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   BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 129/18   

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BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 129/18 (https://dejure.org/2019,39182)
BAG, Entscheidung vom 19.11.2019 - 3 AZR 129/18 (https://dejure.org/2019,39182)
BAG, Entscheidung vom 19. November 2019 - 3 AZR 129/18 (https://dejure.org/2019,39182)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 16 BetrAVG, § 559 Abs. 1 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, § 258 ZPO, § 259 ZPO, § 305 Abs. 1 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 293 Satz 2 ZPO, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 4 Abs. 3 TVG, § 559 Abs. 2 ZPO, § 3 Abs. 1 BetrAVG, § 134 BGB, § 3 Abs. 2 bis 4 BetrAVG, § 3 BetrAVG, § 140 BGB, § 16 Abs. 1 BetrAVG, § 16 Abs. 1, Abs. 2 BetrAVG, § 16 Abs. 2 BetrAVG, § 19 Abs. 1, Abs. 3 BetrAVG, § 69 Abs. 1 SGB VI, §§ 68, 68a SGB VI, § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG, § 286 Abs. 2, § 288 Abs. 1 BGB, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Klageänderung in der Revisionsinstanz als Ausnahmefall; Auslegungsgrundsätze für individuelle Vertragsabreden; Auslegung einer nichttypischen Willenserklärung in der Revisionsinstanz; Anwendung der Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB erst nach Ausschöpfung aller ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung - Auslegung einer Aufhebungsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klageänderung in der Revisionsinstanz als Ausnahmefall

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung - Aus-legung einer Aufhebungsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die ausnahmsweise zulässige Klageänderung in der Revisionsinstanz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsrente - und die Aufhebungsvereinbarung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesamtversorgung - und die Betriebsrentenanpassung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einzelvertragliche Regelung oder Betriebsvereinbarung?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Aufhebungsvereinbarung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 685/09

    Gesamtversorgung - Anpassung der Betriebsrente - Auslegung einer

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 129/18
    Dies ergibt eine Auslegung der gesetzlichen Bestimmung (vgl. BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 30) .

    Eine Anknüpfung an andere, dem Versorgungsgläubiger gegenüber Dritten aus einem anderen Rechtsgrund zustehende Leistungen sieht die Bestimmung ebenso wenig vor wie eine Anknüpfung an eine Gesamtversorgung, die sich aus Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und den nach dem Inhalt der Versorgungszusage ggf. zu berücksichtigenden Leistungen Dritter zusammensetzt (BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 31; Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 7. Aufl. § 16 Rn. 152) .

    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit er nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (vgl. BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 32; 28. Juni 2011 - 3 AZR 859/09 - Rn. 25, BAGE 138, 213) .

    § 16 BetrAVG will damit erkennbar eine Auszehrung der zum Zeitpunkt des Versorgungsfalls geschuldeten und gezahlten Betriebsrente vermeiden und den realen Wert dieser Betriebsrente erhalten (vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 c aa der Gründe, BAGE 115, 353) , nicht jedoch den Wert anderer Leistungen sichern (BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 32) .

    Nur auf diesem Weg ist der gebotene volle Kaufkraftausgleich sichergestellt (BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 36 mwN) .

  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 134/15

    Betriebsrente - Günstigkeitsprinzip

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 129/18
    Danach treten die nach § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG unmittelbar und zwingend geltenden Normen einer Betriebsvereinbarung hinter einzelvertragliche Vereinbarungen mit für den Arbeitnehmer günstigeren Bedingungen zurück (BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 - Rn. 44 mwN, BAGE 155, 326) .

    Die Partei, die sich auf die Günstigkeit einer individualvertraglichen Vereinbarung gegenüber den unmittelbar und zwingend geltenden Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung beruft, ist für das Vorliegen dieser Voraussetzung darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 - Rn. 45 mwN, BAGE 155, 326) .

    Die Aufhebungsvereinbarung ist nicht wegen eines Verstoßes gegen § 3 Abs. 1 BetrAVG nach § 134 BGB unwirksam (vgl. hierzu BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 - Rn. 54, BAGE 155, 326) .

  • BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 380/17

    Ablösung - Anpassungsregelung - vertragliche Einheitsregelung

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 129/18
    (aa) Das BVW ist gegenüber den Arbeitnehmern verlautbart worden (vgl. zu dieser Voraussetzung BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 85, BAGE 164, 261; 22. März 2018 - 6 AZR 834/16 - Rn. 24; 23. Januar 2018 - 1 AZR 65/17 - Rn. 26, BAGE 161, 305) .

    Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer einzelvertraglich zu binden, kann daher nur in Ausnahmefällen angenommen werden (BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 81, BAGE 164, 261; 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 25 mwN, BAGE 154, 144) .

    Diese Grundsätze gelten auch bei Gesamtzusagen, mit denen der Arbeitgeber - wie regelmäßig - Leistungen nach den jeweils bei ihm geltenden Versorgungsregelungen zusagt (ausführlich hierzu BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 29 ff. mwN, BAGE 154, 144; vgl. auch BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 84, BAGE 164, 261) .

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 129/18
    Das Landesarbeitsgericht hat dies unter Verstoß gegen § 293 Satz 2 ZPO - was der Senat von Amts wegen zu berücksichtigen hat - angenommen (zu den damit verbundenen Fragen vgl. BAG 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 41) .

    Diesem obliegt als Tatsachengericht primär die Pflicht zur Aufklärung (BAG 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 42) .

  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13

    Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 129/18
    Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer einzelvertraglich zu binden, kann daher nur in Ausnahmefällen angenommen werden (BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 81, BAGE 164, 261; 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 25 mwN, BAGE 154, 144) .

    Diese Grundsätze gelten auch bei Gesamtzusagen, mit denen der Arbeitgeber - wie regelmäßig - Leistungen nach den jeweils bei ihm geltenden Versorgungsregelungen zusagt (ausführlich hierzu BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 29 ff. mwN, BAGE 154, 144; vgl. auch BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 84, BAGE 164, 261) .

  • BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 274/18

    Betriebliche Altersversorgung - unzulässige Berufung

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 129/18
    Das gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat (BAG 14. Mai 2019 - 3 AZR 274/18 - Rn. 17 mwN) .

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es aber nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 14. Mai 2019 - 3 AZR 274/18 - Rn. 18 mwN) .

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 485/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 129/18
    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (BAG 25. September 2018 - 3 AZR 485/17 - Rn. 13) .

    Die Auslegung der Aufhebungsvereinbarung ergibt zudem, dass diese Rente so anzupassen ist wie die Gesamtversorgung der direkt unter AB § 6 BVW fallenden Versorgungsempfänger (vgl. BAG 25. September 2018 - 3 AZR 485/17 - Rn. 15) .

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09

    Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 129/18
    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit er nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (vgl. BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 32; 28. Juni 2011 - 3 AZR 859/09 - Rn. 25, BAGE 138, 213) .
  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 129/18
    § 16 BetrAVG will damit erkennbar eine Auszehrung der zum Zeitpunkt des Versorgungsfalls geschuldeten und gezahlten Betriebsrente vermeiden und den realen Wert dieser Betriebsrente erhalten (vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 c aa der Gründe, BAGE 115, 353) , nicht jedoch den Wert anderer Leistungen sichern (BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 32) .
  • BAG, 23.01.2018 - 1 AZR 65/17

    Betriebsvereinbarung - Tarifvorrang - Gesamtzusage

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 129/18
    (aa) Das BVW ist gegenüber den Arbeitnehmern verlautbart worden (vgl. zu dieser Voraussetzung BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 85, BAGE 164, 261; 22. März 2018 - 6 AZR 834/16 - Rn. 24; 23. Januar 2018 - 1 AZR 65/17 - Rn. 26, BAGE 161, 305) .
  • BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 28/01

    Abfindung oder Umgestaltung der Versorgung

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 298/13

    Betriebsrentenanpassung - Rentnergesellschaft - Betriebsübergang

  • BAG, 22.03.2018 - 6 AZR 834/16

    Ausgleich für Feiertagsarbeit im Rahmen des TV-N MV

  • LAG Düsseldorf, 16.02.2018 - 6 Sa 460/17

    Pflicht des Arbeitgebers zur Anpassung der Betriebsrenten an die Entwicklung der

  • BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 426/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 112/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Rügepflicht

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 92/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 223/15

    Befristung eines Arbeitsvertrags - Schriftform - Befristungsvereinbarung "im

  • LAG Köln, 08.09.2017 - 10 Sa 35/17

    Anspruch eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Anpassung der Betriebsrente

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 333/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

  • LAG Düsseldorf, 16.12.2021 - 5 Sa 752/19

    Betriebsrat; Zurechnung des Handelns des Betriebsratsvorsitzenden;

    Da es sich bei einer Betriebsvereinbarung um eine Norm handelt, ist das Bestehen derselben - wozu auch deren wirksames Zustandekommen gehört - vom Gericht von Amts wegen zu prüfen (vgl. BAG v. 19.11.2019 - 3 AZR 129/18 - Rn. 45 sowie 58, juris).
  • LAG Düsseldorf, 25.06.2021 - 6 Sa 843/20

    Betriebliche Altersversorgung; Auslegung einer Versorgungsordnung

    aaa) Eine wegen Verstoß gegen § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG unwirksame Betriebsvereinbarung kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unter Umständen entsprechend § 140 BGB in eine Gesamtzusage umgedeutet werden (BAG v. 19.11.2019 - 3 AZR 129/18 - Rn. 59; BAG v. 23.01.2018 - 1 AZR 65/17 - Rn. 27).

    Er muss sich aus außerhalb der Betriebsvereinbarung liegenden Umständen ergeben und auf einen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers losgelöst von der Betriebsvereinbarung und gegenüber allen oder einer Gruppe von Arbeitnehmern gerichtet sein (BAG v. 19.11.2019 - 3 AZR 129/18 - Rn. 59; BAG v. 23.01.2018 - 1 AZR 65/17 - Rn. 27).

  • LAG Düsseldorf, 05.05.2021 - 12 Sa 869/20

    Betriebliche Altersversorgung - Bemessungsgrundlage

    Er muss sich aus außerhalb der Betriebsvereinbarung liegenden Umständen ergeben und auf einen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers losgelöst von der Betriebsvereinbarung und gegenüber allen oder einer Gruppe von Arbeitnehmern gerichtet sein (BAG 23.01.2018 - 1 AZR 65/17, juris Rn. 27; BAG 19.11.2019 - 3 AZR 129/18, juris Rn. 59).
  • LAG Düsseldorf, 05.05.2021 - 12 Sa 844/20

    Betriebliche Altersversorgung; Bemessungsgrundlage

    Er muss sich aus außerhalb der Betriebsvereinbarung liegenden Umständen ergeben und auf einen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers losgelöst von der Betriebsvereinbarung und gegenüber allen oder einer Gruppe von Arbeitnehmern gerichtet sein (BAG 23.01.2018 - 1 AZR 65/17, juris Rn. 27; BAG 19.11.2019 - 3 AZR 129/18, juris Rn. 59).
  • LAG Düsseldorf, 08.05.2020 - 6 Sa 556/19

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Gesamtversorgung - Auslegung einer

    Dies steht allerdings nicht fest (vgl. hierzu BAG v. 19.11.2019 - 3 AZR 129/18 -).
  • LAG Hamm, 30.06.2020 - 9 Sa 163/20

    Betriebliche Altersversorgung, Anpassungsprüfung, Verwirkung

    ccc) Die danach erfolgende Auslegung ergibt, dass die Parteien mit der Regelung in Nr. 8 der Frühpensionierungsvereinbarung die nach den BVW grundsätzlich vorgesehene Gesamtversorgung abbedungen haben (ebenso in einem Parallelverfahren mit identischer Klausel: BAG 19. November 2019 - 3 AZR 129/18 - Rn. 33 ff.) .
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