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   BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 861/16   

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https://dejure.org/2018,5934
BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 861/16 (https://dejure.org/2018,5934)
BAG, Entscheidung vom 20.03.2018 - 3 AZR 861/16 (https://dejure.org/2018,5934)
BAG, Entscheidung vom 20. März 2018 - 3 AZR 861/16 (https://dejure.org/2018,5934)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung

  • IWW

    § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BetrAVG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG, § 308 Abs. 1 ZPO, § 179 Abs. 2, § 177 Abs. 1 VAG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Insolvenzsicherung durch den Pension-Sicherung-Verein; Absicherung eines während der ersten 6 Monate des Altersruhestands unter Anrechnung der Betriebsrente gezahlten monatlichen Entgelts

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Insolvenzsicherung durch den Pension-Sicherung-Verein

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 275/16

    Unzulässige Berufung - Bonuszahlungen

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 861/16
    Das gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat (vgl. BAG 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 11 mwN) .

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es aber nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (vgl. BAG 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 12 f. mwN) .

  • BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 464/15

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Eigenbeiträge - Umfassungszusage

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 861/16
    Dies steht einem derartigen Antragsverständnis nicht entgegen (vgl. BAG 21. März 2017 - 3 AZR 464/15 - Rn. 46 mwN) .
  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 141/15

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - Auslegung

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 861/16
    aa) Die IP-Bedingungen 1996 enthalten als einseitig von der S AG - der Rechtsvorgängerin der Insolvenzschuldnerin - vorgegebenes Regelungswerk Allgemeine Geschäftsbedingungen (zu den Auslegungsgrundsätzen für Allgemeine Geschäftsbedingungen vgl. BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 141/15 - Rn. 16 mwN) .
  • ArbG Köln, 19.08.2015 - 3 Ca 1845/15

    Insolvenzsicherung eines Anspruches des Arbeitnehmers auf einen Übergangszuschuss

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 861/16
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19. August 2015 - 3 Ca 1845/15 - wird insgesamt zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 23.06.2016 - 7 Sa 129/16

    Betriebliche Altersversorgung; Übergangsgeld; Übergangszuschuss; Insolvenzschutz;

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 861/16
    Auf die Revision des Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision der Klägerin - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 23. Juni 2016 - 7 Sa 129/16 - teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst:.
  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 545/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 861/16
    Er findet stets Anwendung, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip aufgrund einer abstrakten Regelung gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder einen bestimmten Zweck festlegt (st. Rspr., vgl. BAG 14. November 2017 - 3 AZR 545/16 - Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 101/02

    Verschlechternde Neuregelung eines betrieblichen Versorgungswerks

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 861/16
    Selbst wenn der Inhalt des Schreibens den Beschäftigten allgemein bekannt war, reichte dies nicht aus, den für ein rechtsgeschäftliches Vertragsangebot erforderlichen Zugang einer solchen Willenserklärung bei den begünstigten Arbeitnehmern zu ersetzen (vgl. BAG 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 105, 212) .
  • BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 81/10

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 861/16
    Stellt der Arbeitgeber hingegen nur einzelne Arbeitnehmer unabhängig von abstrakten Differenzierungsmerkmalen in Einzelfällen besser oder ist die Anzahl der begünstigten Arbeitnehmer im Verhältnis zur Gesamtzahl der betroffenen Arbeitnehmer sehr gering, kann ein nicht begünstigter Arbeitnehmer aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz keine Ansprüche herleiten (vgl. BAG 21. August 2012 - 3 AZR 81/10 - Rn. 24 f. mwN) .
  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 861/16
    Gesamtzusagen werden bereits dann wirksam, wenn sie gegenüber den Arbeitnehmern in einer Form verlautbart werden, die den einzelnen Arbeitnehmer typischerweise in die Lage versetzt, von der Erklärung Kenntnis zu nehmen (vgl. BAG 13. November 2013 - 10 AZR 848/12 - Rn. 16 mwN, BAGE 146, 284) .
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12

    Beschäftigungszeit iSv. § 7 Abschn. A Abs. 2 Satz 4 TV UmBw - Berücksichtigung

    Auszug aus BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 861/16
    Ihr Angriff zielt insoweit lediglich noch darauf ab, dass - anders als vom Landesarbeitsgericht vorgenommen - die zeitratierliche Berechnung bezogen auf das 60. Lebensjahr erfolgen soll und bei der Berechnung ein höheres monatliches Entgelt zugrunde zu legen ist (zur Auslegung von Prozesserklärungen vgl. BAG 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13 - Rn. 21; 18. Februar 2016 - 8 AZR 426/14 - Rn. 15; zur konkludenten Revisionsbeschränkung vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 94/12 - Rn. 15) .
  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13

    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat -

  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 359/21

    Überstundenvergütung

    Die Berufung der Beklagten ist hinreichend begründet (zu den Anforderungen an eine Berufungsbegründung vgl. BAG 20. März 2018 - 3 AZR 861/16 - Rn. 38) .
  • BAG, 20.12.2022 - 9 AZR 245/19

    Urlaub - 15 Monatsfrist - Mitwirkungsobliegenheiten

    Das gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat (BAG 14. Mai 2019 - 3 AZR 274/18 - Rn. 17; 20. März 2018 - 3 AZR 861/16 - Rn. 37) .
  • BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 292/20

    Vergütung von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten eines Wachpolizisten

    Das gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat (st. Rspr., vgl. BAG 20. März 2018 - 3 AZR 861/16 - Rn. 37 mwN) .

    b) Die Berufungsbegründung des Klägers, die bereits vor Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils des Arbeitsgerichts eingereicht wurde, genügt den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO (vgl. hierzu BAG 20. März 2018 - 3 AZR 861/16 - Rn. 38) .

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    Stellt der Arbeitgeber hingegen nur einzelne Arbeitnehmer unabhängig von abstrakten Differenzierungsmerkmalen in Einzelfällen besser oder ist die Anzahl der begünstigten Arbeitnehmer im Verhältnis zur Gesamtzahl der betroffenen Arbeitnehmer sehr gering, kann ein nicht begünstigter Arbeitnehmer aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz nichts herleiten (vgl. BAG 20. März 2018 - 3 AZR 861/16 - Rn. 28; 21. August 2012 - 3 AZR 81/10 - Rn. 24 f. mwN) .

    Im Betriebsrentenrecht hat der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz daher schon kraft Gesetzes anspruchsbegründende Wirkung (vgl. BAG 20. März 2018 - 3 AZR 861/16 - Rn. 28 mwN) .

  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 298/18

    Elternteilzeit - Präklusionswirkung der Ablehnung

    Dies gilt auch, wenn das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat (BAG 20. März 2018 - 3 AZR 861/16 - Rn. 37; 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 11 mwN) .

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es aber nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 20. März 2018 - 3 AZR 861/16 - Rn. 38; 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 12 f. mwN) .

  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 300/17

    Stufenzuordnung gemäß TV-L nach Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit

    Er verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung (zum Ganzen BAG 20. März 2018 - 3 AZR 861/16 - Rn. 28; 21. Dezember 2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 31) .
  • LAG Köln, 10.06.2022 - 10 Sa 43/22

    Restitutionsklage; Urkundseigenschaft; Auswechslung des Klagegrundes

    Die Parteien streiten über die Zulässigkeit und Begründetheit einer Restitutionsklage , mit der die Klägerin eine Aufhebung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.2018 - 3 AZR 861/16 - und eine erneute Entscheidung über den Umfang der Einstandspflicht des Beklagten nach der Insolvenz über das Vermögen ihrer Arbeitgeberin anstrebt.

    Auf die von dem Beklagten eingelegte Revision hat das Bundesarbeitsgericht unter Zurückweisung der Revision der Klägerin durch Urteil vom 20.03.2018 - 3 AZR 861/16 - das Berufungsurteil vom 23.06.2016 teilweise aufgehoben und die Klage insgesamt abgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, das angefochtene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.2018 - 3 AZR 861/16 - aufzuheben.

    Ansprüche aus betrieblicher Übung waren aber entsprechend der Klarstellung des Bundesarbeitsgerichts im Revisionsurteil vom 20.03.2018 - 3 AZR 861/16 - nicht Streitgegenstand im vorangegangenen Rechtsstreit.

    Sie hat damit gemäß den Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts im Revisionsurteil vom 20.03.2018 - 3 AZR 861/16 - keinen Besitzstand aus Nr. 2 GBV 1983.

  • BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 274/18

    Betriebliche Altersversorgung - unzulässige Berufung

    Das gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat (BAG 20. März 2018 - 3 AZR 861/16 - Rn. 37; 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 11 mwN) .

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es aber nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 20. März 2018 - 3 AZR 861/16 - Rn. 38; 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 12 f. mwN) .

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 731/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    Stellt der Arbeitgeber hingegen nur einzelne Arbeitnehmer unabhängig von abstrakten Differenzierungsmerkmalen in Einzelfällen besser oder ist die Anzahl der begünstigten Arbeitnehmer im Verhältnis zur Gesamtzahl der betroffenen Arbeitnehmer sehr gering, kann ein nicht begünstigter Arbeitnehmer aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz nichts herleiten (vgl. BAG 20. März 2018 - 3 AZR 861/16 - Rn. 28; 21. August 2012 - 3 AZR 81/10 - Rn. 24 f. mwN) .

    Im Betriebsrentenrecht hat der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz daher schon kraft Gesetzes anspruchsbegründende Wirkung (vgl. BAG 20. März 2018 - 3 AZR 861/16 - Rn. 28 mwN) .

  • BAG, 18.10.2023 - 5 AZR 68/23

    Abberufung als Betriebsbeauftragter für Abfall

    Die Berufungsbegründung der Beklagten genügt den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO (vgl. dazu BAG 20. März 2018 - 3 AZR 861/16 - Rn. 38) .
  • BAG, 28.06.2023 - 5 AZR 9/23

    Vertraglicher Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt

  • BAG, 20.07.2023 - 6 AZR 161/22

    Angestellte Lehrkraft - Stellenhebung - Beförderung

  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 529/20

    Tarifliche Alterssicherung - Zuschläge für Spät- und Nachtarbeit

  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 291/20

    Auslegung TV-L (Vergütung von Umkleide- und Rüstzeiten, Zeitgutschrift für

  • LAG Düsseldorf, 04.01.2022 - 14 Sa 822/21

    Festlegung des Bewerberkreises für Vertretungsunterricht; Anforderungen an

  • LAG Düsseldorf, 20.04.2023 - 13 Sa 535/22

    Gewährung von Leistungen ohne nachvollziehbare Kriterien; Gehaltsanpassung bei

  • LAG Düsseldorf, 29.09.2022 - 5 Sa 398/22
  • ArbG Mannheim, 15.02.2024 - 8 Ca 181/23

    Entgelterhöhung - Strukturerhöhung - Inflationsausgleichsprämie -

  • ArbG Köln, 25.02.2021 - 8 Ca 5380/20
  • ArbG Köln, 25.02.2021 - 8 Ca 5379/20
  • LAG Sachsen, 18.09.2023 - 2 Sa 465/21

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz als Anspruchsgrundlage; Rechtsfolge

  • LAG Niedersachsen, 11.06.2019 - 10 Sa 74/18

    Schließung bewusster tariflicher Regelungeslücken durch das Gericht nur bei

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 403/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

  • LAG Hamm, 18.01.2023 - 3 Sa 672/22

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Annahmeverzug des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2021 - 8 Sa 235/20

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - Auslegung und blue-pencil-Test

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 179/20

    Auslegung einer Gesamtzusage - Beihilfeanspruch eines Arbeitnehmers nach

  • LAG Düsseldorf, 08.12.2022 - 5 Sa 39/22

    Eingruppierung und Einstufung EG 9a TVöD/VKA; höherwertige Tätigkeit vor

  • LAG München, 23.11.2021 - 6 Sa 534/21

    Anspruch auf Gleichbehandlung eines nicht tarifgebundenen Arbeitnehmers bei

  • LAG Köln, 28.07.2021 - 11 Sa 1229/20

    Pendlerentschädigung; Gleichbehandlungsgrundsatz

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