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   BAG, 20.03.1974 - 5 AZR 351/73   

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https://dejure.org/1974,1461
BAG, 20.03.1974 - 5 AZR 351/73 (https://dejure.org/1974,1461)
BAG, Entscheidung vom 20.03.1974 - 5 AZR 351/73 (https://dejure.org/1974,1461)
BAG, Entscheidung vom 20. März 1974 - 5 AZR 351/73 (https://dejure.org/1974,1461)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verbot von Verkauf von Waren an Arbeitnehmer auf Kredit - Truckverbot - Verhinderung von Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber - Kraftfahrzeug - Gebrauchsgegenstände - Einklagbarkeit der kreditierten Forderung

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 26, 83
  • NJW 1974, 1887
  • DB 1974, 1484
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 12.04.1962 - 5 AZR 395/61

    Anspruch aus Beschäftigungsverhältnis - Dauer der Betriebszugehörigkeit -

    Auszug aus BAG, 20.03.1974 - 5 AZR 351/73
    Nur unter dieser Voraussetzung könnte die Unanwendbarkeit der Vorschriften in Betracht gezogen werden (BAG 15, 1 [15 f.] [GrSen] = AP Nr. 19 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen [zu B II 4 der Gründe]; BAG 15 79 [89 3 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Kriegsdienstzeiten [zu 2 b der Gründe]).
  • BAG, 19.09.1963 - 2 AZR 39/63

    Anspruch auf Krankengeldzuschuß für eine bewilligte Kur eines arbeitsunfähigen

    Auszug aus BAG, 20.03.1974 - 5 AZR 351/73
    Nur unter dieser Voraussetzung könnte die Unanwendbarkeit der Vorschriften in Betracht gezogen werden (BAG 15, 1 [15 f.] [GrSen] = AP Nr. 19 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen [zu B II 4 der Gründe]; BAG 15 79 [89 3 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Kriegsdienstzeiten [zu 2 b der Gründe]).
  • BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 569/91

    Rückzahlung eines Arbeitnehmerdarlehens

    § 115 GewO ist, wie das Bundesverfassungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats entschieden hat, weiterhin geltendes Recht (BVerfG, aaO; BAG Urteile vom 20. März 1974 - 5 AZR 351/73 - und vom 6. Dezember 1978 - 5 AZR 436/77 - AP Nr. 1 und 4 zu § 115 GewO).

    § 117 Abs. 2 GewO und die übrigen Lohnsicherungsvorschriften der §§ 115 ff. GewO beziehen sich aber - wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat - nur auf den vereinbarten Lohn (BAG Urteil vom 20. März 1974 - 5 AZR 351/73 - AP Nr. 1 zu § 115 GewO, zu 1 a der Gründe; Urteil vom 15. Mai 1974 - 5 AZR 395/73 - AP Nr. 2 zu § 387 BGB).

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