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   BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12   

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https://dejure.org/2013,39423
BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12 (https://dejure.org/2013,39423)
BAG, Entscheidung vom 20.06.2013 - 2 AZR 546/12 (https://dejure.org/2013,39423)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12 (https://dejure.org/2013,39423)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 626 Abs 1 BGB, § 286 ZPO, § 3 Abs 1 BDSG 1990, § 32 Abs 1 S 1 BDSG 1990, § 32 Abs 1 S 2 BDSG 1990
    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

  • Telemedicus

    Unwirksamkeit einer Kündigung bei Datenschutzverstoß

  • IWW

    BGB § 626 Abs. 1, ZPO § 286 Abs. 1, BetrVG § 102 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 1, BDSG § 3 Abs. 1, BDSG § 4 Abs. 1, BDSG § 32 Abs. 1, BDSG § 32 Abs. 2, ZPO § 286 Abs. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit von Beweismitteln aus einer ohne Einwilligung des Arbeitgebers durchgeführten Schrankkontrolle

  • bag-urteil.com

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Heimliche Spindkontrolle ist rechtswidrig, Kontrollergebnis prozessual unverwertbar ("Höschen"-Fall)

  • rabüro.de

    Zur Verwertbarkeit von Beweismitteln, die der Arbeitgeber durch unerlaubte Kontrolle des Spindes des Arbeitnehmers erlangt

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Heimliche Spindkontrolle ist rechtswidrig, Kontrollergebnis prozessual unverwertbar ("Höschen"-Fall)

  • Betriebs-Berater

    Schrankkontrolle - Verwertungsverbot bei heimlicher Durchsuchung

  • Betriebs-Berater

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertbarkeit von Beweismitteln aus einer ohne Einwilligung des Arbeitgebers durchgeführten Schrankkontrolle

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Heimliche Schrankkontrolle: Prozessuales Verwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Beweismittel-Verwertungsverbot bei Datenschutzverstoß im Kündigungsschutzprozess

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verdachtskündigungsmöglich trotz dem Betriebsrat nicht mitgeteilter Gründe

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot nach heimlicher Spindkontrolle

  • faz.net (Kurzinformation)

    Darf der Arbeitgeber meine persönlichen Sachen durchsuchen?

  • faz.net (Kurzinformation)

    Darf der Chef mich heimlich filmen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwertungsverbote im Kündigungsschutzprozess - die heimliche Spindkontrolle

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die dem Betriebsrat nicht mitgeteilten Kündigungsgründe

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber durchsucht heimlich den Umkleideschrank

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verwertungsverbot von Beweismitteln im Kündigungsschutzprozess

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Prozessuale Verwertung von durch heimliche Spindkontrollen erlangten Beweismitteln

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- und Verdachtskündigung - heimliche Schrankkontrolle

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Aufgabe der Rüge der Nichtanhörung des Betriebsrats im Kündigungsschutzprozess

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot bei Eingriff in allgemeines Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot bei heimlicher Schrankkontrolle

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Datenschutzrechtliche Zulässigkeit einer heimlichen Spind-Durchsuchung?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Auch bei Diebstahlsverdacht keine heimliche Durchsuchung von Arbeitnehmerspinden - Arbeitsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Diebstahlsverdacht am Arbeitsplatz - Spindkontrolle ohne Verdächtigen vor Gericht verwendbar?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gesprächsmitschnitte als Beweismittel ungeeignet?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber können sich heimliche Spindkontrollen sparen

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Heimliche interne Ermittlungen: Verwertung hat Grenzen

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    IT-Kontrollen auch "heimlich” zulässig?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verdacht eines Diebstahls durch Arbeitnehmer: Arbeitgeber darf nicht heimlich Spind des Arbeitnehmers durchsuchen - Keine Berücksichtigung der durch heimliche Schrankkontrolle gewonnenen Erkenntnisse

Besprechungen u.ä. (4)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Heimliche Schrankkontrolle: Prozessuales Beweisverwertungsverbot?

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "Früchte des verbotenen Baumes"

  • proof-management.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Heimliche Kontrolle des Spindes eines Arbeitnehmers und die datenschutzrechtlichen Auswirkungen

  • deutscheranwaltspiegel.de (Entscheidungsbesprechung)

    (Un-) Heimliche Aufklärungsmaßnahmen und ihre Grenzen -Beweisverwertungsverbote in Kündigungsschutzverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 145, 278
  • NJW 2014, 720
  • MDR 2014, 411
  • NZA 2014, 143
  • BB 2014, 179
  • BB 2014, 890
  • DB 2014, 246
 
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Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12
    Eine auf ihn gestützte Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich der Verdacht auf objektive Tatsachen gründet, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (st. Rspr., BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 700/11 - Rn. 13; 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 16) .

    Bloße, auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen dementsprechend zur Rechtfertigung eines dringenden Tatverdachts nicht aus (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 17; 29. November 2007 - 2 AZR 724/06 - Rn. 30) .

    Entscheidend ist der mit dem Verhalten oder dem Verdacht einhergehende Vertrauensverlust (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 700/11 - Rn. 15; 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 18; 25. November 2010 - 2 AZR 801/09 - Rn. 17) .

    Diese ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob das Berufungsgericht den Inhalt der Verhandlung berücksichtigt und alle erhobenen Beweise gewürdigt hat, ob eine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei, ohne Verletzung von Denkgesetzen sowie allgemeinen Erfahrungssätzen erfolgt und ob sie rechtlich möglich ist (vgl. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11 - Rn. 43; 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 29) .

    Das betreffende Vorbringen des Arbeitgebers hat das mit der Sache befasste Gericht grundsätzlich selbst dann auf seine Schlüssigkeit hin zu überprüfen, wenn der Arbeitnehmer ihm im weiteren Verlauf des Prozesses nicht nochmals entgegengetreten ist (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 49) .

    Dann ist die Wirksamkeit der Kündigung unter dem Aspekt des § 102 Abs. 1 BetrVG nicht zu überprüfen (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 50) .

    cc) Unterliegt es in diesem rechtlichen Rahmen der Disposition des Arbeitnehmers, den Umfang der gerichtlichen Überprüfung einer Kündigung zu bestimmen, ist regelmäßig davon auszugehen, dass sich der Prozessstoff entsprechend reduziert, falls der Arbeitnehmer im Verlauf des Rechtsstreits zweifelsfrei zu erkennen gibt, sich auf bestimmte, rechtlich eigenständige Unwirksamkeitsgründe nicht (mehr) berufen zu wollen (vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 50) .

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung -

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12
    Dabei sind vom Arbeitnehmer zu Lasten des Arbeitgebers begangene Vermögensdelikte regelmäßig geeignet, eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu rechtfertigen, und zwar auch dann, wenn die rechtswidrige Handlung Sachen von nur geringem Wert betrifft oder zu einem nur geringfügigen, möglicherweise zu gar keinem Schaden geführt hat (BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - Rn. 17; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 26, BAGE 134, 349; jeweils mwN) .

    Dieses Recht gewährleistet nicht allein den Schutz der Privat- und Intimsphäre, sondern trägt in Gestalt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch den informationellen Schutzinteressen des Einzelnen Rechnung (BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 ua. - BVerfGE 120, 378; BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - Rn. 28) .

    Das verlangt eine am Verhältnismäßigkeitsprinzip orientierte, die Interessen des Arbeitgebers und des Beschäftigten berücksichtigende Abwägung im Einzelfall, so wie sie ua. bei der heimlichen Videoüberwachung eines Arbeitnehmers vorzunehmen ist (statt vieler: Thüsing Anm. zu BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 13; Wybitul BB 2010, 2235; zur Videoüberwachung BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - Rn. 30; 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - zu B I 3 b dd (1) der Gründe, aaO) .

    In diesem Zusammenhang gibt auch das Unionsrecht nichts anderes vor (vgl. BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - Rn. 43) .

    Das allgemeine Interesse an einer funktionstüchtigen Rechtspflege und das Interesse, sich ein Beweismittel für zivilrechtliche Ansprüche zu sichern, reichen dabei für sich betrachtet nicht aus, dem Verwertungsinteresse den Vorzug zu geben (BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - Rn. 29) .

    Die besonderen Umstände müssen gerade die in Frage stehende Informationsbeschaffung und Beweiserhebung als gerechtfertigt ausweisen (BVerfG 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 - zu C II 4 a der Gründe, BVerfGE 106, 28; BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - aaO).

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12
    Aus § 286 ZPO iVm. Art. 103 Abs. 1 GG folgt im Gegenteil die grundsätzliche Verpflichtung der Gerichte, den von den Parteien vorgetragenen Sachverhalt und die von ihnen angebotenen Beweise zu berücksichtigen (BVerfG 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96 ua. - Rn. 60, BVerfGE 106, 28; BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 37; 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - zu B I 3 b cc der Gründe, BAGE 105, 356) .

    Dementsprechend bedarf es für die Annahme eines Beweisverwertungsverbots, das zugleich die Erhebung der angebotenen Beweise hindern soll, einer besonderen Legitimation in Gestalt einer gesetzlichen Grundlage (vgl. BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - aaO; Musielak/Foerste ZPO 10. Aufl. § 284 Rn. 23; MünchKommZPO/Prütting 4. Aufl. § 284 Rn. 64) .

    Das ist im Rahmen einer Güterabwägung festzustellen (BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 35, 36) .

    Sie können etwa darin liegen, dass sich der Beweisführer mangels anderer Erkenntnisquellen in einer Notwehrsituation oder einer notwehrähnlichen Lage befindet (BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 36; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 22; jeweils mwN) .

    Ebenso wenig braucht der Frage nachgegangen zu werden, ob die Beklagte ihre Erkenntnisse aus der Schrankkontrolle mitbestimmungswidrig erlangt hat (zur Problematik vgl. BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 26) .

  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12
    Aus § 286 ZPO iVm. Art. 103 Abs. 1 GG folgt im Gegenteil die grundsätzliche Verpflichtung der Gerichte, den von den Parteien vorgetragenen Sachverhalt und die von ihnen angebotenen Beweise zu berücksichtigen (BVerfG 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96 ua. - Rn. 60, BVerfGE 106, 28; BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 37; 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - zu B I 3 b cc der Gründe, BAGE 105, 356) .

    § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG orientiert sich im Wortlaut an § 100 Abs. 3 Satz 1 TKG und inhaltlich an den Anforderungen, die das Bundesarbeitsgericht ua. in seinem Urteil vom 27. März 2003 (- 2 AZR 51/02 - BAGE 105, 356) zur verdeckten Überwachung von Beschäftigten aufgestellt hat (vgl. BT-Drucks. 16/13657, S. 21) .

    Das verlangt eine am Verhältnismäßigkeitsprinzip orientierte, die Interessen des Arbeitgebers und des Beschäftigten berücksichtigende Abwägung im Einzelfall, so wie sie ua. bei der heimlichen Videoüberwachung eines Arbeitnehmers vorzunehmen ist (statt vieler: Thüsing Anm. zu BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 13; Wybitul BB 2010, 2235; zur Videoüberwachung BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - Rn. 30; 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - zu B I 3 b dd (1) der Gründe, aaO) .

  • BGH, 15.05.2013 - XII ZB 107/08

    Detektivkosten im Unterhaltsrechtsstreit

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12
    Das Gericht hat deshalb zu prüfen, ob die Verwertung von heimlich beschafften persönlichen Daten und Erkenntnissen, die sich aus diesen Daten ergeben, mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vereinbar ist (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - aaO; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 21) .

    Diesem Schutz dient auch Art. 8 Abs. 1 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) (BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 14) .

    Sie können etwa darin liegen, dass sich der Beweisführer mangels anderer Erkenntnisquellen in einer Notwehrsituation oder einer notwehrähnlichen Lage befindet (BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 36; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 22; jeweils mwN) .

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12
    Eine auf ihn gestützte Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich der Verdacht auf objektive Tatsachen gründet, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (st. Rspr., BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 700/11 - Rn. 13; 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 16) .

    Es muss eine große Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass er in der Sache zutrifft (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 700/11 - Rn. 14; 25. November 2010 - 2 AZR 801/09 - Rn. 17).

    Entscheidend ist der mit dem Verhalten oder dem Verdacht einhergehende Vertrauensverlust (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 700/11 - Rn. 15; 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 18; 25. November 2010 - 2 AZR 801/09 - Rn. 17) .

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12
    Er ist daher nach Art. 1 Abs. 3 GG bei der Urteilsfindung an die insoweit maßgeblichen Grundrechte gebunden und zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung verpflichtet (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 93 mwN, BVerfGE 117, 202) .

    Dabei können sich auch aus materiellen Grundrechten wie Art. 2 Abs. 1 GG Anforderungen an das gerichtliche Verfahren ergeben, wenn es um die Offenbarung und Verwertung von persönlichen Daten geht, die grundrechtlich vor der Kenntnis durch Dritte geschützt sind (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 94 mwN, aaO) .

    Das Gericht hat deshalb zu prüfen, ob die Verwertung von heimlich beschafften persönlichen Daten und Erkenntnissen, die sich aus diesen Daten ergeben, mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vereinbar ist (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - aaO; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 21) .

  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85

    Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12
    Eine solche Mitteilung gibt dem Betriebsrat weit stärkeren Anlass für ein umfassendes Tätigwerden im Anhörungsverfahren als eine Unterrichtung wegen einer als erwiesen dargestellten Handlung (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 28, BAGE 137, 54; 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - zu II 1 c cc der Gründe) .

    b) Hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat mitgeteilt, er beabsichtige, das Arbeitsverhältnis wegen einer nach dem geschilderten Sachverhalt für erwiesen erachteten Handlung zu kündigen, und stützt er die Kündigung im Prozess bei unverändert gebliebenem Sachverhalt auch darauf, der Arbeitnehmer sei dieser Handlung zumindest verdächtig, so ist er mit dem Kündigungsgrund des Verdachts wegen fehlender Anhörung des Betriebsrats ausgeschlossen (BAG 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - zu II 1 c der Gründe; vgl. auch BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 804/08 - Rn. 24; 11. Dezember 2003 - 2 AZR 536/02 - Rn. 27) .

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 804/08

    Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12
    b) Hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat mitgeteilt, er beabsichtige, das Arbeitsverhältnis wegen einer nach dem geschilderten Sachverhalt für erwiesen erachteten Handlung zu kündigen, und stützt er die Kündigung im Prozess bei unverändert gebliebenem Sachverhalt auch darauf, der Arbeitnehmer sei dieser Handlung zumindest verdächtig, so ist er mit dem Kündigungsgrund des Verdachts wegen fehlender Anhörung des Betriebsrats ausgeschlossen (BAG 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - zu II 1 c der Gründe; vgl. auch BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 804/08 - Rn. 24; 11. Dezember 2003 - 2 AZR 536/02 - Rn. 27) .

    Der Arbeitgeber hat dann keine Veranlassung (mehr), entsprechenden Vortrag zu leisten oder doch zu vertiefen und/oder entsprechende Beweise zu sichern (vgl. BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 804/08 - Rn. 24) .

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12
    Aus § 286 ZPO iVm. Art. 103 Abs. 1 GG folgt im Gegenteil die grundsätzliche Verpflichtung der Gerichte, den von den Parteien vorgetragenen Sachverhalt und die von ihnen angebotenen Beweise zu berücksichtigen (BVerfG 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96 ua. - Rn. 60, BVerfGE 106, 28; BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 37; 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - zu B I 3 b cc der Gründe, BAGE 105, 356) .

    Die besonderen Umstände müssen gerade die in Frage stehende Informationsbeschaffung und Beweiserhebung als gerechtfertigt ausweisen (BVerfG 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 - zu C II 4 a der Gründe, BVerfGE 106, 28; BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - aaO).

  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08

    Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 801/09

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02

    Kündigung - Sozialauswahl - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 991/08

    Betriebsbedingte Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 608/11

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

  • BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07

    Videoüberwachung im Betrieb

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11

    Frage an Bewerber nach erledigtem Ermittlungsverfahren

  • LAG Hessen, 18.04.2012 - 18 Sa 1474/11

    Beweiserhebungsverbot - Spinddurchsuchung

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 366/97
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 289/11

    Zulassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern in einem Interessenausgleich mit

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 724/06

    Verdachtskündigung

  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

    Das könnte nur dann in Betracht kommen, wenn weitere, über das schlichte Beweisinteresse hinausgehende Aspekte hinzutreten und diese besonderen Umstände gerade die in Frage stehende Informationsbeschaffung als gerechtfertigt ausweisen (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 24, BAGE 156, 370; 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12 - Rn. 29, BAGE 145, 278) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - 5 Sa 657/15

    Beweisverwertungsverbot bei Kündigung wegen exzessiver Nutzung des dienstlichen

    Dieser das deutsche Datenschutzrecht prägende Grundsatz ist in § 4 Abs. 1 BDSG kodifiziert (BAG v. 20.06.2013 - 2 AZR 546/12, Rz. 20 ff.).

    Die Heimlichkeit einer in Grundrechte eingreifenden Maßnahme erhöht typischerweise das Gewicht der Freiheitsbeeinträchtigung (BAG v. 20.06.2013 - 2 AZR 546/12, Rz. 33).

    Die besonderen Umstände müssen gerade die in Frage stehende Informationsbeschaffung und Beweiserhebung als gerechtfertigt ausweisen (BAG v. 20.06.2013 -2 AZR 546/12, Rz. 29) .

  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

    Dadurch hätte nicht die Möglichkeit bestanden, die Datenerhebung ganz abzuwenden oder doch auf die Art und Weise ihrer Durchführung "abschwächenden" Einfluss zu nehmen (zu einem solchen Fall BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12 - Rn. 31, BAGE 145, 278) .
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