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   BAG, 20.02.1985 - 5 AZR 89/84   

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https://dejure.org/1985,8966
BAG, 20.02.1985 - 5 AZR 89/84 (https://dejure.org/1985,8966)
BAG, Entscheidung vom 20.02.1985 - 5 AZR 89/84 (https://dejure.org/1985,8966)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 1985 - 5 AZR 89/84 (https://dejure.org/1985,8966)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Teilhabe an der vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer in einer Abteilung gezahlten Prämie vor Ablauf einer im Arbeitsvertrag vereinbarten Wartefrist - Gleichbehandlung bei Wartefrist für Prämienbezug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 04.02.1976 - 5 AZR 83/75

    Vertragliche Einheitsregelung - Rückwirkende Erhöhung - Regelungin Tarifvertrag -

    Auszug aus BAG, 20.02.1985 - 5 AZR 89/84
    Jedoch ist auch insoweit noch zu prüfen, ob der mit den Leistungen verfolgte Zweck nicht als solcher sachwidrig ist und deshalb die auf ihn gestützte Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen kann (vgl. zuletzt BAG 28, 14, 18 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 a der Gründe; BAG 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG 39, 133 = AP Nr. 51 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 der Gründe).

    Etwas anderes gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur dann, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsentgelte aufgrund seiner eigenen Entscheidung durch eine betriebliche Einheitsregelung generell oder für eine Gruppe anhebt (BAG 28, 14 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 - AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77

    Erhöhung der Gehälter - Betriebseinheitliche Regelung - Grundsatz der

    Auszug aus BAG, 20.02.1985 - 5 AZR 89/84
    Etwas anderes gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur dann, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsentgelte aufgrund seiner eigenen Entscheidung durch eine betriebliche Einheitsregelung generell oder für eine Gruppe anhebt (BAG 28, 14 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 - AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 09.11.1972 - 5 AZR 224/72

    Gehaltserhöhung - Lohnniveau

    Auszug aus BAG, 20.02.1985 - 5 AZR 89/84
    Im vorliegenden Fall ist darüber hinaus zu beachten, daß der dem Arbeitsvertragsrecht angehörende Gleichbehandlungsgrundsatz nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 146/82 - AP Nr. 2 zu § 21 MTL II, m. w. N.) im Bereich der Vergütung der Arbeitnehmer nur beschränkt zur Anwendung gelangen kann, da hier der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang hat (vgl. auch BAG Urteil vom 9. November 1972 - 5 AZR 224/72 - AP Nr. 36 zu § 242 BGB Gleichbehandlung mit zust. Anm. v. G. Hueck m. w. N.).
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82

    Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus BAG, 20.02.1985 - 5 AZR 89/84
    Im vorliegenden Fall ist darüber hinaus zu beachten, daß der dem Arbeitsvertragsrecht angehörende Gleichbehandlungsgrundsatz nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 146/82 - AP Nr. 2 zu § 21 MTL II, m. w. N.) im Bereich der Vergütung der Arbeitnehmer nur beschränkt zur Anwendung gelangen kann, da hier der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang hat (vgl. auch BAG Urteil vom 9. November 1972 - 5 AZR 224/72 - AP Nr. 36 zu § 242 BGB Gleichbehandlung mit zust. Anm. v. G. Hueck m. w. N.).
  • BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 501/80

    Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 20.02.1985 - 5 AZR 89/84
    Jedoch ist auch insoweit noch zu prüfen, ob der mit den Leistungen verfolgte Zweck nicht als solcher sachwidrig ist und deshalb die auf ihn gestützte Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen kann (vgl. zuletzt BAG 28, 14, 18 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 a der Gründe; BAG 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG 39, 133 = AP Nr. 51 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79

    Tariflohnerhöhung - Effektivklausel

    Auszug aus BAG, 20.02.1985 - 5 AZR 89/84
    Jedoch ist auch insoweit noch zu prüfen, ob der mit den Leistungen verfolgte Zweck nicht als solcher sachwidrig ist und deshalb die auf ihn gestützte Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen kann (vgl. zuletzt BAG 28, 14, 18 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 a der Gründe; BAG 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG 39, 133 = AP Nr. 51 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 744/78

    Gymnasiallehrerin - Angestelltenverhältnis - Einzelvertragliche Vereinbarung -

    Auszug aus BAG, 20.02.1985 - 5 AZR 89/84
    Das konnten die Parteien nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, von dem für Arbeitsverträge und die Höhe des darin vereinbarten Arbeitsentgeltes auch § 611 BGB ausgeht, so vereinbaren (vgl. BAG 34, 173, 180 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
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