Rechtsprechung
   BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 363/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,29106
BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 363/93 (https://dejure.org/1994,29106)
BAG, Entscheidung vom 20.04.1994 - 4 AZR 363/93 (https://dejure.org/1994,29106)
BAG, Entscheidung vom 20. April 1994 - 4 AZR 363/93 (https://dejure.org/1994,29106)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,29106) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 934
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 13.02.1992 - 8 AZR 269/91

    Bestätigung eines DDR-Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 363/93
    Vor dem 1. Juli 1990 konnten Tarifverträge und Rahmenkollektivverträge daher erst mit der Bestätigung und Registrierung wirksam werden ( BAG Urteile vom 13. Februar 1992 - 8 AZR 269/91 - und vom 21. Mai 1992 - 8 AZR 436/91 - AP Nr. 1 und 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR).

    Dies gilt vorliegend für das im Tarifvertrag in Ziff. 6 geregelte tarifliche Überbrückungsgeld, nachdem die zugrunde liegende gesetzliche Vorschrift des § 121 AGB-DDR (1977) mit dem 30. Juni 1990 außer Kraft getreten war (vgl. BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 8 AZR 269/91 -;, a.a.O.).

    des Tarifvertrages ist klargestellt, daß von den Nachverhandlungen nur solche Regelungen erfaßt werden, die auf den zum 30. Juni 1990 außer Kraft getretenen Vorschriften des AGB-DDR (1977) beruhen (vgl. BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 8 AZR 269/91 -;, a.a.O.).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 363/93
    a) Der bei der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages in erster Linie zu berücksichtigende Wortlaut (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, BAGE 60, 219, 223 = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) von Ziff. 7.1.

    b) Die Auslegung des nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAGE 46, 308, 313 = AP, a.a.O., m.w.N.) weiterhin zu berücksichtigenden tariflichen Gesamtzusammenhangs spricht für eine eigenständige tarifliche Abfindungsregelung in Ziff. 7.1., die von einem Sozialplan unabhängig ist.

  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 363/93
    Sie dient vielmehr der Rechtssicherheit und - klarheit der von der Normsetzung Betroffenen ( BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 -;, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; BAGE 34, 42, 45 ff. = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form).
  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87

    Tariflohn bei Arbeitszeitverkürzung - Effektivklausel

    Auszug aus BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 363/93
    Wie bei einem erstmaligen Abschluß eines Tarifvertrages ist lediglich erforderlich, daß ihr Wille, durch einen Vertragsabschluß Tarifnormen zu setzen, mit ausreichender Deutlichkeit für Außenstehende aus der Vertragsurkunde erkennbar wird (vgl. BAGE 56, 120, 123 f. = AP Nr. 15 zu § 4 TVG Effektivklausel; Senatsurteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 402/92 -;, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

    Auszug aus BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 363/93
    a) Der bei der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages in erster Linie zu berücksichtigende Wortlaut (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, BAGE 60, 219, 223 = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) von Ziff. 7.1.
  • BAG, 21.05.1992 - 8 AZR 436/91

    Registrierung eines DDR-Rationalisierungsschutzabkommens.

    Auszug aus BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 363/93
    Vor dem 1. Juli 1990 konnten Tarifverträge und Rahmenkollektivverträge daher erst mit der Bestätigung und Registrierung wirksam werden ( BAG Urteile vom 13. Februar 1992 - 8 AZR 269/91 - und vom 21. Mai 1992 - 8 AZR 436/91 - AP Nr. 1 und 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR).
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 501/92

    Verspätete Urteilsabsetzung

    Auszug aus BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 363/93
    Ein solches Urteil gilt entsprechend § 551 Nr. 7 ZPO als nicht mit Gründen versehen (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - AP Nr. 21 zu § 551 ZPO = NZA 1993, 1147 = NJW 1993, 2603; Senatsurteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 501/92 -;, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 26/93

    Bestimmungen in Tarifverträgen für die Bundesbahn über die Eingruppierung -

    Auszug aus BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 363/93
    Sie dient vielmehr der Rechtssicherheit und - klarheit der von der Normsetzung Betroffenen ( BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 -;, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; BAGE 34, 42, 45 ff. = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form).
  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 402/92

    Tätigkeit für Arbeiter- und Bauern-Inspektion

    Auszug aus BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 363/93
    Wie bei einem erstmaligen Abschluß eines Tarifvertrages ist lediglich erforderlich, daß ihr Wille, durch einen Vertragsabschluß Tarifnormen zu setzen, mit ausreichender Deutlichkeit für Außenstehende aus der Vertragsurkunde erkennbar wird (vgl. BAGE 56, 120, 123 f. = AP Nr. 15 zu § 4 TVG Effektivklausel; Senatsurteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 402/92 -;, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 363/93
    Ein solches Urteil gilt entsprechend § 551 Nr. 7 ZPO als nicht mit Gründen versehen (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - AP Nr. 21 zu § 551 ZPO = NZA 1993, 1147 = NJW 1993, 2603; Senatsurteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 501/92 -;, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 67/84

    Auflösungsvertrag - Eigenkündigung mit abgekürzter Frist - Kündigungserklärung -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht