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   BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 396/12   

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https://dejure.org/2013,33500
BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 396/12 (https://dejure.org/2013,33500)
BAG, Entscheidung vom 20.06.2013 - 2 AZR 396/12 (https://dejure.org/2013,33500)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 (https://dejure.org/2013,33500)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 S 1 KSchG, § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 313 BGB
    Änderungskündigung - Änderung des regulären Gehalts

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriff des dringenden betrieblichen Erfordernisses zur Änderung der Arbeitsbedingungen

  • bag-urteil.com

    Änderungskündigung

  • Betriebs-Berater

    Änderungskündigung - Änderung einer arbeitsvertraglichen Entgeltregelung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Einseitige Änderung der Arbeitsbedingungen durch Änderungskündigung zulässig?

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Änderungskündigung - Änderung des regulären Gehalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 2 S. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1
    Begriff des dringenden betrieblichen Erfordernisses zur Änderung der Arbeitsbedingungen im Sinne von §§ 2 S. 1, 1 Abs. 2 S. 1 KSchG

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Änderungskündigung: Eingriff in das vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung bedarf eines umfassenden Sanierungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • faz.net (Kurzinformation)

    Kann der Arbeitgeber Arbeitsbedingungen einseitig ändern?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Änderungskündigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Änderungsangebot bei einer Änderungskündigung muss zumindest bestimmbar sein

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Änderungskündigung - Änderung einer arbeitsvertraglichen Entgeltregelung

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Änderungsangebot der Änderungskündigung des Arbeitgebers

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Änderung von Nebenabreden kann bei wesentlichen Änderungen maßgebender äußerer Verhältnisse sozial gerechtfertigt sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3808
  • NZA 2013, 1409
  • BB 2013, 3059
  • DB 2014, 190
  • JR 2014, 315
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 822/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 396/12
    eindeutig bestimmt, zumindest bestimmbar sein (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 29; 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 15, BAGE 132, 78) .

    Sie führen zur Unwirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - aaO; 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - aaO, mwN) .

    Regelmäßig bedarf es zur Rechtfertigung eines solchen Eingriffs eines umfassenden Sanierungsplans, der alle im Vergleich mit der beabsichtigten Änderungskündigung milderen Mittel ebenfalls ausschöpft (BAG 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 25, BAGE 132, 78; 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - zu II 1 c der Gründe) .

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 396/12
    Das Kündigungsrecht ist gegenüber § 313 BGB lex specialis (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 26; 8. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08 - Rn. 32) .

    eindeutig bestimmt, zumindest bestimmbar sein (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 29; 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 15, BAGE 132, 78) .

    Sie führen zur Unwirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - aaO; 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - aaO, mwN) .

  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 74/02

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 396/12
    Das gleiche kann für die Zusage einer kostenlosen Beförderung zum Betriebshof gelten (vgl. BAG 27. März 2003 - 2 AZR 74/02 - BAGE 105, 371) .

    Derartige Umstände können das Beharren auf der vereinbarten Leistung als unbillig und unberechtigt erscheinen lassen und geeignet sein, eine Änderung sozial zu rechtfertigen (BAG 8. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08 - Rn. 31 ff.; 27. März 2003 - 2 AZR 74/02 - zu II 2 c der Gründe, aaO) .

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 235/08

    Änderungskündigung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 396/12
    Das Kündigungsrecht ist gegenüber § 313 BGB lex specialis (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 26; 8. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08 - Rn. 32) .

    Derartige Umstände können das Beharren auf der vereinbarten Leistung als unbillig und unberechtigt erscheinen lassen und geeignet sein, eine Änderung sozial zu rechtfertigen (BAG 8. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08 - Rn. 31 ff.; 27. März 2003 - 2 AZR 74/02 - zu II 2 c der Gründe, aaO) .

  • BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 127/12

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Entgeltregelung für Kraftfahrer -

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 396/12
    Sie könnten nicht dahin verstanden werden, dass dem Kläger das monatliche Bruttoentgelt nur zustehe, wenn er tatsächlich eine Arbeitsleistung von 260 Stunden im Monat erbringe (BAG 17. Oktober 2012 - 5 AZR 127/12 - Rn. 9 ff.) .

    Die Beklagte schuldet das monatliche Bruttoentgelt in Höhe von zuletzt 2.045,17 Euro bis zur Grenze von 260 Stunden gerade unabhängig von der abgerufenen und tatsächlich geleisteten Arbeitszeit (so auch BAG 17. Oktober 2012 - 5 AZR 127/12 - Rn. 15 ff.) .

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 44/11

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 396/12
    Das Änderungsangebot des Arbeitgebers ist daran zu messen, ob es durch dringende betriebliche Erfordernisse iSd. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist und sich darauf beschränkt, solche Änderungen vorzusehen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 44/11 - Rn. 34; 29. September 2011 - 2 AZR 451/10 - Rn. 17) .

    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder - wie im Streitfall - unter Vorbehalt angenommen hat (BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 44/11 - aaO; 26. November 2009 - 2 AZR 658/08 - Rn. 16) .

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 139/07

    Änderungskündigung - Vergütungsreduzierung

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 396/12
    Vom Arbeitgeber ist in diesem Zusammenhang zu verlangen, dass er die Finanzlage des Betriebs, den Anteil der Personalkosten und die Auswirkung der erstrebten Kostensenkungen für den Betrieb und für die Arbeitnehmer darstellt und darlegt, warum andere Maßnahmen nicht ausreichen oder nicht in Betracht kommen (BAG 26. Juni 2008 - 2 AZR 139/07 - Rn. 20) .
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 826/98

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 396/12
    Regelmäßig bedarf es zur Rechtfertigung eines solchen Eingriffs eines umfassenden Sanierungsplans, der alle im Vergleich mit der beabsichtigten Änderungskündigung milderen Mittel ebenfalls ausschöpft (BAG 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 25, BAGE 132, 78; 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - zu II 1 c der Gründe) .
  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 547/99

    Änderungskündigung - Pauschalierte Mehrarbeitsvergütung

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 396/12
    bb) Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Änderungskündigung gerechtfertigt sein kann, wenn sich der Arbeitgeber von einer Abrede über die pauschalierte Abgeltung von Überstunden lösen will (vgl. dazu BAG 23. November 2000 - 2 AZR 547/99 - zu II 1 a der Gründe) , bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.
  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 658/08

    Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit von Lehrern -

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 396/12
    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder - wie im Streitfall - unter Vorbehalt angenommen hat (BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 44/11 - aaO; 26. November 2009 - 2 AZR 658/08 - Rn. 16) .
  • BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2012 - 13 Sa 2089/11

    Änderungskündigung zur Entgeltsenkung - Einführung einer neuen Arbeitszeit- und

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 25/11

    Überflüssige Änderungskündigung

  • BAG, 26.01.2012 - 2 AZR 102/11

    "Überflüssige" Änderungskündigung - Streitgegenstand einer Klage nach § 4 Satz 2

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 451/10

    Änderungskündigung zur Herabgruppierung einer Schulleiterin - Beteiligung des

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00

    Verlagerung eines Betriebsteils - betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

    b) Eine Änderungskündigung iSv. § 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn das Änderungsangebot des Arbeitgebers durch Gründe iSd. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist und sich darauf beschränkt, solche Änderungen vorzusehen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (vgl. für die betriebsbedingte Änderungskündigung BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 - Rn. 16; 23. Februar 2012 - 2 AZR 44/11 - Rn. 34) .

    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot - wie im Streitfall - abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 - aaO; 23. Februar 2012 - 2 AZR 44/11 - aaO) .

    Die angebotenen Änderungen dürfen sich von deren Inhalt nicht weiter entfernen, als zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 - Rn. 17; 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 15) .

  • BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 860/13

    Anspruch auf Abschluss eines Teilzeitarbeitsvertrags - Anspruch auf Entfernung

    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder - wie im Streitfall die Klägerin - unter Vorbehalt angenommen hat (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 - Rn. 16) .
  • BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13

    Änderungskündigung - Chefarzt-Dienstvertrag

    a) Eine Änderung der Arbeitsbedingungen iSv. § 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn das Änderungsangebot des Arbeitgebers durch Gründe iSd. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist und sich darauf beschränkt, solche Änderungen vorzusehen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 24; 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 - Rn. 16) .

    Die angebotenen Änderungen dürfen sich von deren Inhalt nicht weiter entfernen, als zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 24; 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 - Rn. 17) .

    eindeutig bestimmt, zumindest bestimmbar sein (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 - Rn. 18; 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 29) .

    Für den Arbeitnehmer muss ohne Weiteres klar sein, welche Vertragsbedingungen zukünftig gelten sollen (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 - aaO; 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - aaO) .

    ee) Die Grundsätze zur sozialen Rechtfertigung einer Änderungskündigung, mit der eine Entgeltreduzierung herbeigeführt werden soll (vgl. dazu BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 - Rn. 31; 26. Juni 2008 - 2 AZR 139/07 - Rn. 20) , sind im Streitfall nicht maßgeblich.

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