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   BAG, 19.12.1963 - 5 AZR 174/63   

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BAG, 19.12.1963 - 5 AZR 174/63 (https://dejure.org/1963,209)
BAG, Entscheidung vom 19.12.1963 - 5 AZR 174/63 (https://dejure.org/1963,209)
BAG, Entscheidung vom 19. Dezember 1963 - 5 AZR 174/63 (https://dejure.org/1963,209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitslohn in Geld - Offen erkennbare Sachbezüge - Verdeckte Sachbezüge - Überlassung einer Wohnung - Niedriger Mietzins - Steuerlast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 611 Abs. 1 § 612 § 670

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 15, 168
  • NJW 1964, 837
  • MDR 1964, 447
  • DB 1964, 37
  • DB 1964, 375
  • JR 1965, 95
  • JR 1965, 95)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 31.01.1958 - 1 AZR 477/57

    Landesarbeitsgericht - Vorschriftsmäßige Besetzung - Mitwirkender Richter -

    Auszug aus BAG, 19.12.1963 - 5 AZR 174/63
    Der Senat kann auch die unzutreffende Auslegung des Berufungsgerichts durch seine eigene ersetzen, weil der Sachverhalt feststcht und besondere Umstände des Einzolfalles, die der Auslegung eine besondere Richtung geben könnten, nicht erkennbar sind (BAG 9, 243 [247 f.] = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG 10, 122 [1273 - AP Nr. 1 zu § 164 HGB; BAG AP Nr. 6 zu § 550 ZPO).
  • BAG, 20.10.1960 - 2 AZR 554/59

    Kommanditgesellschaft - Gesellschaftsvertrag - Zustimmung der Kommanditistin -

    Auszug aus BAG, 19.12.1963 - 5 AZR 174/63
    Der Senat kann auch die unzutreffende Auslegung des Berufungsgerichts durch seine eigene ersetzen, weil der Sachverhalt feststcht und besondere Umstände des Einzolfalles, die der Auslegung eine besondere Richtung geben könnten, nicht erkennbar sind (BAG 9, 243 [247 f.] = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG 10, 122 [1273 - AP Nr. 1 zu § 164 HGB; BAG AP Nr. 6 zu § 550 ZPO).
  • BAG, 28.05.1960 - 2 AZR 548/59

    Eigenschaden - Gefahrengeneigte Arbeit - Freistellungspflicht - Fahrlässigkeit -

    Auszug aus BAG, 19.12.1963 - 5 AZR 174/63
    Der Senat kann auch die unzutreffende Auslegung des Berufungsgerichts durch seine eigene ersetzen, weil der Sachverhalt feststcht und besondere Umstände des Einzolfalles, die der Auslegung eine besondere Richtung geben könnten, nicht erkennbar sind (BAG 9, 243 [247 f.] = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG 10, 122 [1273 - AP Nr. 1 zu § 164 HGB; BAG AP Nr. 6 zu § 550 ZPO).
  • BAG, 13.07.1956 - 1 AZR 492/54

    Arbeitsvertrag: Revisibilität der Auslegung

    Auszug aus BAG, 19.12.1963 - 5 AZR 174/63
    3) Wenn das angcfochtcnc Urteil trotz Fehlens einer ausdrücklichen Vereinbarung aus dem Bestätigungsschreiben dennoch glaubt entnehmen zu müssen, nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkchrssittc könne auch ohne 6 Feststellung einer bestimmten Übung die getrennte Aufführung von Bruttolohn einerseits und Sachleistungen ohne weiteren Zusatz andererseits nur so verstanden werden, daß letztere eine Nettovergütung sein solle, so verstößt diese Auslegung gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätzo und läßt wesentliche Umstände außer Acht» Unter diesen Gesichts punkten ist auch eine individuelle Einzelveroinbarung vom Revisionsgericht nachzuprüfen (BAG 3? 116 [1193 - AP Nr. 5 zu § 550 ZPO; BAG 4, 360 [364'f.] = AP Nr» 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 27.03.1958 - 2 AZR 221/56

    Lohnsteuer - Haftung des Arbeitgebers - Erstattung vom Arbeitnehmer -

    Auszug aus BAG, 19.12.1963 - 5 AZR 174/63
    6) Dio grundsätzliche Pflicht des Beklagten, der Klägerin die von dieser gezahlten Steuern zu erstatten, würde aber entfallen, wenn und insoweit die Klägerin entgegen ihrer Fürsorgopflicht die abzuführonde Lohnsteuer schuldhaft falsch berechnet hätte und wenn durch die Nachforderung der Lohnsteuer dem Beklagten ein von diesem zu beweisender Schaden entstanden wäre» Ein Schaden des Arbeitnehmers kann aber, wie das Bundesarbcitsgericht schon wiederholt entschieden hat (BAG 6, 52 - AP Nr. 5 zu § 6?0 BGB; BAG AP Nr. 1, 2, 4 zu § 6/0 BGB), nicht schon darin bestehen, daß der Arbeit nehmer die Lohnsteuer später bezahlen muß, als er sie eigentlich hätte bezahlen müssen.
  • BAG, 24.10.1958 - 4 AZR 114/56

    Bruttovergütung - Schuldner der Steuern - Schuldner der Abgaben -

    Auszug aus BAG, 19.12.1963 - 5 AZR 174/63
    5) Ist demnach davon auszugehen, daß die verdeckte Sachleistung der verbilligten Gewährung einer Wohnung im vorliegenden Fall "brutto" vereinbart war, so hat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Arbeitnehmer auf Grund eines zwischen ihm und der/ Arbeitgeber bestehenden Legalschuldverhältnisses irr entsprechender Anwendung des § 670 BGB letzterem die Lohnsteuer (und Kirchensteuer) zu erstatten, für die der Arbeitgeber von Finanzamt in Anspruch genommen worden/ ist (BAG 11, 75 - AP Nr. 9 zu § 670 BGB; BAG 9, 1 0 = / AP Nr. 8 zu § 670 BGB; BAG 7, 1 AP Nr. 7 zu 9 670 BGB; BAG 8, 82 - AP Nr. 5 zu § 670 BGB; vgl. weiter AP Nr. 1.2 und 4 zu § 670 BGB).
  • BAG, 17.03.1960 - 5 AZR 395/58

    Erstattungsanspruch - Lohnsteuer - Fürsorgepflicht - Nachversteuerung

    Auszug aus BAG, 19.12.1963 - 5 AZR 174/63
    Insoweit ist das Vor bringen des Beklagten nicht recht verständlich, er hätte bei rechtzeitigen Steuerabzug einen "Lohnsteucrermäßigungsantrag" stellen können 7) Die Pflicht zur Erstattung der Steuern durch den Beklagten würde weiterhin entfallen, wenn und soweit ein schuldhaftes Verhalten der Klägerin dazu geführt hätte, daß das Finanzamt eine Steuerschuld des Beklagten angenommen hat, ohne daß diese überhaupt oder in der angenommenen Höhe wirklich bestand Denn die Fürsorgepflicht dos Arbeitgebers gebietet es, ungerechtfertigte Nachrorsteucrungsansinnon des Finanzamts abzulcbncn und darüber hinaus auch den Arbeitnehmer von einer drohenden und erfolgten Nachversteuerung zu unterrichten, damit dieser die Möglichkeit hat, gemäß §S 152 Abs. 2 Nr. 1, 24-3 Abs. 2, Abs. 3 AO auch selbst zu ihrer Abwehr tätig zu werden Das hat der Senat in den Entscheidungen vom 17. März I960 (BAG 9, 105 [111 f.3 = AP Nr. 8 zu ü- 670 BGB) und vom 23» März 1961 (BAG 11, 73 [77 f.] AP Nr. 9 zu § 670 BGB) näher ausgeführt.
  • BAG, 29.01.1960 - 1 AZR 200/58

    Bürger der Bundesrepublik - Verpflichtung im Arbeitsvertrag - Zeitschrift -

    Auszug aus BAG, 19.12.1963 - 5 AZR 174/63
    5) Ist demnach davon auszugehen, daß die verdeckte Sachleistung der verbilligten Gewährung einer Wohnung im vorliegenden Fall "brutto" vereinbart war, so hat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Arbeitnehmer auf Grund eines zwischen ihm und der/ Arbeitgeber bestehenden Legalschuldverhältnisses irr entsprechender Anwendung des § 670 BGB letzterem die Lohnsteuer (und Kirchensteuer) zu erstatten, für die der Arbeitgeber von Finanzamt in Anspruch genommen worden/ ist (BAG 11, 75 - AP Nr. 9 zu § 670 BGB; BAG 9, 1 0 = / AP Nr. 8 zu § 670 BGB; BAG 7, 1 AP Nr. 7 zu 9 670 BGB; BAG 8, 82 - AP Nr. 5 zu § 670 BGB; vgl. weiter AP Nr. 1.2 und 4 zu § 670 BGB).
  • BAG, 23.03.1961 - 5 AZR 156/59

    Mangelnde gegenteilige Vereinbarungen - Erstattung der Lohnsteuer - Sachgerechte

    Auszug aus BAG, 19.12.1963 - 5 AZR 174/63
    Insoweit ist das Vor bringen des Beklagten nicht recht verständlich, er hätte bei rechtzeitigen Steuerabzug einen "Lohnsteucrermäßigungsantrag" stellen können 7) Die Pflicht zur Erstattung der Steuern durch den Beklagten würde weiterhin entfallen, wenn und soweit ein schuldhaftes Verhalten der Klägerin dazu geführt hätte, daß das Finanzamt eine Steuerschuld des Beklagten angenommen hat, ohne daß diese überhaupt oder in der angenommenen Höhe wirklich bestand Denn die Fürsorgepflicht dos Arbeitgebers gebietet es, ungerechtfertigte Nachrorsteucrungsansinnon des Finanzamts abzulcbncn und darüber hinaus auch den Arbeitnehmer von einer drohenden und erfolgten Nachversteuerung zu unterrichten, damit dieser die Möglichkeit hat, gemäß §S 152 Abs. 2 Nr. 1, 24-3 Abs. 2, Abs. 3 AO auch selbst zu ihrer Abwehr tätig zu werden Das hat der Senat in den Entscheidungen vom 17. März I960 (BAG 9, 105 [111 f.3 = AP Nr. 8 zu ü- 670 BGB) und vom 23» März 1961 (BAG 11, 73 [77 f.] AP Nr. 9 zu § 670 BGB) näher ausgeführt.
  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuern - Zulässigkeit einer

    Etwas anderes gilt nur, wenn ausnahmsweise der klar erkennbare Parteiwille dahin geht, die Steuerlast solle den Arbeitgeber treffen (BAG 18. Januar 1974 - 3 AZR 183/73 - AP BGB § 670 Nr. 19 = EzA BGB § 611 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 2; Senat 19. Dezember 1963 - 5 AZR 174/63 - BAGE 15, 168).
  • BAG, 31.05.1978 - 5 AZR 116/77

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt -

    Balls ein Nettolohn vereinbart werden soll, muß dies unmißverständlich deutlich gemacht wer den (vgl. BAG 15, 168 [172] = AP Nr. 15 zu § 670 BGB [zu 4- der Gründe] für Sachbezüge; BAG AP Nr. 19 zu § 670 BGB [zu 2 der Gründe] zum Ball einer Auslösung).
  • BAG, 18.01.1974 - 3 AZR 183/73

    Arbeitsvergütung: Begriffe des Nettolohns und der steuerfreien Leistung, Irrtum

    Eine Vereinbarung, durch die es der Arbeitgeber übernimmt, die Steuerschuld zu tragen, muß den dahingehenden Willen klar erkennen lassen (Bestätigung von BAG 15, 168 = AP Nr. 15 zu § 670 BGB).

    Er haftet neben dem Arbeitnehmer für die richtige Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer gegenüber dem Finanzamt (§ 38 Abs. 3 Satz 2 EStG 1969, § 46 Abs. 1 Satz 2 Lohnsteuer-Durchführungsverordnung. Entsprechend dieser steuergesetzlichen Regel schuldet der Arbeitgeber, auch ohne daß dies ausdrücklich klargestellt werden müßte, die dem Arbeitnehmer gewährten Leistungen in Geld oder geldwerten Vorteilen nur als Bruttoentgelt, d.h. daß auch im Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien zueinander die Steuerlast den Arbeitnehmer trifft (vgl. BAG 15, 168 [172 f.] = AP Nr. 15 zu § 670 BGB [zu 4 der Gründe]).

    Eine solche Vereinbarung muß jedoch als Ausnahme von der regelmäßigen Steuerlast des Arbeitnehmers erkennbar und deutlich erklärt worden sein (BAG 15, 168 [172 f.] = AP Nr. 15 zu § 670 BGB [zu 4 der Gründe]).

  • BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 6/85

    Streitigkeit über eine in einem Vergleich aufgenommene Abfindungszahlung brutto =

    Anderenfalls verbleibt es bei der Regel, daß die Abfindung brutto geschuldet wird und etwaige Steuern zu Lasten des Arbeitnehmers gehen (vgl. insoweit zum "Nettolohn": BAG 15, 168 = AP Nr. 15 zu § 670 BGB; BAG Urteil vom 18. Januar 1974 - 3 AZR 183/73 - AP Nr. 19 zu § 670 BGB).
  • BAG, 29.09.2004 - 1 AZR 634/03

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Dabei muss eine Vereinbarung, durch die es der Arbeitgeber übernimmt, die Steuerschuld wirtschaftlich zu tragen, den dahingehenden Willen klar erkennen lassen (vgl. BAG 19. Dezember 1963 - 5 AZR 174/63 - BAGE 15, 168 = AP BGB § 670 Nr. 15; 18. Januar 1974 - 3 AZR 183/73 - AP BGB § 670 Nr. 19 = EzA BGB § 611 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 2; 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - aaO, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 17.04.1985 - 4 AZR 510/84

    Anspruch auf tariflichen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld als Nettobetrag -

    Wollen die Parteien des Arbeitsvertrags hiervon abweichen und dem Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung netto auszahlen mit der Folge, daß der Arbeitgeber auf diesen Nettobetrag Lohn- und Kirchensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge aufzustocken und diese zusätzlichen Beträge an die zuständigen Stellen abzuführen hat, muß dies ausdrücklich und eindeutig vereinbart werden (BAG 15, 168 = AP Nr. 15 zu § 670 BGB; BAG Urteil vom 18. Januar 1974 - 3 AZR 183/73 -, AP Nr. 19 zu § 670 BGB).

    Der Arbeitgeber müßte im Einzelfall komplizierte Bruttolohnberechnungen anstellen, da in der Übernahme von Lohn- und Kirchensteuer sowie Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung wieder zu versteuernder und beitragspflichtiger Arbeitslohn liegt und der Arbeitgeber durch "Abtasten" der Lohnsteuertabelle und der Prozentsätze der Sozialversicherungsbeiträge den maßgebenden Bruttolohn ermitteln müßte, was mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden wäre (vgl. BAG 15, 168, 172 f. = AP Nr. 15 zu § 670 BGB).

  • BAG, 14.06.1974 - 3 AZR 456/73

    Lohnsteuererstattungsanspruch - Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis -

    Das entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG AP Nr. 1, 2 und "4 zu § 67o BGB; BAG 6, 52 [55 ff. ] = AP Nr. 5 zu § 6 7 0 BGB; BAG 7, 1 [2 ff. ] = AP Nr. 7 zu § 670 BGB; BAG 9, lo5 [I0 9 f . ] = AP Nr. 8 zu § 670 BGB; BAG 15, 168 [172] = AP Nr. 15 zu § 670 BGB [zu 4 der Gründe]; zuletzt: Urteil des erkennenden Senats vom 18. Januar 1974 - 5 AZR 183/73 [demnächst] AP Nr. 19 zu § 670 BGB [zu I 1 der Gründe]).
  • LAG Sachsen, 07.07.1998 - 5 Sa 1158/97

    Höhe des Anspruchs auf Zahlung eines Nachteilausgleiches bei Betriebsübergang aus

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  • BAG, 23.08.1990 - 2 AZR 156/90

    Vorliegen einer unberechtigten Kündigung - Ausgleich der Differenz zwischen

    Eine solche Vereinbarung muß jedoch als Ausnahme von der regelmäßigen Steuerlast des Arbeitnehmers klar erkennbar sein (BAGE 15, 168, 172 = AP Nr. 15 zu § 670 BGB, zu 4 der Gründe; BAG Urteil vom 18. Januar 1974 - 3 AZR 183/73 - AP Nr. 19 zu § 670 BGB).
  • BAG, 17.04.1985 - 4 AZR 361/83
    Wollen die Parteien des Arbeitsvertrags hiervon abweichen und dem Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung netto auszahlen mit der Folge, daß der Arbeitgeber auf diesen Nettobetrag Lohn- und Kirchensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge aufzustocken und diese zusätzlichen Beträge an die zuständigen Stellen abzuführen hat, muß dies ausdrücklich und eindeutig vereinbart werden (BAG 15, 168 = AP Nr. 15 zu § 670 BGB; BAG Urteil vom 18. Januar 1974 - 3 AZR 183/73 -, AP Nr. 19 zu § 670 BGB).

    Der Arbeitgeber müßte im Einzelfall komplizierte Bruttolohnberechnungen anstellen, da in der Übernahme von Lohn- und Kirchensteuer sowie Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung wieder zu versteuernder und beitragspflichtiger Arbeitslohn liegt und der Arbeitgeber durch "Abtasten" der Lohnsteuertabelle und der Prozentsätze der Sozialversicherungsbeiträge den maßgebenden Bruttolohn er mitteln müßte, was mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden wäre (vgl. BAG 15, 168, 172 f. = AP Nr. 15 zu § 670 BGB).

  • BAG, 22.08.1985 - 6 AZR 504/83

    Arbeitsentgelt: Kein Anspruch auf steuerfreie Lohnzuschläge nach Freistellung als

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.01.2008 - 3 Sa 433/07

    Nettolohnvereinbarung, Betriebsvereinbarung, Auslegung, Betriebsverlegung,

  • LAG Hamm, 13.07.1992 - 17 Sa 1824/91

    Tariflohnerhöhung; Tarifvertrag; Lohnerhöhung; Mietzuschuß; Urlaubsgeld;

  • BAG, 19.01.1979 - 3 AZR 330/77

    Lohnabrechnung - Fehlerhafte Abführung der Lohnsteuer - Freistellung von

  • BAG, 09.12.1976 - 3 AZR 371/75

    Berlinzulage - Bezahlung überhöhter Beträge - Ausgleich vom begünstigten

  • BAG, 01.12.1967 - 3 AZR 459/66

    Ausschlußklausel - Lohnsteuerabzug - Krankengeldzuschuß - Ausschlußfrist

  • BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 473/92

    Anspruch auf vollständige Auszahlung einer Treuezulage - Abrechnung von Steuern

  • BAG, 27.04.2000 - 6 AZR 754/98

    Nachteilsausgleich als Nettobetrag

  • FG Schleswig-Holstein, 16.05.1995 - III 49/92
  • LAG Hessen, 09.10.2001 - 2 Sa 274/01

    Nettolohnabrede

  • BGH, 23.05.1977 - II ZR 1/76

    Anspruch auf Freistellung von Nachforderungen des Finanzamts - Anspruch des

  • ArbG Essen, 07.12.2004 - 2 Ca 2743/04

    Umfang des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes im öffentlichen

  • BAG, 22.08.1985 - 6 AZR 520/83

    Voraussetzungen des Lohnsteuerabzugs für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und

  • ArbG Cottbus, 31.01.2008 - 6 Ca 1616/07
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