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   BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12   

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BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12 (https://dejure.org/2013,13441)
BAG, Entscheidung vom 20.06.2013 - 8 AZR 482/12 (https://dejure.org/2013,13441)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - 8 AZR 482/12 (https://dejure.org/2013,13441)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    AGG - Schadensersatz - Benachteiligung wegen der Weltanschauung

  • openjur.de

    AGG; Schadensersatz; Benachteiligung wegen der Weltanschauung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    AGG - Schadensersatz - Benachteiligung wegen der Weltanschauung

Kurzfassungen/Presse (27)

  • faz.net (Kurzinformation)

    Darf ich wegen meiner politischen Einstellung benachteiligt werden?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Benachteiligung eines Arbeitnehmers wegen der Weltanschauung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Benachteiligung wegen einer vermuteten Sympathie für China

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Benachteiligung wegen der Weltanschauung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Radioredakteurin scheitert vor BAG - Sender darf journalistische Distanz zu China durchsetzen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Benachteiligung wegen der Weltanschauung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Weltanschauung im Sinne des AGG bei Sympathien für ein Land oder seine Regierung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Benachteiligung wegen politischer Haltung rechtfertigt keinen Entschädigungsanspruch nach dem AGG

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Benachteiligung wegen der Weltanschauung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Benachteiligung wegen einer Weltanschauung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Benachteiligung wegen der Weltanschauung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    AGG - Schadensersatz - Benachteiligung wegen der Weltanschauung

  • djv.de (Kurzinformation)

    Ehemalige freie Mitarbeiterin scheitert mit Antidiskriminierungsklage beim Bundesarbeitsgericht

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung? BAG: Persönliche Einstellungen, Sympathien oder Haltungen sind keine Weltanschauung

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Diskriminierung aufgrund einer Weltanschauung: Es muss mehr als eine bloße Sympathie sein

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Sympathie für China - eine Weltanschauung?

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    AGG: Keine Benachteiligung wegen "kommunistischer Weltanschauung"

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Benachteiligung wegen Weltanschauung?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Persönliche Einstellung ist keine Weltanschauung im Sinne des AGG

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Benachteiligung wegen der Weltanschauung

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Eine behauptete Benachteiligung wegen einer angeblichen Sympathie für die VR China ist keine Benachteiligung wegen einer Weltanschauung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ungleichbehandlung: Politische Haltung ist nicht gleich Weltanschauung

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Schadensersatz - Vermutete Weltanschauung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Chinesische Journalistin wurde nicht diskriminiert

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Persönliche Einstellungen, Sympathien oder Haltungen sind nicht als "Weltanschauung" im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu werten - BAG zum Entschädigungs- und Schadensersatzanspruch wegen Benachteiligung aufgrund der Weltanschauung

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 31.10.2008)

    Deutsche-Welle-Eklat: Fach-Chinesisch, Krach-Chinesisch

  • Telepolis (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 20.01.2009)

    Wie frei darf die freie Meinung sein?

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Persönliche Einstellungen, Sympathien oder Haltungen sind keine Weltanschauung

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Diskriminierung wegen der Weltanschauung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 652
  • NZA 2014, 21
  • DB 2014, 126
  • JR 2014, 411
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12
    Die Revisionsbegründung muss die angenommenen Rechtsfehler des Landesarbeitsgerichts so aufzeigen, dass Gegenstand und Richtung des Revisionsangriffs erkennbar sind (st. Rspr., BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 72; 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 14; 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 16, BAGE 130, 119) .

    Die Revisionsbegründung soll durch ihre Kritik an dem Berufungsurteil außerdem zur richtigen Rechtsfindung des Revisionsgerichts beitragen (BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - aaO) .

    Die bloße Darstellung anderer Rechtsmeinungen ohne jede Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils genügt nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung (BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - aaO) .

    Ausreichend ist vielmehr, dass das verpönte Merkmal Bestandteil eines Motivbündels ist, welches die Entscheidung beeinflusst hat (st. Rspr., vgl. BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 364/11 - Rn. 32; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 42) .

    Auf ein schuldhaftes Handeln oder gar eine Benachteiligungsabsicht kommt es nicht an (BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 42) .

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11

    Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12
    Eine Benachteiligung kann auch darin bestehen, dass es der Arbeitgeber unterlässt, dem Arbeitnehmer einen weiteren - befristeten oder unbefristeten Vertrag - anzubieten (vgl. BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 364/11 - Rn. 25) .

    Eine Benachteiligung durch Unterlassen kommt in Betracht, wenn ein Arbeitgeber ein befristetes Arbeitsverhältnis wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes nicht verlängert (vgl. BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 364/11 - Rn. 25; vgl. auch EuGH 4. Oktober 2001 - C-438/99 - [Jiménez Melgar] Rn. 47, Slg. 2001, I-6915 = AP EWG-Richtlinie Nr. 92/85 Nr. 3 = EzA BGB § 611a Nr. 17, zur Nichterneuerung eines befristeten Vertrags bei einer schwangeren Arbeitnehmerin) .

    Ausreichend ist vielmehr, dass das verpönte Merkmal Bestandteil eines Motivbündels ist, welches die Entscheidung beeinflusst hat (st. Rspr., vgl. BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 364/11 - Rn. 32; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 42) .

    aa) Die nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewonnene Überzeugung oder Nichtüberzeugung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen dem nach dem AGG verbotenen Merkmal und einem Nachteil kann revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt (BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 364/11 - Rn. 34; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 36) .

  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12
    Ob dieser Schaden gerade auf die angeblichen benachteiligenden Handlungen der Beklagten wegen eines der in § 1 AGG genannten Merkmale zurückzuführen ist, ist eine Frage des Kausalzusammenhangs und damit der Begründetheit des Feststellungsantrags (vgl. auch BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 105, AP AGG § 22 Nr. 2 = EzA AGG § 22 Nr. 2 bzgl. zukünftiger Schäden infolge einer unterbliebenen Beförderung) .

    Dies folgt bereits aus dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung, die nur von Entschädigung, nicht von Schadensersatz spricht (noch offen gelassen in BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 46, AP AGG § 22 Nr. 2 = EzA AGG § 22 Nr. 2) .

    Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG liegt eine unmittelbare Benachteiligung vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde, wobei die sich nachteilig auswirkende Maßnahme direkt an das verbotene Merkmal anknüpfen muss (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 50, AP AGG § 22 Nr. 2 = EzA AGG § 22 Nr. 2) .

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12
    Ähnliche Überlegungen werden für die Situation eines abgelehnten Bewerbers angestellt (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 78, AP AGG § 15 Nr. 5 = EzA AGG § 15 Nr. 10) .

    Die Beweiserleichterung gemäß § 22 AGG findet hinsichtlich der haftungsausfüllenden Kausalität keine Anwendung (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 79, aaO; ErfK/Schlachter 13. Aufl. § 15 AGG Rn. 3; MüKoBGB/Thüsing 6. Aufl. § 22 AGG Rn. 21; Windel RdA 2011, 193, 195) .

  • BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 495/05

    Befristung - Rundfunkmitarbeiter - Eigenart der Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12
    Es ist anerkannt, dass den Rundfunkanstalten die zur Erfüllung ihres Programmauftrags notwendige Freiheit und Flexibilität nicht genommen werden darf (vgl. BAG 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 21, BAGE 119, 138; grundlegend BVerfG 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 ua. - BVerfGE 59, 231) .

    Die Klägerin war als Radio-/Onlineredakteurin beschäftigt und zählte damit auch zu den programmgestaltenden Redakteuren (BAG 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 18, aaO) .

  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABN 1/05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12
    Allein der Umstand, dass sich die Gründe einer Entscheidung mit einem bestimmten Gesichtspunkt nicht ausdrücklich auseinandersetzen, rechtfertigt daher nicht die Annahme, das Gericht habe diesen Gesichtspunkt bei seiner Entscheidung nicht erwogen (BAG 22. März 2005 - 1 ABN 1/05 - Rn. 13, BAGE 114, 157) .

    Hierzu muss nachvollziehbar dargelegt werden, dass das Landesarbeitsgericht nach seiner Argumentationslinie unter Berücksichtigung des entsprechenden Gesichtspunkts möglicherweise anders entschieden hätte (BAG 22. März 2005 - 1 ABN 1/05 - aaO) .

  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 949/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12
    Die Gerichte brauchen nicht jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu behandeln (vgl. etwa BVerfG 8. Oktober 2003 - 2 BvR 949/02 - zu II 1 a der Gründe; BGH 27. März 2003 - V ZR 291/02 - zu II 3 b bb (3) beta der Gründe, BGHZ 154, 288) .

    Vielmehr bedarf es hierzu besonderer Umstände (vgl. BVerfG 8. Oktober 2003 - 2 BvR 949/02 - zu II 1 a der Gründe) .

  • BAG, 31.05.2006 - 5 AZR 342/06

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt aber nicht davor, dass das Gericht dem Vortrag einer Partei in materiell-rechtlicher Hinsicht nicht die aus deren Sicht richtige Bedeutung beimisst (BAG 17. März 2010 - 5 AZN 1042/09 - Rn. 11, BAGE 133, 330; 31. Mai 2006 - 5 AZR 342/06 (F) - Rn. 6, BAGE 118, 229) .
  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZN 1042/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts -

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt aber nicht davor, dass das Gericht dem Vortrag einer Partei in materiell-rechtlicher Hinsicht nicht die aus deren Sicht richtige Bedeutung beimisst (BAG 17. März 2010 - 5 AZN 1042/09 - Rn. 11, BAGE 133, 330; 31. Mai 2006 - 5 AZR 342/06 (F) - Rn. 6, BAGE 118, 229) .
  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 912/07

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12
    Darüber hinaus hat der Revisionsführer die Entscheidungserheblichkeit der Gehörsverletzung darzutun (vgl. BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 912/07 - Rn. 11, AP ZPO § 551 Nr. 66 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 10) .
  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 197/11

    Betriebsübergang - Bewachungsunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09

    Schadensersatz - Asbestbelastung

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11

    Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter) -

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Köln, 13.02.2012 - 2 Sa 768/11

    Keine Fristwahrung i.S. des § 61b ArbGG durch Erhebung einer Feststellungsklage

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 315/09

    Schadensersatz - Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 705/08

    Entschädigungsanspruch - Belästigung - Geltendmachungsfrist

  • EuGH, 04.10.2001 - C-438/99

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT SEINE RECHTSPRECHUNG ZUM VERBOT DER ENTLASSUNG

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 481/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - 5 Sa 657/15

    Beweisverwertungsverbot bei Kündigung wegen exzessiver Nutzung des dienstlichen

    Ferner ist das besondere Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO bei Klagen auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz künftiger Schäden (Antrag zu 12.) grundsätzlich dann gegeben, wenn Schadensfolgen in der Zukunft möglich sind, auch wenn ihre Art, ihr Umfang und sogar ihr Eintritt noch ungewiss sind (BAG v. 20.06.2013 - 8 AZR 482/12, Rz. 23).
  • BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 1010/13

    Videoaufnahme eines Arbeitnehmers - Veröffentlichung - Unterlassungsanspruch

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung einen Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens auslösen, § 823 Abs. 1 BGB iVm. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 -; 28. Oktober 2010 - 8 AZR 546/09 -; 20. Juni 2013 - 8 AZR 482/12 -) .
  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1011/13

    Videoaufnahme eines Arbeitnehmers - Veröffentlichung - Unterlassungsanspruch

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung einen Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens auslösen, § 823 Abs. 1 BGB iVm. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 -; 28. Oktober 2010 - 8 AZR 546/09 -; 20. Juni 2013 - 8 AZR 482/12 -) .
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