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   BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 1/13   

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https://dejure.org/2014,14211
BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 1/13 (https://dejure.org/2014,14211)
BAG, Entscheidung vom 20.03.2014 - 8 AZR 1/13 (https://dejure.org/2014,14211)
BAG, Entscheidung vom 20. März 2014 - 8 AZR 1/13 (https://dejure.org/2014,14211)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Betriebsteilübergang - zwingendes Recht - Kindertagesstätte

  • openjur.de

    Betriebsteilübergang; zwingendes Recht; Kindertagesstätte

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsteilübergang - zwingendes Recht - Kindertagesstätte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 4 Abs 3 TVöD
    Betriebsteilübergang - zwingendes Recht - Kindertagesstätte

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von Vereinbarungen und Absprachen hinsichtlich der Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Betriebsübergang von Rechts wegen ungeachtet anderslautender Abmachungen

  • Betriebs-Berater

    Betriebsteilübergang - zwingendes Recht und Kindertagesstätte

  • bag-urteil.com

    Betriebsteilübergang - zwingendes Recht - Kindertagesstätte

  • Betriebs-Berater

    Betriebsteilübergang - zwingendes Recht und punktuelle Streitgegenstandstheorie

  • rewis.io

    Betriebsteilübergang - zwingendes Recht - Kindertagesstätte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit von Vereinbarungen und Absprachen hinsichtlich der Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsteilübergang der ehmals gemeindlichen Kindertagesstätte

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bei § 613a BGB handelt es sich um zwingendes Recht, der Übergang erfolgt von Rechts wegen ungeachtet anderslautender Abmachungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsteilübergang - zwingendes Recht und Kindertagesstätte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2604
  • ZIP 2014, 1992
  • NZA 2014, 1095
  • BB 2014, 1652
  • BB 2014, 2430
  • JR 2015, 160
  • NZG 2014, 1398
 
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 06.03.2014 - C-458/12

    Amatori u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Übergang von

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 1/13
    Ein Betriebsübergang oder Betriebsteilübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB iVm. der Richtlinie 2001/23/EG liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger eine bestehende wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortführt (vgl. nur EuGH 6. März 2014 - C-458/12 [Amatori ua.] - Rn. 30 mwN; BAG 22. August 2013 - 8 AZR 521/12 - Rn. 40 mwN; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 39 mwN) .

    Um eine solche Einheit handelt es sich bei jeder hinreichend strukturierten und selbständigen Gesamtheit von Personen und/oder Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigenem Zweck (EuGH 6. März 2014 - C-458/12 [Amatori ua.] - Rn. 31 f. mwN) .

    Dies ist unabhängig davon, ob die übergegangene wirtschaftliche Einheit ihre Selbständigkeit innerhalb der Struktur des Erwerbers bewahrt oder nicht (vgl. EuGH 6. März 2014 - C-458/12 [Amatori ua.] - Rn. 30 f. mwN; 12. Februar 2009 - C-466/07 [Klarenberg] - Rn. 50, Slg. 2009, I-803) ; es genügt, wenn die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten und es dem Erwerber derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (EuGH 12. Februar 2009 - C-466/07 [Klarenberg] - Rn. 53, aaO; BAG 7. April 2011 - 8 AZR 730/09 - Rn. 16) .

  • BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 521/12

    Betriebsübergang - Hafenumschlag- und Stauereibetrieb

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 1/13
    Ein Betriebsübergang oder Betriebsteilübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB iVm. der Richtlinie 2001/23/EG liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger eine bestehende wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortführt (vgl. nur EuGH 6. März 2014 - C-458/12 [Amatori ua.] - Rn. 30 mwN; BAG 22. August 2013 - 8 AZR 521/12 - Rn. 40 mwN; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 39 mwN) .

    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgebenden Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- oder Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (näher EuGH 15. Dezember 2005 - C-232/04 und C-233/04 [Güney-Görres und Demir] - Rn. 35 mwN, Slg. 2005, I-11237; BAG 22. August 2013 - 8 AZR 521/12 - Rn. 40 ff. mwN) .

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 730/09

    Betriebsübergang - Übergang eines Teilbetriebs - Teilbetrieb beim

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 1/13
    Dies ist unabhängig davon, ob die übergegangene wirtschaftliche Einheit ihre Selbständigkeit innerhalb der Struktur des Erwerbers bewahrt oder nicht (vgl. EuGH 6. März 2014 - C-458/12 [Amatori ua.] - Rn. 30 f. mwN; 12. Februar 2009 - C-466/07 [Klarenberg] - Rn. 50, Slg. 2009, I-803) ; es genügt, wenn die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten und es dem Erwerber derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (EuGH 12. Februar 2009 - C-466/07 [Klarenberg] - Rn. 53, aaO; BAG 7. April 2011 - 8 AZR 730/09 - Rn. 16) .
  • BAG, 18.02.1999 - 8 AZR 485/97

    Betriebsübergang (Bildungsstätte der beruflichen Fortbildung)

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 1/13
    Es ist ohne Bedeutung, in welchem (vermeintlichen) Rechtsverhältnis der Übernehmer die bisherigen Arbeitnehmer nach der Übernahme (weiter-)beschäftigt (vgl. BAG 18. Februar 1999 - 8 AZR 485/97 - BAGE 91, 41) .
  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 197/11

    Betriebsübergang - Bewachungsunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 1/13
    Ein Betriebsübergang oder Betriebsteilübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB iVm. der Richtlinie 2001/23/EG liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger eine bestehende wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortführt (vgl. nur EuGH 6. März 2014 - C-458/12 [Amatori ua.] - Rn. 30 mwN; BAG 22. August 2013 - 8 AZR 521/12 - Rn. 40 mwN; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 39 mwN) .
  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 181/11

    Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 1/13
    Bei § 613a BGB handelt es sich um zwingendes Recht, der Übergang erfolgt von Rechts wegen (vgl. ua. EuGH 26. Mai 2005 - C-478/03 [Celtec] - Rn. 38, Slg. 2005, I-4389; 25. Juli 1991 - C-362/89 [d"Urso ua.] - Rn. 20, Slg. 1991, I-4105; 10. Februar 1988 - C-324/86 [Foreningen af Arbejdsledere i Danmark, "Daddy"s Dance Hall"] - Rn. 14, Slg. 1988, 739; BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 181/11 - Rn. 81) und ungeachtet anderslautender Abmachungen.
  • LAG Hessen, 06.11.2012 - 19 Sa 39/12

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Kein bestehendes

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 1/13
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. November 2012 - 19 Sa 39/12 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 202/05

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 1/13
    Eine gleichwohl erhobene Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung ist unbegründet (ua. BAG 26. Juli 2007 - 8 AZR 769/06 - Rn. 21; 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 - Rn. 37 mwN) .
  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 769/06

    Betriebsübergang - Gemeinschaftsbetrieb - Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 1/13
    Eine gleichwohl erhobene Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung ist unbegründet (ua. BAG 26. Juli 2007 - 8 AZR 769/06 - Rn. 21; 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 - Rn. 37 mwN) .
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 426/94

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Catering-Vertrages

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 1/13
    Ohne Bedeutung ist, ob das Eigentum an den eingesetzten Betriebsmitteln übertragen worden ist (vgl. EuGH 20. November 2003 - C-340/01 [Abler] - Rn. 41 mwN, Slg. 2003, I-14023; BAG 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - BAGE 87, 296) .
  • BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 434/11

    Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst

  • EuGH, 10.02.1988 - 324/86

    Tellerup / Daddy's Dance Hall

  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 722/07

    Betriebsübergang - Erlassvertrag zur Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1

  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

  • EuGH, 06.09.2011 - C-108/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei

  • EuGH, 20.11.2003 - C-340/01

    Abler - Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung

  • EuGH, 15.12.2005 - C-232/04

    Güney-Görres - Richtlinie 2001/23/EG - Artikel 1 - Unternehmens- oder

  • EuGH, 25.07.1991 - C-362/89

    D'Urso u.a. / Marelli

  • EuGH, 26.05.2005 - C-478/03

    Celtec - Richtlinie 77/187/EWG - Artikel 3 Absatz 1 - Wahrung von Ansprüchen der

  • EuGH, 20.01.2011 - C-463/09

    CLECE - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

  • BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 655/13

    Schadensersatz - Wegnahme von Zahngold

    aa) Ein Betriebsübergang oder Betriebsteilübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB und im Sinne der Richtlinie 2001/23/EG liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger eine bestehende wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortführt (vgl. nur EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 30 mwN; BAG 20. März 2014 - 8 AZR 1/13 - Rn. 17 mwN; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 39) .

    Dies ist unabhängig davon, ob die übergegangene wirtschaftliche Einheit ihre Selbständigkeit innerhalb der Struktur des Erwerbers bewahrt oder nicht (vgl. EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 30 ff. mwN; 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 50, Slg. 2009, I-803; BAG 20. März 2014 - 8 AZR 1/13 - Rn. 18; 22. Mai 2014 - 8 AZR 1069/12 - Rn. 26) ; es genügt, wenn die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten und es dem Erwerber derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (EuGH 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 53, aaO; BAG 7. April 2011 - 8 AZR 730/09 - Rn. 16) .

    Es ist ohne Bedeutung, in welchem (vermeintlichen) Rechtsverhältnis der Übernehmer die bisherigen Arbeitnehmer nach der Übernahme (weiter-)beschäftigt (BAG 20. März 2014 - 8 AZR 1/13 - Rn. 24 mwN zur Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 TVöD; vgl. auch 18. Februar 1999 - 8 AZR 485/97 - BAGE 91, 41) .

    Eine Regelung wie § 4 Abs. 3 Satz 1 TVöD zur Personalgestellung (dazu BAG 20. März 2014 - 8 AZR 1/13 - Rn. 24 mwN) kann jedoch insbesondere im Fall eines wirksamen Widerspruchs des Arbeitnehmers gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses (zur Abhängigkeit des Fristlaufs des Widerspruchsrechts von der Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB ua. BAG 14. November 2013 - 8 AZR 824/12 - Rn. 18 ff. mwN) praktische Bedeutung erlangen.

  • BAG, 16.06.2021 - 6 AZR 390/20

    Personalgestellung - Verstoß gegen die Leiharbeitsrichtlinie

    Ein Betriebs(teil)übergang löst nach § 613a BGB zwar zwingend den Übergang des Arbeitsverhältnisses des betroffenen Arbeitnehmers auf den Dritten als neuen Rechtsträger aus, ohne dass dies zum Beispiel über ein Gestellungsmodell umgangen werden kann (BAG 20. März 2014 - 8 AZR 1/13 - Rn. 24 mwN) .
  • BAG, 19.03.2015 - 8 AZR 119/14

    Betriebsteilübergang - Massenentlassungsanzeige

    Dies ist unabhängig davon, ob die übergegangene wirtschaftliche Einheit ihre Selbständigkeit innerhalb der Struktur des Erwerbers bewahrt oder nicht (EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 31 ff. mwN; 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 50, Slg. 2009, I-803) ; es genügt, wenn die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten und es dem Erwerber derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (EuGH 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 53, aaO; BAG 20. März 2014 - 8 AZR 1/13 - Rn. 18; 22. Mai 2014 - 8 AZR 1069/12 - Rn. 26) .
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