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   BAG, 20.06.2017 - 3 AZR 540/16   

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BAG, 20.06.2017 - 3 AZR 540/16 (https://dejure.org/2017,20140)
BAG, Entscheidung vom 20.06.2017 - 3 AZR 540/16 (https://dejure.org/2017,20140)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 2017 - 3 AZR 540/16 (https://dejure.org/2017,20140)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegungsgrundsätze bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

    Auszug aus BAG, 20.06.2017 - 3 AZR 540/16
    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 21. April 2016 - 8 AZR 474/14 - Rn. 67; 10. Dezember 2013 - 3 AZR 796/11 - Rn. 41 mwN, BAGE 147, 1) .

    Die Berücksichtigung dieser Umstände kann sowohl zur Unwirksamkeit einer nach generell-abstrakter Betrachtung wirksamen Klausel als auch zur Wirksamkeit einer nach typisierter Inhaltskontrolle unwirksamen Klausel führen (vgl. BAG 21. April 2016 - 8 AZR 474/14 - Rn. 69; 21. August 2012 - 3 AZR 698/10 - Rn. 27, BAGE 143, 30) .

    Eine lediglich einseitige Umgestaltung eines Rechtsverhältnisses steht mit diesem Modell in Widerspruch, weil ihr kein gegenseitiges Nachgeben zugrunde liegt (vgl. auch BAG 21. April 2016 - 8 AZR 474/14 - Rn. 74; 15. März 2005 - 9 AZR 502/03 - zu II 2 c bb (3) der Gründe, BAGE 114, 97) .

    Entscheidend ist, ob bei wertender Betrachtung unter Einbeziehung auch der den Vertragsschluss begleitenden Umstände eine unangemessen benachteiligende einseitige Festsetzung der Bedingungen vorliegt (vgl. BAG 21. April 2016 - 8 AZR 474/14 - Rn. 76) .

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach

    Auszug aus BAG, 20.06.2017 - 3 AZR 540/16
    (aa) Zu den Rechtsvorschriften iSd. § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB gehören neben dem dispositiven Gesetzesrecht auch anerkannte, ungeschriebene Rechtsgrundsätze und Prinzipien sowie die Gesamtheit der wesentlichen Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben (vgl. etwa BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 22 mwN; 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - Rn. 20 mwN, BAGE 140, 231; BGH 14. Oktober 1997 - XI ZR 167/96 - zu I 2 a der Gründe mwN, BGHZ 137, 27) .

    Das Äquivalenzprinzip, das zu den Rechtsgrundsätzen iSd. § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB gehört, dient dazu, das ursprünglich von den Parteien festgelegte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung zu erhalten (vgl. etwa BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 22 mwN) .

    Vereinbarungen, durch die der Arbeitnehmer durch einseitigen Verzicht oder Erlass ohne rechtfertigende sachliche Gründe und kompensatorische Gegenleistung bereits entstandene Ansprüche verliert, sind hiermit nicht in Einklang zu bringen (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 22 ff.; 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 44 mwN, BAGE 138, 136) .

  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 434/15

    Ausbildungskosten - Prüfingenieur - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 20.06.2017 - 3 AZR 540/16
    Die bloße Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils genügt nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung (st. Rspr., vgl. etwa BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 434/15 - Rn. 15; 8. Juli 2015 - 4 AZR 323/14 - Rn. 8 mwN; 18. März 2015 - 10 AZR 165/14 - Rn. 11) .

    Hat das Berufungsgericht über mehrere selbstständige Streitgegenstände entschieden, muss die Revision für jeden Streitgegenstand begründet werden, wenn die Entscheidung des Berufungsgerichts über einen Streitgegenstand nicht denknotwendig von der Entscheidung über einen anderen korrekt angefochtenen abhängig ist (BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 434/15 - Rn. 15; 4. November 2015 - 7 AZR 851/13 - Rn. 39) .

  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 807/11

    Entgeltumwandlung - Aufklärungspflicht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 20.06.2017 - 3 AZR 540/16
    Daraus können sich Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers ergeben (vgl. BAG 21. Januar 2014 - 3 AZR 807/11 - Rn. 15 mwN, BAGE 147, 155) .

    Wie groß das Informationsbedürfnis des Arbeitnehmers ist, hängt insbesondere von der Schwierigkeit der Rechtsmaterie sowie dem Ausmaß der drohenden Nachteile und deren Vorhersehbarkeit ab (vgl. BAG 21. Januar 2014 - 3 AZR 807/11 - Rn. 16 mwN, BAGE 147, 155) .

  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 582/15

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle - Wegfall

    Auszug aus BAG, 20.06.2017 - 3 AZR 540/16
    Dies ergibt sich auch aus § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB, wonach die den Vertragsschluss begleitenden Umstände nur bei der Prüfung der unangemessenen Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 und Abs. 2 BGB zu berücksichtigen sind (vgl. etwa BAG 15. November 2016 - 3 AZR 582/15 - Rn. 34) .

    Einer Vorlage an den EuGH nach Art. 267 AEUV bedarf es nicht (dazu ausf. BAG 15. November 2016 - 3 AZR 582/15 - Rn. 104) .

  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14

    Verzichtsklausel - Aufhebungsvertrag - equal pay

    Auszug aus BAG, 20.06.2017 - 3 AZR 540/16
    Dies setzt objektiv eine ungewöhnliche Klausel voraus, mit der der Arbeitnehmer subjektiv nicht zu rechnen brauchte (vgl. etwa BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 32 mwN).

    Danach sind formularmäßige Abreden zu den Hauptleistungspflichten aus Gründen der Vertragsfreiheit gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB regelmäßig von der gesetzlichen Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgenommen (st. Rspr., vgl. nur BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 37 mwN) .

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 20.06.2017 - 3 AZR 540/16
    Ein nach Maßgabe der Entscheidung des Senats vom 15. Mai 2012 (- 3 AZR 610/11 - Rn. 64 ff., BAGE 141, 222) bestehender Anspruch der Klägerin aus betrieblicher Übung ist durch die von den Parteien abgeschlossene Änderungsvereinbarung "zur Überführung der betrieblichen Altersversorgung der Klägerin und zur Teilnahme an der VO 2010" erloschen.

    Durch die Entscheidungen des Senats vom 15. Mai 2012 (ua. - 3 AZR 610/11 - BAGE 141, 222) ist die Geschäftsgrundlage für die Vereinbarung nicht nach § 313 Abs. 1 iVm. Abs. 2 BGB weggefallen.

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 796/11

    Invaliditätsversorgung - Mindestaltersgrenze

    Auszug aus BAG, 20.06.2017 - 3 AZR 540/16
    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 21. April 2016 - 8 AZR 474/14 - Rn. 67; 10. Dezember 2013 - 3 AZR 796/11 - Rn. 41 mwN, BAGE 147, 1) .
  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 88/15

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage

    Auszug aus BAG, 20.06.2017 - 3 AZR 540/16
    Vereinbarungen im laufenden Arbeitsverhältnis - wie im Streitfall - werden nicht erfasst (vgl. BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 88/15 - Rn. 34 mwN) .
  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 134/15

    Betriebsrente - Günstigkeitsprinzip

    Auszug aus BAG, 20.06.2017 - 3 AZR 540/16
    Widersprüchliches Verhalten ist nur dann missbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand entstanden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 - Rn. 57 mwN) .
  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 851/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Altersgrenze vor Vollendung des

  • BAG, 08.07.2015 - 4 AZR 323/14

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung

  • BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 165/14

    Persönliche Zulage nach § 17 Abs. 6 TVÜ-L

  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 849/11

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente nach vorzeitigem

  • BGH, 14.10.1997 - XI ZR 167/96

    Entgelt für Einsatz von Kreditkarten im Ausland zulässig

  • BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 698/10

    Fortbildungskosten - Transparenz - Bereicherungsanspruch

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 612/10

    Sonderzahlung mit Mischcharakter

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10

    Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle

  • BAG, 13.05.1998 - 7 ABR 65/96

    Vergleichsgebühr bei einem Rechtsanwalt als Sachverständigem

  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 17/09

    Entgeltumwandung - gezillmerter Versicherungstarif

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 502/03

    Schuldversprechen - Inhaltskontrolle

  • LAG München, 31.05.2016 - 2 Sa 904/15

    Versorgungszusage - betriebliche Altersversorgung; Versorgungsvertrag;

  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 141/15

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - Auslegung

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 433/14

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungsplans -

  • BAG, 08.07.2015 - 4 AZR 51/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eines

  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 84/14

    Provisionsvorschüsse - Rückzahlung

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12

    Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer

  • BAG, 23.05.2018 - 5 AZR 263/17

    Kein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für Tagesmütter

    Nach § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO gehört zum notwendigen Inhalt der Revisionsbegründung die Angabe der Revisionsgründe (BAG 20. Juni 2017 - 3 AZR 540/16 - Rn. 96) .
  • BAG, 21.06.2018 - 6 AZR 38/17

    Intransparenz eines Verzichts auf Entgeltsteigerungen nach kirchlichen

    Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen von der Wahrnehmung seiner Rechte abgehalten wird, liegt eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 BGB (st. Rspr. vgl. BAG 20. Juni 2017 - 3 AZR 540/16 - Rn. 58; zur Unterscheidung von Abschluss- und Abwicklungstransparenz vgl. BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 671/15 - Rn. 20 ff. mwN, BAGE 158, 81 ) .
  • BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 305/16

    Betriebsrentenanpassung - IFRS-Abschlüsse

    Allein die Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils oder Rügen mit bloßen formelhaften Wendungen genügen den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung ebenso wenig wie die Wiedergabe des bisherigen Vorbringens (st. Rspr., vgl. BAG 27. Juli 2017 - 6 AZR 438/16 - Rn. 16 mwN; 20. Juni 2017 - 3 AZR 540/16 - Rn. 96 mwN) .
  • BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 306/16

    Betriebsrentenanpassung - IFRS-Abschlüsse

    Allein die Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils oder Rügen mit bloßen formelhaften Wendungen genügen den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung ebenso wenig wie die Wiedergabe des bisherigen Vorbringens (st. Rspr., vgl. BAG 27. Juli 2017 - 6 AZR 438/16 - Rn. 16 mwN; 20. Juni 2017 - 3 AZR 540/16 - Rn. 96 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 09.10.2019 - 12 Sa 356/19

    Pflicht zur Schließung von Deckungslücken durch Arbeitgeber

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (BAG 20.06.2017 - 3 AZR 540/16, juris Rn. 32).
  • LAG Köln, 27.06.2019 - 7 Sa 118/19

    Ausbildungskostenrückzahlung; AGB-Kontrolle; Reisekosten; Intransparenz;

    § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB besagt, dass die vom Arbeitgeber im Rahmen allgemeiner Geschäftsbedingungen vorgegebenen Arbeitsvertragsregelungen so klar und eindeutig bestimmbar sein müssen, dass der Arbeitnehmer genau weiß, 'was auf ihn zukommt' (BAG vom 23.03.2017, 6 AZR 705/15; BAG vom 20.06.2017, 3 AZR 540/16; BAG vom 24.08.2017, 8 AZR 378/16).
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