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   BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 627/98   

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https://dejure.org/1999,18531
BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 627/98 (https://dejure.org/1999,18531)
BAG, Entscheidung vom 20.05.1999 - 2 AZR 627/98 (https://dejure.org/1999,18531)
BAG, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 2 AZR 627/98 (https://dejure.org/1999,18531)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Recht des Arbeitgebers zur außerordentlichen fristlosen Kündigung - Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Abschluss einer Wettbewerbsabrede mit Karenzentschädigung - Zahlung einer Bleibeprämie - Weitergabe von vertraulichen Betriebsgeheimnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 627/98
    Es erübrigen sich deshalb weitere Ausführungen dazu, ob bei Annahme des von der Beklagten unterstellten Sachverhalts die außerordentliche Kündigung gemäß § 626 BGB begründet gewesen wäre (vgl. dazu etwa die Senatsentscheidungen vom 4. April 1974 - 2 AZR 452/73 - BAGE 26, 116 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat; vom 26. September 1990 - 2 AZR 602/90 - RzK I 8 c Nr. 20; vom 25. April 1991 - 2 AZR 624/90 - AP Nr. 104 zu § 626 BGB und BAG Urteil vom 15. Dezember 1987 - 3 AZR 474/86 - BAGE 57, 159 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Betriebsgeheimnis).
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87

    Arbeitsverhältnis: Personenbedingte Kündigung wegen Ableistung des Wehrdienstes

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 627/98
    Diese Darstellung in der Revisionsbegründung steht in diametralem Gegensatz zu der in den Entscheidungsgründen getroffenen Feststellung des Landesarbeitsgerichts (vgl. zur Tatbestandswirkung auch bei dieser Art Feststellung: BAG Urteil vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32, 38 [BAG 20.05.1988 - 2 AZR 682/87] = AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung, zu C I 2 a der Gründe sowie Urteil vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 251/94 - n.v., zu II 1 der Gründe), im vorliegenden Fall habe der Kläger nie isoliert Geld dafür verlangt, Betriebsgeheimnisse der Beklagten nicht zu verkaufen; vielmehr sei sein Angebot stets dahin gegangen, von der Beklagten eine Geldzahlung dafür zu erlangen, kein Arbeitsverhältnis mit der Firma S einzugehen (Berufungsurteil, S. 9/10).
  • BAG, 04.04.1974 - 2 AZR 452/73

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Verhaltensbedingte Kündigung -

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 627/98
    Es erübrigen sich deshalb weitere Ausführungen dazu, ob bei Annahme des von der Beklagten unterstellten Sachverhalts die außerordentliche Kündigung gemäß § 626 BGB begründet gewesen wäre (vgl. dazu etwa die Senatsentscheidungen vom 4. April 1974 - 2 AZR 452/73 - BAGE 26, 116 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat; vom 26. September 1990 - 2 AZR 602/90 - RzK I 8 c Nr. 20; vom 25. April 1991 - 2 AZR 624/90 - AP Nr. 104 zu § 626 BGB und BAG Urteil vom 15. Dezember 1987 - 3 AZR 474/86 - BAGE 57, 159 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Betriebsgeheimnis).
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 251/94

    Verhaltensbedingte Kündigung eines Vertragslehrers ohne pädagogische Ausbildung -

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 627/98
    Diese Darstellung in der Revisionsbegründung steht in diametralem Gegensatz zu der in den Entscheidungsgründen getroffenen Feststellung des Landesarbeitsgerichts (vgl. zur Tatbestandswirkung auch bei dieser Art Feststellung: BAG Urteil vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32, 38 [BAG 20.05.1988 - 2 AZR 682/87] = AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung, zu C I 2 a der Gründe sowie Urteil vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 251/94 - n.v., zu II 1 der Gründe), im vorliegenden Fall habe der Kläger nie isoliert Geld dafür verlangt, Betriebsgeheimnisse der Beklagten nicht zu verkaufen; vielmehr sei sein Angebot stets dahin gegangen, von der Beklagten eine Geldzahlung dafür zu erlangen, kein Arbeitsverhältnis mit der Firma S einzugehen (Berufungsurteil, S. 9/10).
  • BAG, 15.12.1987 - 3 AZR 474/86

    Kundenschutzabrede

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 627/98
    Es erübrigen sich deshalb weitere Ausführungen dazu, ob bei Annahme des von der Beklagten unterstellten Sachverhalts die außerordentliche Kündigung gemäß § 626 BGB begründet gewesen wäre (vgl. dazu etwa die Senatsentscheidungen vom 4. April 1974 - 2 AZR 452/73 - BAGE 26, 116 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat; vom 26. September 1990 - 2 AZR 602/90 - RzK I 8 c Nr. 20; vom 25. April 1991 - 2 AZR 624/90 - AP Nr. 104 zu § 626 BGB und BAG Urteil vom 15. Dezember 1987 - 3 AZR 474/86 - BAGE 57, 159 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Betriebsgeheimnis).
  • LAG Köln, 19.05.1998 - 13 Sa 280/98

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Lohn aus Ausnahmeverzug;

    Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 627/98
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. Mai 1998 - 13 Sa 280/98 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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