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   BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 121/13   

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BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 121/13 (https://dejure.org/2014,50435)
BAG, Entscheidung vom 19.11.2014 - 5 AZR 121/13 (https://dejure.org/2014,50435)
BAG, Entscheidung vom 19. November 2014 - 5 AZR 121/13 (https://dejure.org/2014,50435)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Ziff 1 BauRTV, § 15 Ziff 2 S 1 BauRTV, § 15 Ziff 2 S 2 BauRTV, § 611 Abs 1 BGB, § 615 S 1 BGB
    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

  • IWW

    § 615 Satz 1 BGB, §§ ... 293, 294 BGB, § 297 BGB, § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 320 ZPO, § 15 BRTV, § 15 Ziff. 1 BRTV, § 15 Ziff. 2 Satz 1 BRTV, § 5 Abs. 4 TVG, § 15 Ziff. 2 Satz 2 BRTV, § 16 BRTV, § 4 KSchG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 20 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 15 Ziff. 2 BRTV, §§ 4, 7 KSchG, § 17 TzBfG, § 322 ZPO, § 15 Ziff. 2 Satz 1 Alt. 2 BRTV, § 5 Ziff. 7.2 BRTV, § 193 BGB, § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2, § 242 BGB, §§ 97, 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Wahrung der tarifvertraglichen Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen durch die Erhebung einer Beschäftigungsklage

  • bag-urteil.com

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

  • rewis.io

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmeverzug; Ausschlussfrist; Beschäftigungsklage

  • rechtsportal.de

    Wahrung der tarifvertraglichen Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen durch die Erhebung einer Beschäftigungsklage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzugslohn - und die tarifvertragliche Ausschlussfrist

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zur Wahrung von Annahmeverzugsansprüchen kann Klage auf Bestehen des Zahlungsanspruchs erforderlich sein

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Annahmeverzug Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage - gerichtliche Geltendmachung - Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 150, 88
  • MDR 2015, 717
  • NZA 2015, 893
  • NZA-RR 2015, 255
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 403/05

    Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 121/13
    Gegenstand eines Kündigungsschutzprozesses ist die Wirksamkeit einer Kündigung (BAG 26. April 2006 - 5 AZR 403/05 - Rn. 16, BAGE 118, 60; vgl. einschränkend - zur wortgleichen Fassung von § 16 BRTV-Bau vom 24. April 1996 - hierunter nur eine nach § 4 KSchG anzugreifende arbeitgeberseitige Kündigung verstehend BAG 8. August 2000 - 9 AZR 418/99 - zu I 2 b aa der Gründe) .

    aa) Wird zugunsten des Klägers unterstellt, er habe mit der Beschäftigungs- und Zahlungsklage weitere Zahlungsansprüche im Sinne der ersten Stufe der tariflichen Ausschlussfrist geltend gemacht, bedeutete der mit Schriftsatz vom 25. Juni 2009 ankündigte Klageabweisungsantrag die Ablehnung der Erfüllung der mit der Klage geltend gemachten Ansprüche (vgl. BAG 26. April 2006 - 5 AZR 403/05 - Rn. 18, BAGE 118, 60) .

  • BAG, 08.08.2000 - 9 AZR 418/99

    Ausschlußfristen bei Bestandsstreitigkeiten

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 121/13
    Gegenstand eines Kündigungsschutzprozesses ist die Wirksamkeit einer Kündigung (BAG 26. April 2006 - 5 AZR 403/05 - Rn. 16, BAGE 118, 60; vgl. einschränkend - zur wortgleichen Fassung von § 16 BRTV-Bau vom 24. April 1996 - hierunter nur eine nach § 4 KSchG anzugreifende arbeitgeberseitige Kündigung verstehend BAG 8. August 2000 - 9 AZR 418/99 - zu I 2 b aa der Gründe) .

    Wie der Zusammenhang der Tarifklausel deutlich macht, betrifft diese Klage den Anspruch, den der Anspruchsteller nach Maßgabe von § 15 Ziff. 1 BRTV-Bau zuvor schriftlich erhoben haben muss (vgl. zur wortgleichen Regelung in § 16 BRTV-Bau in der Fassung vom 24. April 1996 BAG 8. August 2000 - 9 AZR 418/99 - zu I 2 a der Gründe) .

  • BAG, 15.05.2001 - 1 AZR 672/00

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 121/13
    Fällt der in § 5 Ziff. 7.2 BRTV-Bau geregelte Fälligkeitstag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich der Zeitpunkt der Fälligkeit nach § 193 BGB auf den nächsten Werktag (vgl. BAG 15. Mai 2001 - 1 AZR 672/00 - Rn. 37, 38, BAGE 98, 1) .
  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05

    Tarifliche Ausschlussfristen - Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 121/13
    Die Erteilung einer Lohnabrechnung hat nur dann Einfluss auf den Beginn einer Ausschlussfrist, wenn der Anspruchsberechtigte die Höhe seiner Ansprüche nicht ohne die Abrechnung der Gegenseite erkennen kann (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 70/05 - Rn. 34, BAGE 116, 307) .
  • BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11

    Ausschlussfrist - Betriebsübergang - Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 121/13
    Dies kann jedoch dahingestellt bleiben, denn die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung hätte nach § 15 Ziff. 2 Satz 1 Alt. 2 BRTV-Bau ohne Ablehnungserklärung der Beklagten spätestens zwei Wochen nach Zustellung der Klage am 18. Juni 2009 für zu diesem Zeitpunkt bereits fällige Ansprüche zu laufen begonnen, für die übrigen Ansprüche mit deren Fälligkeit (vgl. BAG 16. April 2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 27, BAGE 145, 8) .
  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 121/13
    Ein missbilligtes Verhalten, das mit der Rechtsposition in sachlichem Zusammenhang steht, kann nach § 242 BGB zum Verlust eines Rechts führen (BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 19, BAGE 136, 54) .Eine unzulässige Rechtsausübung liegt etwa vor, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist (vgl. BAG 13. Dezember 2007 - 6 AZR 222/07 - Rn. 32 mwN, BAGE 125, 216) oder wenn der Schuldner es pflichtwidrig unterlassen hat, dem Gläubiger die Umstände mitzuteilen, die diesen zur Einhaltung der Ausschlussfrist veranlasst hätten (BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - aaO) .
  • BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 121/13
    Ein missbilligtes Verhalten, das mit der Rechtsposition in sachlichem Zusammenhang steht, kann nach § 242 BGB zum Verlust eines Rechts führen (BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 19, BAGE 136, 54) .Eine unzulässige Rechtsausübung liegt etwa vor, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist (vgl. BAG 13. Dezember 2007 - 6 AZR 222/07 - Rn. 32 mwN, BAGE 125, 216) oder wenn der Schuldner es pflichtwidrig unterlassen hat, dem Gläubiger die Umstände mitzuteilen, die diesen zur Einhaltung der Ausschlussfrist veranlasst hätten (BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - aaO) .
  • BGH, 21.04.2010 - VIII ZR 6/09

    Wohnraummiete: Bindungswirkung eines rechtskräftigen Urteils über einen

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 121/13
    Es genügt nicht, dass über sie als bloße Vorfragen zu entscheiden war (vgl. BGH 21. April 2010 - VIII ZR 6/09 - Rn. 9; 7. Juli 1993 - VIII ZR 103/92 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 123, 137; Zöller/Vollkommer ZPO 30. Aufl. vor § 322 Rn. 34; Musielak/Musielak ZPO 11. Aufl. § 322 Rn. 17) .
  • BGH, 07.07.1993 - VIII ZR 103/92

    Präklusion von Tatsachen bei Abrechnung eines gekündigten Factoringvertrags

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 121/13
    Es genügt nicht, dass über sie als bloße Vorfragen zu entscheiden war (vgl. BGH 21. April 2010 - VIII ZR 6/09 - Rn. 9; 7. Juli 1993 - VIII ZR 103/92 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 123, 137; Zöller/Vollkommer ZPO 30. Aufl. vor § 322 Rn. 34; Musielak/Musielak ZPO 11. Aufl. § 322 Rn. 17) .
  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 867/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Verbot der Wiederholungskündigung

    Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 121/13
    Einzelne Begründungselemente nehmen grundsätzlich nicht an der materiellen Rechtskraft teil (vgl. BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 16, BAGE 135, 239; 20. Dezember 2012 - 2 AZR 867/11 - Rn. 23; BGH 26. Juni 2003 - I ZR 269/00 - zu II 1 a der Gründe).
  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 269/00

    Bindungswirkung eines Urteils hinsichtlich präjudizieller Rechtsverhältnisse

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1

  • BGH, 16.12.2010 - I ZR 161/08

    Satan der Rache

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 317/09

    Tariflicher Feiertagszuschlag für Ostersonntag

  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 726/09

    Anspruch auf Strukturausgleich

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 78/09

    Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit

  • LAG Niedersachsen, 30.11.2012 - 6 Sa 513/12

    Fristwahrende Geltendmachung von Annahmeverzugsansprüchen durch Klage auf

  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

  • BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17

    Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen

    Voraussetzung ist, dass die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist oder der Schuldner es pflichtwidrig unterlassen hat, dem Gläubiger die Umstände mitzuteilen, die diesen zur Einhaltung der Ausschlussfrist veranlasst hätten (vgl. BAG 19. November 2014 - 5 AZR 121/13 - Rn. 36, BAGE 150, 88; 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 25, jeweils mwN) .
  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 168/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

    (a) Bedient sich der Arbeitgeber in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Rechtsbegriffs, der im juristischen Sprachgebrauch eine bestimmte Bedeutung hat, ist der Begriff in seiner allgemeinen juristischen Bedeutung auszulegen, sofern sich nicht aus dem Sinnzusammenhang der Klausel etwas anderes ergibt (vgl. Schaub/Linck ArbR-HdB 16. Aufl. § 35 Rn. 30; zur Auslegung von Tarifverträgen BAG 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - Rn. 13, BAGE 133, 337; 22. Juli 2010 - 6 AZR 78/09 - Rn. 20, BAGE 135, 179; 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 24, BAGE 148, 68; 19. November 2014 - 5 AZR 121/13 - Rn. 18, BAGE 150, 88) .
  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 149/17

    Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben - Ausschlussfrist

    Die Klägerin konnte als Rechtsnachfolgerin des Erblassers erst am 23. September 2013 von der Beklagten die Erfüllung des Anspruchs verlangen, denn dessen Fälligkeit hat sich nach § 193 BGB auf den nächsten Werktag verschoben (vgl. BAG 19. November 2014 - 5 AZR 121/13 - Rn. 32 mwN, BAGE 150, 88) .

    Eine unzulässige Rechtsausübung liegt etwa vor, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist oder wenn der Schuldner es pflichtwidrig unterlassen hat, dem Gläubiger die Umstände mitzuteilen, die diesen zur Einhaltung der Ausschlussfrist veranlasst hätten (BAG 19. November 2014 - 5 AZR 121/13 - Rn. 36 mwN, BAGE 150, 88) .

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