Rechtsprechung
   BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 80/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,42738
BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 80/16 (https://dejure.org/2018,42738)
BAG, Entscheidung vom 19.12.2018 - 7 ABR 80/16 (https://dejure.org/2018,42738)
BAG, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 (https://dejure.org/2018,42738)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,42738) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter - Personalauswahlverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 SGB 2, § 44b SGB 2, § 178 Abs 2 SGB 9 2018, § 44i SGB 2, § 44h Abs 3 SGB 2
    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter - Personalauswahlverfahren

  • IWW

    § 44b SGB II, § ... 178 Abs. 2 SGB IX, § 95 Abs. 2 SGB IX, § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, § 94 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 44d Abs. 6 SGB II, § 44g SGB II, § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX, § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 178 Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 SGB IX, § 178 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 SGB IX, § 178 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 SGB IX, § 44h SGB II, § 44i SGB II, § 44h Abs. 3 SGB II, § 44h Abs. 5 SGB II, §§ 44d ff. SGB II, § 44g Abs. 1 SGB II, § 44d Abs. 4 SGB II

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter - Personalauswahlverfahren

  • bag-urteil.com

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter - Personalauswahlverfahren

  • Betriebs-Berater

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Beteiligungsrechts der Schwerbehindertenvertretung an Personalauswahlverfahren; Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung des aufnehmenden Betriebs bei Zuweisung eines Arbeitnehmers; Zuständigkeitsverteilung bei Personalauswahlverfahren zwischen Jobcenter ...

  • rewis.io

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter - Personalauswahlverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwerbehindertenvertretungsrecht - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung; Bundesagentur für Arbeit; Jobcenter; Personalauswahlverfahren in gemeinsamer Einrichtung bei internem Stellenbesetzungsverfahren; Zuweisung einer Tätigkeit beim Jobcenter

  • rechtsportal.de

    Umfang des Beteiligungsrechts der Schwerbehindertenvertretung an Personalauswahlverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter - Personalauswahlverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung beim Personalauswahlverfahren für ein Jobcenter

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter - Personalauswahlverfahren in gemeinsamer Einrichtung bei internem Stellenbesetzungsverfahren - Zuweisung einer Tätigkeit beim Jobcenter

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 854
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 71/12

    Schwerbehindertenvertretung - Zuständigkeit - Jobcenter

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 80/16
    Die Entscheidung über Bewerbungen und die Begründung eines Arbeitsverhältnisses ist eine personelle Einzelmaßnahme und damit eine "Angelegenheit" iSv. § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX. Sie berührt den Bewerber als einzelnen schwerbehinderten Menschen (BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 25, BAGE 149, 277; 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 14, 20, BAGE 135, 207 zur Bewerbung auf eine Beförderungsposition) .

    Der Gesetzgeber hat die Unterrichtungs- und Anhörungspflichten in § 164 Abs. 1 Sätze 4, 7, 8 und 9 iVm. § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX näher ausgestaltet (vgl. BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 26, aaO; 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 20, aaO) .

    Die Schwerbehindertenvertretung kann ihr Beteiligungsrecht nur dann sachgerecht ausüben, wenn sie Einsicht in die entscheidungserheblichen Teile der Bewerbungsunterlagen nehmen und an Vorstellungsgesprächen teilnehmen kann (BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 26, aaO) .

    cc) Im Rahmen einer nach diesen Grundsätzen beteiligungspflichtigen Maßnahme ergibt sich die Zuständigkeitsverteilung zwischen der Schwerbehindertenvertretung des Trägers und der bei der gemeinsamen Einrichtung gebildeten Schwerbehindertenvertretung aus § 44i iVm. § 44h SGB II (dazu BAG 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 34; 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 29, BAGE 149, 277) .

    Gemäß § 44h Abs. 5 SGB II bleiben dagegen die Rechte der Personalvertretungen der abgebenden Dienstherren und Arbeitgeber unberührt, soweit die Entscheidungsbefugnisse bei den Trägern verbleiben (BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 29, aaO) .

    Diese Befugnisse verbleiben bei den jeweiligen Trägern, die weiterhin Dienstherren oder Arbeitgeber sind (vgl. BT-Drs. 17/1555 S. 26; BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 32 mwN, BAGE 149, 277) .

    Die der Begründung von Arbeitsverhältnissen vorausgehende Auswahlentscheidung fällt daher in den Zuständigkeitsbereich des Trägers, auch wenn eine anschließende Zuweisung zu der gemeinsamen Einrichtung beabsichtigt ist (BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 30 ff., BAGE 149, 277) .

    Aus der Entscheidung des Senats vom 15. Oktober 2014 (- 7 ABR 71/12 - BAGE 149, 277) ergibt sich nichts Gegenteiliges.

    Der Senat hat dort zwar ausgeführt, es unterliege der Personalhoheit des Trägers, aus seinem Personal die Beschäftigten für die Tätigkeit in der gemeinsamen Einrichtung auszuwählen, und daraus den Schluss gezogen, dass das Auswahlverfahren vor der Begründung des Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitnehmer, dem Tätigkeiten in einem Jobcenter zugewiesen werden sollen, erst recht in die Zuständigkeit des Trägers fällt (BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 38, aaO) .

  • BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 39/16

    Schwerbehindertenvertretung - Jobcenter - Anhörung

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 80/16
    Wenn bereits das Bestehen des Beteiligungsrechts als solches streitig ist und über dessen ggf. zu beachtende Ausgestaltung noch kein Streit besteht, kann dieses zum Gegenstand eines Feststellungsantrags gemacht werden, ohne dass die Modifikationen bereits im Einzelnen beschrieben werden müssten (BAG 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 20; 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 16; 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 a aa der Gründe mwN, BAGE 111, 36) .

    Dieser ist einer gesonderten Feststellung zugänglich (vgl. BAG 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 23 mwN) .

    Auch Sinn und Zweck des Anhörungsrechts zielen darauf, der Schwerbehindertenvertretung die Möglichkeit zu geben, an der Willensbildung des Arbeitgebers mitzuwirken (BAG 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 33; 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 21 zu § 95 Abs. 2 SGB IX aF) .

    Trifft der Arbeitgeber keine Entscheidung, hat er die Schwerbehindertenvertretung auch nicht anzuhören (BAG 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 33) .

    cc) Im Rahmen einer nach diesen Grundsätzen beteiligungspflichtigen Maßnahme ergibt sich die Zuständigkeitsverteilung zwischen der Schwerbehindertenvertretung des Trägers und der bei der gemeinsamen Einrichtung gebildeten Schwerbehindertenvertretung aus § 44i iVm. § 44h SGB II (dazu BAG 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 34; 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 29, BAGE 149, 277) .

    Die Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung der gemeinsamen Einrichtung ist damit begrenzt auf Angelegenheiten der gemeinsamen Einrichtung, in denen diese die Entscheidungsbefugnis hat (BAG 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 34) .

  • BVerwG, 24.09.2013 - 6 P 4.13

    Zuweisung einer Tätigkeit beim Jobcenter; Arbeitnehmer der Bundesagentur;

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 80/16
    Ebenfalls in die Zuständigkeit des Trägers fällt die Zuweisung selbst (BVerwG 24. September 2013 - 6 P 4.13 - Rn. 18, BVerwGE 148, 36) .

    Diese Zuweisung ist mit einer Eingliederung des betroffenen Arbeitnehmers in das Jobcenter verbunden (vgl. zur Personalratsbeteiligung BVerwG 24. September 2013 - 6 P 4.13 - Rn. 22, aaO) .

  • BAG, 17.08.2010 - 9 ABR 83/09

    Rechte der Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 80/16
    Die Entscheidung über Bewerbungen und die Begründung eines Arbeitsverhältnisses ist eine personelle Einzelmaßnahme und damit eine "Angelegenheit" iSv. § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX. Sie berührt den Bewerber als einzelnen schwerbehinderten Menschen (BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 25, BAGE 149, 277; 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 14, 20, BAGE 135, 207 zur Bewerbung auf eine Beförderungsposition) .

    Der Gesetzgeber hat die Unterrichtungs- und Anhörungspflichten in § 164 Abs. 1 Sätze 4, 7, 8 und 9 iVm. § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX näher ausgestaltet (vgl. BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 26, aaO; 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 20, aaO) .

  • BAG, 14.03.2012 - 7 ABR 67/10

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Abschluss eines

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 80/16
    Wenn bereits das Bestehen des Beteiligungsrechts als solches streitig ist und über dessen ggf. zu beachtende Ausgestaltung noch kein Streit besteht, kann dieses zum Gegenstand eines Feststellungsantrags gemacht werden, ohne dass die Modifikationen bereits im Einzelnen beschrieben werden müssten (BAG 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 20; 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 16; 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 a aa der Gründe mwN, BAGE 111, 36) .

    Auch Sinn und Zweck des Anhörungsrechts zielen darauf, der Schwerbehindertenvertretung die Möglichkeit zu geben, an der Willensbildung des Arbeitgebers mitzuwirken (BAG 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 33; 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 21 zu § 95 Abs. 2 SGB IX aF) .

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - 62 PV 18.12

    Zuständige Personalvertretung für die Mitbestimmung beim Absehen von der

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 80/16
    Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der Zustimmungsvorbehalt des Geschäftsführers sicherstellen, dass qualifiziertes und für die Erfüllung der Aufgaben des Jobcenters geeignetes Personal für die ordnungsgemäße und reibungslose Umsetzung der Aufgaben der Grundsicherung sorgt (BT-Drs. 17/1555 S. 28; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg 28. November 2013 - OVG 62 PV 18.12 - zu II der Gründe) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - 14 TaBV 395/16

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung einer Arbeitsagentur bei

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 80/16
    Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Oktober 2016 - 14 TaBV 395/16 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 05.11.1993 - 2 DW 4.93
    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 80/16
    § 178 Abs. 2 SGB IX gestaltet das Unterrichtungs- und Anhörungsrecht der Schwerbehindertenvertretung nur gegenüber dem Arbeitgeber bzw. dem Dienstherrn, nicht aber gegenüber Dritten (vgl. BVerwG 5. November 1993 - 2 DW 4.93 - zu II der Gründe; Pahlen in Neumann/Pahlen/Winkler/Jabben SGB IX 13. Aufl. § 178 Rn. 10) .
  • BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 2.16

    Behördenorganisation; Bundesagentur für Arbeit; Datenverarbeitung;

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 80/16
    Die beteiligungsrechtliche Zuständigkeit des Personalrats der gemeinsamen Einrichtung wiederum knüpft an die Entscheidungszuständigkeit des Dienststellenleiters an (vgl. BVerwG 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - Rn. 16; 1. Oktober 2014 - 6 P 14.13 - Rn. 12) .
  • BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 82/13

    Unzulässige Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 80/16
    Der Rechtsbeschwerdeführer muss darlegen, warum er die Begründung des Beschwerdegerichts für unrichtig hält (vgl. etwa BAG 26. September 2018 - 7 ABR 77/16 - Rn. 15; 23. Februar 2016 - 1 ABR 82/13 - Rn. 19 mwN) .
  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 14.13

    Beteiligungsrecht des Personalrats bei gemeinsamen Einrichtungen

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

  • BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 77/16

    Gesamtbetriebsrat - Freistellung - Auswahlentscheidung

  • BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers

    Gegenstand der Unterrichtung und Anhörung sind alle Angelegenheiten bzw. Entscheidungen, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 21; 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 20 f.).

    Wenn bereits das Bestehen des Beteiligungsrechts als solches streitig ist und über dessen ggf. zu beachtende Ausgestaltung noch kein Streit besteht, kann dieses zum Gegenstand eines Feststellungsantrags gemacht werden, ohne dass die Modifikationen bereits im Einzelnen beschrieben werden müssten (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 17; 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 20; 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 16; 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 a aa der Gründe mwN, BAGE 111, 36) .

  • BAG, 16.09.2020 - 7 ABR 2/20

    Schwerbehindertenvertretung - Jobcenter - Umfang der Unterrichtungs- und

    Es geht im Streitfall nicht um die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Antragstellerin und den Schwerbehindertenvertretungen der Jobcenter (vgl. insoweit BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 -; 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 -) .

    Auch Sinn und Zweck des Anhörungsrechts zielen darauf, der Schwerbehindertenvertretung die Möglichkeit zu geben, an der Willensbildung des Arbeitgebers mitzuwirken (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 21; 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 33; 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 21 zu § 95 Abs. 2 SGB IX aF) .

    Trifft der Arbeitgeber keine Entscheidung, hat er die Schwerbehindertenvertretung auch nicht anzuhören (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 21; 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 33) .

    Die Entscheidung über Bewerbungen und die Begründung eines Arbeitsverhältnisses ist eine personelle Einzelmaßnahme und damit eine "Angelegenheit" iSv. § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX. Sie berührt den Bewerber als einzelnen schwerbehinderten Menschen (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 22; 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 25, BAGE 149, 277; 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 14, 20, BAGE 135, 207 zur Bewerbung auf eine Beförderungsposition) .

    Der Gesetzgeber hat die Unterrichtungs- und Anhörungspflichten in § 164 Abs. 1 Sätze 4, 7, 8 und 9 iVm. § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX näher ausgestaltet (vgl. BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 22; 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 26, BAGE 149, 277; 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 20, BAGE 135, 207) .

    Die Schwerbehindertenvertretung kann ihr Beteiligungsrecht nur dann sachgerecht ausüben, wenn sie Einsicht in die entscheidungserheblichen Teile der Bewerbungsunterlagen nehmen und an Vorstellungsgesprächen teilnehmen kann (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 22; 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 26, aaO) .

  • BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 9/20

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Leistungsbeurteilung nach ERA-TV

    Wenn bereits das Bestehen des Beteiligungsrechts als solches streitig ist und über dessen ggf. zu beachtende Ausgestaltung noch kein Streit besteht, kann dieses zum Gegenstand eines Feststellungsantrags gemacht werden, ohne dass die Modifikationen bereits im Einzelnen beschrieben werden müssten (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 17 mwN; 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 20) .

    Dieser ist einer gesonderten Feststellung zugänglich (vgl. BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 18; 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 23 mwN) .

    Auch Sinn und Zweck des Anhörungsrechts zielen darauf, der Schwerbehindertenvertretung die Möglichkeit zu geben, an der Willensbildung des Arbeitgebers mitzuwirken (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 21; 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 33) .

    Trifft der Arbeitgeber keine Entscheidung, hat er die Schwerbehindertenvertretung auch nicht anzuhören (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 21; 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 33) .

    cc) Gegenstand der Unterrichtung und Anhörung sind alle Angelegenheiten und Entscheidungen, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren (BAG 22. Januar 2020 - 7 ABR 18/18 - Rn. 26, BAGE 169, 267; 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 21) .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - 6 B 1120/19

    Auswahlentscheidung; Konkurrentenstreit; dienstliche Beurteilung;

    BAG, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 -, NZA 2019, 854 = juris Rn. 21; Esser/Isenhardt in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 3. Aufl. 2018, § 178 SGB IX Rn. 16.1.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2020 - 62 PV 11.19

    Agentur für Arbeit; Jobcenter; gemeinsame Einrichtung; Auswahlentscheidung;

    Denn abgesehen davon, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht die Zuständigkeitsregelungen, sondern die tatsächlichen Handlungen der Dienststellenleitungen maßgeblich sind (Beschlüsse vom 31. Januar 2017 - 5 P 10.15 - juris Rn. 26 und vom 19. Februar 2019 - 5 P 7.17 - juris Rn. 13 f.), ist höchstgerichtlich geklärt, dass die Auswahlentscheidung allein in der gemeinsamen Einrichtung getroffen werden darf (BAG, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - juris Rn. 23 ff.; offengelassen im Beschluss des Senats vom 6. März 2015 - OVG 62 PV 12.14 - juris Rn. 19 bis 21).

    Hat die Dienststellenleitung im Anschluss an den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - überhaupt nicht die Aufgabe, die Auswahlentscheidung im Jobcenter zu kontrollieren, darf die Personalvertretung die Dienststellenleitung nicht dazu zwingen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2023 - 6 A 1079/21

    Benachteiligung; Diskriminierung; Entschädigung; Schwerbehindertenvertretung;

    Sofern es der Klägerin um die Verpflichtung geht, die Schwerbehindertenvertretung von Anfang an in ein Auswahlverfahren einzubeziehen, um den Schutz vor Benachteiligungen im Bewerbungsverfahren zu gewährleisten, vgl. BAG, Beschlüsse vom 16.9.2020 - 7 ABR 2/20 -, ZfPR online 2021, 17 = BB 2021, 563 (Ls.) = juris Rn. 31 und vom 19.12.2018 - 7 ABR 80/16 -, NZA 2019, 854 = juris Rn. 22 sowie (zu den Vorgängervorschriften der §§ 81, 95 SGB IX a. F.) Beschluss vom 15.10.2014 - 7 ABR 71/12 -, NZA 2015, 176 = juris Rn. 26; vgl. auch Kossens in: ders./von der Heide/Maaß, SGB IX, 5. Auflage 2023, § 178 Rn. 35, ist eine Pflichtverletzung der Beklagten weder durch die Klägerin dargelegt noch sonst ersichtlich.

    vgl. BAG, Beschluss vom 19.12.2018 - 7 ABR 80/16 -, a. a. O. Ls. 1 und Rn. 22 m. w. N.; der Gesetzgeber hat die Unterrichtungs- und Anhörungspflichten in § 164 Abs. 1 Sätze 4 und 7 bis 9 i. V. m. § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX näher ausgestaltet.

  • OVG Sachsen, 06.05.2021 - 8 A 2/20

    Zuweisung; Jobcenter; Mitbestimmung; Zustimmung; Auswahlverfahren; unbeachtliche

    Das Bundesarbeitsgericht (Beschl. v. 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 -) sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die gesetzlichen Regelungen die Durchführung eines Personalauswahlverfahrens in dem Jobcenter zur Vorbereitung der dem Geschäftsführer zustehenden Entscheidungen nicht ausschlössen.

    Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass an Stelle des Trägers die Geschäftsführung das diesbezügliche Auswahlverfahren durchführt (BAG, Beschl. v. 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 -, juris Rn. 32).

  • LAG Nürnberg, 18.11.2021 - 5 Sa 211/21

    Beteiligungspflicht der Schwerbehindertenvertretung im Bewerbungsverfahren

    Gegenstand der Unterrichtung und Anhörung sind alle Angelegenheiten bzw. Entscheidungen, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berührt (BAG vom 19.12.2018 - 7 ABR 80/16).
  • BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 23/20

    Beteiligung der Hauptschwerbehindertenvertretung - Globalantrag

    Wenn bereits das Bestehen des Beteiligungsrechts als solches streitig ist und über dessen ggfs. zu beachtende Ausgestaltung (noch) kein Streit besteht, kann dieses zum Gegenstand eines Feststellungsantrags gemacht werden, ohne dass die Modifikationen bereits im Einzelnen beschrieben werden müssten (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 17; 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 16) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2020 - 24 TaBV 817/19

    Schwerbehindertenvertretung - Vertrauensperson der Schwerbehinderten - Schulung -

    Damit ging es aber um Angelegenheiten nach § 178 Abs. 2 SGB IX, die Unterrichtungspflichten und bei Entscheidungen des Arbeitgebers auch Anhörungsverpflichtungen auslösen können (vgl. dazu BAG vom 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - NZA 2019, 54; 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - NZA 2019, 854).
  • VG Mainz, 19.09.2023 - 5 K 111/23

    Personalvertretungsrechtliche Beteiligung bei der Abmahnung eines bei einem

  • VG Kassel, 10.05.2021 - 1 L 2432/20

    Beamtenverhältnis bei einer gemeinsamen Einrichtung nach § 44 b SGB II

  • VG Kassel, 12.12.2022 - 1 K 1791/21

    Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten eines Jobcenters bei der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht