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   BAG, 20.01.2016 - 7 AZR 376/14   

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BAG, 20.01.2016 - 7 AZR 376/14 (https://dejure.org/2016,12721)
BAG, Entscheidung vom 20.01.2016 - 7 AZR 376/14 (https://dejure.org/2016,12721)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 (https://dejure.org/2016,12721)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 1 WissZeitVG, § 2 Abs 1 S 1 WissZeitVG, § 2 Abs 1 S 3 WissZeitVG
    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkräfte für besondere Aufgaben

  • IWW

    § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 WissZeitVG, § ... 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbs. 1 KSchG, § 1 Abs. 1 Satz 5 WissZeitVG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 2 Abs. 4 Satz 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 3 WissZeitVG, § 6 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Nr. 1 HHG, §§ 2, 3 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG, § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG, §§ 66, 32 Abs. 3 Nr. 3 HHG, § 2 Abs. 1 WissZeitVG, Art. 5 Abs. 3 GG, § 561 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Begriff des wissenschaftlichen Personals im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG

  • Betriebs-Berater

    Befristung von Lehrkräften als wissenschaftliches Personal

  • bag-urteil.com

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkräfte für besondere Aufgaben

  • rewis.io

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkräfte für besondere Aufgaben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung; wissenschaftliches Personal; Lehrkräfte für besondere Aufgaben

  • rechtsportal.de

    Begriff des wissenschaftlichen Personals im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lehrkräfte für besondere Aufgaben - und der befristete Arbeitsvertrag an der Hochschule

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 824
  • JR 2017, 447
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 519/13

    Befristung nach dem WissZeitVG - wissenschaftliches Personal

    Auszug aus BAG, 20.01.2016 - 7 AZR 376/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wahrt auch die Erhebung einer Klage vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 10; 2. Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - Rn. 13 mwN, BAGE 134, 339) .

    Für die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags ist die im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung geltende Rechtslage maßgeblich (vgl. BAG 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 15; 2. September 2009 - 7 AZR 291/08 - Rn. 10 , BAGE 132, 54 ) .

    Voraussetzung der Anwendbarkeit der §§ 2, 3 WissZeitVG auf befristete Arbeitsverträge ist nicht, dass die staatliche Hochschule Vertragsarbeitgeber ist (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 16; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 18 , BAGE 138, 91 ) .

    Die Bedeutung der landesrechtlichen Vorschriften ist darauf beschränkt, den Rahmen zu bestimmen, in dem das Land einem Angestellten bestimmte Tätigkeiten übertragen darf (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 20) .

    Sie ist nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 21 mwN; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 35, BAGE 138, 91; 19. März 2008 - 7 AZR 1100/06 - Rn. 33, BAGE 126, 211) .

    Die Wissenschaftlichkeit der Lehre setzt voraus, dass dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleibt (vgl. BAG 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 22; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 35 bis 45 mwN, BAGE 138, 91 ) .

    Würde man wissenschaftliche Lehre nur dann annehmen, wenn sie sich als Resultat eigener Forschung darstellt, wäre auch ein Großteil der Lehre an Universitäten nicht als wissenschaftlich zu qualifizieren, was dem Grundrechtsschutz für die Freiheit der Lehre nicht gerecht würde (vgl. BVerfG 13. April 2010 - 1 BvR 216/07  - Rn. 50 , BVerfGE 126, 1 ; BAG 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - aaO mwN) .

    Die Möglichkeit der Nutzung wissenschaftlicher Einrichtungen außerhalb der Dienstzeit genügt nicht (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 23) .

    Zusätzlich stand ihr hierfür die vorlesungsfreie Zeit zur Verfügung (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch BAG 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 26) .

  • BAG, 01.06.2011 - 7 AZR 827/09

    Persönlicher Geltungsbereich des WissZeitVG

    Auszug aus BAG, 20.01.2016 - 7 AZR 376/14
    Die am 31. August 2011 und am 18. Januar 2012 vereinbarten Befristungen unterfallen nicht einer der auf andere Rechtsgrundlagen verweisenden Übergangsregelungen nach § 6 WissZeitVG (vgl. hierzu BAG 24. August 2011 -  7 AZR 228/10  - Rn. 19 , BAGE 139, 109 ; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 16  f., BAGE 138, 91 ) .

    Voraussetzung der Anwendbarkeit der §§ 2, 3 WissZeitVG auf befristete Arbeitsverträge ist nicht, dass die staatliche Hochschule Vertragsarbeitgeber ist (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 16; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 18 , BAGE 138, 91 ) .

    Sie ist nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 21 mwN; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 35, BAGE 138, 91; 19. März 2008 - 7 AZR 1100/06 - Rn. 33, BAGE 126, 211) .

    Die Wissenschaftlichkeit der Lehre setzt voraus, dass dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleibt (vgl. BAG 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 22; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 35 bis 45 mwN, BAGE 138, 91 ) .

  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus BAG, 20.01.2016 - 7 AZR 376/14
    Würde man wissenschaftliche Lehre nur dann annehmen, wenn sie sich als Resultat eigener Forschung darstellt, wäre auch ein Großteil der Lehre an Universitäten nicht als wissenschaftlich zu qualifizieren, was dem Grundrechtsschutz für die Freiheit der Lehre nicht gerecht würde (vgl. BVerfG 13. April 2010 - 1 BvR 216/07  - Rn. 50 , BVerfGE 126, 1 ; BAG 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - aaO mwN) .
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus BAG, 20.01.2016 - 7 AZR 376/14
    Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend entschieden, dass die Maßstäbe des institutionellen Rechtsmissbrauchs (vgl. st. Rspr. des Senats seit BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - BAGE 142, 308) bei Befristungen im Wissenschaftsbereich nach dem WissZeitVG grundsätzlich keine Anwendung finden, weil sich die zeitlichen Grenzen für den Abschluss befristeter Arbeitsverträge in diesen Fällen aus den Sonderregelungen des § 2 Abs. 1 WissZeitVG ergeben, die ihrerseits durch die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre (Art. 5 Abs. 3 GG) gerechtfertigt sind.
  • BAG, 19.03.2008 - 7 AZR 1100/06

    Befristung - staatliche Forschungseinrichtung

    Auszug aus BAG, 20.01.2016 - 7 AZR 376/14
    Sie ist nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 21 mwN; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 35, BAGE 138, 91; 19. März 2008 - 7 AZR 1100/06 - Rn. 33, BAGE 126, 211) .
  • BAG, 02.09.2009 - 7 AZR 291/08

    Befristung - Hochschule - Bereich Medizin

    Auszug aus BAG, 20.01.2016 - 7 AZR 376/14
    Für die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags ist die im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung geltende Rechtslage maßgeblich (vgl. BAG 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 15; 2. September 2009 - 7 AZR 291/08 - Rn. 10 , BAGE 132, 54 ) .
  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 136/09

    Befristung - Vertretung - sonstiger Sachgrund

    Auszug aus BAG, 20.01.2016 - 7 AZR 376/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wahrt auch die Erhebung einer Klage vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 10; 2. Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - Rn. 13 mwN, BAGE 134, 339) .
  • BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10

    Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

    Auszug aus BAG, 20.01.2016 - 7 AZR 376/14
    Die am 31. August 2011 und am 18. Januar 2012 vereinbarten Befristungen unterfallen nicht einer der auf andere Rechtsgrundlagen verweisenden Übergangsregelungen nach § 6 WissZeitVG (vgl. hierzu BAG 24. August 2011 -  7 AZR 228/10  - Rn. 19 , BAGE 139, 109 ; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 16  f., BAGE 138, 91 ) .
  • LAG Hessen, 22.01.2014 - 2 Sa 496/13

    Lehrkräfte für besondere Aufgaben - Anwendungsbereich WissZeitVG

    Auszug aus BAG, 20.01.2016 - 7 AZR 376/14
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Januar 2014 - 2 Sa 496/13 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 02.02.2022 - 7 AZR 573/20

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Förderung wissenschaftlicher

    Das gilt auch dann, wenn die Formulierung des Antrags seinen Hilfscharakter nicht unmittelbar zu erkennen gibt (vgl. BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - Rn. 45; 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 38) .
  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 549/14

    Befristung nach dem WissZeitVG - Haushaltsbefristung - Verhältnis von WissZeitVG

    Ebenso wenig kann der Arbeitgeber durch die Zuweisung wissenschaftlicher Tätigkeiten nach Vertragsschluss den personellen Anwendungsbereich des WissZeitVG nachträglich herbeiführen (BAG 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - Rn. 21; 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 34) .
  • BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 182/14

    Befristung eines Arbeitsvertrags nach dem WissZeitVG

    Ebenso wenig kann der Arbeitgeber durch die Zuweisung wissenschaftlicher Tätigkeiten nach Vertragsschluss den personellen Anwendungsbereich des WissZeitVG nachträglich herbeiführen (BAG 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 34) .
  • BAG, 20.05.2020 - 7 AZR 72/19

    Befristung - Wissenschaftliches Personal an Hochschulen - Höchstbefristungsdauer

    (d) Soweit der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung die Höchstbefristungsdauer und die Gesamtdauer der anzurechnenden Arbeitsverhältnisse in Jahren, Monaten und Tagen angegeben hat (vgl. BAG 23. Oktober 2019 - 7 AZR 7/18 - Rn. 28; 23. März 2016 - 7 AZR 70/14 - Rn. 29, BAGE 154, 375; 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 26; 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 39, BAGE 153, 365; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 18) und dies dahingehend verstanden werden konnte, dass die Beschäftigungszeiten nach vollen Jahren, vollen Monaten und Tagen auf die Höchstbefristungsdauer anzurechnen sind, hält der Senat daran nicht fest.
  • BAG, 20.04.2016 - 7 AZR 657/14

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkraft für besondere Aufgaben

    Ebenso wenig kann der Arbeitgeber durch die Zuweisung wissenschaftlicher Tätigkeiten nach Vertragsschluss den personellen Anwendungsbereich des WissZeitVG nachträglich herbeiführen (BAG 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 34) .

    Es kann dahinstehen, ob überhaupt und ggf. inwieweit dieser Erfahrungssatz des Landesarbeitsgerichts Gültigkeit beansprucht (zweifelnd insoweit schon BAG 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 36) .

    Die restliche Zeit stand ihr - zumindest auch - zur Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen zur Verfügung, ebenso die vorlesungsfreie Zeit (vgl. zu letzterem Gesichtspunkt auch BAG 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 36; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 26) .

    Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend entschieden, dass die vom Senat für Sachgrundbefristungen entwickelten Grundsätze des institutionellen Rechtsmissbrauchs (vgl. st. Rspr. des Senats seit BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - BAGE 142, 308) bei Befristungen nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG grundsätzlich keine Anwendung finden, weil sich die zeitlichen Grenzen für den Abschluss befristeter Arbeitsverträge in diesen Fällen aus den Sonderregelungen des § 2 Abs. 1 WissZeitVG ergeben, die ihrerseits durch die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre (Art. 5 Abs. 3 GG) gerechtfertigt sind (BAG 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 37; 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 46) .

  • BAG, 21.03.2018 - 7 AZR 437/16

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrtätigkeit

    Ebenso wenig kann der Arbeitgeber durch die Zuweisung wissenschaftlicher Tätigkeiten nach Vertragsschluss den personellen Anwendungsbereich des WissZeitVG nachträglich herbeiführen (BAG 30. August 2017 - 7 AZR 524/15 - Rn. 20; 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 34) .

    Es kann dahinstehen, ob und inwieweit ein solcher Erfahrungssatz Gültigkeit beansprucht (vgl. zu ähnlichen Erwägungen: BAG 30. August 2017 - 7 AZR 524/15 - Rn. 23; 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - Rn. 24; 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 36) .

    Zwar ist für die Beurteilung der Frage, ob die Klägerin wissenschaftliche Dienstleistungen zu erbringen hatte, maßgebend, welche Tätigkeiten die Klägerin nach den Vereinbarungen bei Abschluss des befristeten Vertrags am 20. Februar 2012 schuldete (vgl. BAG 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 34) .

    Die restliche Zeit stand ihr - zumindest auch - zur Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen zur Verfügung, ebenso die vorlesungsfreie Zeit (vgl. zu letzterem Gesichtspunkt auch: BAG 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 36; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 26) .

  • BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 524/15

    Befristung - WissZeitVG - Verlängerung - Einverständnis

    Ebenso wenig kann der Arbeitgeber durch die Zuweisung wissenschaftlicher Tätigkeiten nach Vertragsschluss den personellen Anwendungsbereich des WissZeitVG nachträglich herbeiführen (BAG 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 34) .

    Es kann dahinstehen, ob und inwieweit ein solcher Erfahrungssatz Gültigkeit beansprucht (vgl. zu ähnlichen Erwägungen: BAG 20. April 2016 - 7 AZR 657/14 - Rn. 24; 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 36) .

    Die restliche Zeit stand ihr - zumindest auch - zur Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen zur Verfügung, ebenso die vorlesungsfreie Zeit (vgl. zu letzterem Gesichtspunkt auch: BAG 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 36; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 26) .

  • BAG, 30.06.2021 - 7 AZR 245/20

    Befristung - wissenschaftliche Hilfstätigkeit

    Ebenso wenig kann der Arbeitgeber durch die Zuweisung wissenschaftlicher oder künstlerischer Tätigkeiten nach Vertragsschluss den personellen Anwendungsbereich des WissZeitVG nachträglich herbeiführen (vgl. zum künstlerischen Personal nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG BAG 19. Dezember 2018 - 7 AZR 79/17 - Rn. 25, BAGE 164, 381; zum wissenschaftlichen Personal nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG: BAG 21. März 2018 - 7 AZR 437/16 - Rn. 21; 30. August 2017 - 7 AZR 524/15 - Rn. 20, BAGE 160, 117; 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 34) .
  • BAG, 08.06.2016 - 7 AZR 568/14

    Befristung - Hochschule - wissenschaftliches Personal

    Ebenso wenig kann der Arbeitgeber durch die Zuweisung wissenschaftlicher Tätigkeiten nach Vertragsschluss den personellen Anwendungsbereich des WissZeitVG nachträglich herbeiführen (BAG 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 34) .

    Diese Grundsätze finden bei sachgrundlosen Befristungen im Wissenschaftsbereich nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG grundsätzlich keine Anwendung, weil sich die zeitlichen Grenzen für den Abschluss befristeter Arbeitsverträge in diesen Fällen aus der gesetzlichen Regelung ergeben, die ihrerseits durch die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre (Art. 5 Abs. 3 GG) gerechtfertigt sind (BAG 20. April 2016 - 7 AZR 614/14 - Rn. 26; 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 37; 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 46) .

  • BAG, 18.05.2016 - 7 AZR 533/14

    Befristung - Verhältnis von WissZeitVG und TzBfG

    Voraussetzung der Anwendbarkeit der §§ 2, 3 WissZeitVG auf befristete Arbeitsverträge ist nicht, dass die staatliche Hochschule Vertragsarbeitgeber ist (BAG 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 25; 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 16; 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 18, BAGE 138, 91) .
  • BAG, 20.04.2016 - 7 AZR 614/14

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkraft für besondere Aufgaben

  • BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 79/17

    Befristung nach WissZeitVG - künstlerisches Personal

  • BAG, 22.03.2017 - 10 AZR 623/15

    Jahressonderzahlung - Mehrere Arbeitsverhältnisse

  • BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 69/16

    Befristung - Redakteurin bei einer Rundfunkanstalt

  • BAG, 01.06.2022 - 7 AZR 151/21

    Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung

  • LAG Hamm, 14.06.2018 - 11 Sa 1775/17

    Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses nach dem WissZeitVG

  • BAG, 25.04.2018 - 7 AZR 82/16

    Befristung - Wissenschaftliches Personal - Lehrkraft für besondere Aufgaben -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.11.2016 - 2 Sa 384/15

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Verlängerung

  • LAG Hamburg, 19.10.2016 - 3 Sa 53/16

    Wissenschaftliches Personal - Entfristungsklage

  • LAG München, 31.08.2016 - 8 Sa 118/16

    Künstlerisches Personal

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2017 - 6 Sa 363/16

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkraft für besondere Aufgaben

  • ArbG Köln, 26.05.2020 - 11 Ca 295/20
  • LAG Hamm, 10.06.2020 - 3 Sa 23/20

    Auslegung eines Klageantrags im Zusammenhang mit der Wahrung der Klagefrist bei

  • LAG Düsseldorf, 03.11.2016 - 13 Sa 436/16

    Befristung; wissenschaftliches Personal

  • LAG Nürnberg, 29.03.2017 - 2 Sa 293/15

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkoordinator

  • LAG Hamm, 02.07.2020 - 15 Sa 478/20

    Tarifliche Jahressonderzahlung; Abweichung vom (Regel-)Bemessungszeitraum bei

  • ArbG Paderborn, 28.02.2020 - 3 Ca 86/20

    § 20 TV-L Jahressonderzahlung, Bemessungszeitraum, Auslegung der tariflichen Norm

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