Rechtsprechung
   BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 459/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16146
BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 459/02 (https://dejure.org/2003,16146)
BAG, Entscheidung vom 20.05.2003 - 3 AZR 459/02 (https://dejure.org/2003,16146)
BAG, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - 3 AZR 459/02 (https://dejure.org/2003,16146)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,16146) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Höhe eines Versorgungsanspruchs aufgrund einer erteilten Versorgungszusage; Anspruch auf Anpassung einer Betriebsrente in einem Bergbauunternehmen; Aufgaben des Bochumer Verbandes; Zulässigkeit einer Aufteilung in Bergbauunternehmen und in übrige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 299/01

    Bochumer Verband - zweigeteilte Ruhegeldanpassung

    Auszug aus BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 459/02
    In einem zweiten einschlägigen Urteil vom 19. Februar 2002, in welchem es ebenfalls um die zweigeteilte Anpassungsentscheidung des Jahres 1997 ging (- 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79) hat der Senat entschieden, daß die dortige Beklagte, die auch die Beklagte des vorliegenden Rechtsstreits ist, bei der zum 1. Januar 1997 maßgeblichen Einteilung nicht zu den Bergbauunternehmen, sondern zu den übrigen Mitgliedsunternehmen gehört habe, weshalb ihre Betriebsrentner jedenfalls eine Anpassung um 4 % beanspruchen könnten.

    Auch dies hat der Senat bereits mehrfach, wenn auch für die Anpassungsentscheidungen des Bochumer Verbandes zum 1. Januar 1994 und zum 1. Januar 1997, entschieden (27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 47 ff.; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 381 ff.; 19. Februar 2002 - 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79, zu I 2 und 3 der Gründe).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 19. Februar 2002 (- 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79, zu II 3 der Gründe) betont hat, ergibt sich aus dem Sinn und Zweck eines Konditionenverbandes, der als solcher ja auch auf Grund der dem Kläger erteilten Versorgungszusage die Maßstäbe für die Versorgungsansprüche aufstellen soll, und aus § 3 Abs. 2 der Satzung zwar die Pflicht des Verbandes, sich an den Belangen "der Mitglieder", also nicht des einzelnen Mitgliedes, auszurichten.

    Im Hinblick darauf hat der Senat in seinem Urteil vom 19. Februar 2002 (- 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79) betont, der Bochumer Verband habe nicht völlig frei über die Aufnahme oder Nichtaufnahme eines Unternehmens in die Unternehmensliste der Unternehmen mit niedrigerem Anpassungssatz entscheiden können.

    Dies hat der Senat in Bezug auf die Beklagte bereits für die Anpassungsentscheidung zum 1. Januar 1997 entschieden (19. Februar 2002 - 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79).

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 459/02
    In einem Rechtsstreit, in dem es für einen von diesem Anpassungsbeschluß betroffenen Betriebsrentner der Beklagten um die Wirksamkeit des zweigeteilten Anpassungsbeschlusses und die Zuordnung der Beklagten in den Bereich der Bergbauunternehmen ging, hat das Bundesarbeitsgericht zunächst durch Urteil vom 9. November 1999 (- 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358) entschieden, daß nach § 20 der Leistungsordnung 1985 eine Anpassung einerseits für Bergbauunternehmen und andererseits für die übrigen Mitgliedsunternehmen an sich zulässig sei.

    Dies hat der Senat in seinen Urteilen vom 27. August 1996 (- 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 52 ff.) und vom 9. November 1999 (- 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 364 ff.) allgemein entschieden und im einzelnen begründet.

    Auch dies hat der Senat bereits mehrfach, wenn auch für die Anpassungsentscheidungen des Bochumer Verbandes zum 1. Januar 1994 und zum 1. Januar 1997, entschieden (27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 47 ff.; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 381 ff.; 19. Februar 2002 - 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79, zu I 2 und 3 der Gründe).

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 459/02
    Dies hat der Senat in seinen Urteilen vom 27. August 1996 (- 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 52 ff.) und vom 9. November 1999 (- 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 364 ff.) allgemein entschieden und im einzelnen begründet.

    Auch dies hat der Senat bereits mehrfach, wenn auch für die Anpassungsentscheidungen des Bochumer Verbandes zum 1. Januar 1994 und zum 1. Januar 1997, entschieden (27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 47 ff.; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 381 ff.; 19. Februar 2002 - 3 AZR 299/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 79, zu I 2 und 3 der Gründe).

    Die Ordnungsfunktion wird so möglicherweise sogar interessengerechter verwirklicht, weil auch innerhalb von Wirtschaftsbereichen Branchenausschnitte mit unterschiedlichen Ausgangslagen und wirtschaftlichen Entwicklungen in Betracht kommen (27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 48).

  • LAG Düsseldorf, 20.06.2002 - 11 (8) Sa 218/02

    Zulässigkeit der unterschiedlichen Anpassung von Betriebsrenten; Einteilung in

    Auszug aus BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 459/02
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Juni 2002 - 11 (8) Sa 218/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06

    Nachträgliche Anpassung - Bochumer Verband

    Dies ergebe sich insbesondere aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2003 (- 3 AZR 459/02 -).

    Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2003 (- 3 AZR 459/02 -) stehe nicht entgegen.

    a) Der Anspruch des Klägers auf ungekürzte Anpassung seiner Betriebsrente um 5, 5 % ab 1. Januar 2003 kann allerdings nicht auf das Urteil des Senats vom 20. Mai 2003 (- 3 AZR 459/02 -) gestützt werden.

    Wie der Senat im Urteil vom 20. Mai 2003 (- 3 AZR 459/02 -) ausgeführt hat, setzt sich auf diese Weise "letztlich die in bestimmten Zeitabschnitten erfolgende Erhöhung der Anwartschaft in einer entsprechenden Entwicklung des Versorgungsanspruchs fort.

    Die im Urteil vom 20. Mai 2003 (- 3 AZR 459/02 -) angesprochene nahtlose Verbindung von Anwartschaftsdynamisierung und Betriebsrentenanpassung ist in diesen Fällen nicht mehr gegeben.

  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 83/06

    Unklarheitenregel im Betriebsrentenrecht

    Dies ergebe sich insbesondere aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2003 (- 3 AZR 459/02 -).

    Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2003 (- 3 AZR 459/02 -) sei nicht einschlägig.

    Der Anspruch des Klägers auf ungekürzte Anpassung seiner Betriebsrente um 5, 5 % ab 1. Januar 2003 kann allerdings nicht auf das Urteil des Senats vom 20. Mai 2003 (- 3 AZR 459/02 -) gestützt werden.

    Wie der Senat im Urteil vom 20. Mai 2003 (- 3 AZR 459/02 -) ausgeführt hat, setzt sich auf diese Weise "letztlich die in bestimmten Zeitabschnitten erfolgende Erhöhung der Anwartschaft in einer entsprechenden Entwicklung des Versorgungsanspruchs fort.

    Die im Urteil vom 20. Mai 2003 (- 3 AZR 459/02 -) angesprochene nahtlose Verbindung von Anwartschaftsdynamisierung und Betriebsrentenanpassung ist in diesen Fällen nicht mehr gegeben.

  • LAG Düsseldorf, 07.03.2006 - 16 Sa 1334/05

    Nachträgliche Ruhegeldanpassung; Erlöschen des Anspruchs auf Anpassung

    Mit weiterem Urteil vom 20.05.2003 - 3 AZR 459/02 - (n.v.; JURIS) entschied das Bundesarbeitsgericht, dass bei einem Renteneintritt innerhalb des Dreijahreszeitraums - dort zum 01.12.1999 - eine zeitratierliche Kürzung der erstmaligen Anpassung der Betriebsrente, dort ebenfalls auf 1/36, unzulässig sei, vielmehr die Betriebsrente um den vollen Anpassungssatz zu erhöhen sei.

    Auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.05.2003 - 3 AZR 459/02 - könne er sich nicht mit Erfolg berufen.

    Der Kläger, der den vollen Teuerungsausgleich ab dem 01.01.1997 beansprucht, beruft sich hierfür im Wesentlichen auf die Ausführungen im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.05.2003 - 3 AZR 459/02 - (zu IV der Gründe), während die Beklagte diese Ausführungen für den vorliegenden Fall als nicht einschlägig ansieht.

    Diese erfolgten nach den weiteren Klarstellungen im Berufungstermin erst, nachdem die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts hierzu in der Entscheidung vom 20.05.2003 - 3 AZR 459/02 - (zu IV der Gründe) dem VdF bekannt geworden waren.

    d) Der Kläger kann Gegenteiliges auch nicht aus der BAG-Entscheidung vom 20.05.2003 - 3 AZR 459/02 - für sich herleiten.

  • ArbG Essen, 08.03.2006 - 6 Ca 4240/05
    Der Kläger bezieht sich insoweit auf eine Entscheidung des BAG vom 20.05.2003 - 3 AZR 459/02.

    Das BAG hat in seinem Urteil vom 20.05.2003 - 3 AZR 459/02 (n.v.) entschieden, dass in dem Fall einer Pensionierung kurz vor der nächsten Anpassungsentscheidung nicht nur anteilmäßig eine Anhebung der Rente um jeweils 1/36 für jeden Monat seit Pensionierung zu erfolgen habe, sondern dem Betriebsrentner nach der Leistungsordnung des C. der volle Anpassungssatz zustehe.

    Dies hätte aber vorausgesetzt, dass die Beklagte vorgetragen hätte, wie sich die Nettolöhne im entscheidungserheblichen Zeitraum in den Bergbauunternehmen entwickelt haben (vgl. BAG vom 17.08.2004 - 3 AZR 367/03 a.a.O.; BAG vom 20.05.2003 - 3 AZR 459/02 n.v.).

  • LAG Düsseldorf, 14.12.2005 - 1 Sa 892/05

    Anpassung betrieblicher Ruhegelder nach Leistungsordnung des Bochumer Verbandes

    Der Kläger hat die Auffassung vertreten, die Beklagte müsse sein Ruhegeld im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.05.2003 - 3 AZR 459/02 - in voller Höhe anpassen.

    Da aber die durch den einheitlichen Anpassungsbeschluss gefällte Anpassungsentscheidung nicht an den individuellen Versorgungsfall anknüpft, sondern für alle Versorgungsempfänger parallel zur Entscheidung über die Anpassung der Gruppenbeträge erfolgt, folgt daraus, dass je nachdem, wann die Entscheidung über die Erhöhung der Gruppenbeträge und damit über die Anpassung der Ruhegelder erfolgt, ein Anwärter, der kurz vor der nächsten Gruppenbetragsanpassung in den Ruhestand wechselt, eine Betriebsrente erhält, die von einem relativ niedrigen Gruppenbetrag errechnet ist, während ein Anwärter, der kurz nach einem solchen Stichtag ausscheidet, von einem relativ höheren Gruppenbetrag profitiert ( vgl. BAG Urteil vom 20.05.2003 - 3 AZR 459/02 - ).

  • LAG Düsseldorf, 27.01.2006 - 9 Sa 1053/05

    Betriebsrentenanpassung Bochumer Verband

    Abweichend von § 16 BetrAVG beginnt nach § 20 LO 1985 der Prüfungszeitraum nicht erst mit dem Beginn des Ruhestandes, sondern mit dem Beginn des dreijährigen Anpassungsturnus, in den der Rentenbeginn fällt (im Anschluss an BAG, Urteil vom 20.05.2003 - 3 AZR 459/02 - Juris).

    Dieses in sich stimmige System verlangt, dass die Anpassung der Betriebsrente nach Maßgabe der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes stets in der volle Höhe dem Betriebsrentner zu gute kommen muss, ganz gleich, wann er vom Anpassungsstichtag aus gesehen in den Ruhestand getreten ist (BAG, Urteil vom 20.05.2003 - 3 AZR 459/02 - Juris).

  • ArbG Essen, 27.04.2005 - 6 Ca 6965/03

    Ruhegehalt ist durch Ersetzen des Anpassungsbescheides um die Teuerungsrate zu

    Hierzu beruft er sich auf eine Entscheidung des BAG v. 20.05.2003 - 3 AZR 459/02 - und trägt vor, dies ergebe sich aufgrund der Systematik des C., bei der parallel zu der Anpassungsentscheidung der Betriebsrenten auch über die Anpassung der für die Anwartschaften ausschlaggebenden Gruppenbeträge entschieden werde.

    Das BAG hat in seinem Urteil vom 20.05.2003 - 3 AZR 459/02 - (nicht veröffentlicht) entschieden, dass in dem Fall einer Pensionierung kurz vor der nächsten Anpassungsentscheidung nicht nur anteilsmäßig eine Anhebung der Rente um jeweils 1/36 für jeden Monat seit Pensionierung zu erfolgen habe, sondern dem Betriebsrentner nach der Leistungsordnung des C. der volle Anpassungssatz zustehe.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht