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   BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 2/19   

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https://dejure.org/2019,44457
BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 2/19 (https://dejure.org/2019,44457)
BAG, Entscheidung vom 19.12.2019 - 8 AZR 2/19 (https://dejure.org/2019,44457)
BAG, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - 8 AZR 2/19 (https://dejure.org/2019,44457)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Echte oder hypothetische Vergleichsperson zur Ermittlung einer unmittelbaren Benachteiligung i.S.d. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG; Sachliche Rechtfertigung für eine unmittelbare Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts als Ausnahmefall nach § 8 Abs. 1 AGG; Unionsrechtskonforme ...

  • bag-urteil.com

    Das Geschlecht der Lehrkraft als zulässige berufliche Anforderung im Sportunterricht?

  • rewis.io

    Benachteiligung iSd. AGG - Geschlecht - Bewerber

  • Betriebs-Berater

    Begriff der wesentlichen und entscheidenden beruflichen Anforderung i. S. d. Unionsrechts

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Auch Sportlehrer dürfen Mädchen unterrichten

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • datenbank.nwb.de

    Benachteiligung iSd. AGG - Geschlecht - Bewerber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Stellenbesetzung - Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Das Geschlecht der Lehrkraft als zulässige berufliche Anforderung im Sportunterricht?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Sportlehrerin (w) gesucht - Männer diskriminiert?

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Die Fachlehrerin Sport (w) kann auch ein (m) sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    AGG-Entschädigung - und der unbestimmte Klageantrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ungleichbehandlung eines Sportlehrers wegen des Geschlechts - beim Berufszugang

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Geschlecht des Sportlehrers

  • lto.de (Pressebericht, 21.12.2019)

    Diskriminierung wegen des Geschlechts: Auch ein Sportlehrer kann Mädchen unterrichten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geschlecht der Lehrkraft als zulässige berufliche Anforderung im Sportunterricht? ...

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung eines Lehrers wegen seines Geschlechts?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unmittelbare Benachteiligung iSd. AGG - zulässige unterschiedliche Behandlung iSv. § 8 Abs. 1 AGG - geschlechtsbezogenes Merkmal - Sportunterricht für Schülerinnen - männliche Sportlehrkraft

  • datev.de (Kurzinformation)

    Das Geschlecht der Lehrkraft als zulässige berufliche Anforderung im Sportunterricht?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Geschlecht eines Lehrers ist keine zulässige berufliche Anforderung im Sportunterricht

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Das Geschlecht einer Lehrkraft im Sportunterricht ist keine zulässige berufliche Anforderung im Sinne des AGG

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Geschlecht eines Sportlehrers ist keine zulässige berufliche Anforderung

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Entschädigungsanspruch nach AGG - Sportlehrer kann Mädchen unterrichten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Geschlecht keine zulässige Berufsanforderung für Sportlehrer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weibliches Geschlecht keine zwingende berufliche Anforderung für Sportlehrer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschlecht der Lehrkraft als zulässige berufliche Anforderung im Sportunterricht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Männer dürfen Sportlehrer in Mädchenklasse sein

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)
  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Benachteiligung einer Lehrkraft wegen des Geschlechts

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Sportlehrerin muss nicht zwingend eine Frau sein

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Geschlechterdiskriminierung bei Lehrern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Echte oder hypothetische Vergleichsperson zur Ermittlung einer unmittelbaren Benachteiligung i.S.d. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 169, 217
  • NJW 2020, 2493
  • ZIP 2020, 1268
  • MDR 2020, 1068
  • NZA 2020, 707
  • BB 2020, 1848
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (45)

  • BVerwG, 30.01.2013 - 6 C 6.12

    Privatschulfreiheit; Ersatzschulbegriff; Erziehungsziel als Lehrziel im Sinne von

    Auszug aus BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 2/19
    ob die Schülerinnen und Schüler nach Geschlechtern getrennt oder gemeinsam unterrichtet werden sollten, beispielsweise um eine gleichberechtigte Entwicklungsförderung von Mädchen und Jungen zu erreichen und Geschlechtergrenzen zu überwinden bzw. um Rücksicht auf die unterschiedliche Entwicklung von Schülerinnen und Schülern in der Adoleszenz zu nehmen, eine Frage der Sportpädagogik ist, die im Übrigen in der Wissenschaft unterschiedlich beantwortet wird (vgl. hierzu etwa BVerwG 30. Januar 2013 - 6 C 6/12 - Rn. 32, BVerwGE 145, 333; OVG Berlin-Brandenburg 18. September 2013 - OVG 3 S 52.13 - Rn. 7 f.; VG Berlin 22. Mai 2014 - 3 K 515.13 - Rn. 22) , kann der Beklagte nach Art. 90 BayEUG nicht an den für die öffentlichen Schulen geltenden Lehrplan PLUS gebunden werden.

    Der private Schulträger darf die Schulgestaltung daher grundsätzlich anhand derjenigen Annahmen über pädagogische Wirkungszusammenhänge vornehmen, die er selbst für fachlich überzeugend hält (BVerwG 30. Januar 2013 - 6 C 6/12 - Rn. 27 f., BVerwGE 145, 333) .

    Dabei sind die Träger des Grundrechts der Privatschulfreiheit aus Art. 7 Abs. 4 GG, Art. 134 der Verfassung des Freistaates Bayern berechtigt, sich im Rahmen ihrer schulpädagogischen Beurteilung auch für Methoden und Organisationsformen zu entscheiden, die von den staatlich Verantwortlichen für den Bereich des öffentlichen Schulwesens bewusst verworfen werden (vgl. BVerwG 30. Januar 2013 - 6 C 6/12 - Rn. 21, 28, 35, aaO; BayVGH 19. Februar 2013 - 7 B 12.2441 - Rn. 24) .

    Ist ein derartiger Grad an objektivierter Gewissheit darüber erreicht, dass der private Schulträger sich mit seiner fachlichen Einschätzung nicht innerhalb der Bandbreite noch als vertretbar einzustufender Lehrmeinungen bewegt, muss den Belangen der staatlichen Schulhoheit und dem Schutz der Allgemeinheit vor unzureichenden Bildungseinrichtungen der Vorrang vor dem Bestimmungsrecht des privaten Schulträgers eingeräumt werden (BVerwG 30. Januar 2013 - 6 C 6/12 - Rn. 29, BVerwGE 145, 333) .

    Diese Grenze ist beispielsweise nicht erreicht, wenn die Privatschule eine monoedukative Ausrichtung wählt, also ausschließlich Mädchen bzw. ausschließlich Jungen aufnimmt (vgl. BVerwG 30. Januar 2013 - 6 C 6/12 - Rn. 31, aaO) .

    In solch einem Fall darf eine Schulbehörde die ordnungsgemäß beantragte Genehmigung einer Privatschule als Ersatzschule nicht allein wegen ihrer monoedukativen Ausrichtung versagen (BVerwG 30. Januar 2013 - 6 C 6/12 - Rn. 31 ff., aaO) .

    (cc) Die von der Privatschulfreiheit umfasste Freiheit der Methoden- und Formenwahl führt angesichts der in der Wissenschaft kontrovers diskutierten Frage, ob Schul(sport)unterricht bevorzugt koedukativ oder monoedukativ durchgeführt werden sollte (vgl. ua. Heim/Sohnsmeyer Sportunterricht - Ein Überblick über die jüngere empirische Forschung, Sportunterricht 2016, 36, 38; zu weiteren Nachweisen zu dieser Diskussion: vgl. BVerwG 30. Januar 2013 - 6 C 6/12 - Rn. 32, BVerwGE 145, 333; OVG Berlin-Brandenburg 18. September 2013 - OVG 3 S 52.13 - Rn. 6 f., 9; VG Berlin 22. Mai 2014 - 3 K 515.13 - Rn. 22) , dazu, dass die privaten Schulen grundsätzlich frei darin sind, den Unterricht im Allgemeinen wie auch den Sportunterricht im Besonderen koedukativ oder monoedukativ auszugestalten.

  • EuGH, 06.03.2014 - C-595/12

    Der automatische Ausschluss einer Arbeitnehmerin von einem Ausbildungskurs wegen

    Auszug aus BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 2/19
    Ausnahmen hiervon sind nur in den in bestimmten Rechtsvorschriften festgelegten Fällen unter den dort konkret beschriebenen Voraussetzungen möglich (vgl. etwa EuGH 6. März 2014 - C-595/12 - [Napoli] Rn. 41 mwN) .

    Zu diesen Rechtsvorschriften gehört Art. 14 Abs. 2 der Richtlinie 2006/54/EG, der mit § 8 Abs. 1 AGG in das nationale Recht umgesetzt wurde, wobei zu beachten ist, dass die Mitgliedstaaten die wesentliche Gleichheit zwischen Männern und Frauen zu gewährleisten haben, die die Richtlinie 2006/54/EG herbeiführen soll (EuGH 6. März 2014 - C-595/12 - [Napoli] Rn. 38) .

    c) § 8 Abs. 1 AGG ist unionsrechtskonform in Übereinstimmung mit der Richtlinie unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eng auszulegen (EuGH 6. März 2014 - C-595/12 - [Napoli] Rn. 41 mwN; vgl. 11. Januar 2000 - C-285/98 - [Kreil] Rn. 20 mwN zu der teilweise gleichlautenden Vorgängerbestimmung in Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 76/207/EWG; 15. Mai 1986 - 222/84 - [Johnston] Rn. 36; zu § 8 Abs. 1 AGG als Umsetzung von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG vgl. ua. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 101, BAGE 156, 71) .

    d) § 8 Abs. 1 AGG enthält eine für den Arbeitgeber günstige Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der Diskriminierung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes, hier des Geschlechts (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 99, BAGE 156, 71; zur Richtlinie 2006/54/EG vgl. etwa EuGH 6. März 2014 - C-595/12 - [Napoli] Rn. 41 mwN; 26. Oktober 1999 - C-273/97 - [Sirdar] Rn. 23) , weshalb den Arbeitgeber - hier den Beklagten - bereits nach den allgemeinen Regeln des nationalen Rechts die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der in dieser Bestimmung enthaltenen Voraussetzungen trifft (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - aaO; vgl. auch Art. 19 der Richtlinie 2006/54/EG; vgl. im Zusammenhang verschiedener Antidiskriminierungsrichtlinien: EuGH 16. Juli 2015 - C-83/14 - [CHEZ Razpredelenie Bulgaria] Rn. 85; 25. April 2013 - C-81/12 - [ Asocia?£ia Accept] Rn. 55 mwN; 21. Juli 2011 - C-159/10, C-160/10 - [Fuchs und Köhler] Rn. 78; 10. Juli 2008 - C-54/07 - [Feryn] Rn. 32) .

  • EuGH, 30.06.1988 - 318/86

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 2/19
    ein mit dem Grund "Geschlecht" im Zusammenhang stehendes Merkmal, nur dann eine "wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung" nach Art. 14 Abs. 2 der Richtlinie 2006/54/EG und § 8 Abs. 1 AGG sein, wenn es die spezifische Art der Tätigkeit bzw. die besonderen Bedingungen ihrer Ausübung betrifft (EuGH 11. Januar 2000 - C-285/98 - [Kreil] Rn. 27; 30. Juni 1988 - 318/86 - [Kommission/Frankreich] Rn. 25) .

    Es muss zudem hinreichend durchschaubar und damit kontrollierbar sein (EuGH 30. Juni 1988 - 318/86 - [Kommission/Frankreich] Rn. 25 ff.).

    Zwar finden sich in der Rechtsprechung des Gerichtshofs des Europäischen Union zur Richtlinie 2006/54/EG bzw. zur vorhergehenden Richtlinie 76/207/EWG, die mit ihrem Art. 2 Abs. 2 eine im Wesentlichen gleichlautende Bestimmung enthielt, einzelne Beispiele für Tätigkeiten, für die das "Geschlecht" (in Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 76/207/EWG fehlte die heute ausdrücklich vorhandene Unterscheidung zwischen "Grund" und "Merkmal") für bestimmte Beschäftigungsverhältnisse als eine "unabdingbare Voraussetzung" iSd. Bestimmung angesehen wurde (vgl. insbesondere EuGH 26. Oktober 1999 - C-273/97 - [Sirdar] Rn. 23; 30. Juni 1988 - 318/86 - [Kommission/Frankreich]; 15. Mai 1986 - 222/84 - [Johnston) .

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15

    Benachteiligung - Entschädigung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 2/19
    c) § 8 Abs. 1 AGG ist unionsrechtskonform in Übereinstimmung mit der Richtlinie unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eng auszulegen (EuGH 6. März 2014 - C-595/12 - [Napoli] Rn. 41 mwN; vgl. 11. Januar 2000 - C-285/98 - [Kreil] Rn. 20 mwN zu der teilweise gleichlautenden Vorgängerbestimmung in Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 76/207/EWG; 15. Mai 1986 - 222/84 - [Johnston] Rn. 36; zu § 8 Abs. 1 AGG als Umsetzung von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG vgl. ua. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 101, BAGE 156, 71) .

    bb) Ein solches Merkmal - oder sein Fehlen - ist zudem nur dann eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung iSd. § 8 Abs. 1 AGG, wenn davon die ordnungsgemäße Durchführung der Tätigkeit abhängt (vgl. etwa EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge ua.] Rn. 66; 12. Januar 2010 - C-229/08 - [Wolf] Rn. 35 f.; BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 101, BAGE 156, 71 mwN) .

    d) § 8 Abs. 1 AGG enthält eine für den Arbeitgeber günstige Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der Diskriminierung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes, hier des Geschlechts (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 99, BAGE 156, 71; zur Richtlinie 2006/54/EG vgl. etwa EuGH 6. März 2014 - C-595/12 - [Napoli] Rn. 41 mwN; 26. Oktober 1999 - C-273/97 - [Sirdar] Rn. 23) , weshalb den Arbeitgeber - hier den Beklagten - bereits nach den allgemeinen Regeln des nationalen Rechts die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der in dieser Bestimmung enthaltenen Voraussetzungen trifft (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - aaO; vgl. auch Art. 19 der Richtlinie 2006/54/EG; vgl. im Zusammenhang verschiedener Antidiskriminierungsrichtlinien: EuGH 16. Juli 2015 - C-83/14 - [CHEZ Razpredelenie Bulgaria] Rn. 85; 25. April 2013 - C-81/12 - [ Asocia?£ia Accept] Rn. 55 mwN; 21. Juli 2011 - C-159/10, C-160/10 - [Fuchs und Köhler] Rn. 78; 10. Juli 2008 - C-54/07 - [Feryn] Rn. 32) .

  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 501/14

    Kirchliche Stellen nicht mehr nur für Christen ("Egenberger")

    Auszug aus BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 2/19
    Vor diesem Hintergrund steht der erforderliche Kausalzusammenhang zwischen der Benachteiligung und einem in § 1 AGG genannten Grund (dazu ua. BAG 16. Mai 2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 18; 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 50, BAGE 164, 117; 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 20 mwN) - hier: dem Geschlecht - außer Frage und es kommt nicht mehr darauf an, ob Indizien iSv. § 22 AGG (dazu ua. BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 51 ff., aaO; 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 21 ff.) -  beispielsweise die Formulierung in der Stellenausschreibung, mit der eine "Fachlehrerin" Sport gesucht wurde - eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen oder ob der Beklagte eine etwa durch Indizien begründete Vermutung einer Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes widerlegt hat (zur Frage einer Widerlegung vgl. etwa: BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 104 ff., aaO; 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 28 mwN; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 58; 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 45) .

    Es muss ein direkter, objektiv überprüfbarer Zusammenhang zwischen der vom Arbeitgeber aufgestellten beruflichen Anforderung und der fraglichen Tätigkeit bestehen (EuGH 17. April 2018 - C-414/16 - [Egenberger] Rn. 63; dazu BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 65, BAGE 164, 117) .

    Eine rein symbolische Entschädigung wird den Erfordernissen einer wirksamen Umsetzung der Richtlinie nicht gerecht (EuGH 22. April 1997 - C-180/95 - [Draehmpaehl] Rn. 25; BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 111, BAGE 164, 117) .

  • EuGH, 11.01.2000 - C-285/98

    FRAUEN HABEN IN DEUTSCHLAND ZUGANG ZUM DIENST MIT DER WAFFE

    Auszug aus BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 2/19
    c) § 8 Abs. 1 AGG ist unionsrechtskonform in Übereinstimmung mit der Richtlinie unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eng auszulegen (EuGH 6. März 2014 - C-595/12 - [Napoli] Rn. 41 mwN; vgl. 11. Januar 2000 - C-285/98 - [Kreil] Rn. 20 mwN zu der teilweise gleichlautenden Vorgängerbestimmung in Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 76/207/EWG; 15. Mai 1986 - 222/84 - [Johnston] Rn. 36; zu § 8 Abs. 1 AGG als Umsetzung von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG vgl. ua. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 101, BAGE 156, 71) .

    Danach dürfen Ausnahmen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des verfolgten Zieles angemessen und erforderlich ist (EuGH 11. Januar 2000 - C-285/98 - [Kreil] Rn. 23) .

    ein mit dem Grund "Geschlecht" im Zusammenhang stehendes Merkmal, nur dann eine "wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung" nach Art. 14 Abs. 2 der Richtlinie 2006/54/EG und § 8 Abs. 1 AGG sein, wenn es die spezifische Art der Tätigkeit bzw. die besonderen Bedingungen ihrer Ausübung betrifft (EuGH 11. Januar 2000 - C-285/98 - [Kreil] Rn. 27; 30. Juni 1988 - 318/86 - [Kommission/Frankreich] Rn. 25) .

  • EuGH, 22.04.1997 - C-180/95

    SOZIALPOLITIK

    Auszug aus BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 2/19
    Eine rein symbolische Entschädigung wird den Erfordernissen einer wirksamen Umsetzung der Richtlinie nicht gerecht (EuGH 22. April 1997 - C-180/95 - [Draehmpaehl] Rn. 25; BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 111, BAGE 164, 117) .

    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 22. April 1997 (- C-180/95 - [Draehmpaehl] Rn. 35) im Hinblick auf die Bestimmung einer angemessenen Entschädigung eine Anknüpfung an die auf der ausgeschriebenen Stelle zu erwartende Bruttomonatsvergütung grundsätzlich gebilligt hat.

  • BVerwG, 29.04.2019 - 6 B 141.18

    Berufskolleg; Feststellungsinteresse; Feststellungsklage; Genehmigung;

    Auszug aus BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 2/19
    Die Erfüllung weiterer als der in Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG aufgeführten schulbezogenen Genehmigungsvoraussetzungen dürfen dem privaten Schulträger weder durch das Landesrecht noch durch eine bestimmte Ausgestaltung der schulbehördlichen Genehmigungspraxis abverlangt werden (vgl. etwa BVerwG 29. April 2019 - 6 B 141/18 - Rn. 26 mwN) .

    Bezieht sich aber die Gestaltungsfreiheit der privaten Ersatzschule auf Lehrmethoden und Lehrinhalte bei anzustrebender Gleichwertigkeit des Bildungsabschlusses, muss sie auch nach eigenem pädagogischen Ermessen darüber entscheiden dürfen, auf welchem Wege und mit welchen Mitteln sie zu diesem Gesamtergebnis gelangt; eine strikte Bindung an die von der Schulverwaltung erlassenen Lehrpläne und Stundentafeln verbietet sich vor diesem Hintergrund (vgl. etwa BVerwG 29. April 2019 - 6 B 141/18 - Rn. 27 mwN; 13. Dezember 2000 - 6 C 5/00 - Rn. 21, BVerwGE 112, 263 ) .

  • EuGH, 26.10.1999 - C-273/97

    Sirdar

    Auszug aus BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 2/19
    d) § 8 Abs. 1 AGG enthält eine für den Arbeitgeber günstige Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der Diskriminierung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes, hier des Geschlechts (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 99, BAGE 156, 71; zur Richtlinie 2006/54/EG vgl. etwa EuGH 6. März 2014 - C-595/12 - [Napoli] Rn. 41 mwN; 26. Oktober 1999 - C-273/97 - [Sirdar] Rn. 23) , weshalb den Arbeitgeber - hier den Beklagten - bereits nach den allgemeinen Regeln des nationalen Rechts die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der in dieser Bestimmung enthaltenen Voraussetzungen trifft (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - aaO; vgl. auch Art. 19 der Richtlinie 2006/54/EG; vgl. im Zusammenhang verschiedener Antidiskriminierungsrichtlinien: EuGH 16. Juli 2015 - C-83/14 - [CHEZ Razpredelenie Bulgaria] Rn. 85; 25. April 2013 - C-81/12 - [ Asocia?£ia Accept] Rn. 55 mwN; 21. Juli 2011 - C-159/10, C-160/10 - [Fuchs und Köhler] Rn. 78; 10. Juli 2008 - C-54/07 - [Feryn] Rn. 32) .

    Zwar finden sich in der Rechtsprechung des Gerichtshofs des Europäischen Union zur Richtlinie 2006/54/EG bzw. zur vorhergehenden Richtlinie 76/207/EWG, die mit ihrem Art. 2 Abs. 2 eine im Wesentlichen gleichlautende Bestimmung enthielt, einzelne Beispiele für Tätigkeiten, für die das "Geschlecht" (in Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 76/207/EWG fehlte die heute ausdrücklich vorhandene Unterscheidung zwischen "Grund" und "Merkmal") für bestimmte Beschäftigungsverhältnisse als eine "unabdingbare Voraussetzung" iSd. Bestimmung angesehen wurde (vgl. insbesondere EuGH 26. Oktober 1999 - C-273/97 - [Sirdar] Rn. 23; 30. Juni 1988 - 318/86 - [Kommission/Frankreich]; 15. Mai 1986 - 222/84 - [Johnston) .

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2013 - 3 S 52.13

    Nach Geschlechtern getrennter Sportunterricht an Berliner Schulen zulässig

    Auszug aus BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 2/19
    ob die Schülerinnen und Schüler nach Geschlechtern getrennt oder gemeinsam unterrichtet werden sollten, beispielsweise um eine gleichberechtigte Entwicklungsförderung von Mädchen und Jungen zu erreichen und Geschlechtergrenzen zu überwinden bzw. um Rücksicht auf die unterschiedliche Entwicklung von Schülerinnen und Schülern in der Adoleszenz zu nehmen, eine Frage der Sportpädagogik ist, die im Übrigen in der Wissenschaft unterschiedlich beantwortet wird (vgl. hierzu etwa BVerwG 30. Januar 2013 - 6 C 6/12 - Rn. 32, BVerwGE 145, 333; OVG Berlin-Brandenburg 18. September 2013 - OVG 3 S 52.13 - Rn. 7 f.; VG Berlin 22. Mai 2014 - 3 K 515.13 - Rn. 22) , kann der Beklagte nach Art. 90 BayEUG nicht an den für die öffentlichen Schulen geltenden Lehrplan PLUS gebunden werden.

    (cc) Die von der Privatschulfreiheit umfasste Freiheit der Methoden- und Formenwahl führt angesichts der in der Wissenschaft kontrovers diskutierten Frage, ob Schul(sport)unterricht bevorzugt koedukativ oder monoedukativ durchgeführt werden sollte (vgl. ua. Heim/Sohnsmeyer Sportunterricht - Ein Überblick über die jüngere empirische Forschung, Sportunterricht 2016, 36, 38; zu weiteren Nachweisen zu dieser Diskussion: vgl. BVerwG 30. Januar 2013 - 6 C 6/12 - Rn. 32, BVerwGE 145, 333; OVG Berlin-Brandenburg 18. September 2013 - OVG 3 S 52.13 - Rn. 6 f., 9; VG Berlin 22. Mai 2014 - 3 K 515.13 - Rn. 22) , dazu, dass die privaten Schulen grundsätzlich frei darin sind, den Unterricht im Allgemeinen wie auch den Sportunterricht im Besonderen koedukativ oder monoedukativ auszugestalten.

  • BVerwG, 11.04.2018 - 6 B 77.17

    Unterrichtsgenehmigung für eine Lehrkraft an einer Waldorfschule

  • VG Berlin, 22.05.2014 - 3 K 515.13

    Unterricht in nach dem Geschlecht getrennten Gruppen

  • EuGH, 25.04.2013 - C-81/12

    Homophobe Äußerungen des "Patrons" eines Profifußballvereins können dazu führen,

  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 562/16

    Entschädigung nach dem AGG - objektive Eignung - Benachteiligung wegen der

  • EuGH, 17.04.2018 - C-414/16

    Das Erfordernis, dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

  • EuGH, 13.11.2014 - C-416/13

    Das Gesetz der Autonomen Gemeinschaft Asturien, das für die Einstellung örtlicher

  • EuGH, 12.01.2010 - C-229/08

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

  • BAG, 16.05.2019 - 8 AZR 315/18

    Die Fraktionen des bayerischen Landtags sind keine öffentlichen Arbeitgeber iSv.

  • EuGH, 10.07.2008 - C-54/07

    ÖFFENTLICHE ÄUSSERUNGEN, DURCH DIE EIN ARBEITGEBER KUNDTUT, DASS ER KEINE

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

  • EuGH, 16.07.2015 - C-83/14

    Die Anbringung von Stromzählern in einer unzugänglichen Höhe in einem Stadtteil,

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 536/08

    Diskriminierungsverbot - männlicher Bewerber - Mädcheninternat

  • VGH Bayern, 19.02.2013 - 7 B 12.2441

    Kein Anspruch auf Schülerbeförderung zu einer Schule ohne Schuluniform

  • BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00

    Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 8.91

    Muslimin im Sportunterricht - Art. 4 GG, Abwägung mit Art. 7 Abs. 1 GG

  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung

  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Alter - ethnische Herkunft -

  • EuGH, 07.11.2019 - C-396/18

    Cafaro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EU) Nr.

  • LAG Nürnberg, 20.11.2018 - 7 Sa 95/18

    Geschlechterdiskriminierung

  • EuGH, 15.11.2016 - C-258/15

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

  • EuGH, 12.09.2013 - C-614/11

    Kuso - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Richtlinie

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

  • EuGH, 07.02.2018 - C-142/17

    Maturi u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

  • EuGH - C-143/17 (anhängig)

    Passeri

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

  • BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 997/12

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

  • BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 402/15

    Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG

  • EuGH, 18.11.2010 - C-356/09

    Kleist - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und

  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19

    Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der

    Mit der Formulierung "erhalten würde" hat der Gesetzgeber - ebenso wie mit der entsprechenden Formulierung in § 3 Abs. 1 AGG (vgl. dazu etwa BAG 27. August 2020 - 8 AZR 62/19 - Rn. 25; 19. Dezember 2019 - 8 AZR 2/19 - Rn. 28, BAGE 169, 217) - zum Ausdruck gebracht, dass die Vergleichsperson keine reale sein muss, sondern dass auch eine hypothetische bzw. fiktive Vergleichsperson ausreicht.

    Ausnahmen hiervon sind nur in dem in bestimmten Rechtsvorschriften festgelegten Fällen unter den dort konkret beschriebenen Voraussetzungen möglich (vgl. etwa EuGH 6. März 2014 - C-595/12 - [Napoli] Rn. 41 mwN; vgl. auch BAG 19. Dezember 2019 - 8 AZR 2/19 - Rn. 36 mwN, BAGE 169, 217) .

  • BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 62/19

    Kopftuchverbot - Benachteiligung wegen der Religion

    Wie der Begriff "erfahren würde" verdeutlicht, muss nach dieser Bestimmung die Vergleichsperson nicht eine reale, sondern kann auch ein fiktive bzw. hypothetische sein (BAG 19. Dezember 2019 - 8 AZR 2/19 - Rn. 28) .

    b) Vor diesem Hintergrund erfährt ein erfolgloser Bewerber - unabhängig davon, ob er bereits vorab aus dem Bewerbungs-/Stellenbesetzungsverfahren ausgeschieden wurde, ob es andere Bewerber für die Stelle gab und eine andere Bewerbung Erfolg hatte, sowie unabhängig davon, ob die Stelle überhaupt besetzt wurde - stets eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG, weil er eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde (BAG 19. Dezember 2019 - 8 AZR 2/19 - Rn. 29) .

    bb) § 8 Abs. 1 AGG ist unionsrechtskonform in Übereinstimmung mit der Richtlinie unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eng auszulegen (BAG 19. Dezember 2019 - 8 AZR 2/19 - Rn. 37; 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 101, BAGE 156, 71) .

    (1) Danach kann nicht der Grund iSv. § 1 AGG, auf den die Ungleichbehandlung gestützt ist, sondern nur ein mit diesem Grund im Zusammenhang stehendes Merkmal eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellen (vgl. EuGH 7. November 2019 - C-396/18  - [Cafaro] Rn. 59; 14. März 2017 -  C-188/15  - [Bougnaoui und ADDH] Rn. 37 ; 15. November 2016 -  C-258/15  - [Salaberria Sorondo] Rn. 33 ; 13. November 2014 -  C-416/13  - [Vital Pérez] Rn. 36 ; 13. September 2011 -  C-447/09  - [Prigge ua.] Rn. 66 ; 12. Januar 2010 -  C-229/08  - [Wolf] Rn. 35 ; vgl. auch BAG 19. Dezember 2019 - 8 AZR 2/19 - Rn. 38) .

    (2) Ein solches Merkmal - oder sein Fehlen - ist zudem nur dann eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung iSd. § 8 Abs. 1 AGG, wenn davon die ordnungsgemäße Durchführung der Tätigkeit abhängt (vgl. etwa EuGH 13. September 2011 - C-447/09  - [Prigge ua.] Rn. 66; 12. Januar 2010 -  C-229/08  - [Wolf] Rn. 35  f.; BAG 19. Dezember 2019 - 8 AZR 2/19 - Rn. 39; 11. August 2016 - 8 AZR 4/15  - Rn. 101 , BAGE 156, 71 mwN) .

    Es muss ein direkter, objektiv überprüfbarer Zusammenhang zwischen der vom Arbeitgeber aufgestellten beruflichen Anforderung und der fraglichen Tätigkeit bestehen ( EuGH 17. April 2018 - C-414/16  - [Egenberger] Rn. 63; dazu BAG 19. Dezember 2019 - 8 AZR 2/19 - Rn. 39; 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14  - Rn. 65 , BAGE 164, 117 ) .

    Aus diesem Grund muss die berufliche Anforderung über den Wortlaut von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG hinaus nicht nur angemessen, sondern auch erforderlich sein (vgl. BAG 19. Dezember 2019 - 8 AZR 2/19 - Rn. 40) .

    cc) § 8 Abs. 1 AGG enthält eine für den Arbeitgeber günstige Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der Diskriminierung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes, hier der Religion (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15  - Rn. 99 , BAGE 156, 71 ; zur Richtlinie 2006/54/EG vgl. etwa: EuGH 6. März 2014 - C-595/12  - [Napoli] Rn. 41 mwN; 26. Oktober 1999 -  C-273/97  - [Sirdar] Rn. 23 ) , weshalb den Arbeitgeber - hier das beklagte Land - bereits nach den allgemeinen Regeln des nationalen Rechts die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der in dieser Bestimmung enthaltenen Voraussetzungen trifft (vgl. etwa BAG 19. Dezember 2019 - 8 AZR 2/19 - Rn. 41; 11. August 2016 - 8 AZR 4/15  - aaO; vgl. im Zusammenhang verschiedener Antidiskriminierungsrichtlinien: EuGH 16. Juli 2015 - C-83/14  - [CHEZ Razpredelenie Bulgaria] Rn. 85; 25. April 2013 -  C-81/12  - [Asociatia Accept] Rn. 55 m wN; 21. Juli 2011 -  C-159/10 , C-160/10  - [Fuchs und Köhler] Rn. 78 ; 10. Juli 2008 -  C-54/07  - [Feryn] Rn. 32 ) .

    Soweit der Senat in der Vergangenheit ausgeführt hat, § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG räume dem Gericht bei der Festsetzung der Höhe der Entschädigung einen "Beurteilungsspielraum" ein (vgl. etwa BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18  - Rn. 85 ; 19. Dezember 2019 -  8 AZR 2/19  - Rn. 20 ; 16. Februar 2012 -  8 AZR 697/10  - Rn. 69 ; 18. März 2010 -  8 AZR 1044/08  - Rn. 39 ) , war dies in Anknüpfung an die Ausführungen des Gesetzgebers in der Begründung des Gesetzesentwurfs geschehen, wo untechnisch von einem "Beurteilungsspielraum" die Rede war (vgl. etwa BT-Drs. 16/1780  S. 38) .

  • BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 313/20

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

    Darauf, ob es überhaupt andere Bewerber/innen gegeben hat und ob der/die von dem Beklagten ausgewählte Bewerber/in die Stelle angetreten hat, kommt es nicht an (vgl. näher BAG 19. Dezember 2019 - 8 AZR 2/19 - Rn. 28 ff., BAGE 169, 217) .
  • BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 279/20

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

    Darauf, ob es überhaupt andere Bewerber/innen gegeben hat und ob von der Beklagten ausgewählte Bewerber/innen eine oder mehrere der Stellen angetreten haben, kommt es nicht an (vgl. näher BAG 19. Dezember 2019 - 8 AZR 2/19 - Rn. 28 ff., BAGE 169, 217) .
  • BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 45/19

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch

    Darauf, ob ein/e vom beklagten Land ausgewählte/r Bewerber/in die Stelle angetreten hat, kommt es nicht an (vgl. näher BAG 19. Dezember 2019 - 8 AZR 2/19 - Rn. 28 ff.) .
  • BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 170/19

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG

    Soweit der Senat in der Vergangenheit ausgeführt hat, § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG räume dem Gericht bei der Festsetzung der Höhe der Entschädigung einen "Beurteilungsspielraum" ein (vgl. etwa BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 85; 19. Dezember 2019 - 8 AZR 2/19 - Rn. 20; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 69; 18. März 2010 - 8 AZR 1044/08 - Rn. 39) , war dies in Anknüpfung an die Ausführungen des Gesetzgebers in der Begründung des Gesetzesentwurfs geschehen, wo untechnisch von einem "Beurteilungsspielraum" die Rede war (vgl. etwa BT-Drs. 16/1780 S. 38) .
  • BAG, 01.07.2021 - 8 AZR 297/20

    Entschädigung (AGG) - Einladung zu einem Vorstellungsgespräch

    Darauf, ob es überhaupt andere Bewerber/innen gegeben hat, ob deren Bewerbungen Erfolg hatten und ob ein/e von der Beklagten ausgewählte/r Bewerber/in die Stelle angetreten hat, kommt es nicht an (vgl. näher BAG 19. Dezember 2019 - 8 AZR 2/19 - Rn. 28 ff., BAGE 169, 217) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - 2 Sa 21/22

    Stellenausschreibung, Bewerbung, Internet, Ebay-Kleinanzeigen, Bewerberbegriff,

    Zu Recht hat bereits das Arbeitsgericht in den Entscheidungsgründen des Urteils vom 16.12.2021 darauf hingewiesen, dass die Eigenschaft als Bewerber nach der Rechtsprechung des BAG´s formal danach zu bestimmen ist, ob ein Bewerbungsschreiben eingegangen (BAG, Urt. v. 21.02.2013, NZA 2013, 955: BAG, Urt. v. 19.12.2019, NZA 2020, 707) und dem Arbeitgeber zugegangen ist.
  • BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 59/20

    (Schwer)Behinderung - Vorstellungsgespräch - Verzicht

    Darauf, ob es andere Bewerber/innen gegeben hat und ob ein/e von der Beklagten ausgewählte/r Bewerber/in die Stelle angetreten hat, kommt es nicht an (vgl. näher BAG 19. Dezember 2019 - 8 AZR 2/19 - Rn. 28 ff.) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.06.2023 - 4 Sa 123 öD/22

    Gleichstellungsbeauftragte, nicht-binäre Person, drittes Geschlecht,

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass es insoweit auf eine "subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung" nicht ankommt (BAG, Urteil vom 19.12.2019 - 8 AZR 2/19 -, zitiert nach Juris Rn 22).

    Vor diesem Hintergrund erfährt eine sich erfolglos bewerbende Person - und zwar unabhängig davon, ob sie bereits vorab aus dem Bewerbungs- /Stellenbesetzungsverfahren ausgeschieden wurde oder nicht- stets eine unmittelbare Benachteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 AGG, weil sie eine weniger günstige Behandlung erfährt (BAG, Urteil vom 19.12.2019 - 8 AZR 2/19 -, zitiert nach Juris Rn 29).

    Danach können die Mitgliedstaaten im Hinblick auf den Zugang zur Beschäftigung vorsehen, dass eine Ungleichbehandlung wegen eines geschlechtsbezogenen Merkmals keine Diskriminierung darstellt, wenn das betreffende Merkmal aufgrund der Art einer bestimmten beruflichen Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern es sich um einen rechtmäßigen Zweck und eine angemessene Anforderung handelt (BAG, Urteil vom 19.12.2019 - 8 AZR 2/19 -, zitiert nach Juris, Rn 35).

    § 8 Abs. 1 AGG ist dabei unionskonform in Übereinstimmung mit der Richtlinie unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eng auszulegen (BAG, Urteil vom BAG, Urteil vom 19.12.2019 - 8 AZR 2/19 -, zitiert nach Juris, Rn 37).

    Danach kann nicht der Grund im Sinne von § 1 AGG, auf den die Ungleichbehandlung gestützt ist, sondern nur ein mit diesem Grund im Zusammenhang stehendes Merkmal eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellen (BAG, Urteil vom 19.12.2019 - 8 AZR 2/19 -, zitiert nach Juris, Rn 38).

    Dabei ist es nicht entscheidend, wenn einige der Aufgaben nicht das Vorhandensein des betreffenden Merkmals erfordern (BAG, Urteil vom 19.12.2019 - 8 AZR 2/19 -, zitiert nach Juris, Rn 39).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen dieser von § 8 Abs. 1 AGG verlangten Voraussetzung trägt der Arbeitgeber (BAG, Urteil vom 19.12.2019 - 8 AZR 2/19 -, zitiert nach Juris, Rn 41).

    Eine rein symbolische Entschädigung wird den Erfordernissen einer wirksamen Umsetzung der Richtlinien nicht gerecht (BAG, Urteil vom 19.12.2019 - 8 AZR 2/19 -, zitiert nach Juris, Rn 77).

  • BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 238/21

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - erfolglose/r Bewerber/in - Benachteiligung

  • BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 171/20

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

  • LAG Nürnberg, 27.05.2020 - 2 Sa 1/20

    Stellenanzeige - Diskriminierung - Alter - "junges hochmotiviertes Team"

  • LAG Niedersachsen, 24.02.2023 - 16 Sa 671/22

    Unmittelbare Benachteiligung i.S.v. § 3 Abs. 1 AGG ; Rechtfertigung einer

  • ArbG Hamburg, 25.01.2024 - 12 Ca 183/23

    Entschädigung - Diskriminierung - Bewerbungsverfahren

  • ArbG Koblenz, 09.02.2022 - 7 Ca 2291/21

    Benachteiligende Stellenausschreibung - Entschädigung einer abgelehnten

  • LAG Nürnberg, 13.12.2022 - 7 Sa 168/22

    Benachteiligung - Bewerbung - Geschlecht - Entschädigung

  • LAG Hessen, 15.11.2021 - 7 Sa 1341/19

    Tragen eines Kopftuchs während der Arbeit als Erzieherin; Mittelbare

  • LAG Köln, 27.05.2020 - 11 Sa 284/19

    Benachteiligung, Alter, Persönliche Assistenz

  • ArbG Nürnberg, 10.01.2022 - 3 Ca 2832/21

    Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Bewerber, Mindestlohn, Benachteiligungsverbot,

  • LAG Hessen, 05.11.2021 - 3 Sa 840/20
  • LAG Hessen, 16.04.2021 - 3 Sa 129/20

    Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung kann ein Indiz iSd. § 22 AGG für die

  • ArbG Köln, 06.10.2021 - 18 Ca 5541/20
  • ArbG Gelsenkirchen, 03.08.2022 - 2 Ca 547/22

    Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung, Rechtsmissbrauch

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