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   BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 601/14   

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https://dejure.org/2016,3452
BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 601/14 (https://dejure.org/2016,3452)
BAG, Entscheidung vom 20.01.2016 - 6 AZR 601/14 (https://dejure.org/2016,3452)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 (https://dejure.org/2016,3452)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 S 1 KSchG, § 17 Abs 3 S 2 KSchG, § 17 Abs 3 S 3 KSchG, § 17 Abs 1 KSchG, § 17 Abs 2 KSchG
    Rügen bei Massenentlassung - Präklusion nach § 6 KSchG

  • IWW

    § 17 KSchG, § ... 117 Abs. 2 BetrVG, § 17 Abs. 2 KSchG, § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG, § 6 Satz 1 KSchG, § 4 KSchG, Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt, § 6 KSchG, § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG, Richtlinie 98/59/EG, § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG, § 557 Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 622 BGB, § 113 Satz 2 InsO, § 17 Abs. 1 KSchG, § 18 Abs. 4 KSchG, § 7 KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer im Zusammenhang mit einer Massenentlassung ausgesprochenen Kündigung; Zulässigkeit von Rügen hinsichtlich des gegenüber dem Betriebsrat und der Agentur für Arbeit einzuhaltenden Verfahrens in der Berufungsinstanz

  • hensche.de

    Kündigung: Betriebsbedingt, Massenentlassung, Massenentlassungsanzeige, Kündigung, Unwirksamkeit

  • bag-urteil.com

    Rügen bei Massenentlassung - Präklusion nach § 6 KSchG

  • Betriebs-Berater

    Rügen bei Massenentlassungsanzeige

  • rewis.io

    Rügen bei Massenentlassung - Präklusion nach § 6 KSchG

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung - Massenentlassung; Notwendigkeit erneuter Massenentlassungsanzeige bei Nachkündigung; Präklusion nach § 6 KSchG

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit einer im Zusammenhang mit einer Massenentlassung ausgesprochenen Kündigung

  • datenbank.nwb.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Präklusion von Rügen bei Massenentlassung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachkündigung innerhalb 30-Tage-Frist einer Massenentlassung erfordert vorherige Nachmeldung gegenüber Agentur für Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Massenentlassung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Massenentlassung - Rügen und ihre Präklusion

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Massenentlassung - zweiter Versuch

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rügen bei Massenentlassung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    MassenentlassungMassenentlassung - Notwendigkeit erneuter Massenentlassungsanzeige bei Nachkündigung - Präklusion nach § 6 KSchG

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Konsultation des Betriebsrats und Anzeigepflicht ggü. Agentur für Arbeit sind eigenständige Verfahren

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Präklusion nach § 6 KSchG und Anzeige nach § 17 KSchG auf Vorrat

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Verfahrensfehler sind präzise zu rügen

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Fehler bei Massenentlassung: Unwirksame Kündigung?

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Ist eine Massenentlassungsanzeige "verbraucht", ist eine Nachkündigung erneut der Agentur für Arbeit anzuzeigen

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Massenentlassungsanzeige bei erneuter Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 154, 53
  • ZIP 2016, 633
  • MDR 2016, 594
  • NZA 2016, 490
  • BB 2016, 755
  • BB 2017, 2493
  • DB 2016, 898
 
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Wird zitiert von ... (131)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 948/08

    Massenentlassung - Nachkündigung in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 601/14
    Das gilt auch dann, wenn sie auf einem neuen, eigenständigen Kündigungsentschluss beruhen (ErfK/Kiel 16. Aufl. § 17 KSchG Rn. 17; APS/Moll 4. Aufl. § 17 KSchG Rn. 49a; vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 49/12 - Rn. 154 f.; 22. April 2010 - 6 AZR 948/08 - Rn. 19, BAGE 134, 176) .

    bb) Ausgehend von diesem Zweck ist entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts eine erneute Anzeige nicht nur erforderlich, wenn die Nachkündigung - wie es in dem der Entscheidung des Senats vom 22. April 2010 (- 6 AZR 948/08 - BAGE 134, 176) zugrunde liegenden Rechtsstreit der Fall war - im Zusammenhang mit einer weiteren Massenentlassung, etwa einer zweiten Kündigungswelle, erfolgt.

    Darum muss vor jeder Kündigungserklärung, die Teil einer Massenentlassung ist, für alle von dieser Entlassung erfassten Arbeitnehmer eine Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen (vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 948/08 - Rn. 14, 19 f., aaO) .

    Die durch diese Anzeige eröffnete Kündigungsmöglichkeit war durch die tatsächlich erklärte Kündigung vom 9. April 2013 verbraucht (vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 948/08 - Rn. 14, BAGE 134, 176) .

    Genau solche Vorratsmeldungen und -kündigungen soll im Übrigen § 18 Abs. 4 KSchG verhindern (vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 948/08 - Rn. 18, 21, BAGE 134, 176; Ostermaier EWiR 2010, 683, 684) .

  • BAG, 21.03.2013 - 2 AZR 60/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Auszug aus BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 601/14
    Beide Verfahren dienen in unterschiedlicher Weise der Erreichung des mit dem Massenentlassungsschutz verfolgten Ziels (BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 28, BAGE 144, 366; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 62) .

    Erfolgt gleichwohl eine Massenentlassung, soll die Agentur für Arbeit durch die Anzeige der Massenentlassung in die Lage versetzt werden, Maßnahmen zur Vermeidung oder zum Aufschub von Belastungen des Arbeitsmarkts einzuleiten, die Folgen der Entlassungen für die Betroffenen zu mildern und für deren anderweitige Beschäftigung zu sorgen (BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 28, 44, aaO) .

    § 17 Abs. 2 KSchG einerseits und § 17 Abs. 1 iVm. Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 KSchG andererseits sind zwei unterschiedliche Verbotsgesetze, die bei Verstößen gegen die gesetzlichen Anforderungen jeweils unabhängig voneinander zur Unwirksamkeit der Kündigung führen (für das Anzeigeverfahren BAG 22. November 2012 - 2 AZR 371/11 - Rn. 39 ff., BAGE 144, 47; für das Konsultationsverfahren BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 21 ff., BAGE 144, 366) .

    Als ein selbständiger Teil dieses Massenentlassungsschutzes soll die Anzeigepflicht, wie ausgeführt, die Arbeitsverwaltung in die Lage versetzen, Maßnahmen einzuleiten, die die Belastungen des Arbeitsmarkts vermeiden oder zumindest verzögern, die Folgen der Entlassungen für die Betroffenen zu mildern und für deren anderweitige Beschäftigung zu sorgen (BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 28, 44, BAGE 144, 366; vgl. bereits 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 44, BAGE 142, 202) .

  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    Auszug aus BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 601/14
    Das gilt auch dann, wenn sie auf einem neuen, eigenständigen Kündigungsentschluss beruhen (ErfK/Kiel 16. Aufl. § 17 KSchG Rn. 17; APS/Moll 4. Aufl. § 17 KSchG Rn. 49a; vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 49/12 - Rn. 154 f.; 22. April 2010 - 6 AZR 948/08 - Rn. 19, BAGE 134, 176) .

    Wegen der im April 2013 erklärten Kündigungen von weiteren 217 Mitarbeitern des fliegenden Personals war auch die Kündigung des Klägers vom 22. April 2013 anzeigepflichtig (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 49/12 - Rn. 154 f.) .

    Dieses Verständnis liegt bereits den Ausführungen des Senats zur - im konkreten Fall wegen Verstreichens der 30-Tages-Frist dann verneinten - Anzeigepflicht zur Nachkündigung von Arbeitnehmern mit Sonderkündigungsschutz zugrunde (BAG 25. April 2013 - 6 AZR 49/12 - Rn. 154 f.) .

  • EuGH, 30.04.2015 - C-80/14

    Der Gerichtshof erläutert den Begriff "Betrieb" bei Massenentlassungen

    Auszug aus BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 601/14
    Es handelt sich - anders als etwa bei der Kündigung eines einzelnen Arbeitnehmers in einem anderen, weit entfernten Betrieb (vgl. dazu EuGH 30. April 2015 - C-80/14 - [USDAW und Wilson] Rn. 64)  - um einen Tatbestand, auf den die Anzeigepflicht zugeschnitten ist.

    Die Unternehmen sollen nicht von unterschiedlichen Schutzstandards und sich daraus ergebenden niedrigeren Belastungen bei Massenentlassungen profitieren (vgl. EuGH 30. April 2015 - C-80/14 - [USDAW und Wilson] Rn. 62 f.) .

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    Auszug aus BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 601/14
    Die von § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG verlangte Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats bzw. die Glaubhaftmachung der Voraussetzungen des § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG ist Wirksamkeitsvoraussetzung für die Anzeige (BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 52, BAGE 142, 202) .

    Als ein selbständiger Teil dieses Massenentlassungsschutzes soll die Anzeigepflicht, wie ausgeführt, die Arbeitsverwaltung in die Lage versetzen, Maßnahmen einzuleiten, die die Belastungen des Arbeitsmarkts vermeiden oder zumindest verzögern, die Folgen der Entlassungen für die Betroffenen zu mildern und für deren anderweitige Beschäftigung zu sorgen (BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 28, 44, BAGE 144, 366; vgl. bereits 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 44, BAGE 142, 202) .

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 601/14
    Die Kündigung kann daher erst erklärt werden, wenn die Massenentlassungsanzeige erfolgt ist (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 46 ff., Slg. 2005, I-885) .
  • BAG, 21.03.2013 - 6 AZR 618/11

    Tarifliche Besitzstandszulage für Leistungszuschläge

    Auszug aus BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 601/14
    nicht mit rückwirkender Kraft beseitigt, sondern nur durch rechtsgeschäftliches Zusammenwirken beider Parteien rückgängig gemacht oder abgeändert werden (BAG 21. März 2013 - 6 AZR 618/11 - Rn. 15) .
  • LAG Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 4 Sa 12/14

    Massenentlassungsanzeige bei erneuter Kündigung - Fortbestand einer aufgrund

    Auszug aus BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 601/14
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 13. August 2014 - 4 Sa 12/14 - wird zurückgewiesen.
  • EuGH, 10.12.2009 - C-323/08

    Rodríguez Mayor u.a. - Vorabentscheidungsverfahren - Schutz der Arbeitnehmer -

    Auszug aus BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 601/14
    aa) Hauptziel der MERL ist es, die sozioökonomischen Auswirkungen von Massenentlassungen aufzufangen, indem vor solchen Entlassungen Konsultationen mit Arbeitnehmervertretern erfolgen und die zuständige Behörde unterrichtet wird (vgl. EuGH 15. Februar 2007 - C-270/05 - [Athinaïki Chartopoiïa] Rn. 28, Slg. 2007, I-1499; 10. Dezember 2009 - C-323/08 - [Rodríguez Mayor ua.] Rn. 44, Slg. 2009, I-11621) .
  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 5/12

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

    Auszug aus BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 601/14
    Hinsichtlich der Mängel, die bezüglich des nicht bereits in erster Instanz angesprochenen Verfahrens bestehen, ist er in zweiter Instanz bei ordnungsgemäß erteiltem Hinweis durch § 6 Satz 1 KSchG präkludiert (zur Möglichkeit der Präklusion mit Rügen nach § 17 KSchG vgl. bereits BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 5/12 - Rn. 57) .
  • EuGH, 15.02.2007 - C-270/05

    Athinaïki Chartopoiïa - Massenentlassungen - Richtlinie 98/59/EG des Rates - Art.

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 314/06

    Kündigungsschutz - Klagefrist

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 371/11

    Unwirksamkeit einer Kündigung - fehlerhafte Massenentlassungsanzeige

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 752/11

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

  • BAG, 04.05.2011 - 7 AZR 252/10

    Befristungskontrollklage - § 6 KSchG

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11

    Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Durch das Anzeigeverfahren soll die Agentur für Arbeit rechtzeitig über eine bevorstehende Massenentlassung unterrichtet werden, um sich auf die Entlassung einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern vorbereiten und ihre Vermittlungsbemühungen darauf einstellen zu können (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47; ebenso BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 27, BAGE 154, 53) .

    Die Anzeigepflicht als selbstständiger Teil des Massenentlassungsverfahrens soll es der Agentur für Arbeit ermöglichen, durch geeignete Maßnahmen Belastungen des Arbeitsmarkts zu vermeiden oder zumindest zu verzögern, die Folgen der Entlassungen für die Betroffenen zu mildern und für deren anderweitige Beschäftigung zu sorgen (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47; ebenso BAG 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 - Rn. 28; 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 24, BAGE 157, 1; 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 27, BAGE 154, 53) .

    Dementsprechend sind nicht nur Kündigungen, bei denen eine Anzeige gänzlich unterblieben ist (BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 23 ff., BAGE 154, 53) , unwirksam.

    Die Massenentlassungsanzeige soll es der Agentur für Arbeit ermöglichen, sich auf die Entlassung einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern vorbereiten und ihre Vermittlungsbemühungen darauf einstellen zu können (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47; ebenso BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 27, BAGE 154, 53) .

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16

    § 17 KSchG - Entlassungsbegriff bei Elternzeit

    Jedenfalls in einer solchen Prozesssituation genügte es den Anforderungen des § 6 Satz 1 KSchG, dass die Beklagte dem erstinstanzlichen Vortrag der Klägerin die "Stoßrichtung" der Rüge entnehmen konnte (vgl. BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 13 ff., BAGE 154, 53; vgl. Moll/Katerndahl Anm. AP KSchG 1969 § 17 Nr. 48, die generell davon ausgehen, Sinn und Zweck des § 6 Satz 1 KSchG erforderten keine Substantiierung der Rüge) .

    Des verstärkten Schutzes der MERL bedürfen Arbeitnehmer aber nur und insoweit, als die von der Richtlinie vorausgesetzten sozio-ökonomischen Auswirkungen (dazu EuGH 15. Februar 2007 - C-270/05 - [Athinaïki Chartopoiïa] Rn. 28, Slg. 2007, I-1499; BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 27 f., BAGE 154, 53) eintreten können.

  • BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 459/18

    Massenentlassung - Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige

    Anderenfalls liefe die Anzeigepflicht auf eine gesetzlich nicht zulässige (vgl. BAG 9. Juni 2016 - 6 AZR 638/15 - Rn. 27; 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 33, BAGE 154, 53) bloße Vorratsanzeige hinaus.

    Die Agentur für Arbeit soll rechtzeitig über eine bevorstehende Massenentlassung unterrichtet werden, um sich auf die Entlassung einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern vorbereiten und ihre Vermittlungsbemühungen darauf einstellen zu können (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47; ebenso BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 27, BAGE 154, 53) .

    Jedes dieser beiden Verfahren stellt ein eigenständiges Wirksamkeitserfordernis für die im Zusammenhang mit einer Massenentlassung erfolgte Kündigung dar (BAG 9. Juni 2016 - 6 AZR 405/15 - aaO; 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 15, BAGE 154, 53) .

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