Rechtsprechung
   BAG, 20.05.1960 - 1 AZR 268/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1689
BAG, 20.05.1960 - 1 AZR 268/57 (https://dejure.org/1960,1689)
BAG, Entscheidung vom 20.05.1960 - 1 AZR 268/57 (https://dejure.org/1960,1689)
BAG, Entscheidung vom 20. Mai 1960 - 1 AZR 268/57 (https://dejure.org/1960,1689)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,1689) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verhandlungsleiter - Ausfertigung des Schiedsspruches - Zustellung an Streitparteien - Tarifschiedsgericht - Aufhebungsklage - Tarifauslegungsstreit - Bindungswirkung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1960, 1252
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Deshalb kann es dahinstehen, ob dem Schiedsstellenspruch eine rechtliche Bindungswirkung nach § 108 Abs. 4 ArbGG iVm. § 9 TVG zukommt (so Düwell/Lipke/ Voßkühler ArbGG 3. Aufl. § 108 Rn. 28; GMP/ Germelmann ArbGG 8. Aufl. § 108 Rn. 29 f.; GK-ArbGG/ Mikosch ArbGG Stand 2013 § 108 Rn. 18; Schwab/Weth/ Zimmerling ArbGG 4. Aufl. § 108 Rn. 23; alle unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Mai 1960 - 1 AZR 268/57 - zu 1 b der Gründe; aA Däubler/Reinecke TVG 3. Aufl. § 9 Rn. 33; Löwisch/Rieble TVG 3. Aufl. § 9 Rn. 49 f.) .
  • LAG München, 25.09.2013 - 11 Sa 328/13

    Differenzierungs- und Stichtagsklausel

    gepartei schon deswegen nicht auf eine andere Abrechnungsmodalität berufen kann, weil sie an den Schiedsspruch vom Dezember 2012 gebunden ist (vgl. BAG Urteil vom 20.05.1960 - 1 AZR 268/57, Urt. v. 09.09.1981- 4 AZR 48/79).
  • LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 98/14

    Sozialplan, Interessenausgleich, Koalitionsfreiheit, Bruttoeinkommen,

    Wie das Arbeitsgericht zutreffend ausführt, kommt Sprüchen einer Tarifschiedsstelle gegenüber Tarifgebundenen die gleiche Wirkung wie einem arbeitsgerichtlichen Urteil zu; sie entfalten Tarifgebundenen gegenüber materielle Rechtskraft (BAG 20.5. 1060 - 1 AZR 268/57, ; Düwell/Lipke/Voßkühler, ArbGG, 3. Aufl., § 108 Rz. 28; GMP/Germelmann, ArbGG, 8. Aufl., § 108 Rz. 29 f.; GK-ArbGG/Mikosch, ArbGG Stand 2013, § 108 Rz. 18; Schwab/Weth//Zimmerling, ArbGG, 3. Aufl., § 108 Rz. 23).
  • LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 640/13

    Sozialtarifvertrag, Arbeitnehmer, Abfindung, Differenzierungsklausel,

    Wie das Arbeitsgericht zutreffend ausführt, kommt Sprüchen einer Tarifschiedsstelle gegenüber Tarifgebundenen die gleiche Wirkung wie einem arbeitsgerichtlichen Urteil zu; sie entfalten Tarifgebundenen gegenüber materielle Rechtskraft (BAG v. 20.5. 1060 - 1 AZR 268/57, ; Düwell/Lipke/Voßkühler, ArbGG, 3. Aufl., § 108 Rz. 28; GMP/Germelmann, ArbGG, 8. Aufl., § 108 Rz. 29 f.; GK-ArbGG/Mikosch, ArbGG Stand 2013, § 108 Rz. 18; Schwab/Weth/Zimmerling, ArbGG, 3. Aufl., § 108 Rz. 23).
  • LAG München, 26.09.2013 - 4 Sa 521/13

    Wirksamkeit einer einfachen tariflichen Differenzierungsklausel mit

    Das Arbeitsgericht hat auch insoweit zutreffend ausgeführt - worauf verwiesen wird (§ 69 Abs. 2 ArbGG) -, dass für die Klagepartei als nunmehriges Mitglied der IG-Metall damit der Spruch der Tarifschiedsstelle vom 14.12.2012 bindend ist (§ 9 TVG, § 108 Abs. 4 ArbGG; siehe BAG, U. v. 20.05.1960, 1 AZR 268/57, AP Nr. 8 zu § 101 ArbGG 1953) und schon deshalb kein Anspruch auf höhere Bruttovergütung während des Transferarbeitsverhältnisses, wie hier begehrt, besteht.
  • LAG München, 26.09.2013 - 4 Sa 468/13

    Wirksamkeit einer einfachen tariflichen Differenzierungsklausel mit

    Das Arbeitsgericht hat auch insoweit zutreffend ausgeführt - worauf verwiesen wird (§ 69 Abs. 2 ArbGG) -, dass für die Klagepartei als nunmehriges Mitglied der IG-Metall damit der Spruch der Tarifschiedsstelle vom 14.12.2012 bindend ist (§ 9 TVG, § 108 Abs. 4 ArbGG; siehe BAG, U. v. 20.05.1960, 1 AZR 268/57, AP Nr. 8 zu § 101 ArbGG 1953) und schon deshalb kein Anspruch auf höhere Bruttovergütung während des Transferarbeitsverhältnisses, wie hier begehrt, besteht.
  • LAG München, 26.09.2013 - 4 Sa 530/13

    Wirksamkeit einer einfachen tariflichen Differenzierungsklausel mit

    Das Arbeitsgericht hat auch insoweit zutreffend ausgeführt - worauf vollständig Bezug genommen wird (§ 69 Abs. 2 ArbGG) -, dass für die Klagepartei als nunmehriges Mitglied der IG Metall damit der Spruch der Tarifschiedsstelle vom 14.12.2012 bindend ist (§ 9 TVG, § 108 Abs. 4 ArbGG; siehe BAG, U. v. 20.05.1960, 1 AZR 268/57, AP Nr. 8 zu § 101 ArbGG 1953) und schon deshalb kein Anspruch auf höhere Bruttovergütung während des Transferarbeitsverhältnisses, wie hier begehrt, besteht.
  • LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 848/13

    Anspruch auf Differenzvergütung und Differenzabfindung und auf Zahlung aus einem

    Wie das Arbeitsgericht zutreffend ausführt, kommt Sprüchen einer Tarif-schiedsstelle gegenüber Tarifgebundenen die gleiche Wirkung wie einem arbeitsgerichtlichen Urteil zu; sie entfalten Tarifgebundenen gegenüber materielle Rechtskraft (BAG v. 20.5. 1060 - 1 AZR 268/57, ; Düwell/Lipke/Voßkühler, ArbGG, 3. Aufl., § 108 Rz. 28; GMP/Germelmann, ArbGG, 8. Aufl., § 108 Rz. 29 f.; GK-ArbGG/Mikosch, ArbGG Stand 2013, § 108 Rz. 18; Schwab/Weth/Z/mmerl/ng, ArbGG, 3. Aufl., § 108 Rz. 23).
  • LAG München, 04.06.2014 - 8 Sa 1013/13

    Tarifsozialplan, Transfer-Verhältnis, Tarif- und Vertragsauslegung

    Der Schiedsspruch entfalte auch für die einzelnen tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer materielle Rechtskraft (BAG, Urteil vom 20.05.1960 - 1 AZR 268/57).
  • LAG München, 18.12.2013 - 11 Sa 331/13

    Bruttolohnabrede

    Zutreffend hat bereits das Arbeitsgericht darauf hingewiesen, dass sich die Klagepartei schon deswegen nicht auf eine andere Abrechnungsmodalität berufen kann, weil sie an den Schiedsspruch vom Dezember 2012 gebunden ist (vgl. BAG Urteil vom 20.05.1960 - 1 AZR 268/57, Urt. v. 09.09.1981- 4 AZR 48/79).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.11.2009 - 15 Sa 71/09

    Unzuständigkeit einer tariflichen Schlichtungsstelle

  • LAG München, 22.10.2013 - 6 Sa 422/13

    Tarifliche Differenzierungsklausel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht