BAGE 102, 135) .
  • BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 29/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 19.10.2016 - 4 ABR 27/15
    Soweit in ihnen die Arbeitgeberin als Datum der Rückgruppierung den 1. Dezember 2012 aufgenommen hat, ist dieses ohne eigenständige Bedeutung, da Gegenstand eines Verfahrens auf Ersetzung der Zustimmung nach § 99 Abs. 4 BetrVG allein die Frage ist, ob die beabsichtigte personelle Maßnahme angesichts der vom Betriebsrat geltend gemachten Verweigerungsgründe gegenwärtig und zukünftig zulässig ist und nicht, ob die Maßnahme im Zeitpunkt der Antragstellung oder in einem anderen früheren Zeitpunkt zulässig war (vgl. BAG 30. September 2014 - 1 ABR 79/12 - Rn. 18; 11. September 2013 - 7 ABR 29/12 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 58/13

    Personelle Einzelmaßnahmen - Unterrichtung - Vorlage von Unterlagen -

    Auszug aus BAG, 19.10.2016 - 4 ABR 27/15
    Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei der vom Arbeitgeber noch beabsichtigten personellen Einzelmaßnahme; diese bedarf daher der Zustimmung des Betriebsrats (BAG 14. April 2015 - 1 ABR 58/13 - Rn. 14; 9. Oktober 2013 - 7 ABR 1/12 - Rn. 31) .
  • BAG, 21.05.2015 - 6 AZR 349/14

    Besitzstandszulage bei Beendigung zulageberechtigender Tätigkeit nach dem TVK -

    Auszug aus BAG, 19.10.2016 - 4 ABR 27/15
    Die Tarifautonomie schließt vielmehr auch die Befugnis der Tarifvertragsparteien zu Entgeltregelungen ein, die den Betroffenen ungerecht und Außenstehenden nicht zwingend sachgerecht erscheinen (BAG 21. Mai 2015 - 6 AZR 349/14 - Rn. 34) .
  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag

    Auszug aus BAG, 19.10.2016 - 4 ABR 27/15
    Das ergibt eine Auslegung der Kr-Anwendungstabelle, die Inhaltsnormen iSd. § 1 TVG enthält (zu den Kriterien der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags vgl. etwa BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 19 ff., BAGE 150, 184; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - zu I 1 b aa der Gründe, BAGE 111, 204) .
  • BAG, 22.01.2003 - 4 ABR 12/02

    Umgruppierung - korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 19.10.2016 - 4 ABR 27/15
    Das gilt gleichermaßen, wenn die bisherige Überleitung als falsch angesehen wird und erneut im Zusammenhang mit einer korrigierenden Rückgruppierung (vgl. dazu BAG 22. Januar 2003 - 4 ABR 12/02 - zu B I der Gründe) in Frage steht.
  • LAG Baden-Württemberg, 28.01.2015 - 19 TaBV 5/14
    Auszug aus BAG, 19.10.2016 - 4 ABR 27/15
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28. Januar 2015 - 19 TaBV 5/14 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 269/15

    Einmalzahlung zur Abgeltung des Strukturausgleichs - Auslegung des Merkmals

    Auszug aus BAG, 19.10.2016 - 4 ABR 27/15
    sich noch nicht vollzogen hat, aber an sich möglich ist, oder aber ob ein Aufstieg in eine bestimmte Vergütungsgruppe nicht möglich ist ("ohne Aufstieg nach") (vgl. jew. m. Bsp. BeckOK TVöD/Keilhold aaO TVÜ-VKA § 4 Rn. 10 f.; Dassau/Wiesend-Rothbrust TVöD-V 6. Aufl. § 4 TVÜ-VKA Rn. 6; vgl. zum Merkmal "Aufstieg - ohne" in ähnlichen tariflichen Regelungen BAG 12. Mai 2016 - 6 AZR 269/15 - Rn. 11 mwN) .
  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 503/12

    Jubiläumszuwendung - Günstigkeitsvergleich

  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 456/14

    Eingruppierung - Klageänderung in der Revisionsinstanz

  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 79/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Übernahme eines Leiharbeitnehmers - nicht

  • BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 1/12

    Versetzung - Zustimmungsverweigerung

  • BAG, 11.10.2022 - 1 ABR 16/21

    Zustimmungsersetzung - innerbetriebliche Stellenausschreibung

    Entscheidend ist vielmehr, ob die beabsichtigte personelle Maßnahme angesichts der vom Betriebsrat geltend gemachten Verweigerungsgründe gegenwärtig und zukünftig zulässig ist (vgl. BAG 27. April 2022 - 4 ABR 25/21 - Rn. 14; 19. Oktober 2016 - 4 ABR 27/15 - Rn. 9 mwN) .
  • BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 4/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung

    In dieser spezifischen tariflichen Überleitungssystematik liegt der Unterschied zu der der Entscheidung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 22. April 2009 (- 4 ABR 14/08 - BAGE 130, 286; vgl. auch BAG 19. Oktober 2016 - 4 ABR 27/15 - Rn. 13) zugrunde liegenden Fallgestaltung, bei der es um die der Mitbeurteilung des Betriebsrats unterliegende (und im vorliegenden Streitfall unstreitig mitbestimmt vorgenommene) Überleitung in die Entgeltordnung (VKA) nach den Vorschriften der §§ 3 bis 7 TVÜ-VKA ging.
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2019 - 18 LP 4/18

    Ablehnung; aktualisierte Einreihung; Beibehaltung; Beschäftigte; Bestätigung;

    4/16 August 2016); Kallenberg, Die Beteiligung der Personalvertretung bei Überleitung und Eingruppierung der Beschäftigten in den TVöD/TV-L, ZfPR 2007, 20, 21; von Steinau-Steinrück/Schmidt, Überblick zum TVöD: "Ein Weiter so im neuen Gewand"?, NZA 2006, 518, 522; a.A.: Gronimus, Auswirkungen des neuen Tarifvertrages auf die Arbeitsstrukturen der Personalräte, PersV 2006, 204, 210; Sommer, in: Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, 14. Aufl. 2018, § 75 Rn. 8g; Baden, in: Altvater/Baden/Baunack/Berg/Dierßen/Herget/Kröll/Lenders/Noll, BPersVG, 10. Aufl. 2019, § 75 Rn. 36, 36a; BAG, Beschl. v. 19.10.2016 - 4 ABR 27/15 -, juris Rn. 13, und v. 22.4.2009 - 4 ABR 14/08 -, BAGE 130, 286, juris Rn. 52, jeweils zu § 99 Abs. 1 BetrVG).
  • BAG, 27.04.2022 - 4 ABR 25/21

    Tätigkeitsmerkmale für Leitende Beschäftigte in der Pflege

    Gegenstand eines Verfahrens auf Ersetzung der Zustimmung nach § 99 Abs. 4 BetrVG ist allein, ob die beabsichtigte personelle Maßnahme angesichts der vom Betriebsrat geltend gemachten Verweigerungsgründe gegenwärtig und zukünftig zulässig ist, aber nicht, ob die Maßnahme im Zeitpunkt der Antragstellung oder in einem anderen früheren Zeitpunkt zulässig war (vgl. BAG 19. Oktober 2016 - 4 ABR 27/15 - Rn. 9 mwN) .
  • LAG Köln, 24.01.2020 - 9 TaBV 55/19

    Überleitung der Beschäftigten in den TVöD ; Ablehnung einer Höhergruppierung;

    Der Abschluss des einheitlichen Umgruppierungsvorgangs (dazu BAG, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - 4 ABR 27/15 -, Rn. 13, juris) erfolgt hier erst durch die Bescheidung des Höhergruppierungsantrags, bei dem inzidenter die durch den Tarifvertrag erfolgte Zuordnung überprüft wird.
  • LAG Hamm, 17.07.2020 - 1 Sa 211/20
    Das Beteiligungsrecht des § 99 BetrVG erfasst jeglichen Umgruppierungsvorgang, also sowohl die Überleitung in eine andere Entgeltgruppe nach einer Änderung der zugewiesenen Arbeitsaufgabe als auch eine Umgruppierung ohne eine solche Änderung, also auch die sog. korrigierende Rückgruppierung (vgl. dazu BAG Beschl. v. 19.10.2016 - 4 ABR 27/15; Beschl. v. 22.01.2003 - 4 ABR 12/02; Beschl. v. 22.04.2009 - 4 ABR 14/08).
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.10.2017 - 0124/34
    a) Maßgeblich für die Beurteilung der objektiven Fehlerhaftigkeit der Eingruppierung bzw. der "richtigen" Eingruppierung ist die Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung, mithin der letzten mündlichen Anhörung der Beteiligten vor dem Kirchengerichtshof (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 79/12; 19. Oktober 2016 - 4 ABR 27/15).
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.10.2017 - KGH.EKD II-124/34
    a) Maßgeblich für die Beurteilung der objektiven Fehlerhaftigkeit der Eingruppierung bzw. der "richtigen" Eingruppierung ist die Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung, mithin der letzten mündlichen Anhörung der Beteiligten vor dem Kirchengerichtshof (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 79/12; 19. Oktober 2016 - 4 ABR 27/15).
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