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   BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 36/17   

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https://dejure.org/2018,6030
BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 36/17 (https://dejure.org/2018,6030)
BAG, Entscheidung vom 20.03.2018 - 1 ABR 36/17 (https://dejure.org/2018,6030)
BAG, Entscheidung vom 20. März 2018 - 1 ABR 36/17 (https://dejure.org/2018,6030)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 22/10

    Betriebsrat - Zuständigkeit - Unterrichtung - Online-Zugriff

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 36/17
    (2) Abweichend von der nach dem Betriebsverfassungsgesetz geregelten Abgrenzung einer Zuständigkeit zwischen der Betriebs- und der Unternehmensebene für die Wahrnehmung eines Überwachungsrechts (dazu BAG 16. August 2011 - 1 ABR 22/10 - Rn. 29 ff., BAGE 139, 25) obliegt die spezialgesetzlich geregelte Vorlagepflicht des Arbeitgebers nach § 163 Abs. 2 Satz 3 SGB IX gegenüber dem Gesamtbetriebsrat, wenn im Unternehmen mehrere Betriebe bestehen.
  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 3/09

    Mitbestimmung - Einstellung eines Leiharbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 36/17
    Eine Verletzung des Prüf- und Konsultationsverfahrens nach § 164 Abs. 1 SGB IX kann zwar einen Betriebsrat zur Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bei einer beabsichtigten Einstellung berechtigen (vgl. BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 3/09 - Rn. 29, BAGE 135, 57) .
  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 86/09

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats bei einer befristeten

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 36/17
    "Durchzuführen" sind Verbote und Gebote (BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 86/09 - Rn. 32, BAGE 136, 123) .
  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

    Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 36/17
    Ein solcher, auf eine zukünftige Leistung gerichteter Antrag ist zulässig, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 106, 111) .
  • BAG, 01.08.1985 - 2 AZR 101/83

    Anfechtung wegen Verschweigen der Gleichstellung

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 36/17
    Die Vorschrift vermittelt diesem Personenkreis keine unmittelbaren subjektiven Rechte (sh. nur Neumann in Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen SGB IX 12. Aufl. § 71 Rn. 3 mwN; zu § 5 SchwbG aF BAG 1. August 1985 - 2 AZR 101/83 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 49, 214) .
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement -

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 36/17
    Anhand seiner Angaben kann der Arbeitgeber und im Streitfall das Gericht prüfen, ob die Voraussetzungen der Vorlagepflicht vorliegen (vgl. BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 7, BAGE 140, 350) .
  • BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 26/12

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats - erteilte und beabsichtigte Abmahnungen

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 36/17
    Sein allgemeiner Hinweis auf eine enge Zusammenarbeit zwischen ihm und dem Gesamtbetriebsrat nach § 182 Abs. 1 SGB IX ist ersichtlich untauglich (vgl. BAG 17. September 2013 - 1 ABR 26/12 - Rn. 16) .
  • BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 65/05

    Einseitige Erledigterklärung im Beschlussverfahren

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 36/17
    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn ua. der Antragsteller offensichtlich gerichtlicher Hilfe zur Erreichung seines Ziels nicht (mehr) bedarf (vgl. BAG 19. Februar 2008 - 1 ABR 65/05 - Rn. 12) .
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 59/04

    Mitbestimmung bei der Zuteilung von Planstellen

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 36/17
    Voraussetzung für ein Betroffensein iSv. § 83 Abs. 3 ArbGG ist, dass eine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition des jeweils anderen Gremiums als Inhaber des vom Antragsteller geltend gemachten Anspruchs oder Rechts materiell-rechtlich ernsthaft in Frage kommt (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 59/04 - Rn. 10 ff., BAGE 117, 337) .
  • LAG München, 26.04.2017 - 8 TaBV 57/16

    Auskunft über Schwerbehinderte im Unternehmen

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 36/17
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 26. April 2017 - 8 TaBV 57/16 - aufgehoben.
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