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   BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 786/06   

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BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 786/06 (https://dejure.org/2008,377)
BAG, Entscheidung vom 20.02.2008 - 7 AZR 786/06 (https://dejure.org/2008,377)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - 7 AZR 786/06 (https://dejure.org/2008,377)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund von Befristung ; Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags durch Beibehaltung des ursprünglichen Vertragsinhaltes; Anpassungen des Vertragstextes als Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrages

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsvertrag (befristeter) - Kündigungsmöglichkeit im Folgevertrag

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Befristungskontrollklage - Teilzeitarbeitsverhältnis

  • Betriebs-Berater

    Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG

  • Betriebs-Berater

    Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrags

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    TzBfG § 14 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 2
    Befristungsrecht - Befristeter Arbeitsvertrag; Verlängerung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Befristung: Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nur bei unveränderten Arbeitsbedingungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrags

  • kanzlei-potthast.de (Kurzinformation)

    Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages nach § 14 Abs. 2 TzBfG

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Befristung: Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    § 14 TzBefrG
    Verlängerung sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 II TzBfG

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG - Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nur bei unveränderten Arbeitsbedingungen möglich

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)
  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    TzBfG § 14 Abs. 2 S. 1-2; TzBfG § 15 Abs. 3
    Differenzierung zwischen einer Vertragsverlängerung mit und ohne Änderungsvereinbarungen bei befristeten Arbeitsverhältnissen

Besprechungen u.ä. (4)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages: Ausschluss des Kündigungsrechts verstößt gegen Anschlussverbot

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages - Ausschluss des Kündigungsrechts verstößt gegen Anschlussverbot

  • heuking.de PDF, S. 2 (Entscheidungsbesprechung)

    Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages

  • baublatt.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Befristung bei gleichzeitiger Änderung des Folgevertrages (RA Andreas Biedermann; Deutsches Baublatt 7/2008, S. 30)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2457
  • NZA 2008, 883
  • DB 2008, 2485
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.08.2006 - 7 AZR 12/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 786/06
    Anderenfalls liegt bei der Vereinbarung von gegenüber dem Ausgangsvertrag geänderten Arbeitsbedingungen keine Verlängerung vor, sondern der Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags iSd. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, der nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG nur mit Sachgrund zulässig ist (vgl. BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06 - Rn. 7; 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 -Rn. 11, BAGE 119, 212 = AP TzBfG § 14 Verlängerung Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 33 jeweils mwN).
  • BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 603/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung - Erhöhung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 786/06
    Anderenfalls liegt bei der Vereinbarung von gegenüber dem Ausgangsvertrag geänderten Arbeitsbedingungen keine Verlängerung vor, sondern der Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags iSd. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, der nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG nur mit Sachgrund zulässig ist (vgl. BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06 - Rn. 7; 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 -Rn. 11, BAGE 119, 212 = AP TzBfG § 14 Verlängerung Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 33 jeweils mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2006 - 2 Sa 236/06

    Verlängerung eines sachgrundlosen Befristung)

    Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 786/06
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. Juni 2006 - 2 Sa 236/06 - aufgehoben.
  • BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 342/14

    Befristung - Vorbeschäftigung - Heimarbeitsverhältnis

    Bei dem Ergänzungsvertrag vom 12. Mai 2011 handelt es sich um eine Verlängerung iSv. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG (vgl. zum Verlängerungsbegriff BAG 20. Februar 2008 - 7 AZR 786/06 - Rn. 9; 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - Rn. 11, BAGE 119, 212) .
  • BAG, 28.04.2021 - 7 AZR 212/20

    Sachgrundlose Befristung - Höchstdauer - Dienstreise - Verlängerung

    (1) Das Tatbestandsmerkmal der Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG eines nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 TzBfG sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats voraus, dass das Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts noch vor Abschluss der Laufzeit des bisherigen Vertrags in schriftlicher Form vereinbart wird und der Vertragsinhalt ansonsten unverändert bleibt (vgl. BAG 21. März 2018 - 7 AZR 428/16 - Rn. 37; 20. Februar 2008 - 7 AZR 786/06 - Rn. 9; 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06 - Rn. 7, BAGE 125, 248; 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - Rn. 11, BAGE 119, 212 jeweils mwN) .
  • BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 117/14

    Befristung nach dem WissZeitVG - Verlängerung

    Eine Vertragsverlängerung iSv. § 2 Abs. 1 Satz 4 WissZeitVG setzt - anders als eine Vertragsverlängerung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG und nach § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG 1996 (vgl. hierzu etwa BAG 20. Februar 2008 - 7 AZR 786/06 - Rn. 9; zu § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG 1996 25. Oktober 2000 - 7 AZR 483/99 - zu B II 1 der Gründe) nicht voraus, dass die Verlängerungsvereinbarung noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags getroffen wird und sich die Laufzeit des Verlängerungsvertrags unmittelbar an den zu verlängernden Vertrag anschließt (Krause in Geis Hochschulrecht in Bund und Ländern Stand September 2015 § 2 WissZeitVG Rn. 14; ErfK/Müller-Glöge 15. Aufl. § 2 WissZeitVG Rn. 7; Preis WissZeitVG § 2 Rn. 13, 23; APS/Schmidt 4. Aufl. § 2 WZVG Rn. 23; KR/Treber 10. Aufl. § 2 WissZeitVG Rn. 44; MüKoBGB/Hesse 6. Aufl. § 23 TzBfG Rn. 40; Schlachter in Laux/Schlachter TzBfG 2. Aufl. Anh. G § 2 Rn. 13) .
  • BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 456/12

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Personal - Elternzeit

    Sowohl umgangs- als auch fachsprachlich liegt im Falle der Unterbrechung, also der Beendigung und Neubegründung eines Arbeitsvertrags gerade keine "Verlängerung" vor (vgl. zur "Verlängerung" iSv. § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG BAG 20. Februar 2008 - 7 AZR 786/06 - Rn. 9 mwN) .
  • BAG, 18.03.2015 - 7 AZR 272/13

    Befristung - Verlängerung sachgrundlos befristeter Verträge - tarifliche Regelung

    Er dokumentiert nur den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Vertragsinhalt (vgl. hierzu BAG 20. Februar 2008 - 7 AZR 786/06 - Rn. 9 mwN; 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - Rn. 11, BAGE 119, 212) .
  • LAG Düsseldorf, 19.05.2020 - 3 Sa 23/20

    Befristung des Arbeitsverhältnisses von Musikern in Kulturorchestern;

    Soweit der Kläger seine Rechtsansicht auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 14 Abs. 2 TzBfG zu stützten versucht, ist zwar zutreffend, dass das Bundesarbeitsgericht in diesem gesetzlichen Kontext ausführt, ein Änderungsvertrag, der lediglich die Vertragsdauer unter Beibehaltung der übrigen Vertragsbedingungen ändere, sei eine Vertragsverlängerung und kein Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags, für den es dann wegen § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG eines sachlichen Grundes bedürfte (BAG vom 12.08.2009 - 7 AZR 270/08, juris, Rz. 17 ff., 19; BAG vom 20.02.2008 - 7 AZR 786/06, juris, Rz. 9; BAG vom 23.08.2006 - 7 AZR 12/06, juris, Rz. 10 ff. m.w.N.).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in den auch von dem Kläger zitierten Entscheidungen stets betont, insoweit die Vertragsverlängerung im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG zu prüfen und von dem Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrages abzugrenzen, der im Falle des Nichtvorliegens einer bloßen Verlängerungsvereinbarung eines sachlichen Grundes bedürfe (BAG vom 12.08.2009 - 7 AZR 270/08, juris, Rz. 17, 19; BAG vom 20.02.2008 - 7 AZR 786/06, juris, Rz. 9; BAG vom 23.08.2006 - 7 AZR 12/06, juris, Rz. 10 ff. m.w.N.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2023 - 8 Sa 371/21

    Unwirksame Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags - Arzt in

    Anderenfalls liegt keine Verlängerung vor, sondern der Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags iSd. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, der nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG nur mit Sachgrund zulässig ist (vgl. BAG 20. Februar 2008 - 7 AZR 786/06 - Rn. 9 mwN, zitiert nach juris; 18. Januar 2006 - 7 AZR 178/05 - Rn. 10 mwN, zitiert nach juris; ErfK/Müller-Glöge, 22. Aufl. TzBfG § 14 Rn. 88b).

    Zwar wird die Unzulässigkeit einer nach Zeitablauf der ersten Befristung vereinbarten Verlängerung - wie dargestellt - damit begründet, dass darin ein Verstoß gegen das Anschlussverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG liegt (vgl. BAG 20. Februar 2008 - 7 AZR 786/06 - Rn. 9 mwN, zitiert nach juris), trotz dieses Zusammenspiels von § 14 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz TzBfG und § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG geht das Bundesarbeitsgericht aber wohl nur für den Fall eines Streits über den Rechtscharakter des vorausgegangenen Arbeitsverhältnisses, nicht aber für den Streit über den Zeitpunkt des Abschlusses der Verlängerungsvereinbarung davon aus, dass die Darlegungs- und Beweislast beim Arbeitnehmer liegt (sh. BAG 19. Oktober 2005 - 7 AZR 31/05 - Rn. 15, zitiert nach juris).

  • LAG Hamm, 14.02.2008 - 17 Sa 2017/07

    Ein in einem anlässlich des Abschlusses einer Verlängerungsvereinbarung

    Eine Verlängerung im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart und grundsätzlich nur die Vertragsdauer abgeändert wird, nicht aber die übrigen Vertragsbedingungen (vgl. BAG, Urteil vom 23.08.2006 - 7 AZR 12/06, DB 2007, 383; Urteil vom 16.01.2008 - 7 AZR 603/06; Urteil vom 20.02.2008 - 7 AZR 786/06; Gräfl a.a.O. § 14 TzBfG Rdnr. 214; KR-Lipke a.a.O. § 14 TzBfG Rdnr. 287).
  • ArbG Düsseldorf, 21.09.2018 - 13 Ca 1518/18

    Entfristungsklage - Wirksamkeit sachgrundloser Befristung

    Anderenfalls liegt der Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags vor, der nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ohne Sachgrund unzulässig ist, da zwischen den Parteien bereits ein Arbeitsverhältnis bestanden hat (vgl. BAG, Urteil vom 20.02.2008 - 7 AZR 786/06 - AP Nr. 43 zu § 14 TzBfG = juris; BAG, Urteil vom 23.08.2006 - 7 AZR 12/06 - AP Nr. 1 zu § 14 TzBfG Verlängerung = juris).
  • LAG Thüringen, 21.06.2017 - 1 Sa 288/16

    Sachgrundlose Befristung innerhalb des gesetzlichen Zeitrahmens bei noch nicht in

    Modifikationen jenseits des Vertragszeitraumes haben nämlich zur Folge, dass keine erlaubte Verlängerung, sondern ein Neuabschluss mit der Konsequenz einer Entfristung vorliegt (BAG NZA 2008, 883 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2016 - 3 Sa 480/15

    Sachgrundlose Befristung - Wiedereinstellung

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