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BAG, 20.04.1956 - 1 ABR 2/56 |
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Papierfundstellen
- NJW 1956, 1175
- DB 1956, 598
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 6/55
Betriebsverfassungsrecht: Anfechtung der Betriebsratswahl
Auszug aus BAG, 20.04.1956 - 1 ABR 2/56
Indem die Antragsteller in ihrem Schriftsatz vom 5. März 1956 unter IV auf die Entscheidung des Senats in 1 ABR 6/55 vom 2. November 1955 (AP Ir. 1 zu § 27 BetrVG) verweisen und erst unter V auf die Nichtigkeit der Wahl zu sprechen kommen, bringen sie zum Ausdruck, daß sie ihren Antrag in erster Linie als einen Antrag auf Anfechtung der 'Wahl verstanden wissen wollen» Als solcher ist der Antrag jedoch nicht zulässig» Die Antragsteller sind nicht antragsberechtigt» Außerdem ist die Anfechtungsfrist nicht gewahrt.Wenn der Senat in seiner Entscheidung vom 2, November 1955 in 1 ABR 6/55 (AP Nr» 1 zu § 27 BetrVG) sich für die entsprechende Anwendung des § 18 BetrVG auf eine den § 27 Abs, 1 in sachlich nicht gerechtfertigter ?/eise verletzende Wahl des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden, ausgesprochen hat, so ist damit auch der Kreis der Anfechtungsberechtigten auf den Kreis der in § 18 BetrVG aufgeführten Personen begrenzt.
Eine Nichtigkeit der Wahl hat aber dieser Verstoß gegen die Sollvorschrift des § 27 BetrVG nicht zur folge (vgl. den Beschluß des erkennenden Senats vom 2. November 1955 - 1 ABR 6/55 - AP Nr. 1 zu § 27 BetrVG).
- BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 11/84
Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat - Einreichung eines …
So hat der Senat auch für die entsprechend § 18 BetrVG 1952 bzw. § 19 BetrVG 1972 anfechtbare Wahl des Betriebsratsvorsitzenden entschieden, daß das nicht gewählte Betriebsratsmitglied diese Wahl nicht anfechten kann (Beschluß vom 20. April 1956 - 1 ABR 2/56 - AP Nr. 3 zu § 27 BetrVG). - OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.1956 - 4 B 2/56
Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden und des freigestellten Mitglieds des …
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