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   BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07   

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https://dejure.org/2009,1887
BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07 (https://dejure.org/2009,1887)
BAG, Entscheidung vom 20.01.2009 - 9 AZR 650/07 (https://dejure.org/2009,1887)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 9 AZR 650/07 (https://dejure.org/2009,1887)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Revisionsbegründung in Arbeitssachen; Voraussetzungen für das Entstehen des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • Judicialis

    BUrlG § 3 Abs. 1; ; BUrlG § ... 4; ; BUrlG § 5 Abs. 1; ; BUrlG § 7; ; BUrlG § 13 Abs. 1; ; MTV für die Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen (vom 24. Mai 2005) § 14; ; MTV für die Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen (vom 24. Mai 2005) § 21; ; ArbGG § 72 Abs. 5; ; ZPO § 551 Abs. 3; ; BGB § 362 Abs. 1; ; BGB § 397 Abs. 1; ; BGB § 615

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Revisionsbegründung in Arbeitssachen; Voraussetzungen für das Entstehen des Urlaubsabgeltungsanspruchs; Kürzung, Erlöschen, Untergang und tariflicher Verfall eines Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 1600
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 610/99

    Rückzahlung von Urlaubsgeld

    Auszug aus BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07
    Eine Zwölftelung des Urlaubsanspruchs wäre nach § 13 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 3 Abs. 1 BUrlG unzulässig (Senat 24. Oktober 2000 - 9 AZR 610/99 - zu I 1 der Gründe, AP BUrlG § 5 Nr. 19).
  • BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 339/93

    Nachträgliche Urlaubsgewährung

    Auszug aus BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07
    Urlaubsgewährung ist nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Befreiung von der Arbeitspflicht für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum (Senat 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 20, AuA 2007, 52; 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - zu 2 der Gründe, BAGE 78, 153).
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04

    Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07
    Tarifliche Ausschlussfristen sind auf den gesetzlichen Urlaub wegen dessen eigenen Zeitregimes nicht anzuwenden (Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 200/04 - zu II 4 d aa der Gründe, AP InsO § 55 Nr. 11 = EzA BUrlG § 7 Nr. 114).
  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05

    Urlaub - Erfüllung - AZV-Tag

    Auszug aus BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07
    Urlaubsgewährung ist nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Befreiung von der Arbeitspflicht für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum (Senat 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 20, AuA 2007, 52; 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - zu 2 der Gründe, BAGE 78, 153).
  • LAG Düsseldorf, 25.07.2007 - 12 Sa 944/07

    Befristung des Urlaubs- und des Urlaubsabgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 3 BUrlG

    Auszug aus BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. Juli 2007 - 12 Sa 944/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07
    Daher muss die Revisionsbegründung eine Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen des angefochtenen Urteils enthalten (BAG 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 13, BAGE 120, 239; Senat 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 109, 145).
  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 317/06

    Einkommenssicherung - Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07
    Daher muss die Revisionsbegründung eine Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen des angefochtenen Urteils enthalten (BAG 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 13, BAGE 120, 239; Senat 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 109, 145).
  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 871/94

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07
    Die gesetzliche Unabdingbarkeit erstreckt sich auch auf den hier eingeklagten Urlaubsabgeltungsanspruch iSv. § 7 Abs. 4 BUrlG (vgl. Senat 9. Juni 1998 - 9 AZR 43/97 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 89, 91; 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - zu II 2 der Gründe, BAGE 81, 339).
  • BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07

    Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die

    Auszug aus BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07
    Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 8. Mai 2008 - 6 AZR 517/07 - Rn. 28, AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 40 = EzA ZPO 2002 § 520 Nr. 6).
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05

    Urlaub - Erfüllung - Widerruflichkeit

    Auszug aus BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07
    Die erklärte Arbeitsbefreiung muss hinreichend deutlich erkennen lassen, dass eine Befreiung von der Arbeitspflicht zur Erfüllung des Anspruchs auf Urlaub gewährt wird; sonst kann nicht festgestellt werden, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs die geschuldete Leistung bewirken will (§ 362 Abs. 1 BGB), als Gläubiger der Arbeitsleistung auf deren Annahme verzichtet (§ 615 Satz 1 BGB) oder er dem Arbeitnehmer nach § 397 Abs. 1 BGB anbietet, die Arbeitspflicht vertraglich zu erlassen (vgl. Senat 14. August 2007 - 9 AZR 934/06 - Rn. 10, EzA BUrlG § 7 Nr. 119; 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 11, AP BUrlG § 7 Nr. 32 = EzA BUrlG § 7 Nr. 117).
  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - Auslegung

  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 43/97

    Freistellung zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs?

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Sonst ist nicht bestimmbar, ob der Arbeitgeber die geschuldete Leistung als Schuldner des Urlaubsanspruchs bewirkt (§ 362 Abs. 1 BGB), als Gläubiger der Arbeitsleistung nach § 615 Satz 1 BGB auf deren Annahme verzichtet oder er dem Arbeitnehmer nach § 397 Abs. 1 BGB anbietet, die Arbeitspflicht vertraglich zu erlassen (Senat 20. Januar 2009 - 9 AZR 650/07 - Rn. 24; 14. August 2007 - 9 AZR 934/06 - Rn. 10, EzA BUrlG § 7 Nr. 119).
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    a) Zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs bedarf es einer Freistellungserklärung des Arbeitgebers (st. Rspr., zB BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 433/08 - Rn. 16, BAGE 131, 30; vgl. auch BAG 20. Januar 2009 - 9 AZR 650/07 - Rn. 24) .

    Diese ist nur geeignet, das Erlöschen des Urlaubsanspruchs zu bewirken, wenn der Arbeitnehmer erkennen muss, dass der Arbeitgeber ihn zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub von der Arbeitspflicht freistellen will (st. Rspr., vgl. BAG 20. Januar 2009 - 9 AZR 650/07 - Rn. 24) .

    Andernfalls ist nicht feststellbar, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs eine Erfüllungshandlung bewirken (§ 362 Abs. 1 BGB) , den Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers zB zur besseren Wahrung von Geschäftsgeheimnissen ausschließen oder aus sonstigen Gründen als Gläubiger der Arbeitsleistung auf deren Annahme mit den in § 615 BGB bezeichneten Folgen verzichten will (st. Rspr., vgl. BAG 20. Januar 2009 - 9 AZR 650/07 - Rn. 24; 9. Juni 1998 - 9 AZR 43/97 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 89, 91; Arnold/Tillmanns/Arnold aaO Rn. 25) .

  • LAG Köln, 09.04.2019 - 4 Sa 242/18

    Arbeitgeber müssen auf den drohenden Verfall von Urlaub aus vergangenen Jahren

    Die erklärte Arbeitsbefreiung lässt schon nicht hinreichend deutlich erkennen, dass eine Befreiung von der Arbeitspflicht zur Erfüllung des Anspruchs auf Urlaub gewährt wird (vgl. BAG, Urteil vom 20.01.2009 - 9 AZR 650/07, Rn. 24 juris).
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