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   BAG, 20.03.1980 - 2 AZR 1009/78   

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https://dejure.org/1980,18427
BAG, 20.03.1980 - 2 AZR 1009/78 (https://dejure.org/1980,18427)
BAG, Entscheidung vom 20.03.1980 - 2 AZR 1009/78 (https://dejure.org/1980,18427)
BAG, Entscheidung vom 20. März 1980 - 2 AZR 1009/78 (https://dejure.org/1980,18427)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58

    Fristlose Kündigung von Dienstverträgen

    Auszug aus BAG, 20.03.1980 - 2 AZR 1009/78
    Auch wenn bereits allein das Motiv eines einzelnen Vorstandsmitglieds ausreicheniIwürde, die Kündigung selbst als sittenwidrig erscheinen zu lassen, bestand und besteht für den Senat aus folgenden Gründen kein Anlaß, die Wirksamkeit der Kündigung nach § 138 BGB zu überprüfen: Da Kündigungsgrund i. S. des § 626 BGB und des § 1 KSchG jeder Sachverhalt ist, der das Arbeitsverhältnis objektiv mit dem Gewicht eines wichtigen Grundes oder eines nach § 1 KSchG erheblichen Grundes belastet, ist grundsätzlich das Motiv des Kündigenden unerheblich (BAG 9, 263 = AP Nr. 42 zu § 626 BGB).

    Bei einem Arbeitnehmer in besonderer Vertrauensstellung kann sogar eine einmalige, verhältnismäßig geringfügige Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten das zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses not wendige Vertrauen unheilbar zerrütten und u.U. sogar einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abgeben (vgl. BAG 9, 263 [268] = AP Nr. 42 zu § 626 BGB [zu V 1 der Gründe]; BAG AP Nr. 49 zu § 626 BGB [zu I der Gründe] und BAG AP Nr. 27 und 29 zu § 66 BetrVG).

  • BAG, 04.04.1974 - 2 AZR 452/73

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Verhaltensbedingte Kündigung -

    Auszug aus BAG, 20.03.1980 - 2 AZR 1009/78
    Bei den genannten vier Pflichtverletzungen des Klägers handelt es sich um Störungen im sogenannten Vertrauensbereich, bei denen grundsätzlich vor der Kündigung keine vergebliche Abmahnung erforderlich gewesen ist (vgl. BAG 26, 116 [129] = AP Nr. 1 zu § 626 BGB ArbeitnehmerVertreter im Aufsichtsrat [zu V 2 der Gründe]).
  • BAG, 13.10.1955 - 2 AZR 106/54

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für die außerordentliche Kündigung eines

    Auszug aus BAG, 20.03.1980 - 2 AZR 1009/78
    Auch nach der Aufhebung des § 11 Abs. 2 Satz 1 KSchG a. F. darf das Gericht zwar eine unwirksame außerordentliche Kündigung nicht "von Amts wegen" in eine ordentliche Kündigung umdeuten (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 13 KSchG 1969).
  • BGH, 12.06.1954 - II ZR 154/53

    Kontrollbefugnisse der GmbH-Gesellschafter

    Auszug aus BAG, 20.03.1980 - 2 AZR 1009/78
    Sie konnte zu diesem Zweck jederzeit Bücher und Bilanzen über die Geschäftsführung einsehen (vgl. Sudhoff, Die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers der GmbH, 9. Aufl., S. 62 f., unter Verweisung auf die unzutreffend ebenfalls von der Revision angezogene Entscheidung BGHZ 14, 53).
  • BAG, 10.04.1975 - 2 AZR 113/74

    Arbeitsverhältnis: Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der

    Auszug aus BAG, 20.03.1980 - 2 AZR 1009/78
    Dieser Kündigungsgrund ist aber nach § 626 Abs. 2 BGB verfristet und kann somit nur unterstützend für andere unverfristete Kündigungsgründe herangezogen werden, die mit diesem Vorfall in einem engen und inneren sachlichen Zusammenhang stehen (vgl. BAG AP Nr. 7 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).
  • BAG, 19.02.1959 - 2 AZR 209/56

    Rückläufer - Entscheidung des Berufungsgerichts - Fehlende neue Gesichtspunkte -

    Auszug aus BAG, 20.03.1980 - 2 AZR 1009/78
    Das gilt nicht nur für die ausdrücklich abgehandelten unmittelbaren Aufhebungsgründe, sondern auch für die weiteren Rechtsansichten des Senates, die zwingende Voraussetzungen für die Gründe gewesen sind, die eine Zurückverweisung zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes wegen der materiellrechtlichen Wirksamkeit der von der Beklagten ausgesprochenen Kündigungen erforderlich gemacht haben (vgl. BAG 7, 237 [238] = AP Nr. 1 zu § 318 ZPO; BAG 10, 355 [357] = AP Nr. 1 zu § 565 ZPO und BAG 16, 21 [25 f.] = AP Nr. 5 zu § 242 BGB Kündigung).
  • BAG, 16.02.1961 - 2 AZR 231/59

    Bindung des Berufungsgerichts - Beurteilung des Revisionsgerichts -

    Auszug aus BAG, 20.03.1980 - 2 AZR 1009/78
    Das gilt nicht nur für die ausdrücklich abgehandelten unmittelbaren Aufhebungsgründe, sondern auch für die weiteren Rechtsansichten des Senates, die zwingende Voraussetzungen für die Gründe gewesen sind, die eine Zurückverweisung zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes wegen der materiellrechtlichen Wirksamkeit der von der Beklagten ausgesprochenen Kündigungen erforderlich gemacht haben (vgl. BAG 7, 237 [238] = AP Nr. 1 zu § 318 ZPO; BAG 10, 355 [357] = AP Nr. 1 zu § 565 ZPO und BAG 16, 21 [25 f.] = AP Nr. 5 zu § 242 BGB Kündigung).
  • BAG, 14.05.1964 - 2 AZR 244/63

    Klagefrist des KSchG - Kündigung - Treu und Glauben - Interessenabwägung -

    Auszug aus BAG, 20.03.1980 - 2 AZR 1009/78
    Das gilt nicht nur für die ausdrücklich abgehandelten unmittelbaren Aufhebungsgründe, sondern auch für die weiteren Rechtsansichten des Senates, die zwingende Voraussetzungen für die Gründe gewesen sind, die eine Zurückverweisung zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes wegen der materiellrechtlichen Wirksamkeit der von der Beklagten ausgesprochenen Kündigungen erforderlich gemacht haben (vgl. BAG 7, 237 [238] = AP Nr. 1 zu § 318 ZPO; BAG 10, 355 [357] = AP Nr. 1 zu § 565 ZPO und BAG 16, 21 [25 f.] = AP Nr. 5 zu § 242 BGB Kündigung).
  • BAG, 07.02.1964 - 1 AZR 251/63

    Einstellungsverhandlung - Gesundheitszustand - Schadenersatz -

    Auszug aus BAG, 20.03.1980 - 2 AZR 1009/78
    Diese aufgrund einer Beweiswürdigung beruhende Feststellung des Landesarbeitsgerichts kann im Revisionsverfahren auf entsprechende Verfahrensrügen nur darauf hin nachgeprüft werden, ob die Beweiswürdigung vollständig und widerspruchsfrei ist, ob sie gegen Denkgesetze und Erfahrungsregeln verstößt, oder ob wesentliche Beweisantritte übergangen worden sind (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 580 ZPO; BAG 14, 206 [210] = AP Nr. 4 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß [zu II der Gründe] und BAG 15, 261 [268] = AP Nr. 6 zu § 276 BGB.VerschuIden bei Vertragsabschluß [zu II 3 der Gründe]).
  • BAG, 07.06.1963 - 1 AZR 276/62

    Einstellung - Arbeitsvertrag - Vertragsverhandlung

    Auszug aus BAG, 20.03.1980 - 2 AZR 1009/78
    Diese aufgrund einer Beweiswürdigung beruhende Feststellung des Landesarbeitsgerichts kann im Revisionsverfahren auf entsprechende Verfahrensrügen nur darauf hin nachgeprüft werden, ob die Beweiswürdigung vollständig und widerspruchsfrei ist, ob sie gegen Denkgesetze und Erfahrungsregeln verstößt, oder ob wesentliche Beweisantritte übergangen worden sind (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 580 ZPO; BAG 14, 206 [210] = AP Nr. 4 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß [zu II der Gründe] und BAG 15, 261 [268] = AP Nr. 6 zu § 276 BGB.VerschuIden bei Vertragsabschluß [zu II 3 der Gründe]).
  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71

    Kündigung - Ausschlußfrist

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung

  • BAG, 05.05.1977 - 2 AZR 297/76

    Ausschlußfrist - Verwirkung - Genossenschaft - Generalversammlung - Recht zur

  • BGH, 26.02.1964 - V ZR 196/61
  • BAG, 11.06.1975 - 4 AZR 395/74

    Tarifautonomie: Auslegung der Satzung des Bundesinnungsverbandes -

  • BAG, 20.02.1975 - 2 AZR 534/73
  • LAG Köln, 25.11.2016 - 4 Sa 1182/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Objektleiters eines

    Ferner stellt dies eine schwerwiegende Loyalitätspflichtverletzung deshalb dar, weil private Interessen mit den als Vorgesetzter wahrzunehmenden Interessen des Arbeitgebers in unzulässiger Weise verbunden werden (vgl. bereits BAG, Urteil vom 20.03.1980 - 2 AZR 1009/78, Rn. 57, juris).
  • ArbG Berlin, 02.02.2016 - 16 Ca 10908/15

    Kündigungsschutzklage der ehemaligen Leiterin Personal und Organisation der

    Eine schwerwiegende Loyalitätspflichtverletzung kann vorliegen, wenn vom Arbeitnehmer private Interessen mit den als Vorgesetzter wahrzunehmenden Interessen des Arbeitgebers unzulässiger Weise verbunden werden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 31. Oktober 2008 unter Berufung auf BAG Urteil vom 20. März 1980 2 AZR 1009/78).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - 9 Sa 296/07

    Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführers - Inanspruchnahme von Personal

    Eine derartige Verquickung ist gerade bei einem Arbeitnehmer in besonderer Vertrauensstellung ein an sich zur außerordentlichen Kündigung geeigneter Grund (BAG 20.3.1980 -2 AZR 1009/78-, juris).
  • BAG, 19.10.1981 - 2 AZR 538/79
    Diese Ansicht wird zutreffend mit dem Erfordernis der Sicherheit im Rechtsverkehr begründet und entspricht der Rechtsprechung zur Wirksamkeit von rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen der gesetzlichen Vertreter juristischer Personen des Privatrechts: Für die Wirksamkeit einer solchen Erklärung kommt es lediglich darauf an, ob sich das zur gesetzlichen Vertretung berufene Organ im Rahmen seiner gesetzlichen Vertretungsmacht bewegt hat (vgl. BAG 2, 207 = AP Nr. 5 zu § 626 BGB sowie das Senatsurteil vom 20. März 1980 - 2 AZR 1009/78 - zu II 2 c, bb der Gründe - nicht veröffentlicht).
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