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   BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 76/13   

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https://dejure.org/2014,50065
BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 76/13 (https://dejure.org/2014,50065)
BAG, Entscheidung vom 19.11.2014 - 4 AZR 76/13 (https://dejure.org/2014,50065)
BAG, Entscheidung vom 19. November 2014 - 4 AZR 76/13 (https://dejure.org/2014,50065)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 1 S 2 ArbGG, § 60 Abs 4 S 2 ArbGG, § 263 ZPO, § 12 Entgeltgr Ä3 Fallgr 1 TV-Ärzte
    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/TdL

  • IWW

    § 60 Abs. 4 Satz 2 ArbGG, § 145 BGB, § 139 ZPO, § 278 Abs. 6 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Oberarztes; Begriff der Übertragung der medizinischen Verantwortung i.S. von § 12 Entgeltgruppe Ä3 TV-Ärzte/TdL

  • bag-urteil.com

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/TdL

  • rewis.io

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/TdL

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht; Eingruppierungsrecht - Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/TdL; Unterstellung eines Facharztes; arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; ungeteilte medizinische Verantwortung; nicht vollständig abgefasstes Urteil bei Verkündungstermin

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/TdL

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/TdL - Unterstellung eines Facharztes - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - ungeteilte medizinische Verantwortung - nicht vollständig abgefasstes Urteil bei Verkündungstermin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 1024
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 188/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 76/13
    aa) Für die Eingruppierung des Klägers ist nach § 12 TV-Ärzte/TdL die zeitlich mindestens zur Hälfte auszuübende Tätigkeit maßgebend (vgl. BAG 17. November 2010 - 4 AZR 188/09 - Rn. 23; 20. Oktober 2010 - 4 AZR 138/09 - Rn. 24, jew. mwN) .

    Ihm muss auch mindestens eine Fachärztin oder ein Facharzt der Entgeltgruppe Ä 2 TV-Ärzte/TdL unterstellt sein (grdl. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, BAGE 132, 365; weiterhin 26. Januar 2011 - 4 AZR 263/09 - Rn. 17; 17. November 2010 - 4 AZR 188/09 - Rn. 38; zu Fachärzten für Anästhesiologie 20. April 2011 - 4 AZR 453/09 - Rn.  33 ff.; 15. Juni 2011 - 4 AZR 782/09 - Rn. 29) .

    Erforderlich ist vielmehr, dass die auszuübende Tätigkeit selbst die Anforderungen des tariflichen Tätigkeitsmerkmals erfüllt (st. Rspr., grdl. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 57 ff., BAGE 132, 365; sowie 17. November 2010 - 4 AZR 188/09 - Rn. 42) .

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 76/13
    Ihm muss auch mindestens eine Fachärztin oder ein Facharzt der Entgeltgruppe Ä 2 TV-Ärzte/TdL unterstellt sein (grdl. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, BAGE 132, 365; weiterhin 26. Januar 2011 - 4 AZR 263/09 - Rn. 17; 17. November 2010 - 4 AZR 188/09 - Rn. 38; zu Fachärzten für Anästhesiologie 20. April 2011 - 4 AZR 453/09 - Rn.  33 ff.; 15. Juni 2011 - 4 AZR 782/09 - Rn. 29) .

    Erforderlich ist vielmehr, dass die auszuübende Tätigkeit selbst die Anforderungen des tariflichen Tätigkeitsmerkmals erfüllt (st. Rspr., grdl. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 57 ff., BAGE 132, 365; sowie 17. November 2010 - 4 AZR 188/09 - Rn. 42) .

  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 453/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 76/13
    Ihm muss auch mindestens eine Fachärztin oder ein Facharzt der Entgeltgruppe Ä 2 TV-Ärzte/TdL unterstellt sein (grdl. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, BAGE 132, 365; weiterhin 26. Januar 2011 - 4 AZR 263/09 - Rn. 17; 17. November 2010 - 4 AZR 188/09 - Rn. 38; zu Fachärzten für Anästhesiologie 20. April 2011 - 4 AZR 453/09 - Rn.  33 ff.; 15. Juni 2011 - 4 AZR 782/09 - Rn. 29) .

    Entgegen der Auffassung des Klägers ergeben sich aus der Entscheidung des Senats vom 20. April 2011 (- 4 AZR 453/09 -) hinsichtlich der erforderlichen Facharztunterstellung für den Bereich der Anästhesiologie keine anderen Maßstäbe.

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 431/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 76/13
    Der Antrag zu 2. ist auch nicht in Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes (zu dessen Maßstäben etwa BAG 23. März 2011 - 4 AZR 431/09 - Rn. 49 mwN) begründet.
  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 76/13
    Der Kläger legt bereits nicht ausreichend dar, was er im Falle eines Hinweises im Einzelnen vorgebracht hätte (dazu etwa BAG 19. Oktober 2010 - 6 AZR 118/10 - Rn. 23) .
  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 372/10

    Eingruppierung als Oberarzt nach der Entgeltgruppe III TV Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 76/13
    Das steht einer ungeteilten medizinischen Verantwortung des Klägers für diesen Bereich (zu diesem Erfordernis BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 372/10 - Rn. 14 mwN) entgegen.
  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 76/13
    Das auch noch in der Revisionsinstanz erforderliche besondere Feststellungsinteresse ist nicht aufgrund der im Verlauf des Rechtsstreits eingetretenen Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Ablauf des 31. Mai 2011 entfallen (dazu ausf. BAG 5. November 2003 - 4 AZR 632/02 - zu I 2 der Gründe, BAGE 108, 224) .
  • BAG, 27.02.2013 - 4 AZR 78/11

    Auslegung einer tarifvertraglichen Kündigungsregelung

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 76/13
    b) Diese in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt überprüfbaren Ausführungen des Landesarbeitsgerichts (zum Prüfungsmaßstab bei der Auslegung nicht typisierter Willenserklärungen etwa BAG 27. Februar 2013 - 4 AZR 78/11 - Rn. 16; 19. September 2007 - 4 AZR 656/06 - Rn. 17) lassen einen Rechtsfehler nicht erkennen.
  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 185/10

    Absoluter Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts -

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 76/13
    Das Bundesarbeitsgericht hat auf die Revision des Klägers mit Urteil vom 25. Januar 2012 (- 4 AZR 185/10 -) die landesarbeitsgerichtliche Entscheidung aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 138/09

    Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt nach § 12 TV-Ärzte - Durchführung

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 76/13
    aa) Für die Eingruppierung des Klägers ist nach § 12 TV-Ärzte/TdL die zeitlich mindestens zur Hälfte auszuübende Tätigkeit maßgebend (vgl. BAG 17. November 2010 - 4 AZR 188/09 - Rn. 23; 20. Oktober 2010 - 4 AZR 138/09 - Rn. 24, jew. mwN) .
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 656/06

    Vertragsauslegung - "Equal-Pay" -Anspruch

  • BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 782/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 23.01.1996 - 9 AZR 600/93

    Grundsatz der mündlichen Verhandlung

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08

    Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages

  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 472/02

    Eingruppierung einer Berufsschullehrerin in Sachsen; Fachschulausbildung;

  • LAG München, 19.09.2012 - 5 Sa 284/12

    Oberarzt; medizinische Verantwortung; Teil- oder Funktionsbereich

  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 263/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • LAG Niedersachsen, 13.01.2023 - 6 Sa 139/22

    Darlegungs- und Beweislast; Die Hälfte; Ein Drittel; Darlegungs- und Beweislast;

    Soweit die Klägerin geltend macht, es habe sich eine bestimmte Eingruppierungsstruktur bei der Beklagten herausgebildet und sie übe die gleiche Tätigkeit aus, wie die von ihr benannten Beschäftigten, ergibt sich daraus nicht, dass die Beklagte die von der Klägerin benannten Mitarbeitenden in bestimmten Funktionen bewusst übertariflich vergütet (vgl. BAG, 19.11.2021 - 4 AZR 76/13 - Rn. 46 und 47).
  • LAG München, 27.10.2015 - 7 Sa 1000/14

    Betriebliche Altersversorgung; Unterstützungskasse; Geschäftsbesorgungsvertrag;

    Der Umstand, dass bei Verkündung das Urteil noch nicht vollständig abgefasst war, stellt keinen Revisionsgrund, sondern nur eine unerhebliche Verletzung einer Ordnungsvorschrift dar (BAG, Urteil 19.11.2014 - 4 AZR 76/13; 25.09.2003 - 8 AZR 472/02).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.10.2016 - 1 Sa 9/16

    Eingruppierung - Meister

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 465/09 - Rn 40; BAG 21. September 2011 - 4 AZR 802/09 - Rn. 26; BAG 19. November 2014 - 4 AZR 76/13 - Rn. 49) gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung nur dann, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbar generalisierenden Prinzip aufgrund einer abstrakten Regelung gewährt.
  • LAG Köln, 16.02.2022 - 3 Sa 412/21

    Eingruppierung S8b TVöD -B; Einzelfall

    Insoweit hätte es des substantiierten Tatsachenvortrags bedurft, dass die Beklagte eine Gruppenbildung vorgenommen hätte, die andere Beschäftigte mit der gleichen Tätigkeit bewusst übertariflich vergüten würde (vgl. BAG, Urteil vom 19.11.2014 - 4 AZR 76/13, AP Nr. 72 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arzt).
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