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   BAG, 20.06.1978 - 1 AZR 102/76   

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BAG, 20.06.1978 - 1 AZR 102/76 (https://dejure.org/1978,501)
BAG, Entscheidung vom 20.06.1978 - 1 AZR 102/76 (https://dejure.org/1978,501)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 1978 - 1 AZR 102/76 (https://dejure.org/1978,501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschlußklausel - Abfindungsansprüche - Entlassener Arbeitnehmer - Tarifliche Ausschlußfrist - Schriftliche Geltendmachung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 30, 347
  • NJW 1979, 126
  • BB 1979, 44
  • DB 1978, 2034
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 30.01.1973 - 1 ABR 1/73

    Tarifliche Ausschlußfrist - Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis - Aufwendungen

    Auszug aus BAG, 20.06.1978 - 1 AZR 102/76
    Der Abfindungsanspruch ist auch nicht vergleich bar mit dem Aufwendungsersatzanspruch eines Betriebsratsmitglieds, der nach dem Beschluß des Senats vom 30. Januar 1973 (AP Nr. 3 zu § 40 BetrVG 1972) kein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis im Sinne einer dem § 16 BRTV-Bau gleichlautenden tariflichen Ausschlußklausel ist.

    30. Januar 1973 (AP Nr. 3 zu § 40 BetrVG 1972) kein.

  • BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 150/86

    Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 20.06.1978 - 1 AZR 102/76
    Die Tarifvorschrift will, wie sich aus ihrer weiten Fassung ergibt, alle nur denkbaren Ansprüche erfassen, die mit dem Arbeitsverhältnis in einem auch nur entfernten Zusammenhang stehen (vgl. BAG AP Nr. 14 zu § 4 TVG Aus- 4 -.

    Zusammenhang stehen (vgl. BAG AP Nr. 14 zu § 4 TVG Aus-.

  • BAG, 23.06.1961 - 1 AZR 239/59

    Tarifliche Ausschlußfristen - Nachwirkung eines Tarifvertrages - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 20.06.1978 - 1 AZR 102/76
    Zu den Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis gehören nicht nur tarifvertragliche oder einzelvertragliche, sondern auch auf Gesetz beruhende Ansprüche, sofern sie nur ihre Grundlage im Arbeitsverhältnis haben (vgl. BAG AP Nr. 24 zu § 1 ArbKrankhG [zu IV der Gründe]; AP Nr. 81 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; AP Nr. 27 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).

    Urlaubsrecht; AP Nr. 27 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).

  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 8/02

    Ausschlußfrist

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stehen mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung alle Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis tatsächlich oder rechtlich zusammenhängen, auch wenn nur ein entfernter Zusammenhang besteht (BAG 3. Februar 1961 - 1 AZR 140/59 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 14; 20. Juni 1978 - 1 AZR 102/76 - BAGE 30, 347 = AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 3, zu 1 der Gründe; 3. August 1982 - 1 AZR 77/81 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 10; 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 89 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 64).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 02.05.2019 - 3 Sa 176/15

    Nachteilsausgleich - Geltendmachung - tarifvertragliche Ausschlussfrist

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Juni 1978 - 1 AZR 102/76 - macht sie geltend, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis auch solche seien, die auf Gesetz beruhten, wozu auch der Nachteilsausgleich gehöre.

    b) Finden sich danach keine sachlichen Einschränkungen, so fallen unter den Begriff der "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" alle gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Ansprüche, die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben (BAG 16. Dezember 2014 - 9 AZR 295/13, Rn. 29; BAG 13. Dezember 2011 - 9 AZR 399/10, Rn. 17) , d. h. also alle Ansprüche, sofern sie nur ihre Grundlage im Arbeitsverhältnis haben ( BAG 20. Juni 1987 - 1 AZR 102/76 - BAGE 30, 347, 348 = AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 3 zu 1 der Gründe mwN).

    c) Dazu gehört auch der Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleichs nach § 113 Abs. 3 BetrVG (BAG 20. Juni 1978 - 1 AZR 102/76, AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 3, zu 1. der Gründe = Rn. 11; in diesem Sinne auch: BAG 22. September 1982 - 5 AZR 421/80, AP TVG § 1 Tarifverträge Bau, zu II.2 der Gründe = Rn. 19; BAG 22. Februar 1983 - 1 AZR 260/81, zu I.1.

    Deshalb ist der Nachteilsausgleich als ein individualrechtlicher Anspruch des einzelnen Arbeitnehmers ausgestaltet und seiner Natur nach ein Anspruch für den Verlust des Arbeitsplatzes (BAG 20. Juni 1978 - 1 AZR 102/76, AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 3, zu 1. der Gründe = Rn. 12) .

    e) Soweit der Kläger gemeint hat, dass die Entscheidung des BAG vom 20. Juni 1978 (aaO) nicht auf die Konstellation im Streitfall anwendbar sei, weil die im dortigen Fall zugrunde liegende Ausschlussfrist des damaligen § 16 des Bundesrahmentarifvertrages Bau (BRTV-Bau) Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, erfasse, während vorliegend nur solche Ansprüche erfasst werden, die aus dem Arbeitsverhältnis herrührten, steht dies der vorliegenden Bewertung nicht entgegen.

  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Unvermeidbar ist es, noch nicht erfüllte Abfindungsansprüche auch dann in die neu geschaffene Rangstelle der bevorrechtigten Konkursforderungen aufzunehmen, wenn sie noch durch Gemeinschuldner und Betriebsrat in vorkonkursuchen (aber noch nicht abgewickelten) Sozialplänen festgelegt oder wegen des unterbliebenen Versuchs eines Interessenausgleichs über die geplante Betriebsänderung gemäß § 113 Abs. 3 i.Verb.m. Abs. 1 BetrVG bereits vor Eröffnung des Konkursverfahrens begründet wurden, d.h. vorbehaltlich ihrer (noch) nicht erfolgten gerichtlichen Feststellung bereits entstanden sind (vgl. Urteil des Ersten Senats vom 20. Juni 1978 - 1 AZR 102/76 - [demnächst] AP Nr. 3 zu § 113 BetrVG 1972).
  • BAG, 22.02.1983 - 1 AZR 260/81

    Geltendmachung eines Abfindungsanspruches durch unbezifferte Klage

    a) Eine tarifliche Ausschlußklausel, die alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche erfaßt, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, ergreift auch Abfindungsansprüche des entlassenen Arbeitnehmers nach § 113 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 BetrVG (Vergleiche BAG v. 20.6.1978 - 1 AZR 102/76 = BAGE 30, 347).

    Für diese hat der Senat bereits ausgesprochen, daß sie wegen ihrer denkbar weiten Fassung - sie erfaßt neben Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis auch solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen - auch auf Abfindungsansprüche nach § 113 Abs. 3 in Verb. mit Abs. 1 BetrVG anzuwenden ist (Senatsurteil vom 20. Juni 1978 - 1 AZR 102/76 -, BAG 30, 347 = AP Nr. 3 zu § 113 BetrVG 1972; ebenso auch Senatsurteil vom 3. August 1982 - 1 AZR 77/81 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Für ihre gegenteilige Ansicht kann sich die Revision nicht auf das Urteil des Senats vom 20. Juni 1978, aaO, stützen.

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 11/00

    Ausschlußfrist für Darlehensrückzahlung

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stehen mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung alle Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis tatsächlich oder rechtlich zusammenhängen, auch wenn nur ein entfernter Zusammenhang besteht (BAG 3. Februar 1961 - 1 AZR 140/59 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 14; 20. Juni 1978 - 1 AZR 102/76 - BAGE 30, 347, zu 1 der Gründe; 3. August 1982 - 1 AZR 77/81 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 10, zu 1 der Gründe; 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 89 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 64).
  • BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 176/82

    Unternehmerpflichten im Zusammenhang mit Interssensausgleich

    Denn erst zu diesem Zeitpunkt wird der Anspruch fällig, weil der entlassene Arbeitnehmer von diesem Zeitpunkt ab die Zahlung einer Abfindung verlangen kann (vgl. BAG 30, 347, 350 = AP Nr. 3 zu § 113 BetrVG 1972, zu 3 der Gründe; Urteil des Senats vom 29. November 1983 - 1 AZR 523/82 - AP Nr. 10 zu § 113 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 27.11.1984 - 3 AZR 596/82

    Nichteinhaltung der Frist, innerhalb derer im Baugewerbe Ansprüche geltend

    Hierzu zählen alle Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis tatsächlich oder rechtlich zusammenhängen (BAG 30, 347, 348 = AP Nr. 3 zu § 113 BetrVG 1972, zu 1 der Gründe; Urteil vom 3. August 1982 - 1 AZR 77/81 - AP Nr. 5 zu § 113 BetrVG 1972, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 29.11.1983 - 1 AZR 523/82

    Sozialplan - Abfindung

    Davon ist der Senat auch bisher schon ausgegangen (BAG 30, 347 = AP Nr. 3 zu § 113 BetrVG 1972; Urteil vom 3. August 1982 - 1 AZR 77/81 -, AP Nr. 3 zu § 113 BetrVG 1972) .
  • BAG, 09.08.1995 - 6 AZR 1047/94

    Wirksamwerden eines Tarifvertrags - Ermittlung durch Gericht

    Der Anspruch setzt voraus, daß ein Arbeitsverhältnis bestanden hat; die Abfindung ist vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu zahlen (vgl. für die Sozialplanabfindung: BAG Urteil vom 30. November 1994 - 10 AZR 79/94 - AP Nr. 88 zu § 112 BetrVG 1972; BAGE 30, 347, 348 = AP Nr. 3 zu § 113 BetrVG 1972, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82

    Zahlung von Abfindungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz - Verfall von

    Zu diesem Zeitpunkt wird der Anspruch fällig (vgl. BAG 30, 347, 350 = AP Nr. 3 zu § 113 BetrVG 1972, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZN 541/98

    Grundsatzbeschwerde - sachlicher Geltungsbereich des § 16 BRTV-Bau

  • LAG Sachsen, 18.02.1998 - 4 Sa 531/96

    Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung; Anspruch auf Zahlung einer

  • BAG, 03.04.1990 - 1 AZR 131/89

    Tarifvertrag: Beginn der Ausschlussfrist

  • BAG, 21.10.1997 - 1 AZR 138/97

    Regelungsabrede: Begriff - Voraussetzungen - Gleichbehandlungsgrundsatz -

  • BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 463/91

    Tarifliche Verfallfrist bei Lohnrückforderung - Anwendbarkeit der tariflichen

  • BAG, 03.08.1982 - 1 AZR 77/81

    Ausschlußfrist - Kündigung - Abfindung

  • LAG Niedersachsen, 15.08.2002 - 4 Sa 1781/01
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.07.2012 - 2 Sa 91/12

    Ausschlussfrist - vergünstigter Mietzins für Geräte - Rückzahlung von

  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 591/95

    Verfall eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich nach dem Rahmentarifvertrag -

  • BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 395/89

    Rückforderung überzahlter tariflicher vermögenswirksamer Leistungen - Rechtsnatur

  • OLG Schleswig, 27.06.1986 - 14 U 171/85

    Richter; Aufklärungspflicht; Hinweis; Mündliche Verhandlung; Vortragsergänzung;

  • LAG Brandenburg, 16.04.1993 - 4 (5) Sa 880/92

    Tarifvertrag: Ausschlussfrist für Sozialplanabfindung

  • LAG Brandenburg, 22.06.1994 - 4 Sa 74/94

    Zahlung einer Abfindung aus einem Sozialplan

  • BAG, 22.02.1983 - 1 AZR 262/81
  • BAG, 03.08.1982 - 1 AZR 45/81
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