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   BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 76/13   

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https://dejure.org/2014,50065
BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 76/13 (https://dejure.org/2014,50065)
BAG, Entscheidung vom 19.11.2014 - 4 AZR 76/13 (https://dejure.org/2014,50065)
BAG, Entscheidung vom 19. November 2014 - 4 AZR 76/13 (https://dejure.org/2014,50065)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/TdL

  • openjur.de

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/TdL

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 1 S 2 ArbGG, § 60 Abs 4 S 2 ArbGG, § 263 ZPO, § 12 Entgeltgr Ä3 Fallgr 1 TV-Ärzte
    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/TdL

  • IWW

    § 60 Abs. 4 Satz 2 ArbGG, § 145 BGB, § 139 ZPO, § 278 Abs. 6 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Oberarztes; Begriff der Übertragung der medizinischen Verantwortung i.S. von § 12 Entgeltgruppe Ä3 TV-Ärzte/TdL

  • bag-urteil.com

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/TdL

  • rewis.io

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/TdL

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/TdL)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht; Eingruppierungsrecht - Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/TdL; Unterstellung eines Facharztes; arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; ungeteilte medizinische Verantwortung; nicht vollständig abgefasstes Urteil bei Verkündungstermin

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/TdL

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/TdL - Unterstellung eines Facharztes - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - ungeteilte medizinische Verantwortung - nicht vollständig abgefasstes Urteil bei Verkündungstermin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 1024
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Niedersachsen, 13.01.2023 - 6 Sa 139/22
    Soweit die Klägerin geltend macht, es habe sich eine bestimmte Eingruppierungsstruktur bei der Beklagten herausgebildet und sie übe die gleiche Tätigkeit aus, wie die von ihr benannten Beschäftigten, ergibt sich daraus nicht, dass die Beklagte die von der Klägerin benannten Mitarbeitenden in bestimmten Funktionen bewusst übertariflich vergütet (vgl. BAG, 19.11.2021 - 4 AZR 76/13 - Rn. 46 und 47).
  • LAG München, 27.10.2015 - 7 Sa 1000/14

    Betriebliche Altersversorgung; Unterstützungskasse; Geschäftsbesorgungsvertrag;

    Der Umstand, dass bei Verkündung das Urteil noch nicht vollständig abgefasst war, stellt keinen Revisionsgrund, sondern nur eine unerhebliche Verletzung einer Ordnungsvorschrift dar (BAG, Urteil 19.11.2014 - 4 AZR 76/13; 25.09.2003 - 8 AZR 472/02).
  • LAG Köln, 16.02.2022 - 3 Sa 412/21

    Eingruppierung S8b TVöD -B; Einzelfall

    Insoweit hätte es des substantiierten Tatsachenvortrags bedurft, dass die Beklagte eine Gruppenbildung vorgenommen hätte, die andere Beschäftigte mit der gleichen Tätigkeit bewusst übertariflich vergüten würde (vgl. BAG, Urteil vom 19.11.2014 - 4 AZR 76/13, AP Nr. 72 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arzt).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.10.2016 - 1 Sa 9/16

    Eingruppierung - Meister

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 465/09 - Rn 40; BAG 21. September 2011 - 4 AZR 802/09 - Rn. 26; BAG 19. November 2014 - 4 AZR 76/13 - Rn. 49) gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung nur dann, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbar generalisierenden Prinzip aufgrund einer abstrakten Regelung gewährt.
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