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   BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 453/09   

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BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 453/09 (https://dejure.org/2011,8505)
BAG, Entscheidung vom 20.04.2011 - 4 AZR 453/09 (https://dejure.org/2011,8505)
BAG, Entscheidung vom 20. April 2011 - 4 AZR 453/09 (https://dejure.org/2011,8505)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • openjur.de

    Eingruppierung als Oberarzt nach § 16 TV-Ärzte/VKA; ausdrückliche Übertragung der medizinischen Verantwortung; Teilbereich einer Klinik

  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung als Oberarzt nach § 16 TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung der medizinischen Verantwortung - Teilbereich einer Klinik

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 2 TV-Ärzte/VKA, § 16 Buchst c TV-Ärzte/VKA, § 1 TVG
    Eingruppierung als Oberarzt nach § 16 TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung der medizinischen Verantwortung - Teilbereich einer Klinik

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 2 TV-Ärzte/VKA, § 16 Buchst c TV-Ärzte/VKA, § 1 TVG
    Eingruppierung als Oberarzt nach § 16 TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung der medizinischen Verantwortung - Teilbereich einer Klinik

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Oberarztes; Ausdrückliche Übertragung der medizinischen Verantwortung durch den Arbeitgeber; Umfang und Inhalt der medizinischen Verantwortung; Begriff des selbständigen Teilbereichs bzw. einer Abteilung in einer Klinik

  • rewis.io

    Eingruppierung als Oberarzt nach § 16 TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung der medizinischen Verantwortung - Teilbereich einer Klinik

  • ra.de
  • rewis.io

    Eingruppierung als Oberarzt nach § 16 TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung der medizinischen Verantwortung - Teilbereich einer Klinik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Oberarztes; Ausdrückliche Übertragung der medizinischen Verantwortung durch den Arbeitgeber; Umfang und Inhalt der medizinischen Verantwortung; Begriff des selbständigen Teilbereichs bzw. einer Abteilung in einer Klinik

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 528
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 453/09
    Es ist aber regelmäßig davon auszugehen, dass ein Teilbereich im tariflichen Sinne über eine bestimmte Mindestgröße verfügen muss und nicht auf der untersten organisatorischen Hierarchieebene angesiedelt sein kann, was jedoch durch die Anforderung einer organisatorischen Selbständigkeit und die Anbindung an das Merkmal der "medizinischen Verantwortung" in der Regel auch ausgeschlossen sein dürfte (vgl. ausführlich BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 29 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9) .

    (a) Hierzu hat der Senat im Urteil vom 9. Dezember 2009 (- 4 AZR 568/08 - Rn. 35 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9) dargelegt, dass im Regelfall eine Klinik, die mehrere Teilbereiche aufweist, ein oder mehrere Gebäude besetzt, innerhalb derer den jeweiligen Teilbereichen eigenständige Räume zugewiesen sind, in denen ihren jeweiligen medizinischen Zwecken nachgegangen wird.

  • BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 603/89

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Zahnersatz

    Auszug aus BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 453/09
    Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte ist revisionsgerichtlich in vollem Umfang nachprüfbar (st. Rspr., ua. 7. Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 - BAGE 29, 416, 419; 31. Juli 2002 - 4 AZR 129/01 - BAGE 102, 89, 95; 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 25, AP BAT §§ 22, 23 Rückgruppierung Nr. 6; diese Überprüfung ist stets geboten, vgl. BAG 21. Februar 1990 - 4 AZR 603/89 - AP BAT §§ 22, 23 Krankenkassen Nr. 7) .

    Die unter Berücksichtigung der Zusammenhangstätigkeiten zu einem Arbeitsergebnis führende Tätigkeit muss tatsächlich von der übrigen Tätigkeit des Angestellten abgrenzbar und rechtlich selbständig bewertbar sein ( BAG 21. Februar 1990 - 4 AZR 603/89 - mwN, AP BAT §§ 22, 23 Krankenkassen Nr. 7) .

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 453/09
    Diese Beispiele können auch bei der Auslegung des TV-Ärzte/VKA herangezogen werden (vgl. entspr. für den TV-Ärzte/TdL BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8) .

    Das Rotationssystem ähnelt insofern der vom Senat bereits in der Entscheidung vom 9. Dezember 2009 (- 4 AZR 495/08 - Rn. 52, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8) angesprochenen Konstellation des "Job-Sharing", in der es auch nicht um die zeitgleiche, parallele Ausübung derselben Art von Verantwortung geht, sondern um eine alternierende, sich in den Zeiträumen jeweils gerade nicht überschneidende Verantwortung.

  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 166/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 453/09
    Das gilt auch, wenn er die Tätigkeit als solche weiter ausüben lässt, weil er der Auffassung ist, sie erfülle nicht das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe III TV-Ärzte/VKA (vgl. dazu ausf. BAG 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 16 bis 27, GesR 2011, 314) .
  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 837/98

    Eingruppierung einer Schulärztin

    Auszug aus BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 453/09
    Allerdings hat er zugleich darauf hingewiesen, dass dann, wenn neben der Patientenversorgung anders gelagerte Tätigkeiten - wie etwa Lehr- oder Forschungsaufgaben oder Aufgaben in einer Gesundheitsbehörde - anfallen, für die tarifgerechte Bewertung der gesamten Tätigkeit auch bei Ärzten wiederum Arbeitsvorgänge zu bestimmen sind (14. August 1991 - 4 AZR 25/91 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 159; 29. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - zu 3 der Gründe, BAGE 93, 238, 242).
  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 453/09
    c) Der Senat hat zur Auslegung des § 22 Abs. 2 BAT/BAT-O iVm. der Anlage 1a B/L bzw. Gemeinden wiederholt vertreten, dass ärztliche Tätigkeiten einen einzigen Arbeitsvorgang darstellen (29. August 2007 - 4 AZR 571/06 - Rn. 23, ZTR 2008, 210; 5. November 2003 - 4 AZR 632/02 - BAGE 108, 224, 232), weil die ärztliche Tätigkeit insgesamt einem einheitlichen Zweck, nämlich der Krankenversorgung dient und sich sachgerecht nicht in Einzelvornahmen unterteilen lässt.
  • BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 170/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Auszug aus BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 453/09
    d) Für die Eingruppierung von Oberärzten nach dem TV-Ärzte/VKA hat der Senat deshalb schon mehrfach (zB 15. Dezember 2010 - 4 AZR 170/09 -) darauf hingewiesen, dass die Ausübung einer bestimmten Funktion oder die Übernahme einer Leitungstätigkeit häufig für die Annahme eines einheitlichen Arbeitsvorgangs spricht, dies jedoch nicht für nebeneinander ausgeübte Leitungstätigkeiten für verschiedene Bereiche gilt, die ggf. tariflich unterschiedlich bewertet werden können.
  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 399/76

    Redakteur im Gesamtdeutschen Institut - Qualifizierende tarifliche

    Auszug aus BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 453/09
    Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte ist revisionsgerichtlich in vollem Umfang nachprüfbar (st. Rspr., ua. 7. Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 - BAGE 29, 416, 419; 31. Juli 2002 - 4 AZR 129/01 - BAGE 102, 89, 95; 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 25, AP BAT §§ 22, 23 Rückgruppierung Nr. 6; diese Überprüfung ist stets geboten, vgl. BAG 21. Februar 1990 - 4 AZR 603/89 - AP BAT §§ 22, 23 Krankenkassen Nr. 7) .
  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 571/06

    Eingruppierung - Tierarzt im Schlachthof

    Auszug aus BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 453/09
    c) Der Senat hat zur Auslegung des § 22 Abs. 2 BAT/BAT-O iVm. der Anlage 1a B/L bzw. Gemeinden wiederholt vertreten, dass ärztliche Tätigkeiten einen einzigen Arbeitsvorgang darstellen (29. August 2007 - 4 AZR 571/06 - Rn. 23, ZTR 2008, 210; 5. November 2003 - 4 AZR 632/02 - BAGE 108, 224, 232), weil die ärztliche Tätigkeit insgesamt einem einheitlichen Zweck, nämlich der Krankenversorgung dient und sich sachgerecht nicht in Einzelvornahmen unterteilen lässt.
  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 736/00

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten

    Auszug aus BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 453/09
    Unter einem Arbeitsvorgang ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbstständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (zB 29. November 2001 - 4 AZR 736/00 - BAGE 100, 35, 39).
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 220/08

    Korrigierende Rückgruppierung; Eingruppierung - "entsprechende Tätigkeit" einer

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 836/08

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

  • BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 25/91

    Ständiger Vertreter des Leiters einer Universitätsklinik

  • BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 129/01

    Vergütung Fluggastkontrolleur bei Verweisung auf BAT

  • LAG Niedersachsen, 14.05.2009 - 5 Sa 1543/08

    Eingruppierung eines Krankenhausarztes bei Aufgabenverteilung in

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

  • BAG, 22.10.1986 - 4 AZR 568/85

    Eingruppierung: Tankstellenverwalterin bei der Bundeswehr

  • BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 76/13

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/TdL

    Ihm muss auch mindestens eine Fachärztin oder ein Facharzt der Entgeltgruppe Ä 2 TV-Ärzte/TdL unterstellt sein (grdl. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, BAGE 132, 365; weiterhin 26. Januar 2011 - 4 AZR 263/09 - Rn. 17; 17. November 2010 - 4 AZR 188/09 - Rn. 38; zu Fachärzten für Anästhesiologie 20. April 2011 - 4 AZR 453/09 - Rn.  33 ff.; 15. Juni 2011 - 4 AZR 782/09 - Rn. 29) .

    Entgegen der Auffassung des Klägers ergeben sich aus der Entscheidung des Senats vom 20. April 2011 (- 4 AZR 453/09 -) hinsichtlich der erforderlichen Facharztunterstellung für den Bereich der Anästhesiologie keine anderen Maßstäbe.

  • LAG München, 19.09.2012 - 5 Sa 284/12

    Oberarzt; medizinische Verantwortung; Teil- oder Funktionsbereich

    Der spezifische Zweck gerade dieser jeweiligen Teilbereiche erschließt sich aus den dort organisierten und der Klinik für G. zuzurechnenden medizinischen Dienstleistungen (BAG vom 20.04.2011 - 4 AZR 453/09).

    An diesem schon im Urteil der Berufungskammer vom 07.10.2009 gezogenen Schluss ändert sich nichts durch die aktuelle Rechtsprechung des BAG zu den Besonderheiten im Bereich der G. (Urteil vom 20.04.2011 - 4 AZR 453/09).

  • BAG, 03.07.2019 - 4 ABR 28/18

    Zustimmungsersetzung - Umgruppierung eines Maschinenbedieners

    § 3 Abschnitt I Ziff. 1 TV ERA Hessen stellt auf die "übertragene und auszuführende" und damit nicht auf die tatsächlich ausgeübte Arbeitsaufgabe ab (sh. auch BAG 20. April 2011 - 4 AZR 453/09 - Rn. 36 zur Übertragung zweier unterschiedlicher Tätigkeiten im Rotationssystem) .
  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 372/10

    Eingruppierung als Oberarzt nach der Entgeltgruppe III TV Ärzte/VKA

    Eine solche liegt beispielsweise nicht vor, wenn in einer organisatorischen Einheit mehrere sog. Titular-Oberärzte tätig sind, die nur teil- oder zeitweise, etwa bei den Hintergrunddiensten, jeweils allein verantwortlich sind (zB 7. Juli 2010 - 4 AZR 863/08 - Rn. 34, ZTR 2011, 27; 20. April 2011 - 4 AZR 453/09 - Rn. 36, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 42; 22. Februar 2012 - 4 AZR 199/10 - Rn. 29) .
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 199/10

    Eingruppierung als Oberarzt/Oberärztin nach der Entgeltgruppe III TV-Ärzte/VKA

    Hinsichtlich der mit Frau Dr. K geteilten Leitung der Station spricht alles dafür, dass es sich dabei um eine Konstellation des "Job-Sharing" handelt, in der eine alternierende, sich in den Zeiträumen jeweils nicht überschneidende Verantwortung ausgeübt wird, die nach der Senatsrechtsprechung der begehrten Eingruppierung nicht entgegensteht (zB 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 52, BAGE 132, 365; 7. Juli 2010 - 4 AZR 863/08 - Rn. 34, ZTR 2011, 27; 20. April 2011 - 4 AZR 453/09 - Rn. 36, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 42) .
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