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   BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 561/14   

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BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 561/14 (https://dejure.org/2015,41697)
BAG, Entscheidung vom 19.11.2015 - 6 AZR 561/14 (https://dejure.org/2015,41697)
BAG, Entscheidung vom 19. November 2015 - 6 AZR 561/14 (https://dejure.org/2015,41697)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 559/14

    Ausschlussfrist im Insolvenzplan - § 113 Satz 3 InsO

    Auszug aus BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 561/14
    Insoweit verweist der Senat auf seine Ausführungen im Urteil vom 19. November 2015 (- 6 AZR 559/14 - Rn. 15 ff.) .

    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 19. November 2015 (- 6 AZR 559/14 - Rn. 21) ausgeführt und nimmt darauf Bezug.

    Diesbezüglich nimmt der Senat auf seine Ausführungen im Urteil vom 19. November 2015 (- 6 AZR 559/14 - Rn. 22 ff.) Bezug.

    Insoweit nimmt der Senat auf seine Ausführungen in Rn. 28 in seinem Urteil vom 19. November 2015 im Verfahren - 6 AZR 559/14 - Bezug, in dem eine gleichlautende Antragstellung vorlag.

    Insoweit nimmt der Senat auf seine Ausführungen im Urteil vom 19. November 2015 (- 6 AZR 559/14 - Rn. 30 ff.) Bezug.

    Zur Begründung nimmt der Senat auf seine Ausführungen im Urteil vom 19. November 2015 (- 6 AZR 559/14 - Rn. 50 f.) Bezug.

  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 574/01

    Schadensersatz bei Eigenkündigung

    Auszug aus BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 561/14
    b) Sodann wird das Landesarbeitsgericht Ersparnisse, die der Klägerin durch die Kündigung zum 31. Oktober 2012, zum Beispiel durch den Wegfall von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen oder Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeit, entstanden sind, im Wege des Vorteilsausgleichs zu berücksichtigen haben (BAG 8. August 2002 - 8 AZR 574/01 - zu II 2 b hh der Gründe) .
  • BGH, 26.09.2006 - VI ZR 124/05

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht durch

    Auszug aus BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 561/14
    Fiktive Einkünfte sind allerdings nur dann anzusetzen, wenn die unterlassene Erwerbstätigkeit dem Arbeitnehmer zumutbar war und ihm bei entsprechender Anstrengung nach der Arbeitsmarktlage die Aufnahme einer Tätigkeit auch gelungen wäre (vgl. BGH 26. September 2006 - VI ZR 124/05 - Rn. 9; 19. Juni 1984 - VI ZR 301/82 - zu II 3 a der Gründe, BGHZ 91, 357) .
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 194/93

    Verdienstausfall: Berechnung; Verdienstausfallschaden: Brutto- oder Nettolohn;

    Auszug aus BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 561/14
    Dabei hat die Beklagte als Schädigerin darzulegen, welche Vorteile sich die Klägerin ihrer Auffassung nach anrechnen lassen muss, wobei die Klägerin dartun muss, welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31. Oktober 2012 gehabt hat (vgl. BGH 15. November 1994 - VI ZR 194/93 - zu II 1 a der Gründe, BGHZ 127, 391) .
  • BGH, 19.06.1984 - VI ZR 301/82

    Unterhaltsschaden (Haushaltsführung) nach Aufnahme einer eheähnlichen

    Auszug aus BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 561/14
    Fiktive Einkünfte sind allerdings nur dann anzusetzen, wenn die unterlassene Erwerbstätigkeit dem Arbeitnehmer zumutbar war und ihm bei entsprechender Anstrengung nach der Arbeitsmarktlage die Aufnahme einer Tätigkeit auch gelungen wäre (vgl. BGH 26. September 2006 - VI ZR 124/05 - Rn. 9; 19. Juni 1984 - VI ZR 301/82 - zu II 3 a der Gründe, BGHZ 91, 357) .
  • BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 78/08

    Ehrenamtliche Richter - Vergütung bei Gleitzeit

    Auszug aus BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 561/14
    Im Hinblick darauf, dass das Revisionsgericht an die Revisionsgründe nicht gebunden ist, war eine tiefer gehende Auseinandersetzung mit den Gründen des angegriffenen Urteils nicht erforderlich (vgl. BAG in st. Rspr. seit 22. Januar 2009 - 6 AZR 78/08 - Rn. 10, BAGE 129, 170; zuletzt 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12 - Rn. 13) .
  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 301/12

    Kündigungsfrist des § 113 Satz 2 InsO bei Elternzeit

    Auszug aus BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 561/14
    Dabei wird es zu berücksichtigen haben, dass § 113 Satz 3 InsO den Verdienstausfall des Arbeitnehmers ausgleichen und ihn so stellen will, wie er ohne das Insolvenzverfahren bei Anwendung der für ihn maßgeblichen Regelungen stünde (BAG 27. Februar 2014 - 6 AZR 301/12 - Rn. 22, BAGE 147, 267) .
  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 993/12

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Einstellung der Zahlung bei

    Auszug aus BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 561/14
    Im Hinblick darauf, dass das Revisionsgericht an die Revisionsgründe nicht gebunden ist, war eine tiefer gehende Auseinandersetzung mit den Gründen des angegriffenen Urteils nicht erforderlich (vgl. BAG in st. Rspr. seit 22. Januar 2009 - 6 AZR 78/08 - Rn. 10, BAGE 129, 170; zuletzt 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12 - Rn. 13) .
  • LAG Düsseldorf, 03.07.2014 - 5 Sa 411/14
    Auszug aus BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 561/14
    Auf die Revision der Klägerin wird unter Zurückweisung der Revision im Übrigen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. Juli 2014 - 5 Sa 411/14 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als der Hilfsantrag zur Leistungsklage über 5.348,91 Euro sowie die Feststellungsanträge abgewiesen worden sind.
  • BGH, 07.05.2015 - IX ZB 75/14

    Insolvenzgerichtliches Vorprüfungsverfahren für einen Insolvenzplan:

    Auszug aus BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 561/14
    Dabei wird es den Parteien Gelegenheit geben müssen, zum individuellen Verständnis der Planersteller, das gemäß §§ 133, 157 BGB maßgeblich ist, vorzutragen (vgl. BGH 7. Mai 2015 - IX ZB 75/14 - Rn. 26) .
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