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   BAG, 20.04.1961 - 5 AZR 167/60   

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https://dejure.org/1961,1875
BAG, 20.04.1961 - 5 AZR 167/60 (https://dejure.org/1961,1875)
BAG, Entscheidung vom 20.04.1961 - 5 AZR 167/60 (https://dejure.org/1961,1875)
BAG, Entscheidung vom 20. April 1961 - 5 AZR 167/60 (https://dejure.org/1961,1875)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fahrschule - Fahrlehrer - Karenzentschädigung - Wettbewerbsverbot - Wettbewerbsabrede

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.01.1961 - 5 AZR 215/60

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 20.04.1961 - 5 AZR 167/60
    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 11. Februar i960 - 5 AZR 79/58 - AP Nr. 20 zu Art. 12 GG mit Anm. von Hefermehl - im einzelnen ausgeführt, worauf hiermit verwiesen wird (vgl. auch Ziffer 2 der Grün de des Urteils des Senates vom 19 Januar 1961 - 5 AZR 215/60 - AP Nr. 1 zu § 133 S GewO).

    Wie in den soeben erwähnten Ur teilen vom 11. Februar i960 - 5 AZR 79/58 - AP Nr. 20 zu Art. 12 GG - und vom I9 J Januar 1961 - 5 AZR 215/60 - AP Nr. 1 zu § 133.g GewO -/der erkennende Senat bereits ausge- : I.

    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 19» Januar 1961 - 5 AZR 215/60 - AP Nr. 1 zu § 155 g GewO - im sinngemäßen Anschluß an das Urteil des Ersten Senates des Bundesarbeitsgerichts vom J>.

  • BAG, 11.02.1960 - 5 AZR 79/58

    Wettbewerbsabrede - Kundenschutzabrede - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 20.04.1961 - 5 AZR 167/60
    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 11. Februar i960 - 5 AZR 79/58 - AP Nr. 20 zu Art. 12 GG mit Anm. von Hefermehl - im einzelnen ausgeführt, worauf hiermit verwiesen wird (vgl. auch Ziffer 2 der Grün de des Urteils des Senates vom 19 Januar 1961 - 5 AZR 215/60 - AP Nr. 1 zu § 133 S GewO).

    Wie in den soeben erwähnten Ur teilen vom 11. Februar i960 - 5 AZR 79/58 - AP Nr. 20 zu Art. 12 GG - und vom I9 J Januar 1961 - 5 AZR 215/60 - AP Nr. 1 zu § 133.g GewO -/der erkennende Senat bereits ausge- : I.

  • BAG, 03.03.1959 - 1 AZR 196/57

    Gewerbegehilfe - Wettbewerbsverbot - Karenz

    Auszug aus BAG, 20.04.1961 - 5 AZR 167/60
    März 1959 - 1 AZR 196/57 - AP Nr. 4 zu § 135 f GewO - ausgeführt hat, verträgt die pflichtgebundene soziale Gerechtigkeit solche einseitigen Opfer eines Menschen nicht, die darauf hinauslaufen, ohne angemessene Entschädigung und ohne anerkennenswertes Interesse des anderen Teiles die Verwertung seiner beruflich erworbenen Kenntnisse für den Erwerb des eigenen und seiner Familie notwendigen Unterhaltes auf erhebliche Zeit zu unterlassen.
  • BFH, 17.10.1996 - V R 63/94

    Zur Frage der Selbständigkeit eines Fahrlehrers, dem keine Fahrschulerlaubnis

    Dem steht auch die Würdigung der Beschäftigung eines Fahrlehrers gegen feste Bezüge als Arbeitnehmertätigkeit (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. April 1961 5 AZR 167/60, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts - Arbeitsrechtliche Praxis - AP - Nr. 8 zu § 133f GewO Nr. 18; Der Betrieb 1961, 882; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Oktober 1986 4 K 194/86, Datev-Dok 0091242) bzw. gegen feste Bezüge und einen fest vereinbarten Einsatz der Arbeitskraft von 40 Wochenstunden (Arbeitsgericht Göttingen, Urteil vom 3. Oktober 1961 Ca 412/61, Betriebs-Berater 1962, 486) nicht entgegen; denn die von der Klägerin beschäftigten Fahrlehrer hatten nebenberuflich gegen eine tätigkeitsbezogene Vergütung unterrichtet.
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