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   BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 519/16   

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BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 519/16 (https://dejure.org/2018,5933)
BAG, Entscheidung vom 20.03.2018 - 3 AZR 519/16 (https://dejure.org/2018,5933)
BAG, Entscheidung vom 20. März 2018 - 3 AZR 519/16 (https://dejure.org/2018,5933)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung

  • IWW

    § 7 Abs. 2 BetrAVG, § ... 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BetrAVG, § 1b BetrAVG, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 19 Abs. 3 BetrAVG, § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB, § 30f Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BetrAVG, § 134 BGB, § 2 Abs. 1 BetrAVG, § 7 Abs. 2 Satz 3 und Satz 4 BetrAVG, § 7 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG, § 2 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 7 Abs. 2 Satz 6 Halbs. 1 BetrAVG, § 6 BetrAVG, § 235 Abs. 2 Satz 2 SGB VI, § 7 Abs. 4 Satz 1 BetrAVG, § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 97 Abs. 1, § 91 Abs. 1, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Insolvenzsicherung durch den Pension-Sicherung-Verein; Absicherung eines während der ersten 6 Monate des Altersruhestands unter Anrechnung der Betriebsrente gezahlten monatlichen Entgelts

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung

  • Betriebs-Berater

    Zurechnung monatlicher Entgelte während Altersruhestand zum Pensions-Sicherungs-Verein

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Insolvenzsicherung durch den Pension-Sicherung-Verein

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zeitlich begrenztes Übergangsgeld als Leistung der betrieblichen Altersversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzsicherung - und der zeitlich begrenzte Übergangszuschuss

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang der Insolvenzsicherung durch den Pension-Sicherung-Verein

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Übergangsgeld oder betriebliche Altersversorgung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 1139
  • NZI 2018, 649
  • BB 2018, 1715
  • DB 2018, 1868
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 317/07

    Abgrenzung Betriebsrenten - Übergangsgelder

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 519/16
    Selbst einmalige Kapitalleistungen können Versorgungscharakter haben (vgl. BAG 28. Oktober 2008 - 3 AZR 317/07 - Rn. 27 mwN, BAGE 128, 199) .

    Schon deshalb dient er trotz seiner zeitlichen Beschränkung dazu, die finanzielle Lage des Betriebsrentners zu verbessern und hat daher Versorgungscharakter (vgl. BAG 28. Oktober 2008 - 3 AZR 317/07 - Rn. 29, BAGE 128, 199) .

    Jedoch sind weder ihre Einschätzung noch ihr Regelungswille entscheidend, da die zwingenden Bestimmungen des Betriebsrentenrechts nicht umgangen werden können (vgl. BAG 28. Oktober 2008 - 3 AZR 317/07 - Rn. 33 mwN, BAGE 128, 199) .

    Gegebenenfalls ist die Bedingung nach § 19 Abs. 3 BetrAVG unwirksam (vgl. BAG 28. Oktober 2008 - 3 AZR 317/07 - Rn. 34, BAGE 128, 199; 18. Februar 2003 - 3 AZR 81/02 - zu I 1 c bb der Gründe) .

  • BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 239/17

    Betriebliche Altersversorgung - Energiebeihilfe - feste Altersgrenze

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 519/16
    Der Umfang der Eintrittspflicht des Beklagten für den Übergangszuschuss bestimmt sich nach § 7 Abs. 2 Satz 2, Satz 3 und Satz 6 iVm. § 2 Abs. 1 BetrAVG (vgl. zur Anwendung von § 7 Abs. 2 BetrAVG in der seit dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung ausführlich BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 239/17 - Rn. 13 mwN) .

    Jedoch tritt der Zeitpunkt des die Eintrittspflicht des Beklagten auslösenden Sicherungsfalls - hier der Insolvenzeröffnung (§ 7 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG) - an die Stelle des Zeitpunkts des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis, wenn dieses zumindest bis zum Zeitpunkt des Sicherungsfalls fortgedauert hat (vgl. BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 239/17 - Rn. 18) .

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 519/16
    Insoweit tritt anstelle der ausdrücklich genannten Grenze des 65. Lebensjahres die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (ausführlich hierzu vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 48 bis 52 mwN, BAGE 141, 259) und damit im Fall des im Februar 1951 geborenen Klägers ein Lebensalter von 65 Jahren und fünf Monaten (§ 235 Abs. 2 Satz 2 SGB VI) .
  • LAG Köln, 01.04.2016 - 10 Sa 981/15

    Betriebliche Altersversorgung; Übergangszuschuss

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 519/16
    Auf die Revision des Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1. April 2016 - 10 Sa 981/15 - teilweise aufgehoben.
  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09

    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 519/16
    Insolvenzgeschützt ist der diesem Verhältnis entsprechende Teil der bei einer Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze nach der maßgeblichen Versorgungsordnung erreichbaren "fiktiven" Vollrente (vgl. BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 - Rn. 17 mwN, BAGE 138, 346) .
  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 519/16
    Es genügt, dass der Versorgungszweck die Leistung und deren Regelung prägt (vgl. BAG 20. September 2016 - 3 AZR 411/15 - Rn. 15 mwN, BAGE 156, 196) .
  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 58/05

    Betriebsvereinbarung über ein Sterbegeld-Verfahren

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 519/16
    Denn während ein Sterbegeld typischerweise einen anlassbedingten erhöhten Aufwand wie etwa Bestattungskosten ausgleichen soll (vgl. hierzu etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rn. 19; 19. September 2006 - 1 ABR 58/05 - Rn. 24; 10. August 1993 - 3 AZR 185/93 - zu 2 c der Gründe) , trägt der Übergangszuschuss dazu bei, finanzielle Verluste, die aus dem Wegfall des bisherigen Einkommens aus dem Arbeitsverhältnis entstehen, für den Arbeitnehmer zu verringern und ihm den Übergang in den Ruhestand wirtschaftlich zu erleichtern.
  • BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 185/93

    Sterbegeld und betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 519/16
    Denn während ein Sterbegeld typischerweise einen anlassbedingten erhöhten Aufwand wie etwa Bestattungskosten ausgleichen soll (vgl. hierzu etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rn. 19; 19. September 2006 - 1 ABR 58/05 - Rn. 24; 10. August 1993 - 3 AZR 185/93 - zu 2 c der Gründe) , trägt der Übergangszuschuss dazu bei, finanzielle Verluste, die aus dem Wegfall des bisherigen Einkommens aus dem Arbeitsverhältnis entstehen, für den Arbeitnehmer zu verringern und ihm den Übergang in den Ruhestand wirtschaftlich zu erleichtern.
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 519/16
    Denn während ein Sterbegeld typischerweise einen anlassbedingten erhöhten Aufwand wie etwa Bestattungskosten ausgleichen soll (vgl. hierzu etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rn. 19; 19. September 2006 - 1 ABR 58/05 - Rn. 24; 10. August 1993 - 3 AZR 185/93 - zu 2 c der Gründe) , trägt der Übergangszuschuss dazu bei, finanzielle Verluste, die aus dem Wegfall des bisherigen Einkommens aus dem Arbeitsverhältnis entstehen, für den Arbeitnehmer zu verringern und ihm den Übergang in den Ruhestand wirtschaftlich zu erleichtern.
  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 81/02

    Verschlechterung eines "Rentnerweihnachtsgeldes

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 519/16
    Gegebenenfalls ist die Bedingung nach § 19 Abs. 3 BetrAVG unwirksam (vgl. BAG 28. Oktober 2008 - 3 AZR 317/07 - Rn. 34, BAGE 128, 199; 18. Februar 2003 - 3 AZR 81/02 - zu I 1 c bb der Gründe) .
  • BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18

    Betriebsrentenanpassungsprüfung - Ausschluss bei Pensionskassenrente mit

    Das Sterbegeld erfüllt diese Voraussetzungen nicht, denn es soll nicht den Wegfall von Arbeitseinkommen nach Eintritt des Versorgungsfalls - hier Tod - kompensieren, sondern dient typischerweise der Deckung eines anlassbezogenen Aufwandes wie zB der Beerdigungskosten (vgl. BAG 20. März 2018 - 3 AZR 519/16 - Rn. 18, 23; im Ergebnis ebenso BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rn. 19; 19. September 2006 - 1 ABR 58/05 - Rn. 24; 10. August 1993 - 3 AZR 185/93 - zu 2 c der Gründe) .
  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität

    Es genügt, dass der Versorgungszweck die Leistung und deren Ausgestaltung prägt (vgl. BAG 20. März 2018 - 3 AZR 519/16 - Rn. 18; 20. September 2016 - 3 AZR 411/15 - Rn. 15 mwN, BAGE 156, 196) .
  • BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 420/21

    Betriebliche Altersversorgung - Übergangszuschuss - Verjährung

    Die zeitliche Befristung des Anspruchs ist unerheblich (vgl. ausführlich BAG 20. März 2018 - 3 AZR 519/16 - Rn. 18 ff.) .

    Diese weitere Voraussetzung für den Übergangszuschuss stellt eine für den Kläger nachteilige Bedingung dar, die seine unverfallbare Anwartschaft nach § 1b Abs. 1 iVm. § 30f Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BetrAVG einschränkt und deshalb nach § 19 Abs. 3 BetrAVG iVm. § 134 BGB nichtig ist (vgl. BAG 20. März 2018 - 3 AZR 519/16 - Rn. 30) .

    bb) Nach Nr. 3 GBV 1981 entspricht die Höhe des Übergangszuschusses, der für sechs Monate gezahlt wird, der Differenz zwischen dem zuletzt bezogenen Brutto-Monatsentgelt und dem SAF-Ruhegeld und soll den Mitarbeitern den Übertritt in den Ruhestand wirtschaftlich erleichtern (BAG 20. März 2018 - 3 AZR 519/16 - Rn. 21) .

    Dass der Übergangszuschuss nach der GBV 1981 eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung ist, wurde erst im Frühjahr 2018 durch die Urteile des Senats in mehreren Verfahren gegen den Pensions-Sicherungs-Verein - und nicht gegen die Beklagte - verbindlich geklärt (vgl. BAG 20. März 2018 - 3 AZR 519/16 -, - 3 AZR 244/17 - ua.) .

  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 137/19

    Betriebsrentenanpassung - Überschussbeteiligung

    Das Sterbegeld erfüllt diese Voraussetzungen nicht, denn es soll nicht den Wegfall von Arbeitseinkommen nach Eintritt des Versorgungsfalls - hier Tod - kompensieren, sondern dient typischerweise der Deckung eines anlassbezogenen Aufwandes wie zB der Beerdigungskosten (vgl. BAG 20. März 2018 - 3 AZR 519/16 - Rn. 18, 23; im Ergebnis ebenso BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rn. 19; 19. September 2006 - 1 ABR 58/05 - Rn. 24; 10. August 1993 - 3 AZR 185/93 - zu 2 c der Gründe) .
  • LAG Köln, 11.03.2020 - 11 Sa 621/19

    Insolvenzschutz, feste Altersgrenze

    Es kann dahin stehen, ob im Falle des Klägers an Stelle der in der BSAV SRI genannten Altersgrenze von 65 Jahren die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung tritt, d.h. für den im August 1954 geborenen Kläger ein Lebensalter von 65 Jahren und acht Monaten (vgl. hierzu: BAG, Urt. v. 20.03.2018 - 3 AZR 519/16 - m.w.N.).

    Insolvenzgeschützt ist der diesem Verhältnis entsprechende Teil der bei einer Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze nach der maßgeblichen Versorgungsordnung erreichbaren sog. fiktiven Vollrente (BAG, Urt. v. 20.03.2018 - 3 AZR 519/16 - m.w.N.).

  • LAG Niedersachsen, 11.06.2020 - 4 Sa 71/19

    Notwendige Rechtsgrundlage für die Anrechnung anderweitiger Versorgungsbezüge auf

    Diese Auslegung gilt nicht nur für die Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung eines Ruhegehaltes nach Vollendung des 65. Lebensjahres und eines vorgezogenen betrieblichen Altersruhegeldes vor Vollendung des 65. Lebensjahres, sondern auch für die Kürzung des vorgezogenen Ruhegehalts für jeden Monat des Bezugs vor Vollendung des 65. Lebensjahres in § 10 Ziff. 4 PO 1993 (BAG 20. März .2018 - 3 AZR 519/16 - Rn. 36 f.).
  • LAG Köln, 01.02.2019 - 10 Sa 676/18

    Ausgleichszahlung; vorgezogene Altersrente

    Die Rentenausgleichsleistung trägt dazu bei, finanzielle Verluste, die aus dem Wegfall des bisherigen Einkommens aus dem Arbeitsverhältnis entstehen, für den Arbeitnehmer zu verringern und ihm den Übergang in den Ruhestand wirtschaftlich zu erleichtern (vgl. BAG, Urteil vom 20.03.2018 - 3 AZR 519/16, Randziffern 18 ff. zu einem sogenannten Übergangszuschuss).
  • ArbG Köln, 04.09.2019 - 2 Ca 2709/19
    Da die BSAV aber deutlich vor Inkrafttreten des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 (BGBl. I S. 554) am 1. Januar 2008 vereinbart worden ist, tritt insoweit anstelle der ausdrücklich genannten Grenze des 65. Lebensjahres die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BAG, Urteil vom 20. März 2018 - 3 AZR 519/16 -, Rn. 37, juris) und damit im Fall des im August 1954 geborenen Klägers ein Lebensalter von 65 Jahren und acht Monaten (§ 235 Abs. 2 Satz 2 SGB VI).
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