Rechtsprechung
BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 622/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Leitender Sportlehrer Bundeswehr - Überleitung in die Entgeltgruppen des TVöD - Zusage eines übertariflichen Anspruchs im Arbeitsvertrag
- openjur.de
Leitender Sportlehrer Bundeswehr; Überleitung in die Entgeltgruppen des TVöD; Zusage eines übertariflichen Anspruchs im Arbeitsvertrag
- Bundesarbeitsgericht
Leitender Sportlehrer Bundeswehr - Überleitung in die Entgeltgruppen des TVöD - Zusage eines übertariflichen Anspruchs im Arbeitsvertrag
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 TVÜ-Bund, § 4 Abs 1 TVÜ-Bund, § 133 BGB, § 157 BGB
Leitender Sportlehrer Bundeswehr - Überleitung in die Entgeltgruppen des TVöD - Zusage eines übertariflichen Anspruchs im Arbeitsvertrag - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- rewis.io
Leitender Sportlehrer Bundeswehr - Überleitung in die Entgeltgruppen des TVöD - Zusage eines übertariflichen Anspruchs im Arbeitsvertrag
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifrecht - Leitender Sportlehrer Bundeswehr; Überleitung in die Entgeltgruppen des TVöD; Zusage eines übertariflichen Anspruchs im Arbeitsvertrag
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Leitender Sportlehrer Bundeswehr - Überleitung in die Entgeltgruppen des TVöD - Zusage eines übertariflichen Anspruchs im Arbeitsvertrag
Verfahrensgang
- ArbG München, 26.10.2010 - 9 Ca 2501/10
- LAG München, 30.06.2011 - 4 Sa 1147/10
- BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 622/11
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (14)
- BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 172/04
Anrechnung des Arbeitslosengeldes auf Flugdienstuntauglichkeitsrente
Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 622/11
Zur Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien gehört es, bestehende Tarifnormen auch zu Lasten der Arbeitnehmer verändern zu können (BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 410/09 - Rn. 17; 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 34, BAGE 130, 286; 23. Februar 2005 - 4 AZR 172/04 - zu I 3 a der Gründe; 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - zu A II 4 c bb (1) der Gründe, BAGE 110, 208) .Eine Tarifnorm steht immer unter dem Vorbehalt, durch eine nachfolgende tarifliche Regelung aufgehoben und verschlechtert zu werden (vgl. BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 410/09 - Rn. 17; 23. Februar 2005 - 4 AZR 172/04 - zu I 3 c aa der Gründe; 20. März 2002 - 10 AZR 501/01 - zu II 2 c bb der Gründe, BAGE 100, 377) .
- BAG, 27.10.2010 - 10 AZR 410/09
TVöD - Weitergewährung einer Auswärtszulage
Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 622/11
Zur Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien gehört es, bestehende Tarifnormen auch zu Lasten der Arbeitnehmer verändern zu können (BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 410/09 - Rn. 17; 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 34, BAGE 130, 286; 23. Februar 2005 - 4 AZR 172/04 - zu I 3 a der Gründe; 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - zu A II 4 c bb (1) der Gründe, BAGE 110, 208) .Eine Tarifnorm steht immer unter dem Vorbehalt, durch eine nachfolgende tarifliche Regelung aufgehoben und verschlechtert zu werden (vgl. BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 410/09 - Rn. 17; 23. Februar 2005 - 4 AZR 172/04 - zu I 3 c aa der Gründe; 20. März 2002 - 10 AZR 501/01 - zu II 2 c bb der Gründe, BAGE 100, 377) .
- BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99
Korrigierende Rückgruppierung - BAT
Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 622/11
(1) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass nach der Rechtsprechung des Senats ein öffentlicher Arbeitgeber wie die Beklagte "im Zweifel" nur die (Tarif-)Normen vollziehen will und nur bei Vorliegen besonderer Umstände von einer von den tarifvertraglichen Vorgaben abweichenden Eingruppierungsmitteilung mit verpflichtendem Charakter ausgegangen werden kann (vgl. nur BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 904/07 - Rn. 25 ff.; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 93, 340, jeweils mwN; für eine im öffentlichen Dienst ungewöhnliche aber mögliche eigenständige Vergütungsregelung vgl. 26. September 2012 - 4 AZR 345/10 -) .
- BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 501/01
Jahressonderzahlung - RTV für die gewerblichen Beschäftigten im …
Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 622/11
Eine Tarifnorm steht immer unter dem Vorbehalt, durch eine nachfolgende tarifliche Regelung aufgehoben und verschlechtert zu werden (vgl. BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 410/09 - Rn. 17; 23. Februar 2005 - 4 AZR 172/04 - zu I 3 c aa der Gründe; 20. März 2002 - 10 AZR 501/01 - zu II 2 c bb der Gründe, BAGE 100, 377) . - BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 18/03
Altersteilzeit - Beendigung nach § 9 Abs. 2 TV ATZ
Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 622/11
Zur Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien gehört es, bestehende Tarifnormen auch zu Lasten der Arbeitnehmer verändern zu können (BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 410/09 - Rn. 17; 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 34, BAGE 130, 286; 23. Februar 2005 - 4 AZR 172/04 - zu I 3 a der Gründe; 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - zu A II 4 c bb (1) der Gründe, BAGE 110, 208) . - BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 656/06
Vertragsauslegung - "Equal-Pay" -Anspruch
Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 622/11
Das Revisionsgericht kann eine solche Auslegung durch das Landesarbeitsgericht nur eingeschränkt daraufhin überprüfen, ob es materiell-rechtliche Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB) eingehalten und richtig angewandt hat, ob gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden ist und ob alle erheblichen Tatsachen für die Auslegung herangezogen worden sind oder gar eine gebotene Auslegung unterlassen worden ist (bspw. BAG 19. September 2007 - 4 AZR 656/06 - Rn. 17; MüKoBGB/Busche Rn. 71 mwN) . - BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 904/07
Auslegung einer vertraglichen Zusatzvereinbarung
Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 622/11
(1) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass nach der Rechtsprechung des Senats ein öffentlicher Arbeitgeber wie die Beklagte "im Zweifel" nur die (Tarif-)Normen vollziehen will und nur bei Vorliegen besonderer Umstände von einer von den tarifvertraglichen Vorgaben abweichenden Eingruppierungsmitteilung mit verpflichtendem Charakter ausgegangen werden kann (vgl. nur BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 904/07 - Rn. 25 ff.; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 93, 340, jeweils mwN; für eine im öffentlichen Dienst ungewöhnliche aber mögliche eigenständige Vergütungsregelung vgl. 26. September 2012 - 4 AZR 345/10 -) . - BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08
Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats
Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 622/11
Zur Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien gehört es, bestehende Tarifnormen auch zu Lasten der Arbeitnehmer verändern zu können (BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 410/09 - Rn. 17; 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 34, BAGE 130, 286; 23. Februar 2005 - 4 AZR 172/04 - zu I 3 a der Gründe; 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - zu A II 4 c bb (1) der Gründe, BAGE 110, 208) . - BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 737/09
Korrigierende Rückgruppierung - entgegenstehender Vertrauenstatbestand
Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 622/11
Der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist grundsätzlich berechtigt, eine fehlerhafte tarifliche Eingruppierung zu korrigieren (BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 737/09 - Rn. 28) . - BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 246/10
Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel
Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 622/11
aa) Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme der BAT sowie die diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in der für den Arbeitgeber geltenden Fassung und damit nachfolgend ab dem 1. Oktober 2005 ua. auch der TVÜ-Bund Anwendung (zur Rspr. vgl. nur BAG 16. November 2011 - 4 AZR 246/10 - Rn. 21 ff. mwN) . - BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 305/10
Eingruppierung einer Oberärztin (hier: Fachärztin für Innere Medizin)
- BAG, 26.09.2012 - 4 AZR 345/10
Vertragsauslegung - Vergütungsvereinbarung im öffentlichen Dienst
- BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54
ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher …
- LAG München, 30.06.2011 - 4 Sa 1147/10
Eingruppierung eines leitenden Sportlehrers (in der Truppe) der Bundeswehr
- BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 656/11
Konstitutive Entgeltregelung im Arbeitsvertrag
Der Arbeitgeber als Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss nicht nur im Vertragswortlaut zum Ausdruck bringen, allein die in Bezug genommenen Regelungswerke sollen für die Ermittlung der zutreffenden Entgeltgruppe maßgebend sein, sondern er muss zugleich dafür Sorge tragen, dass sich diese hieraus auch ohne weiteres ermitteln lässt (oben II 3; Abgrenzung zu BAG 20. März 2013 - 4 AZR 622/11 - Rn. 20 mwN) . - LAG Düsseldorf, 27.06.2019 - 11 Sa 903/18
Eingruppierung eines Stadtplaners - Ausübung einer Tätigkeit, die einer …
Da die Tätigkeit des Klägers, wie oben dargelegt, eine Eingruppierung in E 12 TVöD-VKA nicht rechtfertigt, wäre ein Anspruch nur dann entstanden, wenn die Beklagte (bzw. der für sie handelnde Bürgermeister) nicht nur hätte wiedergeben wollen, welche Entgeltgruppe er im Wege des Normvollzugs als zutreffend ansah, sondern wenn er bewusst eine übertarifliche Vergütung hätte zusagen wollen (vgl. zur Auslegung von Arbeitgebermitteilungen über Vergütungsgruppen etwa BAG, Urteil vom 20.03.2013 - 4 AZR 622/11 - Juris; BAG, Urteil vom 16.02.2000 - 4 AZR 62/99 - Juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2020 - 5 Sa 266/19
Eingruppierung - Auslegung eines Überleitungstarifvertrags
Die bloße Angabe einer Entgeltgruppe kann deshalb in der Regel nicht dahin ausgelegt werden, die angegebene Vergütung solle auch unabhängig von den tariflichen Bestimmungen, ggf. als übertarifliche Vergütung, gezahlt werden (vgl. BAG 20.03.2013 - 4 AZR 622/11 - Rn. 20 mwN). - LAG München, 18.09.2013 - 10 Sa 472/13
Stufenlaufzeit für Stufe 3 der Entgeltgruppe III (sechsjährige oberärztliche …
Diese Eingruppierungsklage ist im öffentlichen Dienst allgemein üblich und nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes auch zulässig (vergleiche BAG vom 20.03.2013, 4 AZR 622/11 und 18.04.2012, 4 AZR 305/10).