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   BAG, 20.05.2020 - 7 ABR 42/18   

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https://dejure.org/2020,11440
BAG, 20.05.2020 - 7 ABR 42/18 (https://dejure.org/2020,11440)
BAG, Entscheidung vom 20.05.2020 - 7 ABR 42/18 (https://dejure.org/2020,11440)
BAG, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - 7 ABR 42/18 (https://dejure.org/2020,11440)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 19 Abs. 1 BetrVG, § ... 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 19 Abs. 2 BetrVG, § 19 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 BetrVG, § 11 Abs. 2 SchwbVWO, § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 SchwbVWO, § 12 Abs. 1 SchwbVWO, § 559 Abs. 2 ZPO, § 561 ZPO, § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Ort und Zeitpunkt der Öffnung der Freiumschläge der Briefwähler zur Betriebsratswahl durch den Wahlvorstand; Einschätzungsprärogative des Wahlvorstands für den Zeitbedarf des Öffnens der Freiumschläge der Briefwähler; Eigenverantwortung des Wahlvorstands für die ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Öffnung der Freiumschläge

  • Betriebs-Berater

    Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ort und Zeitpunkt der Öffnung der Freiumschläge der Briefwähler zur Betriebsratswahl durch den Wahlvorstand

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Öffnung der Freiumschläge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsratswahl - und die Öffnung der Freiumschläge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Öffnung der Freiumschläge der Briefwähler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2020, 1423
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11

    Wahlanfechtung - Prüfpflicht - Stützunterschrift

    Auszug aus BAG, 20.05.2020 - 7 ABR 42/18
    b) Zu den weiteren von der Antragstellerin geltend gemachten oder sonst im Laufe des Verfahrens sichtbar gewordenen (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 22) Unwirksamkeitsgründen hat das Landesarbeitsgericht keine näheren Feststellungen getroffen.

    Da ein zulässiger Antrag vorliegt, muss das Gericht allen Anfechtungsgründen, die im Laufe des Verfahrens sichtbar werden, von Amts wegen nachgehen (BAG 2. August 2017 - 7 ABR 42/15 - Rn. 19, BAGE 160, 27; 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 22 mwN) .

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 83/11

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - rechtzeitige Bekanntgabe von

    Auszug aus BAG, 20.05.2020 - 7 ABR 42/18
    Auch aus der Entscheidung des Senats vom 10. Juli 2013 (- 7 ABR 83/11 -) ergibt sich entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts nichts anderes.

    Da es dort keine persönliche Stimmabgabe geben konnte, deren Ort, Tag und Zeit nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 SchwbVWO im Wahlausschreiben mitzuteilen gewesen wäre, musste der Wahlvorstand Ort und Zeit der in § 12 Abs. 1 SchwbVWO geregelten Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen bekannt geben, um dem Erfordernis der Öffentlichkeit zu genügen (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11 - Rn. 20; vgl. auch BAG 16. Januar 2018 - 7 ABR 11/16 - Rn. 52) .

  • BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 11/16

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen -

    Auszug aus BAG, 20.05.2020 - 7 ABR 42/18
    Angesichts der im Wahlausschreiben enthaltenen Angaben zu den Öffnungszeiten des einzigen Wahllokals zur persönlichen Stimmabgabe war dies nicht erforderlich (vgl. BAG 16. Januar 2018 - 7 ABR 11/16 - Rn. 52) .

    Da es dort keine persönliche Stimmabgabe geben konnte, deren Ort, Tag und Zeit nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 SchwbVWO im Wahlausschreiben mitzuteilen gewesen wäre, musste der Wahlvorstand Ort und Zeit der in § 12 Abs. 1 SchwbVWO geregelten Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen bekannt geben, um dem Erfordernis der Öffentlichkeit zu genügen (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11 - Rn. 20; vgl. auch BAG 16. Januar 2018 - 7 ABR 11/16 - Rn. 52) .

  • BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 21/16

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 20.05.2020 - 7 ABR 42/18
    Diese kann in der Rechtsbeschwerde nur beschränkt darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt, bei der Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter den Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen worden sind (vgl. etwa BAG 19. März 2019 - 3 AZR 201/17 - Rn. 55, BAGE 166, 136; 16. Januar 2018 - 7 ABR 21/16 - Rn. 27, BAGE 161, 276; 23. November 2016 - 7 ABR 3/15 - Rn. 35 mwN) .
  • BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 42/15

    Betriebsrat - Wahlanfechtung - Wählerliste - Einspruch

    Auszug aus BAG, 20.05.2020 - 7 ABR 42/18
    Da ein zulässiger Antrag vorliegt, muss das Gericht allen Anfechtungsgründen, die im Laufe des Verfahrens sichtbar werden, von Amts wegen nachgehen (BAG 2. August 2017 - 7 ABR 42/15 - Rn. 19, BAGE 160, 27; 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 22 mwN) .
  • BAG, 22.05.2012 - 1 AZR 94/11

    Anrechnung von Tariflohnerhöhungen

    Auszug aus BAG, 20.05.2020 - 7 ABR 42/18
    Solche Mängel sind bereits von Amts wegen zu berücksichtigen (BAG 2. März 2017 - 2 AZR 546/16 - Rn. 15 mwN; 22. Mai 2012 - 1 AZR 94/11 - Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 201/17

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

    Auszug aus BAG, 20.05.2020 - 7 ABR 42/18
    Diese kann in der Rechtsbeschwerde nur beschränkt darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt, bei der Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter den Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen worden sind (vgl. etwa BAG 19. März 2019 - 3 AZR 201/17 - Rn. 55, BAGE 166, 136; 16. Januar 2018 - 7 ABR 21/16 - Rn. 27, BAGE 161, 276; 23. November 2016 - 7 ABR 3/15 - Rn. 35 mwN) .
  • LAG Hessen, 24.09.2018 - 16 TaBV 50/18

    Die Öffnung der Freiumschläge der Briefwähler hat gemäß § 26 Absatz 1 Wahlordnung

    Auszug aus BAG, 20.05.2020 - 7 ABR 42/18
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. September 2018 - 16 TaBV 50/18 - aufgehoben.
  • BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 19/15

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Änderung der Wählerliste

    Auszug aus BAG, 20.05.2020 - 7 ABR 42/18
    Soweit die Antragstellerin in erster Instanz zunächst dem Wortlaut nach einen Feststellungsantrag gestellt hatte, haben die Vorinstanzen diesen Antrag zu Recht als Gestaltungsantrag ausgelegt (vgl. etwa BAG 21. März 2017 - 7 ABR 19/15 - Rn. 10 mwN, BAGE 158, 256) .
  • BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 53/99

    Öffentlichkeit der Stimmauszählung

    Auszug aus BAG, 20.05.2020 - 7 ABR 42/18
    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Öffnung der Freiumschläge zu Fehlern kommt, die bei Anwesenheit wahlberechtigter Arbeitnehmer nicht unterlaufen wären (vgl. zur Stimmauszählung BAG 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 - zu B II 4 der Gründe, BAGE 96, 233) .
  • BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 3/15

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsbegriff

  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 546/16

    Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderung des

  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 17 TaBV 3/19

    Anfechtung Betriebsratswahl - Anfechtungsbefugnis - Betriebsbegriff - räumlich

    Die Antragsteller machen eindeutig eine Anfechtung nach § 19 BetrVG - nicht die Nichtigkeit der Wahl - zutreffend mit einem Gestaltungsantrag (vgl. BAG 20. Mai 2020 - 7 ABR 42/18 - Rn. 10, juris) geltend.
  • BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20

    Betriebsratswahl - schriftliche Stimmabgabe

    Es ist davon auszugehen, dass der Verordnungsgeber insoweit bewusst von einer konkreten Entfernungsvorgabe abgesehen hat und der Vielgestaltigkeit der Lebenssachverhalte durch die Verwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs ("räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt") Rechnung tragen wollte (vgl. zu einem Beurteilungsspielraum des Wahlvorstands dazu, welchen Zeitraum er voraussichtlich für die nach § 26 Abs. 1 WO gebotenen Handlungen benötigen wird BAG 20. Mai 2020 - 7 ABR 42/18 - Rn. 22) .
  • BAG, 16.09.2020 - 7 ABR 30/19

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Stimmzettel

    Ist innerhalb der Anfechtungsfrist eine hinreichende Begründung für den Wahlanfechtungsantrag erfolgt, ist das Gericht gehalten, von Amts wegen allen für eine Wahlanfechtung in Betracht kommenden Wahlverstößen nachzugehen, die sich aus dem Vortrag der Beteiligten ergeben (BAG 20. Mai 2020 - 7 ABR 42/18 - Rn. 33; 2. August 2017 - 7 ABR 42/15 - Rn. 19, BAGE 160, 27; 21. März 2017 - 7 ABR 19/15 - Rn. 20, BAGE 158, 256) .
  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 36/20

    Betriebsratswahl - Zustimmung zur Aufnahme in Vorschlagsliste - Schriftform -

    Da ein zulässiger Wahlanfechtungsantrag vorliegt, muss der Senat allen Anfechtungsgründen, die im Laufe des Verfahrens sichtbar werden, von Amts wegen nachgehen (vgl. BAG 20. Mai 2020 - 7 ABR 42/18 - Rn. 33; 2. August 2017 - 7 ABR 42/15 - Rn. 19, BAGE 160, 27; 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 22 mwN) .
  • BVerwG, 02.05.2023 - 5 PB 2.23

    Vertretungszwang im personalvertretungsrechtlichen Verfahren der

    Gerade in solchen Fällen gewähre das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 20. Mai 2020 - 7 ABR 42/18 - (NZA 2020, 1423) einem Wahlvorstand eine Einschätzungsprärogative.

    Selbst wenn der Auffassung der Beschwerde zuzustimmen wäre, dass § 18 Abs. 1 BPersVWO dem Wahlvorstand einen gerichtlich nur eingeschränkt zu überprüfenden Beurteilungsspielraum bei der Anwendung des Rechtsbegriffs der "Unmittelbarkeit vor Abschluss der Stimmabgabe" einräumt, fehlt es vor diesem Hintergrund auch an jeder Darlegung, weshalb der Wahlvorstand hier prognostisch davon hätte ausgehen dürfen (vgl. dazu auch BAG, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 7 ABR 42/18 - NZA 2020, 1423 Rn. 22), für die danach erforderlichen Handlungen sei eine Zeitspanne gerade von zwei Tagen erforderlich.

  • BVerwG, 02.05.2023 - 5 PB 3.23

    Verwerfung der Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde;

    Gerade in solchen Fällen gewähre das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 20. Mai 2020 - 7 ABR 42/18 - (NZA 2020, 1423) einem Wahlvorstand eine Einschätzungsprärogative.

    Selbst wenn der Auffassung der Beschwerde zuzustimmen wäre, dass § 18 Abs. 1 BPersVWO dem Wahlvorstand einen gerichtlich nur eingeschränkt zu überprüfenden Beurteilungsspielraum bei der Anwendung des Rechtsbegriffs der "Unmittelbarkeit vor Abschluss der Stimmabgabe" einräumt, fehlt es vor diesem Hintergrund auch an jeder Darlegung, weshalb der Wahlvorstand hier prognostisch davon hätte ausgehen dürfen (vgl. dazu auch BAG, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 7 ABR 42/18 - NZA 2020, 1423 Rn. 22), für die danach erforderlichen Handlungen sei eine Zeitspanne gerade von zwei Tagen erforderlich.

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