Rechtsprechung
BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 25/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Auslegung einer tarifvertraglichen Besitzstandsregelung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslegung eines Tarifvertrages; Betriebsrentenrechtliche Besitzstandsregelung; Begriff der letzten Einstellung; Inkrafttreten sowie persönlicher und sachlicher Geltungsbereich einer Abschmelzungsvorschrift; Begriff der Wiedereinstellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifauslegung; betriebsrentenrechtliche Besitzstandsregelung; Begriff der "letzten Einstellung"; Inkrafttreten sowie persönlicher und sachlicher Geltungsbereich einer Abschmelzungsvorschrift; Auslegung einer tarifvertraglichen Besitzstandsregelung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 08.10.1998 - 4 Ca 213/98
- LAG Hamburg, 21.09.1999 - 1 Sa 50/98
- BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 25/00
Papierfundstellen
- NZA 2002, 288 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 79/75
Tarifvertrag - Arbeitsverhältnis - ALtersgrenze - Einstellung - Arbeitsvertrag
Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 25/00
Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert oder in ein unbefristetes umgewandelt, so liegt eine nach § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung vor (hM; ständige Rechtsprechung des BAG, ua. 18. Juli 1978 - 1 ABR 79/75 - BAGE 31, 20 und 7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - BAGE 65, 329, 334 mwN, sowie im Schrifttum ua. Kittner in Däubler/Kittner/Klebe BetrVG 7. Aufl. § 99 Rn. 45;… Dietz/Richardi BetrVG 7. Aufl. § 99 Rn. 34;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 20. Aufl. § 99 Rn. 36;… aA ua. Hess/Schlochauer/Glaubitz BetrVG 5. Aufl. § 99 Rn. 23;… Stege/Weinspach BetrVG 8. Aufl. § 99 Rn. 23).Im Beschluß vom 18. Juli 1978 (aaO) hat das Bundesarbeitsgericht darauf hingewiesen, daß eine Beschäftigung über die vereinbarte Altersgrenze hinaus betriebsverfassungsrechtlich jedenfalls "einer Neueinstellung gleich steht".
Dem Betriebsrat steht ein Mitbestimmungsrecht zu, weil bei der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages und bei der Umwandlung eines befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis die betriebsverfassungsrechtliche Interessenlage ähnlich ist wie bei einer Einstellung (vgl. dazu Gumpert BB 1978, 1718).
- BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89
Mitbestimmung nach befristeter Probezeit
Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 25/00
Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert oder in ein unbefristetes umgewandelt, so liegt eine nach § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung vor (hM; ständige Rechtsprechung des BAG, ua. 18. Juli 1978 - 1 ABR 79/75 - BAGE 31, 20 und 7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - BAGE 65, 329, 334 mwN, sowie im Schrifttum ua. Kittner in Däubler/Kittner/Klebe BetrVG 7. Aufl. § 99 Rn. 45;… Dietz/Richardi BetrVG 7. Aufl. § 99 Rn. 34;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 20. Aufl. § 99 Rn. 36;… aA ua. Hess/Schlochauer/Glaubitz BetrVG 5. Aufl. § 99 Rn. 23;… Stege/Weinspach BetrVG 8. Aufl. § 99 Rn. 23). - BAG, 19.10.1982 - 3 AZR 629/80
Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 25/00
Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 BetrAVG hängt die gesetzliche Unverfallbarkeit von einer mindestens zwölfjährigen ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit ab (vgl. BAG 9. März 1982 - 3 AZR 389/79 - AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 13, zu II b der Gründe; 19. Oktober 1982 - 3 AZR 629/80 - BetrAV 1984, 73 f. = BB 1984, 573 f. = DB 1984, 1735 f., zu I 2 der Gründe; 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - BAGE 63, 47, 50; 17. Dezember 1991 - 3 AZR 89/91 - nv., zu 2 a der Gründe).
- BAG, 26.09.1989 - 3 AZR 815/87
Betriebliche Altersversorgung - angerechnete Vordienstzeiten - Insolvenzschutz
Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 25/00
Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 BetrAVG hängt die gesetzliche Unverfallbarkeit von einer mindestens zwölfjährigen ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit ab (vgl. BAG 9. März 1982 - 3 AZR 389/79 - AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 13, zu II b der Gründe; 19. Oktober 1982 - 3 AZR 629/80 - BetrAV 1984, 73 f. = BB 1984, 573 f. = DB 1984, 1735 f., zu I 2 der Gründe; 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - BAGE 63, 47, 50; 17. Dezember 1991 - 3 AZR 89/91 - nv., zu 2 a der Gründe). - BAG, 17.12.1991 - 3 AZR 89/91
Voraussetzungen des Insolvenzschutz für Versorgungsanwartschaft eines …
Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 25/00
Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 BetrAVG hängt die gesetzliche Unverfallbarkeit von einer mindestens zwölfjährigen ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit ab (vgl. BAG 9. März 1982 - 3 AZR 389/79 - AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 13, zu II b der Gründe; 19. Oktober 1982 - 3 AZR 629/80 - BetrAV 1984, 73 f. = BB 1984, 573 f. = DB 1984, 1735 f., zu I 2 der Gründe; 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - BAGE 63, 47, 50; 17. Dezember 1991 - 3 AZR 89/91 - nv., zu 2 a der Gründe). - BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 408/99
Auslegung einer tarifvertraglichen Besitzstandsklausel
Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 25/00
Der Senat hat mit Urteil vom 29. August 2000 - 3 AZR 408/99 - nv. - BAG, 09.03.1982 - 3 AZR 389/79
Versorgungsordnung - Wartezeit - Unverfallbarkeitsfrist - Anrechnung - …
Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 25/00
Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 BetrAVG hängt die gesetzliche Unverfallbarkeit von einer mindestens zwölfjährigen ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit ab (vgl. BAG 9. März 1982 - 3 AZR 389/79 - AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 13, zu II b der Gründe; 19. Oktober 1982 - 3 AZR 629/80 - BetrAV 1984, 73 f. = BB 1984, 573 f. = DB 1984, 1735 f., zu I 2 der Gründe; 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - BAGE 63, 47, 50; 17. Dezember 1991 - 3 AZR 89/91 - nv., zu 2 a der Gründe). - LAG Hamburg, 21.09.1999 - 1 Sa 50/98
Abbau der Betriebsrente wegen Überschreitens des Nettovergleichseinkommens; …
Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 25/00
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 21. September 1999 - 1 Sa 50/98 - wird auf die Revision der Beklagten unter Zurückweisung im übrigen insoweit aufgehoben, als dem Kläger ein Anspruch auf Zahlung des Überschreitungsbetrages ohne Aufsaugung nach § 16 Abs. 2 der Versorgungsvereinbarung vom 13. März 1997 zugesprochen wurde. - BAG, 26.01.1999 - 3 AZR 464/97
Versorgungsempfänger im Sinne der Insolvenzsicherung
Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 25/00
Entscheidend ist, ob der Berechtigte im maßgeblichen Zeitpunkt bereits Versorgungsempfänger oder noch Versorgungsanwärter war (zur Abgrenzung vgl. BAG 26. Januar 1999 - 3 AZR 464/97 - BAGE 91, 1, 4).
- BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11
Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung
So ist unter dem Begriff der "letzten Einstellung" in einer Versorgungsordnung, die zwischen ununterbrochen beschäftigten und zeitweilig ausgeschiedenen Arbeitnehmern differenziert und dabei auf den Beginn der Beschäftigungszeit, in der sich die Betriebstreue des Arbeitnehmers niederschlägt, abstellt, der Beginn des zeitlich ununterbrochenen Arbeitsverhältnisses zu verstehen (BAG 20. Februar 2001 - 3 AZR 25/00 - zu I 1 und 4 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 28) . - BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03
Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst
Auch schon nach § 1 VV 73 mussten die Arbeitnehmer, um versorgungsberechtigt zu sein, in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen (vgl. ua. BAG 20. Februar 2001 - 3 AZR 25/00 - EzA BetrAVG Ablösung Nr. 28, zu I 3 d der Gründe). - BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 281/10
Betriebliche Altersversorgung - Gleichheitssatz
festzustellen, dass der Beklagte dem Kläger eine Rente auf der Grundlage der Versorgungsvereinbarung vom 13. März 1997 in der ab dem 1. Dezember 2006 maßgeblichen Fassung unter Berücksichtigung der Versorgungsvereinbarung vom 29. Juli 1985 sowie des Urteils des BAG vom 20. Februar 2001 (- 3 AZR 25/00 -) ohne Neuberechnung nach § 7 Versorgungsvereinbarung vom 13. März 1997 über den 1. Juli 2007 hinaus gewähren muss.Die weiteren im Klageantrag zu 2 genannten Angaben (Versorgungsvereinbarung vom 29. Juli 1985 und Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Februar 2001 - 3 AZR 25/00 -) haben insoweit keine eigenständige Bedeutung.
- BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 46/02
Betriebsrente - "Einfädelungstarifvertrag
Die für die Höhe der Betriebsrente entscheidende "letzte Einstellung" ist der Zeitpunkt, zu dem das bis zum Eintritt des Versorgungsfalles bestehende, ununterbrochene Arbeitsverhältnis begann (vgl. BAG 29. August 2000 - 3 AZR 408/99 -, zu I der Gründe; bestätigt durch 20. Februar 2001 - 3 AZR 25/00 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 28, zu I der Gründe und 20. August 2002 - 3 AZR 14/01 -, zu B III 2 a der Gründe). - LAG Hamburg, 04.02.2010 - 1 Sa 12/09
Neuberechnung der Betriebsrente nach Erhalt der Altersrente
2) festzustellen, dass der Beklagte dem Kläger eine Rente auf der Grundlage der Versorgungsvereinbarung vom 13. März 1997 in der ab dem 1. Dezember 2006 maßgeblichen Fassung unter Berücksichtigung der Versorgungsvereinbarung vom 29. Juli 1985 sowie des Urteils des BAG vom 20. Februar 2001 (3 AZR 25/00) ohne Neuberechnung nach § 7 Versorgungsvereinbarung vom 13. März 1997 über den 1. Juli 2007 hinaus gewähren muss.2) festzustellen, dass der Beklagte dem verstorbenen Kläger eine Rente auf der Grundlage der Versorgungsvereinbarung vom 13. März 1997 in der ab dem 1. Dezember 2006 maßgeblichen Fassung unter Berücksichtigung der Versorgungsvereinbarung vom 29. Juli 1985 sowie des Urteils des BAG vom 20. Februar 2001 (3 AZR 25/00) ohne Neuberechnung nach § 7 Versorgungsvereinbarung vom 13. März 1997 über den 1. Juli 2007 hinaus bis zum 19. April 2009 gewähren muss.
- LAG Nürnberg, 23.12.2002 - 6 Sa 66/00
Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung; …
Dies ist bei Klagen, die einen Streit über die Berechnung künftigen Ruhegehalts klären sollen, typischerweise der Fall (umfangreiche Nachweise etwa bei Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, § 46 RdNr. 75; zuletzt vgl. BAG vom 20.02.2001, 3 AZR 515/99 und 3 AZR 25/00, EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nrn. 27 und 28). - LAG Hamburg, 30.11.2000 - 1 Sa 56/99 Insoweit wird auf die Entscheidung der erkennenden Kammer in dem Urteil vom 21. September 1999 - 1 Sa 50/98 -;, jetzt anhängig beim Bundesarbeitsgericht - 3 AZR 25/00 -;, verwiesen.
- ArbG Emden, 14.11.2018 - 1 Ca 361/18
Altersgrenze; Altersversorgung; befristet; Gleichbehandlung; Versorgungsordnung
Maßgeblich dürfte sein, welche Bedeutung diesem Begriff im jeweiligen Regelungszusammenhang gegeben werden sollte (Vgl. insoweit zum Begriff der Einstellung: BAG Urteil vom 20.2.2001, 3 AZR 25/00, Rn. 27ff.; BAG…, Urteil vom 21.2.2013, 6 AZR 524/11, Rn. 9-11, zitiert nach juris).