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   BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 457/20   

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https://dejure.org/2021,13742
BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 457/20 (https://dejure.org/2021,13742)
BAG, Entscheidung vom 20.05.2021 - 2 AZR 457/20 (https://dejure.org/2021,13742)
BAG, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - 2 AZR 457/20 (https://dejure.org/2021,13742)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses während des Kündigungsschutzprozesses; Kein Prozessarbeitsverhältnis bei auflösend bedingter Fortsetzung des Arbeitsvertrags; Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien während der auflösend bedingten Fortsetzung des ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Kündigung - Prozessbeschäftigung - Selbstbeurlaubung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses während des Kündigungsschutzprozesses; Kein Prozessarbeitsverhältnis bei auflösend bedingter Fortsetzung des Arbeitsvertrags; Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien während der auflösend bedingten Fortsetzung des ...

  • rechtsportal.de

    Kündigungsrecht - Außerordentliche Kündigung wegen Selbstbeurlaubung in einer Prozessbeschäftigung; auflösend bedingte Fortsetzung des Arbeitsvertrags bis zur rechtskräftigen Abweisung der Kündigungsschutzklage

  • datenbank.nwb.de

    Kündigung - Prozessbeschäftigung - Selbstbeurlaubung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eine Selbstbeurlaubung kann auch während einer vereinbarten Prozessbeschäftigung die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Selbstbeurlaubung während einer Prozessbeschäftigung - und die (erneute) Kündigung

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Selbstbeurlaubung als Kündigungsgrund?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung bei Selbstbeurlaubung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2602
  • MDR 2021, 1274
  • NZA 2021, 1092
  • DB 2021, 1957
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 457/20
    Dessen ungeachtet hat er insofern schon keine sorgfältige Prüfung der Sach- und Rechtslage dargelegt (vgl. BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 24; 23. August 2018 - 2 AZR 235/18 - Rn. 36 f.) .

    Das Berufungsgericht hält sich im Rahmen seines bloß eingeschränkt revisiblen Beurteilungsspielraums (vgl. BAG 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - zu B II 1, 5 der Gründe, BAGE 91, 30) , wenn es unter widerspruchsfreier Würdigung aller relevanten Umstände des Streitfalls annimmt, einer vorherigen Abmahnung habe es nicht bedurft, weil es sich um eine so schwere Pflichtverletzung gehandelt habe, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch die Beklagte nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Kläger erkennbar - ausgeschlossen war (vgl. BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 30) .

  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93

    Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung

    Auszug aus BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 457/20
    c) Der eigenmächtige Antritt eines vom Arbeitgeber nicht gewährten Urlaubs durch den Arbeitnehmer ist "an sich" geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des - einen - Arbeitsverhältnisses darzustellen (vgl. BAG 16. März 2000 - 2 AZR 75/99 - zu II 1 b der Gründe; 20. Januar 1994 - 2 AZR 521/93 - zu II 2 a der Gründe) .

    Dies könnte allenfalls nach grundloser Ablehnung eines Urlaubsantrags bzw. übermäßig lange ausbleibender Reaktion des Arbeitgebers sowie drohendem Verfall der betreffenden Urlaubsansprüche in Betracht kommen (vgl. BAG 20. Januar 1994 - 2 AZR 521/93 - zu II 2 b der Gründe) .

  • BGH, 13.09.2016 - VII ZR 17/14

    Zivilprozess: Gegenstandslosigkeit der Abweisung eines Hilfsantrages nach der

    Auszug aus BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 457/20
    Das musste nicht gesondert ausgesprochen werden (vgl. BGH 13. September 2016 - VII ZR 17/14 - Rn. 15) .
  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 457/20
    Entsprechend der materiell- und prozessrechtlichen Lage hat er auch seine Berufung mit einer auflösenden - innerprozessualen - Bedingung versehen, die eingetreten ist (vgl. BAG 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 58; für die Anschlussberufung BGH 19. Januar 2001 - V ZR 437/99 - zu III 4 der Gründe, BGHZ 146, 298) .
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Auszug aus BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 457/20
    Auch die vom Bundesarbeitsgericht ebenfalls nur eingeschränkt überprüfbare (vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 240/19 - Rn. 78) weitere Würdigung des Landesarbeitsgerichts, der Beklagten sei es nach einer umfassenden Interessenabwägung angesichts der schweren, vorsätzlichen Pflichtverletzung des Klägers nicht zuzumuten gewesen, ihn auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist am 31. Mai 2019 weiterzubeschäftigen, ist frei von revisiblen Rechtsfehlern.
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

    Auszug aus BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 457/20
    Im Übrigen hätte der Kläger dem nicht mit einer Selbstbeurlaubung, sondern, auch um der Beklagten ggf. die Möglichkeit zur Abhilfe zu geben, mit einem Angebot der geschuldeten Arbeitsleistung (§§ 293 ff. BGB) bzw. der Ausübung eines Leistungsverweigerungsrechts gemäß § 275 BGB oder eines Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB begegnen müssen (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - Rn. 25 ff., BAGE 153, 111) .
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 457/20
    Entsprechend der materiell- und prozessrechtlichen Lage hat er auch seine Berufung mit einer auflösenden - innerprozessualen - Bedingung versehen, die eingetreten ist (vgl. BAG 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 58; für die Anschlussberufung BGH 19. Januar 2001 - V ZR 437/99 - zu III 4 der Gründe, BGHZ 146, 298) .
  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19

    Prozessbeschäftigung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 457/20
    Für die Dauer des Prozessarbeitsverhältnisses hat er dann gleichwohl Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen nach §§ 2, 3 EFZG, während Zeiten der Nichtbeschäftigung andernfalls "vergütungslos" blieben (vgl. BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 247/19 - Rn. 51, BAGE 170, 311) .
  • BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 238/20

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 457/20
    Sie war angesichts des Verhältnisses, in das der Kläger seine Anträge ersichtlich gestellt hat, auflösend bedingt durch sein Unterliegen mit dem Hauptantrag aus den vom Senat angenommenen Gründen (vgl. BAG 1. Oktober 2020 - 2 AZR 238/20 - Rn. 23) .
  • BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 721/16

    (Teil-) Kündigung einer Pauschalierungsabrede

    Auszug aus BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 457/20
    Andererseits bedarf es keiner Entscheidung, ob eine Vereinbarung über die vorläufige Fortsetzung des - einen - gekündigten Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer gesondert ordentlich gekündigt werden kann und ob dies eine ausdrückliche Regelung durch die Parteien voraussetzte (zur Zulässigkeit einer Teilkündigung vgl. BAG 18. Mai 2017 - 2 AZR 721/16 - Rn. 17, BAGE 159, 148) .
  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 423/16

    Verfall von Urlaub - Obliegenheiten des Arbeitgebers

  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 235/18

    Außerordentliche Kündigung - Einzelfallentscheidung

  • BAG, 08.04.2014 - 9 AZR 856/11

    Weiterbeschäftigung nach Wegfall des Weiterbeschäftigungstitels

  • BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 8/15

    Zeugnis - Beendigungsdatum - Prozessbeschäftigung

  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 457/10

    Vergütung einer Teilzeitkraft - Diskriminierungsverbot

  • BAG, 04.09.1986 - 8 AZR 636/84

    Ablauf der Kündigungsfrist - Tariflohn - Kündigung - Auflösende Bedingung -

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 1/20

    Außerordentlich fristlose Kündigung - Selbstbeurlaubung - Prozessbeschäftigung

  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 113/04

    Zweckbefristung - Weiterbeschäftigung nach Kündigung

  • BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 55/23

    Kündigung - Täuschung über die vorläufige Impfunfähigkeit

    Das Berufungsgericht hält sich im Rahmen seines lediglich eingeschränkt revisiblen Beurteilungsspielraums, wenn es unter widerspruchsfreier Würdigung aller relevanten Umstände des Streitfalls annimmt, einer vorherigen Abmahnung habe es nicht bedurft, weil es sich um eine so schwere Pflichtverletzung gehandelt habe, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch die Beklagte nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für die Klägerin erkennbar - ausgeschlossen war (vgl. BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 457/20 - Rn. 32, BAGE 175, 83; 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 - Rn. 27, BAGE 175, 94) .

    Auch die vom Bundesarbeitsgericht ebenfalls nur eingeschränkt überprüfbare (vgl. BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 457/20 - Rn. 33, BAGE 175, 83) weitere Würdigung des Landesarbeitsgerichts, der Beklagten sei es nach einer umfassenden Interessenabwägung angesichts der schweren und vorsätzlichen Pflichtverletzung der Klägerin nicht zuzumuten gewesen, sie auch nur bis zum Ablauf der (fiktiven) ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen, ist frei von revisiblen Rechtsfehlern.

  • BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 66/23

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Täuschung über die ärztliche

    Vielmehr spricht alles dafür, dass es einer solchen nicht bedurfte, weil es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelte, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch die Beklagte nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für die Klägerin erkennbar - ausgeschlossen war (vgl. BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 457/20 - Rn. 32, BAGE 175, 83; 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 - Rn. 27, BAGE 175, 94) .
  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 205/21

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Arbeitgeber und Arbeitnehmer können eine vertragliche Vereinbarung über die vorübergehende Fortsetzung des gekündigten Arbeitsverhältnisses treffen (zu einer solchen Fallgestaltung sh. BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 457/20 -) , sei es als durch die rechtskräftige Abweisung der Kündigungsschutzklage auflösend bedingtes, sei es als bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses befristetes Arbeitsverhältnis (BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 247/19 - Rn. 20 mwN, BAGE 170, 311) .

    In der Vergangenheit hat es die Rechtsprechung auch als denkbar angesehen, aufgrund eines weiteren, zweckbefristeten Arbeitsvertrags ein zweites Arbeitsverhältnis neben das gekündigte zu stellen (vgl. BAG 4. September 1986 - 8 AZR 636/84 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 53, 17; offengelassen jedoch BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 457/20 - Rn. 18) .

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 5 Sa 88/21

    Außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtigen Fernbleibens von der Arbeit

    Ein unentschuldigtes Fehlen eines Arbeitnehmers und eine eigenmächtige Urlaubsnahme sind geeignet, eine außerordentliche Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB zu begründen (BAG, Urteil vom 20. Mai 2021 - 2 AZR 457/20 - Rn. 28, juris = NZA 2021, 1092; BAG, Urteil vom 16. März 2000 - 2 AZR 75/99 - Rn. 36, juris = NZA 2000, 1332; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01. Oktober 2020 - 17 Sa 1/20 - Rn. 89, juris = NZA-RR 2021, 163; LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09. Dezember 2014 - 6 Sa 548/13 - Rn. 34, juris).
  • BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 194/22

    Außerordentliche Kündigung wegen Bedrohung - versehentlich falsche Angabe von

    Im Rahmen der revisionsrechtlich nur beschränkt überprüfbaren Interessenabwägung (vgl. BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 457/20 - Rn. 32 f., BAGE 175, 83) hat es dem Kläger seine Unterhaltspflichten und eine als beanstandungsfrei unterstellte vorherige Beschäftigungszeit zugutegehalten, sodass es weder auf einen Bezug der Unterhaltspflichten zum Kündigungsvorwurf (vgl. BAG 2. März 1989 - 2 AZR 280/88 - zu I 2 b dd der Gründe) noch auf die Berechtigung der ihm - dem Kläger - erteilten Abmahnungen ankam.
  • ArbG Münster, 17.11.2022 - 3 BV 35/22
    (BAG, Urteil vom 20. Mai 2021 - 2 AZR 457/20 -, Rn. 28, juris).

    (BAG, Urteil vom 20. Mai 2021 - 2 AZR 457/20 -, Rn. 26 - 27, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2022 - 7 Sa 431/21

    Außerordentliche Kündigung - Selbstbeurlaubung - Arbeitszeitbetrug -

    96 Der eigenmächtige Antritt eines von der Arbeitgeberin nicht gewährten Urlaubs stellt - ebenso wie unentschuldigtes Fehlen - eine erhebliche Pflichtverletzung dar, die "an sich" geeignet ist, eine außerordentliche fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen (vgl. BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 457/20 - Rn. 28 mwN.; 16. März 2000 - 2 AZR 75/99 - Rn. 36; 20. Januar 1994 - 2 AZR 521/93 - Rn. 24, juris).
  • LAG Sachsen, 22.11.2022 - 3 Sa 441/21

    Verwirkung des Klagerechts; Rechtliche Einordnung eines Vertrags; Auslegung von

    Auch wenn der Berufungsantrag die prozessuale Bedingung des erstinstanzlichen Antrags nicht mehr enthält, so ergibt die gebotene Auslegung entsprechend § 133 BGB , dass die Klägerin auch ihre Berufung mit einer auflösenden - innerprozessualen - Bedingung versehen hat, die eingetreten ist, da der Beschäftigungsantrag aufgrund des Unterliegens mit dem Feststellungsantrag keinen Erfolg haben konnte (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 20.05.2021 - 2 AZR 457/20 - Rn. 42, m.w.N., NZA 2021, 1092, 1096).
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