Rechtsprechung
BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Zustimmungsersetzung zu einer außerordentlichen Änderungskündigung gegenüber einem Betriebsratsmitglied - Begrenzung von Lohnkosten
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zustimmungsersetzung zu einer außerordentlichen Änderungskündigung gegenüber einem Betriebsratsmitglied - Begrenzung von Lohnkosten
- Judicialis
BetrVG § 103 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 2 Satz 1; ; KSchG § 15 Abs. 1; ; BGB § 626; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zustimmungsersetzung zu einer außerordentlichen Änderungskündigung gegenüber einem Betriebsratsmitglied (Begrenzung von Lohnkosten)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG § 103 Abs. 2; KSchG § 1 Abs. 2, § 2 Satz 1, § 15 Abs. 1; BGB § 626; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1
Keine Kürzung überdurchschnittlicher Bezüge durch Änderungskündigung (hier: gegenüber Betriebsratsmitglied) aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zustimmungsersetzungsverfahren wegen einer beabsichtigten außerordentlichen Änderungskündigung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zustimmungsersetzungsverfahren wegen einer beabsichtigten außerordentlichen Änderungskündigung
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 18.08.1998 - 2 BV 19/98
- LAG Hamm, 04.05.1999 - 13 (3) TaBV 141/98
- BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99
Papierfundstellen
- NZA 2000, 592
- BB 2000, 308
- BB 2000, 981
- DB 2000, 1666
- DB 2000, 284
- JR 2001, 308
Wird zitiert von ... (50) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94
Außerordentliche Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds - …
Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99
Da der Gesetzgeber in § 626 BGB geregelt hat, unter welchen Voraussetzungen eine "Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist" gerechtfertigt ist, sind die in § 626 BGB enthaltenen und daraus abgeleiteten Regeln zur Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung auch im Rahmen des § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG anzuwenden (vgl. BAG 18. Februar 1993 - 2 AZR 526/92 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 35, zu II 1 der Gründe, mwN; BAG 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185, 189).Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Beschwerdegericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen von § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (ständige Rechtsprechung, vgl. ua. BAG 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185, 189, mwN).
Zwar ist der wichtige Grund einer außerordentlichen Kündigung nicht unabhängig vom Änderungsangebot, aber - auf Seiten des Arbeitgebers - im ersten Prüfungsabschnitt zunächst unabhängig von den Auswirkungen der Änderungen für den Arbeitnehmer zu prüfen (BAG 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185, 190, mwN).
c) Anders als in dem der Entscheidung BAGE 80, 185 zugrundeliegenden Fall will hier die Arbeitgeberin mit der beabsichtigten Vertragsänderung nicht den Erfordernissen einer geänderten Betriebsorganisation Rechnung tragen, sondern lediglich durch Änderung der arbeitsvertraglichen Regelung zur Anrechnung von Tariferhöhungen betriebliche Lohnkosten begrenzen.
Anders als in dem der Entscheidung BAGE 80, 185 zugrundeliegenden Fall geht es hier nicht um eine Herausnahme von Frau S. aus der tariflichen Vergütungsautomatik bei geänderter Tätigkeit.
- BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 826/98
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99
Die Gleichbehandlung mit anderen Arbeitnehmern stellt kein dringendes betriebliches Erfordernis im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG dar, das die Verschlechterung einer arbeitsvertraglichen Vergütungsregelung im Wege der Änderungskündigung bedingen kann (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - BB 1999, 2562, mwN); auch daß sich der Arbeitgeber auf eine die angestrebte Neuregelung vorgebende (Gesamt-)Betriebsvereinbarung berufen kann, erleichtert die Änderungskündigung nicht.Der Senat hat deshalb schon in seinem Urteil vom 1. Juli 1999 (- 2 AZR 826/98 - BB 1999, 2562) die genannten Grundsätze angewandt, obwohl dem von der Änderungskündigung betroffenen Arbeitnehmer eine Besitzstandssicherung gewährt werden sollte.
Insoweit gehen die Vertragsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG; vgl. Senatsurteil vom 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - BB 1999, 2562, 2564, mwN) und § 15 Abs. 1 KSchG vor.
- LAG Hamm, 04.05.1999 - 13 (3) TaBV 141/98
Recht zur Kündigung wegen Vereinbarung der Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen …
Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99
Landesarbeitsgericht Hamm - 13 (3) TaBV 141/98 - Beschluß vom 4. Mai 1999.2 ABR 40/99 13 (3) TaBV 141/98.
Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. Mai 1999 - 13 (3) TaBV 141/98 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98
Änderungskündigung
Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99
Zur Verschlechterung arbeitsvertraglicher Vergütungsregelungen mittels ordentlicher Änderungskündigung aus betrieblichen Gründen hat der Senat in ständiger Rechtsprechung erkannt, die Änderung könne sozial gerechtfertigt sein, wenn die Unrentabilität des Betriebes einer Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen entgegenstehe, wenn also durch die Senkung der Personalkosten die Stillegung des Betriebes oder die Reduzierung der Belegschaft verhindert werden könne und solle und die Kosten durch andere Maßnahmen nicht zu senken seien (BAG 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159; BAG 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 50; BAG 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - AP, aaO, Nr. 51).Zu der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG gehört grundsätzlich auch das Recht des Unternehmers, sein Unternehmen aufzugeben und selbst darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben soll (vgl. - allerdings für den Entschluß zur Stillegung einer Betriebsabteilung - BAG 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 -, aaO).
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung
Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99
Zum anderen müßte wegen der Nähe der Entscheidung über eine dauerhafte Personalreduzierung ohne Änderung der Betriebsorganisation zum bloßen Kündigungsentschluß vom Arbeitgeber durch Tatsachenvortrag verdeutlicht werden, wie die Unternehmerentscheidung durchgeführt werden soll (vgl. Senatsurteile vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - und - 2 AZR 141/99 - AP KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 102 und Nr. 101, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99
Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung
Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99
Zum anderen müßte wegen der Nähe der Entscheidung über eine dauerhafte Personalreduzierung ohne Änderung der Betriebsorganisation zum bloßen Kündigungsentschluß vom Arbeitgeber durch Tatsachenvortrag verdeutlicht werden, wie die Unternehmerentscheidung durchgeführt werden soll (vgl. Senatsurteile vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - und - 2 AZR 141/99 - AP KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 102 und Nr. 101, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in …
Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99
Was die Gesamtbetriebsvereinbarung angeht, folgt dies schon aus dem Günstigkeitsprinzip (vgl. BAG 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 60). - BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94
Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der …
Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99
Zur Verschlechterung arbeitsvertraglicher Vergütungsregelungen mittels ordentlicher Änderungskündigung aus betrieblichen Gründen hat der Senat in ständiger Rechtsprechung erkannt, die Änderung könne sozial gerechtfertigt sein, wenn die Unrentabilität des Betriebes einer Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen entgegenstehe, wenn also durch die Senkung der Personalkosten die Stillegung des Betriebes oder die Reduzierung der Belegschaft verhindert werden könne und solle und die Kosten durch andere Maßnahmen nicht zu senken seien (BAG 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159; BAG 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 50;… BAG 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - AP, aaO, Nr. 51). - BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98
Änderungskündigung
Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99
Zur Verschlechterung arbeitsvertraglicher Vergütungsregelungen mittels ordentlicher Änderungskündigung aus betrieblichen Gründen hat der Senat in ständiger Rechtsprechung erkannt, die Änderung könne sozial gerechtfertigt sein, wenn die Unrentabilität des Betriebes einer Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen entgegenstehe, wenn also durch die Senkung der Personalkosten die Stillegung des Betriebes oder die Reduzierung der Belegschaft verhindert werden könne und solle und die Kosten durch andere Maßnahmen nicht zu senken seien (BAG 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159; BAG 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 50;… BAG 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - AP, aaO, Nr. 51). - BAG, 18.02.1993 - 2 AZR 526/92
Kündigung: außerordentliche Kündigung - Zumutbarkeit der ordentlichen Kündigung - …
Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99
Da der Gesetzgeber in § 626 BGB geregelt hat, unter welchen Voraussetzungen eine "Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist" gerechtfertigt ist, sind die in § 626 BGB enthaltenen und daraus abgeleiteten Regeln zur Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung auch im Rahmen des § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG anzuwenden (vgl. BAG 18. Februar 1993 - 2 AZR 526/92 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 35, zu II 1 der Gründe, mwN; BAG 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185, 189).
- BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 580/05
Außerordentliche Änderungskündigung
Als solche milderen Mittel können etwa Rationalisierungsmaßnahmen und sonstige Einsparungen in Betracht kommen, wobei auch die Sanierungsfähigkeit des Betriebes und eigene Sanierungsbeiträge des Arbeitgebers bzw. Dritter (Banken) zu bewerten sind (Senat 20. Januar 2000 - 2 ABR 40/99 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 49;… 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - aaO; 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - BAGE 90, 182).Ein zum Ausspruch einer außerordentlichen Änderungskündigung berechtigender wichtiger Grund liegt nur dann vor, wenn die Änderung der Arbeitsbedingungen für den Arbeitgeber unabweisbar notwendig ist (Senat 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185; 20. Januar 2000 - 2 ABR 40/99 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 49).
Der Arbeitgeber muss allerdings insoweit darlegen, dass die Sanierung mit den Eingriffen in die Arbeitsverträge steht und fällt und alle gegenüber der beabsichtigten Änderungskündigung milderen Mittel ausgeschöpft sind (vgl. zu § 15 KSchG: Senat 20. Januar 2000 - 2 ABR 40/99 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 49).
Die Berufung des Arbeitgebers auf den Gleichbehandlungsgrundsatz stellt für sich allein kein dringendes betriebliches Bedürfnis für eine Änderungskündigung dar (Senat 20. Januar 2000 - 2 ABR 40/99 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 49; 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35; BAG 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79 - BAGE 38, 348).
- BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05
Änderungskündigung - Arbeitnehmerüberlassung
Zutreffend weist das Landesarbeitsgericht in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht zur Einschränkung von Rechten von Arbeitnehmern führt (BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 40/99 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 49). - BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99
Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des …
Auf Umstände, die nach der einschlägigen Senatsrechtsprechung zu einer vergütungsreduzierender Änderungskündigung berechtigen könnten (vgl. etwa BAG 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 50 = EzA KSchG § 2 Nr. 31; 20. Januar 2000 - 2 ABR 40/99 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 49), hat die Beklagte sich nicht berufen.
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 17/07
Änderungskündigung
Als solche milderen Mittel können etwa Rationalisierungsmaßnahmen und sonstige Einsparungen in Betracht kommen, wobei auch die Sanierungsfähigkeit des Betriebes und eigene Sanierungsbeiträge des Arbeitgebers bzw. Dritter (Banken) zu bewerten sind (Senat 20. Januar 2000 - 2 ABR 40/99 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 49;… 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - aaO; 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - BAGE 90, 182).Ein zum Ausspruch einer außerordentlichen Änderungskündigung berechtigender wichtiger Grund liegt nur dann vor, wenn die Änderung der Arbeitsbedingungen für den Arbeitgeber unabweisbar notwendig ist (Senat 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185; 20. Januar 2000 - 2 ABR 40/99 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 49).
Der Arbeitgeber muss allerdings insoweit darlegen, dass die Sanierung mit den Eingriffen in die Arbeitsverträge steht und fällt und alle gegenüber der beabsichtigten Änderungskündigung milderen Mittel ausgeschöpft sind (vgl. zu § 15 KSchG: Senat 20. Januar 2000 - 2 ABR 40/99 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 49).
Die Berufung des Arbeitgebers auf den Gleichbehandlungsgrundsatz stellt für sich allein kein dringendes betriebliches Bedürfnis für eine Änderungskündigung dar (Senat 20. Januar 2000 - 2 ABR 40/99 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 49; 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35; BAG 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79 - BAGE 38, 348).
- BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 212/00
Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags
Die Eignung der Änderungskündigung als Instrument zur Durchsetzung der Änderungsabsicht des Arbeitgebers wird vielfach mit dem Hinweis auf die von der Rechtsprechung aufgestellten hohen Hürden für die soziale Rechtfertigung einer Änderungskündigung bezweifelt, weil es dazu des Nachweises einer dringenden wirtschaftlichen Notwendigkeit und der Darlegung eines umfassenden Sanierungskonzepts bedarf (zB BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 40/99 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40 = EzA KSchG nF § 15 Nr. 49). - BAG, 14.06.2006 - 5 AZR 584/05
Gleichbehandlung - Einigungsstellenspruch
Die Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz stellt nach der Rechtsprechung kein dringendes betriebliches Erfordernis für eine Änderungskündigung dar (BAG 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79 - BAGE 38, 348, 354 f.; 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35, zu II 2 d der Gründe; 20. Januar 2000 - 2 ABR 40/99 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 49, zu II 2 d der Gründe). - LAG Hamm, 07.10.2005 - 10 TaBV 125/04
außerordentliche Änderungskündigung gegenüber einem Betriebsratsmitglied, …
Die in § 626 BGB enthaltenen und daraus abgeleiteten Regeln zur Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung sind deshalb auch im Rahmen des § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG anzuwenden (BAG, Beschluss vom 21.06.1995 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 36; BAG, Beschluss vom 20.01.2000 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40; BAG, Beschluss vom 17.03.2005 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 58).Ein wichtiger Grund für die beabsichtigte außerordentliche Änderungskündigung liegt aber nur dann vor, wenn die Änderung der Arbeitsbedingungen für den Arbeitgeber unabweisbar notwendig ist (BAG, Urteil vom 29.01.1981 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 10; BAG, Beschluss vom 06.03.1986 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 19; BAG, Beschluss vom 21.06.1995 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 36; BAG, Beschluss vom 20.01.2000 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40; BAG, Urteil vom 07.10.2004 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 56; BAG, Beschluss vom 17.03.2005 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 58;… ErfK/Ascheid, 5. Aufl., § 15 KSchG Rz. 26;… KR/Etzel, 7. Aufl., § 15 KSchG Rz. 21 ff.;… APS/Linck, 2. Aufl., § 15 KSchG Rz. 128 m.w.N.).
- LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 471/11
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Es müssen Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann (BAG 22.08.1974 - 2 ABR 17/74 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 1; BAG 27.01.1977 - 2 ABR 77/76 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 7; BAG 10.02.1999 - 2 ABR 31/98 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 42; BAG 20.01.2000 - 2 ABR 40/99 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40; BAG 23.04.2008 - 2 ABR 71/07 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 56 m.w.N.). - LAG Hamm, 05.03.2008 - 10 TaBV 63/07
Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Androhung …
Es müssen Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann (BAG, Beschluss vom 22.08.1974 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 1; BAG, Beschluss vom 10.02.1999 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 42; BAG, Beschluss vom 20.01.2000 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40; BAG, Urteil vom 07.10.2004 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 56; BAG, Beschluss vom 16.12.2004 - AP BGB § 626 Nr. 191). - LAG Düsseldorf, 22.02.2005 - 8 Sa 1756/04
Änderungskündigung zur Anwendung von tariflichen Vorschriften in der …
Der Gleichbehandlungsgrundsatz wirkt nur zugunsten von ausgeschlossenen Arbeitnehmern, nicht aber zur Einschränkung von Rechten von Arbeitnehmern (…vgl. Wallner, Die Änderungskündigung, Rz. 481 m. w. N.; BAG, Beschluss vom 20.01.2000 - 2 ABR 40/99 - AP Nr. 40 zu § 103 BetrVG 1972). - LAG Hamm, 22.07.2011 - 10 Sa 381/11
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verstoß gegen …
- LAG Düsseldorf, 05.07.2000 - 11 Sa 541/00
Betriebsbedingte Änderungskündigung unter Berufung auf den arbeitsrechtlichen …
- LAG Hamm, 16.09.2011 - 10 TaBV 17/11
Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Organisationsprogrammiererin wegen …
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 22/07
Änderungskündigung
- LAG Schleswig-Holstein, 30.01.2007 - 5 Sa 357/06
Änderungskündigung, Entgeltreduzierung, Sanierungsplan, dringende betriebliche …
- LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 149/08
Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; …
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 789/06
Änderungskündigung
- LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06
Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Bedrohung …
- LAG München, 30.10.2007 - 8 Sa 460/07
Änderungskündigung
- LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06
Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; …
- LAG Hamm, 30.05.2008 - 10 TaBV 3/08
Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; …
- LAG Hessen, 04.04.2003 - 12 Sa 250/02
Außerordentliche Kündigung, Vorteilsnahme, Hemmung der Ausschlussfrist durch …
- ArbG Siegburg, 03.05.2017 - 4 BV 56/16
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer beabsichtigten …
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 1095/06
Änderungskündigung
- LAG Köln, 21.01.2002 - 2 Sa 1023/01
Wirksamkeit einer Änderungskündigung; Ersetzen des …
- LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- LAG München, 30.01.2008 - 5 Sa 689/07
Zur Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung - Eingliederung eines …
- LAG Hamm, 08.06.2007 - 10 TaBV 31/07
Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines …
- LAG Hamm, 07.08.2009 - 10 TaBV 31/09
Zustimmungsersetzung des Betriebsrats zu einer außerordentlichen Kündigung eines …
- LAG Hamm, 23.04.2008 - 10 TaBV 117/07
Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines …
- LAG München, 28.05.2008 - 5 Sa 943/07
Änderungskündigung zur Eingliederung in ein neues Tarifgefüge - Wegfall der …
- LAG Hamm, 08.02.2008 - 10 TaBV 109/07
Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines …
- LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 785/11
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- LAG Hamm, 08.06.2007 - 10 TaBV 29/07
Zustimmungsersetzung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung des …
- LAG Hamm, 01.07.2011 - 10 Sa 2223/10
Wirksame außerordentliche Kündigung eines freigestellten Betriebsratsmitglied; …
- LAG Hamm, 09.10.2009 - 19 Sa 1003/09
Unbestimmte Änderungskündigung bei Verweis auf Betriebsvereinbarungen; …
- LAG München, 21.04.2008 - 6 Sa 924/07
Änderungskündigung
- LAG Hamm, 04.02.2011 - 10 Sa 1743/10
Unwirksame Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden wegen treuwidriger Führung …
- LAG Niedersachsen, 09.12.2009 - 17 Sa 850/09
Sozialwidrige betriebsbedingte Änderungskündigung bei Interessenausgleich mit …
- BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 609/99
Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags - Zahlung eines …
- LAG Hamm, 29.07.2011 - 10 TaBV 11/11
Außerordentliche Kündigung bei tätlichem Angriff und Drohung mit körperlicher …
- BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 691/99
Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags - Verfassungsmäßigkeit der …
- BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 625/99
Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags - Zumutbarkeit einer …
- BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 597/99
Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags - Allgemeinverbindlichkeit …
- BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 226/00
Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags - Anspruch auf tarifliches …
- LAG Düsseldorf, 12.09.2000 - 3 (8) Sa 641/00
Änderungskündigung: soziale Rechtsfertigung bei beabsichtigter Senkung der …
- LAG Hamm, 06.04.2001 - 5 Sa 1172/00
Anerkennenswerter Anlass zur Änderungskündigung ; Irrtümliche Eingruppierung …
- LAG Düsseldorf, 12.09.2000 - 3 Sa 606/00
Wirksamkeit einer Änderungskündigung; Unzumutbarkeit der Fortsetzung des …
- LAG Hamm, 23.05.2000 - 7 Sa 407/00
Änderung der Arbeitsbedingungen; Unternehmerische Entscheidung der Kirche; …
- ArbG Frankfurt/Main, 14.02.2001 - 9 Ca 5190/00
Betriebsbedingte Kündigung aufgrund des Einsatzes von Spracherkennungsprogrammen