Rechtsprechung
BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 195/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Insolvenz bei richterrechtlich unverfallbarer Versorgung - Versicherungsmathematischer Abschlag wegen vorzeitigen Eintritts in Ruhestand - Aussetzung des Rechtsstreits - Entscheidung des vorgreiflichen Verfahrens - Ausscheiden aus Arbeitsverhältnis vor Inkrafttreten des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 31.07.1985 - 7 Ca 3769/85
- LAG Köln, 05.02.1986 - 5 Sa 1030/85
- BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 195/86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81
Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines …
Auszug aus BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 195/86
Er hat vorgetragen, nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 (BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) stehe für die Fachgerichte bindend fest, daß die lediglich kraft richterlicher Rechtsfortbildung unverfallbaren Anwartschaften solcher Arbeitnehmer, die schon vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes am 22. Dezember 1974 ausgeschieden seien, nicht am gesetzlichen Insolvenzschutz teilnehmen.Zu der Frage, ob kraft Richterrechts unverfallbare Anwartschaften auch dann in den Insolvenzschutz einzubeziehen sind, wenn der Arbeitnehmer schon vor dem Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes aus dem die Anwartschaft begründenden Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist, und zu der weiteren Frage, ob aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 (aaO) die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats aufzugeben ist, hat der Senat mit Urteil vom 20. Januar 1987 - 3 AZR 503/85 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) Stellung genommen.
Es trifft auch nicht zu, daß die Rechtslage nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 (aaO) anders zu beurteilen wäre.
- BGH, 07.07.1986 - II ZR 238/85
Einbeziehung von Versorgungsanwartschaften in die Insolvenzsicherung
Auszug aus BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 195/86
Der Beklagte hat beantragt, das Revisionsverfahren auszusetzen, bis über die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 1986 (II ZR 238/85 - ZIP 1986, 1211), das die gleiche Frage betrifft, entschieden ist.Es besteht kein hinreichender Grund, den Rechtsstreit gemäß § 148 ZPO auszusetzen, bis über die Verfassungsbeschwerde des Beklagten gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 1986 (aaO) entschieden ist.
- BAG, 20.04.1982 - 3 AZR 1137/79
Betriebliches Altersruhegeld - Insolvenzsicherung - Insolvenz - Versorgungsfall - …
Auszug aus BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 195/86
Dabei erscheint eine Kürzung in Höhe von 0, 5 % für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbezugs nicht unbillig (BAGE 38, 277 = AP Nr. 4 zu § 6 BetrAVG zu 3 und 4 der Gründe).
- BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84
Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Unverfallbarkeit - …
Auszug aus BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 195/86
Dem sei auch das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 5. Juni 1984 (BAGE 46, 80 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) gefolgt. - BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 503/85
Versorgungsanwartschaft - Insolvenz - Betriebsrente
Auszug aus BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 195/86
Zu der Frage, ob kraft Richterrechts unverfallbare Anwartschaften auch dann in den Insolvenzschutz einzubeziehen sind, wenn der Arbeitnehmer schon vor dem Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes aus dem die Anwartschaft begründenden Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist, und zu der weiteren Frage, ob aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 (…aaO) die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats aufzugeben ist, hat der Senat mit Urteil vom 20. Januar 1987 - 3 AZR 503/85 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) Stellung genommen. - BAG, 16.10.1980 - 3 AZR 1/80
Betriebsrenten - Insolvenzschutz - Konkurs - Versorgungsanwartschaft - …
Auszug aus BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 195/86
Der Senat und der Bundesgerichtshof gehen übereinstimmend davon aus, daß Versorgungsanwartschaften, die bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 von der Rechtsprechung als unverfallbar anerkannt wurden, an der gesetzlichen Insolvenzsicherung gem. §§ 7 ff. BetrAVG teilnehmen, sofern sich der Sicherungsfall nach dem 1. Januar 1975 ereignet hat (BAG Urteil vom 16. Oktober 1980, BAGE 34, 227 [BAG 16.10.1980 - 3 AZR 1/80] = AP Nr. 8 zu § 7 BetrAVG; BGH Urteil vom 16. Juni 1980 - II ZR 195/79 - AP Nr. 7 zu § 7 BetrAVG). - BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71
Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen - …
Auszug aus BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 195/86
Die Voraussetzungen des Insolvenzschutzes sind bei der Versorgungsanwartschaft des Klägers erfüllt: Unbestritten war die Versorgungsanwartschaft des Klägers zur Zeit seines Ausscheidens bei der K. AG am 30. September 1972 nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Merkmalen bereits unverfallbar (BAGE 24, 177 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt). - BGH, 16.06.1980 - II ZR 195/79
Anforderungen an "Versorgungsempfänger" und Anwartschaftsberechtigten im Sinne …
Auszug aus BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 195/86
Der Senat und der Bundesgerichtshof gehen übereinstimmend davon aus, daß Versorgungsanwartschaften, die bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 von der Rechtsprechung als unverfallbar anerkannt wurden, an der gesetzlichen Insolvenzsicherung gem. §§ 7 ff. BetrAVG teilnehmen, sofern sich der Sicherungsfall nach dem 1. Januar 1975 ereignet hat (BAG Urteil vom 16. Oktober 1980, BAGE 34, 227 [BAG 16.10.1980 - 3 AZR 1/80] = AP Nr. 8 zu § 7 BetrAVG; BGH Urteil vom 16. Juni 1980 - II ZR 195/79 - AP Nr. 7 zu § 7 BetrAVG).