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   BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 287/08 (A)   

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https://dejure.org/2010,432
BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 287/08 (A) (https://dejure.org/2010,432)
BAG, Entscheidung vom 20.05.2010 - 8 AZR 287/08 (A) (https://dejure.org/2010,432)
BAG, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 8 AZR 287/08 (A) (https://dejure.org/2010,432)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 267 AEUV, § 1 AGG, § 2 Abs 1 AGG, § 3 Abs 1 AGG, § 6 Abs 1 S 2 AGG
    Entschädigung - Bewerbung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des unterliegenden Bewerbers auf Auskunft; Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung; EuGH-Vorlage

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Zum Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers

  • Betriebs-Berater

    Auskunftsanspruch abgelehnter Stellenbewerber gegenüber (Wunsch-) Arbeitgeber?

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Zum Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers

  • hensche.de

    Diskriminierung: Geschlecht, Bewerbung

  • bag-urteil.com

    Entschädigung - Bewerbung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

  • rewis.io

    Entschädigung - Bewerbung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

  • ra.de
  • rewis.io

    Entschädigung - Bewerbung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des unterliegenden Bewerbers auf Auskunft; Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung; EuGH-Vorlage

  • datenbank.nwb.de

    Auskunftsanspruch eines abgelehnten Stellenbewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers? - Vorlage an den EuGH

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auskunftsanspruch eines abgelehnten Stellenbewerbers

  • lto.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch abgelehnter Bewerber

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch eines abgelehnten Stellenbewerbers?

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Haben abgelehnte Bewerber gegen Arbeitgeber einen Auskunftsanspruch?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Auskunftsanspruch für abgelehnten Stellenbewerber

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Auskunftsanspruch eines abgelehnten Stellenbewerbers?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auskunftsanspruch abgelehnter Stellenbewerber gegenüber (Wunsch-)Arbeitgeber?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kann ein abgelehnter Stellenbewerber Auskunft darüber verlangen, weshalb er den Job nicht erhalten hat?

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    AGG und Auskunft eines Bewerbers gegen den Arbeitgeber

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtsfragen bei Einstellung eines Bewerbers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG legt EuGH Frage zum Auskunftsanspruch eines abgelehnten Stellenbewerbers vor - Verstößt Ablehnung eines Bewerbers gegen Antidiskriminierungsrichtlinien des Gemeinschaftsrechts?

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Auskunftsanspruch für abgelehnte Bewerber

Besprechungen u.ä. (3)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auskunftsanspruch abgelehnter Bewerber - Warum der und nicht ich?

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nachweis einer Diskriminierung

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Auskunftsanspruch eines abgelehnten Stellenbewerbers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 1006
  • BB 2010, 2108
  • DB 2010, 16
  • NZG 2010, 821
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 287/08
    Außerhalb von Vertragsverhältnissen wird von der Rechtsprechung für einen Auskunftsanspruch grundsätzlich ein dem Grunde nach bereits feststehender Leistungsanspruch gefordert (BAG 21. November 2000 - 9 AZR 665/99 - aaO; 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - BAGE 113, 55 = AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 38 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 5).

    Das Bundesarbeitsgericht hat innerhalb eines Arbeitsverhältnisses Auskunftsansprüche auch bejaht, wenn dieser Auskunftsanspruch (auch) die Funktion hat, dem Berechtigten Informationen über das Bestehen des Anspruchs dem Grunde nach zu verschaffen (1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - aaO).

    Dieser weitergehende Auskunftsanspruch wird damit begründet, dass es sich dabei um eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis handelt und der Inhalt dieser Nebenpflicht durch eine besondere persönliche Bindung der Vertragspartner geprägt ist, und dass sich aus dem Arbeitsverhältnis spezifische Pflichten zur gegenseitigen Rücksichtnahme ergeben (vgl. BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - aaO; 19. April 2005 - 9 AZR 188/04 - aaO).

    Dabei ist auch von Bedeutung, dass die Darlegungs- und Beweissituation nicht durch die Gewährung materiell-rechtlicher Auskunftsansprüche unzulässig verändert werden darf (BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - BAGE 113, 55 = AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 38 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 5).

  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99

    Allgemeiner Auskunftsanspruch

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 287/08
    Allein die Tatsache, dass eine Person Informationen besitzt, die das Informationsbedürfnis einer Partei begründen, begründet keine Auskunftspflicht der anderen Person (vgl. BAG 21. November 2000 - 9 AZR 665/99 - BAGE 96, 274 = AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 35 = EzA BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 6).

    Außerhalb von Vertragsverhältnissen wird von der Rechtsprechung für einen Auskunftsanspruch grundsätzlich ein dem Grunde nach bereits feststehender Leistungsanspruch gefordert (BAG 21. November 2000 - 9 AZR 665/99 - aaO; 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - BAGE 113, 55 = AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 38 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 5).

    Im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses reicht es aus, dass mit dem Auskunftsanspruch auch der Bestand eines Leistungsanspruchs geklärt werden soll, sofern der Berechtigte die Wahrscheinlichkeit seines Anspruchs dargelegt hat (vgl. BAG 21. November 2000 - 9 AZR 665/99 - aaO).

  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 188/04

    Auskunft - Dienstfahrzeug - Privatnutzung - Kfz-Kosten

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 287/08
    Aus § 242 BGB ergibt sich eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (BAG 19. April 2005 - 9 AZR 188/04 - mwN, AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 39 = EzA BGB 2002 § 242 Auskunftspflicht Nr. 1).

    Dieser weitergehende Auskunftsanspruch wird damit begründet, dass es sich dabei um eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis handelt und der Inhalt dieser Nebenpflicht durch eine besondere persönliche Bindung der Vertragspartner geprägt ist, und dass sich aus dem Arbeitsverhältnis spezifische Pflichten zur gegenseitigen Rücksichtnahme ergeben (vgl. BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - aaO; 19. April 2005 - 9 AZR 188/04 - aaO).

  • BGH, 18.01.1978 - VIII ZR 262/76

    Geltendmachung von gesetzlichen Auskunftsrechten durch den Konkursverwalter

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 287/08
    Der Auskunftsanspruch setzt eine Sonderverbindung zwischen den Parteien voraus (BGH 18. Januar 1978 - VIII ZR 262/76 - NJW 1978, 1002).
  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 287/08
    Diese Auslegung des § 22 AGG bezogen auf die Darlegungslast des Benachteiligungsgrundes entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu dem früheren § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB und dem § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 3 SGB IX (vgl. BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6; 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - BAGE 119, 262 = AP SGB IX § 81 Nr. 13 = EzA SGB IX § 81 Nr. 14).
  • BGH, 17.12.1996 - XI ZR 41/96

    Annahme einer Beweislastumkehr aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 287/08
    Die Beweislastverteilung bedarf grundsätzlich einer normativen Regelung (BGH 17. Dezember 1996 - XI ZR 41/96 - WM 1997, 591).
  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02

    Annahmeverzug - Beweis der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 287/08
    Unzulässig ist es grundsätzlich, wenn eine Partei eine Behauptung lediglich "ins Blaue hinein" aufstellt, ohne dass sie tatsächliche Anhaltspunkte für ihre Behauptung darlegt (vgl. BAG 5. November 2003 - 5 AZR 562/02 - AP BGB § 615 Nr. 106 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 2).
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 287/08
    Diese Auslegung des § 22 AGG bezogen auf die Darlegungslast des Benachteiligungsgrundes entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu dem früheren § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB und dem § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 3 SGB IX (vgl. BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6; 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - BAGE 119, 262 = AP SGB IX § 81 Nr. 13 = EzA SGB IX § 81 Nr. 14).
  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

    Auszug aus BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 287/08
    Ausreichend ist, dass ein in § 1 AGG genannter Grund Bestandteil eines Motivbündels ist, das die Entscheidung beeinflusst hat (vgl. BVerfG 16. November 1993 - 1 BvR 258/86 - BVerfGE 89, 276).
  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    Durch die Verwendung der Wörter "Indizien" und "vermuten" bringt das Gesetz zum Ausdruck, dass es hinsichtlich der Kausalität zwischen einem der in § 1 AGG genannten Gründe und einer ungünstigeren Behandlung genügt, Hilfstatsachen vorzutragen, die zwar nicht zwingend den Schluss auf die Kausalität erfordern, die aber die Annahme rechtfertigen, dass Kausalität gegeben ist (BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 580/09 - EzA AGG § 22 Nr. 3; 20. Mai 2010 - 8 AZR 287/08 (A) - AP AGG § 22 Nr. 1 = EzA AGG § 22 Nr. 1) .
  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 180/12

    Entschädigungsanspruch - abgelehnter Bewerber - Benachteiligung wegen Behinderung

    Der im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren geltende Beibringungsgrundsatz verlangt einen schlüssigen Tatsachenvortrag der Parteien (BAG 20. Mai 2010 - 8 AZR 287/08 (A) - Rn. 15, AP AGG § 22 Nr. 1 = EzA AGG § 22 Nr. 1) .

    § 22 AGG trägt bereits der Situation Rechnung, dass dem Anspruchsteller im Regelfalle die vollständige Beweisführung, dass das Motiv für die ungünstigere Behandlung ein in § 1 AGG genannter Grund ist, nicht möglich ist und er damit regelmäßig keine Tatsachen vortragen kann, die dazu führen, dass das Gericht das Vorliegen des Benachteiligungsgrundes als wahr erachtet (BAG 20. Mai 2010 - 8 AZR 287/08 (A) - Rn. 19, AP AGG § 22 Nr. 1 = EzA AGG § 22 Nr. 1) .

    Allein ein solcher Sachvortrag verpflichtet den Arbeitgeber nicht zur Darlegung, welche Personalentscheidung er letztlich getroffen hat und aus welchen Gründen (BAG 20. Mai 2010 - 8 AZR 287/08 (A) - Rn. 18, aaO) .

    Ein abgelehnter Stellenbewerber genügt seiner Darlegungslast bzgl. der behaupteten Benachteiligung nicht allein dadurch, dass er vorträgt, er habe sich beworben, sei unberücksichtigt geblieben und erfülle das in der Ausschreibung geforderte Anforderungsprofil sowie zumindest eines der in § 1 AGG genannten Merkmale (BAG 20. Mai 2010 - 8 AZR 287/08 (A) - Rn. 18, AP AGG § 22 Nr. 1 = EzA AGG § 22 Nr. 1) .

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Durch die Verwendung der Wörter "Indizien" und "vermuten" bringt das Gesetz zum Ausdruck, dass es hinsichtlich der Kausalität zwischen einem der in § 1 AGG genannten Gründe und einer ungünstigeren Behandlung genügt, Hilfstatsachen vorzutragen, die zwar nicht zwingend den Schluss auf die Kausalität zulassen, die aber die Annahme rechtfertigen, dass die Kausalität gegeben ist (Senat 20. Mai 2010 - 8 AZR 287/08 (A) - NZA 2010, 1006).
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 396/10

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Kündigung - Entschädigungsanspruch

    Es genügt, Indizien vorzutragen, die zwar nicht zwingend den Schluss auf die Kausalität zulassen, die aber die Annahme rechtfertigen, dass sie gegeben ist (BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 580/09 - Rn. 29, NZA 2011, 737; 20. Mai 2010 - 8 AZR 287/08 (A) - AP AGG § 22 Nr. 1 = EzA AGG § 22 Nr. 1) .
  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11

    Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche

    Durch die Verwendung der Wörter "Indizien" und "vermuten" bringt das Gesetz zum Ausdruck, dass es hinsichtlich der Kausalität zwischen einem der in § 1 AGG genannten Gründe und einer ungünstigeren Behandlung genügt, Hilfstatsachen vorzutragen, die zwar nicht zwingend den Schluss auf die Kausalität zulassen, die aber die Annahme rechtfertigen, dass die Kausalität gegeben ist (BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 580/09 - Rn. 29, EzA AGG § 22 Nr. 3; 20. Mai 2010 - 8 AZR 287/08 (A) - Rn. 16, AP AGG § 22 Nr. 1 = EzA AGG § 22 Nr. 1) .
  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Eine unzulässige Benachteiligung nach § 7 AGG kann bereits dann vorliegen, wenn einer der in § 1 AGG genannten Gründe, zu denen auch das Geschlecht zählt, Bestandteil eines Motivbündels war, das die streitbefangene Entscheidung beeinflusst hat (st. Rspr., vgl. Senat 20. Mai 2010 - 8 AZR 287/08 (A) - NZA 2010, 1006; 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - DB 2010, 1534) .
  • LAG Hamm, 13.06.2017 - 14 Sa 1427/16

    Alter; Behinderung; Benachteiligung; Diskriminierung; Entschädigung;

    So wenig, wie ein erfolgloser Bewerber, der sich im Sinne des AGG diskriminiert sieht, Auskunft über den eingestellten Bewerber und die Gründe für die getroffene Personalauswahl hat (vgl. BAG 25. April 2013 - 8 AZR 287/08 - Rn. 56; 20. Mai 2010 - 8 AZR 287/08 (A) - Rn. 25 ff.), hat ein Arbeitgeber Anspruch darauf, dass der Bewerber für einen Zeitraum von zwei Jahren vor seiner aktuellen Bewerbung Auskunft über seine Bewerbungen und die etwaige außergerichtliche oder gerichtliche Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach AGG gibt.
  • BAG, 22.10.2015 - 8 AZR 384/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung - Bewerberauswahl -

    Entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten folgt auch aus der Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme auf die Interessen und Rechte der anderen Seite, soweit sich eine solche hier ggf. aus einem Anbahnungsverhältnis ergeben sollte (vgl. dazu BAG 20. Mai 2010 - 8 AZR 287/08 (A) - Rn. 28) , nichts anderes.
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 242/11

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem

    Durch die Verwendung der Wörter "Indizien" und "vermuten" bringt das Gesetz zum Ausdruck, dass es hinsichtlich der Kausalität zwischen einem der in § 1 AGG genannten Gründe und einer ungünstigeren Behandlung genügt, Hilfstatsachen vorzutragen, die zwar nicht zwingend den Schluss auf die Kausalität zulassen, die aber die Annahme rechtfertigen, dass die Kausalität gegeben ist (BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 580/09 - Rn. 29, EzA AGG § 22 Nr. 3; 20. Mai 2010 - 8 AZR 287/08 (A) - Rn. 16, AP AGG § 22 Nr. 1 = EzA AGG § 22 Nr. 1) .
  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09

    Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das

    Durch die Verwendung der Wörter "Indizien" und "vermuten" bringt das Gesetz zum Ausdruck, dass es hinsichtlich der Kausalität zwischen einem der in § 1 AGG genannten Gründe und einer ungünstigeren Behandlung genügt, Hilfstatsachen vorzutragen, die zwar nicht zwingend den Schluss auf die Kausalität zulassen, die aber die Annahme rechtfertigen, dass die Kausalität gegeben ist (Senat 20. Mai 2010 - 8 AZR 287/08 (A) - AP AGG § 22 Nr. 1 = EzA AGG § 22 Nr. 1).
  • ArbG Düsseldorf, 17.12.2015 - 7 Ca 4616/15

    Kündigung wegen Adipositas

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2011 - 3 Sa 1505/11

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG bei Ablehnung einer schwerbehinderten

  • LAG Hessen, 18.03.2014 - 15 Sa 1315/13

    Erfolglose Entschädigungsklage wegen Nichteinladung zu einem Vorstellungsgespräch

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10

    Keine Geschlechts- und Altersdiskriminierung - vorrangige Berücksichtigung von

  • ArbG Düsseldorf, 09.03.2011 - 14 Ca 908/11

    Falsche Anrede in der Ablehnung einer Bewerbung

  • LAG Hamburg, 02.07.2021 - 2 Sa 58/20

    "Vortrag ins Blaue" zur Darlegung von Indizien für eine Benachteiligung aufgrund

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2012 - 6 U 47/12

    Anwendbarkeit des § 85 SGB IX und des AGG auf den GmbH-Geschäftsführer unter

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2011 - 5 Sa 847/11

    Keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung wegen des Alters bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2011 - 9 Sa 678/10

    Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft - Nichtübernahme in ein

  • LAG Hessen, 10.06.2021 - 13 Sa 1605/20

    Einzelfall einer wirksamen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Die Kenntnis

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2017 - 3 Sa 487/16

    Bewerbungsverfahren - Diskriminierung - Geschlecht - Begriff Bürofee

  • ArbG Stuttgart, 29.01.2014 - 11 Ca 6438/13

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers - versteckte Hinweise auf

  • LAG Hamburg, 19.02.2014 - 3 Sa 39/13

    Rechtsmissbräuchliche Entschädigungsklage nach AGG - Bewerbungsformular -

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 97/11

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem

  • ArbG Düsseldorf, 14.11.2014 - 14 Ca 4050/14

    Feststellungsklage, Zwischenfeststellungsklage, Insolvenzplan, Forderung eines

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.03.2013 - 25 Sa 2304/12

    Benachteiligung aufgrund Behinderung im Bewerbungsverfahren - Darlegungslast des

  • VG Berlin, 23.09.2022 - 5 K 322.18

    Positiver HIV-Status steht einer Einstellung bei der Feuerwehr nicht zwingend

  • LAG Baden-Württemberg, 05.08.2013 - 1 Sa 33/12

    Fiktive Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung eines freigestellten

  • LAG Hamm, 22.05.2012 - 19 Sa 1658/11

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers Entschädigung - Schadensersatz

  • LAG Hamburg, 11.02.2015 - 5 Sa 33/14
  • ArbG Stuttgart, 16.03.2011 - 30 Ca 1772/10

    Personalfragebogen als Indiz für Benachteiligung wegen Behinderung bei späterer

  • ArbG Hamburg, 07.05.2014 - 4 Ca 250/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung einer Bewerbung

  • LAG Hessen, 17.08.2017 - 11 Sa 1623/16

    §§ 15 Abs. 1 und 2, 7 Abs. 1, 22 AGG, § 254 ZPO

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2011 - 13 Sa 2049/10

    Diskriminierung wegen des Geschlechts und/oder Alters bei der Beförderung

  • LAG Köln, 28.06.2012 - 6 Sa 207/12

    Benachteiligung wegen des Alters; Indizwirkung

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