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   BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 632/87   

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BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 632/87 (https://dejure.org/1989,1312)
BAG, Entscheidung vom 20.04.1989 - 8 AZR 632/87 (https://dejure.org/1989,1312)
BAG, Entscheidung vom 20. April 1989 - 8 AZR 632/87 (https://dejure.org/1989,1312)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gefährdungshaftung des Arbeitgebers für einen auf einer forensischen Station beschäftigten Krankenpfleger - Psychiatriezulage als Erschwerniszulage - Mitverschulden eines Krankenpflegers bei der Beschädigung seiner Brille durch einen Psychatriepatienten - Beschädigung ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Gefährdungshaftung des Arbeitgebers - Psychiatriezulage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 27
  • BB 1989, 2119
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 10.11.1961 - GS 1/60

    Haftung des Arbeitgebers für nicht arbeitsadäquate Sachschäden

    Auszug aus BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 632/87
    Voraussetzung ist, daß der Schaden nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und der Arbeitnehmer ihn nicht selbst tragen muß, weil er dafür eine besondere Vergütung erhält (BAGE 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAGE 33, 108 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers).

    Sachschäden des Arbeitnehmers, mit denen nach Art und Natur des Betriebs oder der Arbeit zu rechnen ist, insbesondere Schäden, die notwendig oder regelmäßig entstehen, sind "arbeitsadäquat" und im Arbeitsverhältnis keine Aufwendungen im Sinne des § 670 BGB (BAGE 12, 15, 27 = AP, aaO, zu B VII der Gründe).

    Handelt es sich dagegen um Sachschäden, die bei Ausübung einer gefährlichen Arbeit entstehen und "durchaus außergewöhnlich" sind, mit denen also der Arbeitnehmer nach der Art des Betriebs oder der Arbeit nicht ohne weiteres zu rechnen hat, so liegt eine Aufwendung nach § 670 BGB vor, da die Einsatzpflicht nicht "arbeitsadäquat" ist (BAGE 12, 15, 27, 28 = AP, aaO, zu B VII der Gründe).

    Nach § 670 BGB ist nicht Schadenersatz, sondern lediglich Wertersatz zu leisten (BAGE 12, 15, 28 = AP, aaO, zu B VII der Gründe).

  • BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 82/79

    Beim Ersatz von Schäden am Fahrzeug des Arbeitnehmers wird dessen Mitverschulden

    Auszug aus BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 632/87
    Voraussetzung ist, daß der Schaden nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und der Arbeitnehmer ihn nicht selbst tragen muß, weil er dafür eine besondere Vergütung erhält (BAGE 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAGE 33, 108 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers).

    Dabei sind die Grundsätze über den innerbetrieblichen Schadensausgleich zu beachten (BAGE 33, 108, 112 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 11. August 1988 - 8 AZR 721/85 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu A II 3 der Gründe).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 632/87
    Eine solche Auslegung des § 1 Abs. 1 Nr. 5 Zulagen-TV ist dem in erster Linie hierfür maßgeblichen Tarifwortlaut (vgl. BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) nicht zu entnehmen.
  • BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 721/85

    Zusage des Ausgleichs des Lohnausfalls eines Arbeitnehmers durch einen

    Auszug aus BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 632/87
    Dabei sind die Grundsätze über den innerbetrieblichen Schadensausgleich zu beachten (BAGE 33, 108, 112 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 11. August 1988 - 8 AZR 721/85 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu A II 3 der Gründe).
  • BAG, 13.03.1968 - 1 AZR 362/67

    Gefahrgeneigte Arbeit - Lastkraftwagen

    Auszug aus BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 632/87
    Auch kann die Pflichtverletzung nicht als subjektiv unentschuldbar angesehen werden, wie dies die Rechtsprechung für grobe Fahrlässigkeit verlangt (vgl. BAG Urteile vom 13. März 1968 - 1 AZR 362/67 -, vom 22. Februar 1972 - 1 AZR 223/71 - und vom 20. März 1972 - 1 AZR 337/72 - AP Nr. 42, 70 und 72 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 22.02.1972 - 1 AZR 223/71

    Haftung des Arbeitnehmers - Unfall - Grobe Fahrlässigkeit - Subjektive Umstände -

    Auszug aus BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 632/87
    Auch kann die Pflichtverletzung nicht als subjektiv unentschuldbar angesehen werden, wie dies die Rechtsprechung für grobe Fahrlässigkeit verlangt (vgl. BAG Urteile vom 13. März 1968 - 1 AZR 362/67 -, vom 22. Februar 1972 - 1 AZR 223/71 - und vom 20. März 1972 - 1 AZR 337/72 - AP Nr. 42, 70 und 72 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 06.03.1985 - 5 AZR 8/84

    Psychiatrische Kliniken - Zulagen für Lernschwestern - Lernpfleger - Urlaub -

    Auszug aus BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 632/87
    Mit ihr sollen die besonderen Belastungen des Pflegepersonals bei der ständigen Pflege geisteskranker Patienten abgegolten werden (BAGE 48, 179, 185 = AP Nr. 11 zu § 33 BAT, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 20.03.1973 - 1 AZR 337/72

    Haftung des Arbeitnehmers - Normale Fahrlässigkeit - Grobe Fahrlässigkeit -

    Auszug aus BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 632/87
    Auch kann die Pflichtverletzung nicht als subjektiv unentschuldbar angesehen werden, wie dies die Rechtsprechung für grobe Fahrlässigkeit verlangt (vgl. BAG Urteile vom 13. März 1968 - 1 AZR 362/67 -, vom 22. Februar 1972 - 1 AZR 223/71 - und vom 20. März 1972 - 1 AZR 337/72 - AP Nr. 42, 70 und 72 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 647/09

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug

    Handelt es sich dagegen um außergewöhnliche Sachschäden, mit denen der Arbeitnehmer nach der Art des Betriebs oder der Arbeit nicht ohne weiteres zu rechnen hat, so liegt eine Aufwendung nach § 670 BGB vor (Senat 20. April 1989 - 8 AZR 632/87 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 9 = EzA BGB § 670 Nr. 20) .
  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 102/10

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug -

    Handelt es sich dagegen um außergewöhnliche Sachschäden, mit denen der Arbeitnehmer nach der Art des Betriebs oder der Arbeit nicht ohne weiteres zu rechnen hat, so liegt eine Aufwendung nach § 670 BGB vor (vgl. BAG 20. April 1989 - 8 AZR 632/87 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 9 = EzA BGB § 670 Nr. 20) .
  • BAG, 16.03.1995 - 8 AZR 260/94

    Erstattung von Verteidigerkosten

    Er gehört nicht zu den arbeitsadäquaten Schäden, sondern ist im Sinne der bisherigen Rechtsprechung "durchaus außergewöhnlich" (vgl. BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 632/87 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB - Gefährdungshaftung des Arbeitgebers [EzA § 670 BGB Nr. 20 - d. Red.]).
  • BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 480/95

    Ersatzanspruch eines Forstarbeiters wegen Beschädigung seines Schleppers

    Voraussetzung ist dabei allerdings, daß aufgrund dieser Vereinbarung eine besondere Vergütung als adäquate Gegenleistung zur Abdeckung des Unfallrisikos gezahlt wird (vgl. BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 632/87 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers, zu 2 der Gründe).

    Bei der Verpflichtung des Arbeitgebers zum Aufwendungsersatz nach § 670 BGB ist grundsätzlich in entsprechender Anwendung des § 254 BGB ein Verschulden des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (BAG Urteil vom 20. April 1989, aaO, zu 4 a der Gründe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2013 - 6 Sa 559/12

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug während

    Handelt es sich dagegen um außergewöhnliche Sachschäden, mit denen der Arbeitnehmer nach der Art des Betriebs oder der Arbeit nicht ohne weiteres zu rechnen hat, so liegt eine Aufwendung nach § 670 BGB vor (vgl. BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 102/10 - Rn. 21, 20. April 1989 - 8 AZR 632/87 - Rn. 16; jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Hamburg, 09.04.2009 - 7 Sa 70/08

    Erstattungsfähigkeit eines Schadens am privaten Pkw

    Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber bei geringer Schuld (leichteste Fahrlässigkeit) des Arbeitnehmers grundsätzlich vollen Ersatz leisten muss (BAG Urteil vom 23. November 2006 a. a. O.), bei normaler Schuld des Arbeitnehmers der Schaden anteilig unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalles nach Billigkeitsgrundsätzen und Zumutbarkeitsgesichtspunkten verteilt werden muss und bei grob fahrlässiger Schadensverursachung der Ersatzanspruch des Arbeitnehmers ganz entfällt (BAG Urteil vom 20. April 1989 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 9; krit. Schwarze Anmerkung AR-Blattei ES 860 Nr. 68).
  • LAG Berlin, 29.10.1990 - 9 Sa 67/90

    Haftung des Arbeitnehmers: Anwendung der Grundsätze schadensgeneigter Tätigkeit

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  • LAG Baden-Württemberg, 04.05.1995 - 10 Sa 112/94

    Haftung des Arbeitgebers: Schaden an einem vom Arbeitnehmer zur Verfügung

    Handelt es sich dagegen um Sachschäden, die bei Ausübung einer gefährlichen Arbeit entstehen und dadurch außergewöhnlich sind, mit denen also der Arbeitnehmer nach der Art des Betriebes und der Arbeit nicht ohne weiteres zu rechnen hat, liegt eine Aufwendung nach § 670 BGB vor, da die Einsatzpflicht nicht arbeitsadäquat ist (BAG, Urteil vom 23.1.1992, aaO.; BAG, Urteil vom 20.4.1989 - 8 AZR 632/87 -, AP Nr. 9 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers).
  • BAG, 12.12.1990 - 8 AZR 605/89

    Anspruch gegen einen Arbeitgeber auf Schadensersatz für zerstörte Kleidung und

    Nur wenn es sich um Sachschäden handelt, die im Vollzug einer gefährlichen Arbeit entstehen und durchaus außergewöhnlich sind, mit denen also der Arbeitnehmer nach der Art des Betriebes oder nach der Art der Arbeit nicht zu rechnen hatte, so hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Wertersatz für die Vernichtung oder Beschädigung seiner Sachen zu leisten (Großer Senat, BAGE 12, 15, 27, 28 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers, zu B VII der Gründe; vgl. auch erkennender Senat, Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 632/87 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 23.01.1992 - 8 AZR 282/91

    Gefährdungshaftung des Arbeitgebers wegen der Beschädigung des Pkw eines

    Handelt es sich dagegen um Sachschäden, die bei Ausübung einer gefährlichen Arbeit entstehen und dadurch außergewöhnlich sind, mit denen also der Arbeitnehmer nach der Art des Betriebes oder der Arbeit nicht ohne weiteres zu rechnen hat, liegt eine Aufwendung nach § 670 BGB vor, da die Einsatzpflicht nicht arbeitsadäquat ist (BAGE 12, 15, 27, 28 = AP, a.a.O., zu VII der Gründe a.E.; BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 632/87 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers).
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