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   BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13   

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https://dejure.org/2014,19517
BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13 (https://dejure.org/2014,19517)
BAG, Entscheidung vom 20.02.2014 - 2 AZR 248/13 (https://dejure.org/2014,19517)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 (https://dejure.org/2014,19517)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist und die falsche Sachbehandlung durch das Arbeitsgericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    NATO-Truppenstatut - und die Kündigungsschutzklage einer zivilen Arbeitskraft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Passivlegitimation der Bundesrepublik Deutschland bei Klage eines Beschäftigten der britischen Stationierungsstreitkräfte

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Parteibezeichnung - Rubrumsberichtigung - Prozessstandschaft - "demnächst" erfolgte Klagezustellung - Verfahrensfehler

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsschutzklage gegen den falschen Beklagten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 147, 227
  • MDR 2014, 1273
  • NZA-RR 2015, 380
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 279/07

    Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift - unrichtige

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13
    Es kommt darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 14; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 12) .

    b) Eine nur ungenaue oder erkennbar falsche Parteibezeichnung ist unschädlich und kann jederzeit von Amts wegen richtig gestellt werden (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 14; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 12) .

    Dementsprechend darf eine Klageerhebung nicht an unvollständigen oder fehlerhaften Bezeichnungen der Parteien scheitern, solange diese Mängel in Anbetracht der jeweiligen Umstände letztlich keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen lassen (vgl. BVerfG 9. August 1991 - 1 BvR 630/91 -; BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - aaO) .

    Ergibt sich in einem Kündigungsschutzprozess aus den gesamten erkennbaren Umständen, etwa aus dem der Klageschrift beigefügten Kündigungsschreiben, wer als beklagte Partei gemeint ist, ist die Berichtigung des Rubrums regelmäßig möglich (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 15; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - aaO) .

    Das Revisionsgericht hat die in der Klageschrift enthaltene Parteibezeichnung als prozessuale Willenserklärung selbst auszulegen (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 16; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 16) .

    Hierbei kommt es darauf an, welchen Sinn diese Erklärung aus objektiver Sicht hat, welchen Inhalt ihr also Gericht und Prozessgegner bei objektiver Betrachtung beilegen mussten (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - aaO; BGH 15. Mai 2006 - II ZB 5/05 -) .

    Auf deren Rechtsauffassung kommt es nicht an (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - aaO; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - aaO; so auch schon RG 25. Mai 1938 - II 165/37 - RGZ 157, 369) .

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 525/05

    Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13
    Es kommt darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 14; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 12) .

    b) Eine nur ungenaue oder erkennbar falsche Parteibezeichnung ist unschädlich und kann jederzeit von Amts wegen richtig gestellt werden (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 14; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 12) .

    Für die Parteistellung in einem Prozess ist deshalb nicht allein die formelle Bezeichnung der Partei in der Klageschrift maßgebend (BAG 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 13; 21. September 2006 - 2 AZR 573/05 - Rn. 25) .

    Ergibt sich in einem Kündigungsschutzprozess aus den gesamten erkennbaren Umständen, etwa aus dem der Klageschrift beigefügten Kündigungsschreiben, wer als beklagte Partei gemeint ist, ist die Berichtigung des Rubrums regelmäßig möglich (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 15; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - aaO) .

    Das Revisionsgericht hat die in der Klageschrift enthaltene Parteibezeichnung als prozessuale Willenserklärung selbst auszulegen (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 16; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 16) .

    Auf deren Rechtsauffassung kommt es nicht an (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - aaO; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - aaO; so auch schon RG 25. Mai 1938 - II 165/37 - RGZ 157, 369) .

  • BGH, 11.02.2011 - V ZR 136/10

    Wohnungseigentumsverfahren: "Demnächst" erfolgte Zustellung einer

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13
    Verzögerungen im gerichtlichen Geschäftsbetrieb dürfen dabei nicht zu Lasten des Klägers gehen (BAG 23. August 2012 - 8 AZR 394/11 - Rn. 31, BAGE 143, 50; BGH 11. Februar 2011 - V ZR 136/10 - Rn. 6) .

    Dies gilt auch bei längeren Verzögerungen (vgl. BAG 23. August 2012 - 8 AZR 394/11 - aaO; BGH 11. Februar 2011 - V ZR 136/10 - aaO mwN) .

    Dies ist umso eher der Fall, je länger eine Zustellung durch den Kläger selbst in vorwerfbarer Weise verzögert wird (BGH 11. Februar 2011 - V ZR 136/10 - aaO; 12. Juli 2006 - IV ZR 23/05 - BGHZ 168, 306; jeweils mwN) .

  • BGH, 10.02.2011 - VII ZR 185/07

    Vorwirkung demnächst erfolgender Zustellung: Berechnung der 14-tägigen

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13
    Das wiederum ist zumindest solange der Fall, wie die Verzögerung den Zeitraum von 14 Tagen nicht überschreitet (BGH 10. Februar 2011 - VII ZR 185/07 - Rn. 8 mwN) .

    Dabei ist auf die Zeitspanne abzustellen, um die sich die Zustellung der Klage als Folge der Nachlässigkeit gerade des Klägers verzögert hat (BGH 10. Februar 2011 - VII ZR 185/07 - aaO) .

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 563/05

    Aufnahme eines Kündigungsschutzprozesses nach Unterbrechung wegen

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13
    Das Bundesarbeitsgericht kann den Rechtsstreit - ausnahmsweise - an das Arbeitsgericht zurückverweisen, wenn schon das Landesarbeitsgericht die Sache an das Arbeitsgericht hätte zurückverweisen dürfen (BAG 18. Oktober 2006 - 2 AZR 563/05 - Rn. 32, BAGE 120, 27; GMP/Müller-Glöge ArbGG 8. Aufl. § 74 Rn. 133; Schwab/Weth/Ulrich ArbGG 3. Aufl. § 75 Rn. 8) .

    Das ist etwa der Fall, wenn das Gericht erster Instanz eine Entscheidung getroffen hat, ohne dass - wirksam - Sachanträge gestellt worden wären (BAG 26. Juni 2008 - 6 AZR 478/07 - Rn. 20; 18. Oktober 2006 - 2 AZR 563/05 - Rn. 34, BAGE 120, 27).

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 394/11

    Verjährung - Hemmung durch Klageerhebung - Zustellung "demnächst" im Ausland

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13
    Verzögerungen im gerichtlichen Geschäftsbetrieb dürfen dabei nicht zu Lasten des Klägers gehen (BAG 23. August 2012 - 8 AZR 394/11 - Rn. 31, BAGE 143, 50; BGH 11. Februar 2011 - V ZR 136/10 - Rn. 6) .

    Dies gilt auch bei längeren Verzögerungen (vgl. BAG 23. August 2012 - 8 AZR 394/11 - aaO; BGH 11. Februar 2011 - V ZR 136/10 - aaO mwN) .

  • BAG, 13.07.1989 - 2 AZR 571/88

    Anforderungen an die Klageerhebung - Voraussetzungen für die Richtigkeit der

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13
    Die Zivilprozessordnung sieht nicht vor, dass der Prozessstandschafter, ohne dass gegen ihn Klage erhoben würde, mit der Klageerhebung gegen den materiell Berechtigten automatisch dessen Position einnähme (BAG 13. Juli 1989 - 2 AZR 571/88 -) .

    cc) Diese Auffassung steht nicht im Widerspruch zur Senatsentscheidung vom 13. Juli 1989 (- 2 AZR 571/88 -) .

  • BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bei Zurückweisung einer

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13
    Dementsprechend darf eine Klageerhebung nicht an unvollständigen oder fehlerhaften Bezeichnungen der Parteien scheitern, solange diese Mängel in Anbetracht der jeweiligen Umstände letztlich keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen lassen (vgl. BVerfG 9. August 1991 - 1 BvR 630/91 -; BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - aaO) .

    Dadurch würde der Zugang zum Gericht in einer aus Sachgründen nicht gerechtfertigten Weise erschwert (dazu BVerfG 9. August 1991 - 1 BvR 630/91 -; BAG 12. Februar 2004 - 2 AZR 136/03 - zu B I 1 b der Gründe) .

  • BAG, 12.02.2004 - 2 AZR 136/03

    Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13
    Eine Rubrumsberichtigung ist auch vorzunehmen, wenn statt der richtigen Bezeichnung irrtümlich die Bezeichnung einer tatsächlich existierenden (juristischen oder natürlichen) Person gewählt wird, solange nur aus dem Inhalt der Klageschrift und etwaigen Anlagen unzweifelhaft deutlich wird, welche Partei tatsächlich gemeint ist (BAG 12. Februar 2004 - 2 AZR 136/03 - zu B I 1 b der Gründe) .

    Dadurch würde der Zugang zum Gericht in einer aus Sachgründen nicht gerechtfertigten Weise erschwert (dazu BVerfG 9. August 1991 - 1 BvR 630/91 -; BAG 12. Februar 2004 - 2 AZR 136/03 - zu B I 1 b der Gründe) .

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 573/05

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist - unrichtige Parteibezeichnung

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13
    Für die Parteistellung in einem Prozess ist deshalb nicht allein die formelle Bezeichnung der Partei in der Klageschrift maßgebend (BAG 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 13; 21. September 2006 - 2 AZR 573/05 - Rn. 25) .

    Das ist etwa der Fall, wenn nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Klage gegen die Schuldnerin anstatt - richtigerweise - gegen den Insolvenzverwalter gerichtet wird und sich aus der Klageschrift oder den beigefügten Unterlagen entnehmen lässt, dass das Insolvenzverfahren gegen die Schuldnerin eröffnet worden ist (BAG 21. September 2006 - 2 AZR 573/05 - Rn. 25) .

  • BGH, 03.02.2012 - V ZR 44/11

    Rückwirkung der Zustellung der Klage: Demnächstige Zustellung bei Einzahlung des

  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06

    Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung

  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

  • BAG, 04.12.1958 - 2 AZR 282/57

    Zurückverweisung des Rechtsstreits - Mangel im Verfahren - Beseitigung durch

  • BAG, 26.06.2008 - 6 AZR 478/07

    Unterbrechung des Verfahrens wegen Insolvenzeröffnung - Berufung gegen ein zu

  • BGH, 15.05.2006 - II ZB 5/05

    Anforderungen an die Bezeichnung der Parteien

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01

    Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler

  • BAG, 23.07.1981 - 6 ABR 74/78

    Mitglied eines zivilen Gefolges - Einstellung - Betriebsvertretung der zivilen

  • BGH, 10.03.2011 - VII ZR 54/10

    Parteiwechsel bei gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme der

  • ArbG Herford, 25.01.2012 - 1 Ca 1235/11

    Wirksamkeit einer Kündigung mangels rechtzeitig eingelegter Kündigungsschutzklage

  • RG, 25.05.1938 - II 165/37

    1. Kann eine Kommanditgesellschaft in Liquidation, vertreten durch den bisherigen

  • LAG Hamm, 05.09.2012 - 2 Sa 398/12

    Wahrung der Klagefrist durch Erhebung der Kündigungsschutzklage gegen das

  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung

    Denn eine Zustellung ist danach dann "demnächst" iSv. § 167 ZPO erfolgt, "wenn sich die der Partei zuzurechnenden Verzögerungen in einem hinnehmbaren Rahmen halten" (so aus jüngster Zeit beispielhaft BGH 25. September 2015 - V ZR 203/14 -; ebenso 10. Juli 2015 - V ZR 154/14 - Rn. 5; 20. Mai 2015 - IV ZR 127/14 - Rn. 25; 5. November 2014 - III ZR 559/13 -; 15. November 2012 - I ZR 86/11 -; ebenso BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 35, BAGE 147, 227 für eine Kündigungsschutzklage) .

    Der Begriff "demnächst" in § 167 ZPO kennt in zeitlicher Hinsicht keine absolute Grenze (BAG 13. November 2014 - 6 AZR 869/13 - Rn. 46, BAGE 150, 22; 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 35, BAGE 147, 227, jeweils mwN) .

    Diese müssen sich "in einem hinnehmbaren Rahmen" halten (so die Formulierung bei BGH 3. Februar 2011 - V ZR 44/11 -; BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 35, BAGE 147, 227) .

  • LAG Köln, 19.09.2016 - 5 Ta 216/16

    Verhältnis der "Rubrumsberichtigung" zur Berichtigung des Urteils nach § 319 ZPO

    Ist die Bezeichnung nicht eindeutig, so ist die Partei durch Auslegung zu ermitteln (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - NZA-RR 2015, 380) .

    Ist die "wirkliche" Partei nicht dieselbe, liegt keine falsche Parteibezeichnung vor, sondern es wird im Wege der Parteiänderung eine andere Partei in den Prozess eingeführt (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - NZA-RR 2015, 380) .

    Ergibt sich in einem Kündigungsschutzprozess aus den gesamten erkennbaren Umständen, etwa aus dem der Klageschrift beigefügten Kündigungsschreiben, wer als beklagte Partei gemeint ist, ist die kündigende juristische oder natürliche Person als verklagt anzusehen (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - NZA-RR 2015, 380) .

    Auf deren Rechtsauffassung kommt es nicht an (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - NZA-RR 2015, 380).

    Eine nur ungenaue oder erkennbar falsche Parteibezeichnung ist unschädlich und kann im laufenden Verfahren jederzeit von Amts wegen richtig gestellt werden (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - NZA-RR 2015, 380).

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 741/13

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Rechtswahl - Günstigkeitsvergleich

    Ob davon die Rede sein kann, die Zustellung der Klage sei "demnächst" erfolgt, ist durch eine wertende Betrachtung der entsprechenden Umstände festzustellen (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 35) .
  • BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 572/17

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Projekt

    Diese Auslegung obliegt auch dem Revisionsgericht (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 15, BAGE 147, 227) .
  • BAG, 08.02.2022 - 1 AZR 233/21

    Betriebsvereinbarung - Anscheinsvollmacht - unzulässiges Teilurteil - fehlender

    Eine solche kommt jedoch ausnahmsweise in Betracht, wenn - wie im Streitfall - das Arbeitsgericht ein unzulässiges Teilurteil erlassen hat (vgl. auch BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 26 ff., BAGE 147, 227; 4. Mai 2006 - 8 AZR 311/05 - Rn. 19) .
  • BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 224/20

    Fehlende Verkündung eines Urteils - formelle und materielle Rechtskraft

    Dies dient der Prozessbeschleunigung und gilt auch bei schwerwiegenden Verfahrensfehlern (vgl. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 28 mwN, BAGE 147, 227) .

    Eine Zurückverweisung an das Arbeitsgericht kommt jedoch in diesem Fall ausnahmsweise in Betracht, wenn ein Verfahrensfehler vorliegt, der in der Berufungsinstanz nicht korrigiert werden kann (vgl. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 29 mwN, aaO) .

  • BAG, 10.12.2020 - 2 AZR 308/20

    Kündigungsschutzklage - Wirksamkeitsfiktion - Verwirkung

    Insofern gilt keine absolute zeitliche Obergrenze; Verzögerungen im gerichtlichen Geschäftsbetrieb dürfen nicht zulasten des Klägers gehen (vgl. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 35, BAGE 147, 227) .
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 783/13

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

    Die Klage richtet sich gemäß Art. 56 Abs. 8 Satz 2 ZA-NTS gegen die beklagte Bundesrepublik, die in Prozessstandschaft für den Entsendestaat - hier das Vereinigte Königreich - auftritt (vgl. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 11; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - Rn. 17) .

    Arbeitgeber der bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten Arbeitskräfte bleibt dagegen der Entsendestaat (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 22; 9. Februar 1993 - 1 ABR 43/92 - zu B II 2 c der Gründe mwN) .

  • ArbG Düsseldorf, 02.04.2015 - 7 Ca 6508/14

    Auslegung der Parteibezeichnung auf Beklagtenseite im arbeitsgerichtlichen

    Ist die Bezeichnung nicht eindeutig, so ist die Partei durch Auslegung zu ermitteln (statt vieler: BAG 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12 - Rn. 20, NZA 2014, 725; BAG 20.2.2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 12, MDR 2014, 1273).

    Ist die "wirkliche" Partei nicht dieselbe, liegt keine "Berichtigung" vor, sondern es wird im Wege der Parteiänderung eine andere Partei in den Prozess eingeführt (statt vieler: BAG 20.2.2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 13, MDR 2014, 1273; vgl. auch: BAG 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12 - Rn. 20, NZA 2014, 725).

    Eine nur ungenaue oder erkennbar falsche Parteibezeichnung ist unschädlich und kann jederzeit von Amts wegen richtig gestellt werden (statt vieler: BAG 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12 - Rn. 20, NZA 2014, 725; BAG 20.2.2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 14, MDR 2014, 1273).

    Eine Rubrumsberichtigung ist auch vorzunehmen, wenn statt der richtigen Bezeichnung irrtümlich die Bezeichnung einer tatsächlich existierenden (juristischen oder natürlichen) Person gewählt wird, solange nur aus dem Inhalt der Klageschrift und etwaigen Anlagen unzweifelhaft deutlich wird, welche Partei tatsächlich gemeint ist (statt vieler: BAG 20.2.2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 14, MDR 2014, 1273; vgl. auch: BAG 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12 - Rn. 21, NZA 2014, 725).

    Auf deren Rechtsauffassung kommt es dagegen nicht an (BAG 20.2.2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 14, MDR 2014, 1273; vgl. auch: BAG 1, 3.2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 16, NZA 2007, 1013; BAG 28.8.2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 16, NZA 2009, 221).

    Dass die Klägerin von Anfang an diesen Arbeitgeber in Anspruch nehmen wollte, war sowohl für das Gericht als auch für das beklagte L. aus der Klageschrift ohne weiteres ersichtlich, da die Klage an die Vertreter des c. zugestellt werden sollte und auch wurde, und dabei nur so verstanden werden konnte, dass tatsächlich der Vertretene verklagt werden sollte (vgl. in diesem Zusammenhang: BAG 20.1.2010 - 7 AZR 753/08 - Rn. 14, BAGE 133, 105; BAG 20.2.2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 16 ff., MDR 2014, 1273).

  • BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 712/19

    Beweiskraft des Protokolls - Urteilsverkündung

    Dies dient der Prozessbeschleunigung und gilt auch bei schwerwiegenden Verfahrensfehlern (vgl. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 28 mwN, BAGE 147, 227) .

    Eine Zurückverweisung an das Arbeitsgericht kommt jedoch - neben den in § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 7 ZPO genannten Fällen - ausnahmsweise in Betracht, wenn ein Verfahrensfehler vorliegt, der in der Berufungsinstanz nicht korrigiert werden kann (vgl. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 29 mwN, aaO) .

    Das Bundesarbeitsgericht kann den Rechtsstreit - ausnahmsweise - an das Arbeitsgericht zurückverweisen, wenn schon das Landesarbeitsgericht die Sache an das Arbeitsgericht hätte zurückverweisen müssen (vgl. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 27 mwN, BAGE 147, 227) .

  • BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 44/17

    Auflösung eines im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis entstandenen

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 864/12

    Verfahrensfehler - Unzulässige Zurückverweisung an das Arbeitsgericht

  • LAG Köln, 20.12.2019 - 4 Sa 318/19

    Unzulässige Klage gegen nicht-rechtsfähige Partei; Berichtigung des

  • ArbG Nordhausen, 25.05.2023 - 3 Ca 71/22

    Personalratsanhörung - Rubrumsberichtigung

  • BAG, 17.08.2022 - 7 ABR 3/21

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Verkündung - Rügeverzicht

  • LAG Niedersachsen, 14.12.2016 - 17 Sa 288/16

    Ansprüche einer keiner christlichen Konfession angehörigen Bewerberin um eine

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 21 Sa 139/16

    Auflösungsantrag - Ergänzungsurteil

  • BAG, 09.05.2023 - 3 AZR 280/22

    Zustellung eines Urteilsentwurfs

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 5 Sa 354/15

    Verhaltensbedingte Kündigung - Kündigungsschutzklage - Zustellung demnächst

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2020 - 7 Sa 54/20

    Außerordentliche Kündigung - unentschuldigtes Fehlen - Klagefrist -

  • LAG Köln, 03.07.2019 - 5 Sa 104/19

    Beteiligung eines Oberarztes an den Privatliquidationseinnahmen eines Chefarztes;

  • LAG Hamm, 01.02.2023 - 3 Sa 92/22

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Verfahrensfehlern des Arbeitsgerichts;

  • LAG Köln, 20.04.2015 - 5 TaBV 6/14

    Wahrung der Anfechtungsfrist gem. § 22 Abs. 2 S. 2 MitbestG

  • LAG Düsseldorf, 13.06.2016 - 9 Sa 135/16

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Auflösung einer Dienstelle

  • LAG Düsseldorf, 03.06.2016 - 6 Sa 206/16

    Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; Auflösung einer Dienststelle

  • LAG Hessen, 07.04.2017 - 3 Sa 1129/16

    § 301 ZPO, § 68 ArbGG, § 538 I ZPO, § 253 II BGB, § 823 BGB i.V.m. Art. 2 l, ...

  • LAG Köln, 15.12.2014 - 4 Sa 574/14

    Unzulässiges Teilurteil

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2019 - 3 Sa 349/18

    Schadensersatz - Wettbewerbsverbot

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2018 - 6 Sa 509/17

    Behinderungsgerechte Beschäftigung - US-Stationierungsstreitkräfte -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.05.2016 - 6 Sa 308/15

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - unzulässiges

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 365/20

    Prozessführungsbefugnis - Verletzung von Rücksichtnahme- und Aufklärungspflichten

  • LAG Hamm, 31.01.2018 - 4 Sa 1192/17

    Voraussetzungen und Funktion des Anspruchs auf Überbrückungsbeihilfe nach dem

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 366/20

    Prozessführungsbefugnis - Verletzung von Rücksichtnahme- und Aufklärungspflichten

  • ArbG Hamm, 08.03.2017 - 3 Ca 1189/15

    Amtshaftung, Überbrückungsbeihilfe

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 485/19

    Unzulässigkeit eines Teilurteils - Kündigungsschutzklage

  • AG Berlin-Mitte, 19.04.2022 - 22 C 36/21

    Übrige Eigentümer ≠ Verband!

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2022 - 7 Sa 360/21

    Außerordentliche Kündigung - Aufbruchs eines Spindschlosses - Pförtner

  • LG Essen, 05.11.2020 - 6 O 270/20

    Leasingvertrag PKW, Widerruf

  • ArbG Köln, 12.03.2021 - 1 Ca 5264/20
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