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   BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 690/16   

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BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 690/16 (https://dejure.org/2018,16516)
BAG, Entscheidung vom 20.06.2018 - 7 AZR 690/16 (https://dejure.org/2018,16516)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 (https://dejure.org/2018,16516)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Tarifauslegung - Auflösende Bedingung - Wiederaufleben eines Beamtenverhältnisses- Betriebsratsmitglied

  • IWW

    § 17 Satz 1 TzBfG, § ... 256 Abs. 1 ZPO, § 14 Abs. 1 TzBfG, §§ 21, 17 Satz 1 TzBfG, Anlage 1 zum MTV, § 305c Abs. 2 BGB, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG, § 305c Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 NachwG, 17 Satz 1, Satz 3, § 15 Abs. 2 TzBfG, 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbs. 1 KSchG, 14 Abs. 1 TzBfG, § 78 Satz 2 BetrVG, 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis Nr. 8 TzBfG, Richtlinie 1999/70/EG, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 4, 5, 6 und 8 TzBfG, § 4 Abs. 3 PostPersRG, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 7, Art. 8 der Richtlinie 2002/14/EG, Richtlinie 2002/14/EG, Art. 7 der Richtlinie 2002/14/EG, § 280 Abs. 1, § 823 Abs. 2 BGB, § 162 Abs. 2 BGB, § 37 Abs. 1 BetrVG, § 78 Satz 1 BetrVG, § 134 BGB, § 823 Abs. 2, § 249 Abs. 1 BGB, § 162 BGB, § 138 Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, 15 Abs. 2 TzBfG, §§ 164 ff. BGB, § 91 Abs. 1, § 97 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Auflösende Bedingung, Betriebsratsmitglied, Wiederaufleben eines Beamtenverhältnisses

  • rewis.io

    Tarifauslegung - Auflösende Bedingung - Wiederaufleben eines Beamtenverhältnisses- Betriebsratsmitglied

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auflösende Bedingung; Wiederaufleben eines Beamtenverhältnisses; Betriebsratsmitglied

  • rechtsportal.de

    Befristungsrecht - Auflösende Bedingung; Wiederaufleben eines Beamtenverhältnisses; Betriebsratsmitglied

  • rechtsportal.de

    Zulässige Kombination aus Bedingungskontrollklage und allgemeiner Feststellungsklage

  • datenbank.nwb.de

    Tarifauslegung - Auflösende Bedingung - Wiederaufleben eines Beamtenverhältnisses- Betriebsratsmitglied

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auflösende Bedingung - Wiederaufleben eines Beamtenverhältnisses - Betriebsratsmitglied

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 324
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (47)

  • BAG, 05.12.2012 - 7 AZR 698/11

    Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 690/16
    (a) Mit der Richtlinie 2002/14/EG ist ein allgemeiner Rahmen für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer festgelegt; ihre Art. 7 und 8 geben einen näher beschriebenen Schutz für Arbeitnehmervertreter vor (BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 39, BAGE 144, 85) .

    Das Ehrenamtsprinzip wahrt die innere und äußere Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder (BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 731/15 - Rn. 24; 28. September 2016 - 7 AZR 248/14 - Rn. 44; 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 29 mwN, BAGE 148, 299; 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 47, BAGE 144, 85) .

    Es genügt die objektive Schlechterstellung gegenüber Nichtbetriebsratsmitgliedern (vgl. BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 731/15 - Rn. 24; 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - Rn. 21; 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 29 mwN, aaO; 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 47, aaO; 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 11 mwN) .

    Eine Maßnahme rechtsgeschäftlicher oder tatsächlicher Art kann in einem Unterlassen bestehen, etwa indem einem von § 78 Satz 2 BetrVG geschützten Mandatsträger Vorteile vorenthalten werden, die der Arbeitgeber anderen Arbeitnehmern gewährt (BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 47, aaO) .

    (bb) Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine Befristungsabrede nach § 78 Satz 2 BetrVG iVm. § 134 BGB unwirksam sein, wenn der Arbeitnehmer bei ihrem Abschluss bereits Betriebsratsmitglied ist und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nur wegen seiner Mitgliedschaft im Betriebsrat lediglich ein befristetes statt eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses anbietet (BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 47, BAGE 144, 85) .

  • BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12

    Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 690/16
    Das Ehrenamtsprinzip wahrt die innere und äußere Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder (BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 731/15 - Rn. 24; 28. September 2016 - 7 AZR 248/14 - Rn. 44; 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 29 mwN, BAGE 148, 299; 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 47, BAGE 144, 85) .

    § 78 Satz 2 BetrVG schützt ebenso wie § 78 Satz 1 BetrVG die Betriebsratsmitglieder als Personen und den Betriebsrat als Organ (BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 32 mwN, aaO) .

    Es genügt die objektive Schlechterstellung gegenüber Nichtbetriebsratsmitgliedern (vgl. BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 731/15 - Rn. 24; 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - Rn. 21; 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 29 mwN, aaO; 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 47, aaO; 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 11 mwN) .

    Dieser ist im Wege der Naturalrestitution auf den Abschluss des verweigerten Folgevertrags gerichtet (BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 30 mwN, BAGE 148, 299) .

    Gelingt es dem Arbeitgeber, die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Indizien für die Benachteiligung zu erschüttern, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der Arbeitnehmer darlegen und beweisen muss, dass der Arbeitgeber die auflösende Bedingung wegen der Betriebsratstätigkeit herbeigeführt hat (vgl. zur Darlegung der Benachteiligung BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 36 mwN, BAGE 148, 299; zur Darlegung der Missbräuchlichkeit einer sachgrundlosen Befristung BAG 24. Juni 2015 - 7 AZR 452/13 - Rn. 25 mwN) .

  • EuGH, 11.02.2010 - C-405/08

    Ingeniørforeningen i Danmark - Sozialpolitik - Unterrichtung und Anhörung der

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 690/16
    (bb) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Gerichtshof) folgt sowohl aus dem Wortlaut von Art. 7 der Richtlinie 2002/14/EG als auch daraus, dass diese nur einen allgemeinen Rahmen mit Mindestvorschriften vorsieht, dass der Unionsgesetzgeber den Mitgliedstaaten - und vorbehaltlich der ihnen obliegenden Verpflichtung, die in dieser Richtlinie vorgeschriebenen Ergebnisse zu erreichen, den Sozialpartnern - in Bezug auf die hinsichtlich der Arbeitnehmervertreter zu treffenden Schutzmaßnahmen und zu bietenden Sicherheiten ein weites Ermessen eingeräumt hat (vgl. EuGH 11. Februar 2010 - C-405/08 - [IngeniØrforeningen i Danmark] Rn. 52) .

    Das Ermessen bezieht sich nach den Ausführungen des Gerichtshofs neben dem ausreichenden Schutz auch auf die "zu bietenden" ausreichenden "Sicherheiten" (in den englischen und französischen Sprachfassungen der Richtlinie 2002/14: "adequate guarantees" und "garanties suffisantes") nach Art. 7 der Richtlinie 2002/14/EG (vgl. EuGH 11. Februar 2010 - C-405/08 - [IngeniØrforeningen i Danmark] Rn. 52) .

    Es ist nicht schrankenlos, sondern muss das in Art. 7 der Richtlinie 2002/14/EG vorgesehene Mindestmaß wahren (EuGH 11. Februar 2010 - C-405/08 - [IngeniØrforeningen i Danmark] Rn. 53 und Rn. 57) .

    Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang angenommen, es sei klar, dass die Kündigung eines Arbeitnehmervertreters, die mit dessen Eigenschaft oder mit der von ihm in dieser Eigenschaft als Vertreter ausgeübten Funktion begründet wäre, mit dem in Art. 7 der Richtlinie 2002/14/EG geforderten Schutz nicht zu vereinbaren wäre (EuGH 11. Februar 2010 - C-405/08 - [IngeniØrforeningen i Danmark] Rn. 58) .

    Jedoch habe jede zur Umsetzung dieser Richtlinie, sei es durch Gesetz oder durch Tarifvertrag, vorgesehene Maßnahme den in Art. 7 der Richtlinie 2002/14/EG bestimmten Mindestschutz zu wahren (EuGH 11. Februar 2010 - C-405/08 - [IngeniØrforeningen i Danmark] Rn. 66) .

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 233/18

    Einrede der Verjährung in der Revisionsinstanz

    Ist dieser nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus der Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist (st. Rspr., zB BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 20; 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 19, BAGE 135, 239; BGH 24. Oktober 2017 - VI ZR 504/16 - Rn. 22) .
  • BAG, 01.08.2018 - 7 AZR 882/16

    Auflösende Bedingung - Bedingungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist -

    aa) Das Landesarbeitsgericht ist im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass die auflösende Bedingung in § 4 Abs. 3 der Anlage 1 zum MTV TSI zu ihrer Wirksamkeit eines Sachgrunds nach §§ 21, 14 Abs. 1 TzBfG bedarf (vgl. BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 47; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 32 jeweils mwN) .

    Die Bedingungskontrolle nach dem TzBfG setzt keine Schutzbedürftigkeit voraus (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 48; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 33; 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - zu I 1 a der Gründe) .

    Er rechtfertigt nicht nur die Befristung des Arbeitsvertrags eines nach § 4 Abs. 3 PostPersRG aF beurlaubten Beamten (vgl. dazu BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - zu I 1 c bb der Gründe) , sondern auch eine auflösende Bedingung für den Fall des Wiederauflebens des Beamtenverhältnisses (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 52 ff.; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 37 ff.) .

    Die an das Wiederaufleben des Beamtenverhältnisses anknüpfende auflösende Bedingung soll diese Pflichtenkollision verhindern (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 53; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 38) .

    Die auflösende Bedingung trägt andererseits dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers Rechnung, zum Zwecke einer sachgerechten Personalplanung bis zum Zeitpunkt des Wiederauflebens des Beamtenverhältnisses Klarheit darüber zu erlangen, ob das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden soll oder ob er über den Arbeitsplatz disponieren kann (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 54; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 39) .

    Damit ist gewährleistet, dass - abhängig von der Entscheidung des Arbeitnehmers - entweder das Arbeitsverhältnis oder das Beamtenverhältnis fortbesteht (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 55; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 40) .

    Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses durch die Beendigung des Beamtenverhältnisses zu verhindern, und kann damit entscheiden, welches Rechtsverhältnis er beibehalten möchte (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 56; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 42) .

  • BAG, 20.03.2019 - 7 AZR 98/17

    Auflösende Bedingung - beurlaubter Beamter

    (1) Die auflösende Bedingung bedarf zu ihrer Wirksamkeit eines Sachgrunds nach §§ 21, 14 Abs. 1 TzBfG (vgl. BAG 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - Rn. 28; 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 47; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 32 jeweils mwN) .

    Die an das Wiederaufleben des Beamtenverhältnisses anknüpfende auflösende Bedingung soll diese Pflichtenkollision verhindern (BAG 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - Rn. 34; 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 53; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 38) .

    Die auflösende Bedingung trägt andererseits dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers Rechnung, zum Zwecke einer sachgerechten Personalplanung bis zum Zeitpunkt des Wiederauflebens des Beamtenverhältnisses Klarheit darüber zu erlangen, ob das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden soll oder ob er über den Arbeitsplatz disponieren kann (BAG 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - Rn. 35; 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 54; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 39) .

    Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses durch die Beendigung des Beamtenverhältnisses zu verhindern, und kann damit entscheiden, welches Rechtsverhältnis er beibehalten möchte (vgl. hierzu ausführlich BAG 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - Rn. 37; 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 56; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 42) .

    (b) Der von Art. 7 und Art. 8 der Richtlinie 2002/14/EG iVm. Art. 27 und Art. 30 GRC geforderte (Mindest-)Schutz von Arbeitnehmervertretern ist gewährleistet (vgl. hierzu ausführlich BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 43 ff.) .

    Dem unionsrechtlich gebotenen Schutz eines Betriebsratsmitglieds vor einer im Zusammenhang mit einer auflösenden Bedingung stehenden Benachteiligung kann durch das Benachteiligungsverbot in § 78 Satz 2 BetrVG - ggf. iVm. § 280 Abs. 1, § 823 Abs. 2 BGB und § 162 Abs. 2 BGB - Rechnung getragen werden (vgl. hierzu im Einzelnen BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 52 ff.) .

    Der Arbeitgeber kann sich daher zur Mitteilung nach § 15 Abs. 2 TzBfG eines Vertreters bedienen (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 60; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 65) .

  • BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 292/17

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - betriebliches

    (a) Tarifliche Bestimmungen, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Eintritt einer auflösenden Bedingung führen, bedürfen eines Sachgrundes iSv. § 14 Abs. 1 TzBfG (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 32; 15. Februar 2017 - 7 AZR 82/15 - Rn. 20; 27. Juli 2016 - 7 AZR 276/14 - Rn. 26, BAGE 156, 8; 23. März 2016 - 7 AZR 827/13 - Rn. 20, BAGE 155, 1; 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - zu B II 1 b bb der Gründe) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2020 - 7 Sa 426/19

    Eintritt einer auflösenden Bedingung bei freigestelltem Betriebsratsmitglied im

    Gelingt es dem Arbeitgeber, die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Indizien für die Benachteiligung zu erschüttern, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der Arbeitnehmer darlegen und beweisen muss, dass der Arbeitgeber die auflösende Bedingung wegen der Betriebsratstätigkeit herbeigeführt hat (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 57 mwN.).

    Mit der RL 2002/14/EG ist ein allgemeiner Rahmen für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer festgelegt; ihre Art. 7 und 8 geben einen näher beschriebenen Schutz für Arbeitnehmervertreter vor (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 45 mwN.).

    Ein auflösend bedingt beschäftigtes Betriebsratsmitglied hätte nur dann keinen ausreichenden Schutz und keine ausreichenden Sicherheiten, wenn die Beendigung seines Arbeitsvertrags wegen seiner Amtstätigkeit erfolgen könnte (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 48 mwN.; vgl. für den Fall einer sachgrundlosen Befristung: BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 43).

    Dem unionsrechtlich gebotenen Schutz eines Betriebsratsmitglieds vor einer im Zusammenhang mit einer auflösenden Bedingung stehenden Benachteiligung kann durch § 78 S. 2 BetrVG - gegebenenfalls iVm. § 280 Abs. 1, § 823 Abs. 2 BB und § 162 Abs. 2 BGB - Rechnung getragen werden (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 48 mwN.; vgl. für den Fall einer sachgrundlosen Befristung: BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 47; beide zitiert nach juris ).

    Das gilt für eine auflösende Bedingung entsprechend (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 50 f.; LAG Rheinland-Pfalz 11. April 2013 - 10 Sa 528/12, beide zitiert nach juris jeweils mwN.).

    Dem Arbeitgeber ist in diesem Fall verwehrt, sich auf den Eintritt der auflösenden Bedingung zu berufen (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 52, zitiert nach juris ).

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 130/18

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Vorvertrag - Auslegung -

    Ist dieser nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus der Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist (st. Rspr., zB BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 20; 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 19, BAGE 135, 239) .
  • BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 285/17

    Auflösende Bedingung - beurlaubter Beamter

    (1) Die auflösende Bedingung bedarf zu ihrer Wirksamkeit eines Sachgrunds nach §§ 21, 14 Abs. 1 TzBfG (vgl. BAG 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - Rn. 28; 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 47; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 32 jeweils mwN) .

    Die an das Wiederaufleben des Beamtenverhältnisses anknüpfende auflösende Bedingung soll diese Pflichtenkollision verhindern (BAG 20. März 2019 - 7 AZR 98/17 - Rn. 45; 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - Rn. 34; 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 53; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 38) .

    Die auflösende Bedingung trägt andererseits dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers Rechnung, zum Zwecke einer sachgerechten Personalplanung bis zum Zeitpunkt des Wiederauflebens des Beamtenverhältnisses Klarheit darüber zu erlangen, ob das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden soll oder ob er über den Arbeitsplatz disponieren kann (BAG 20. März 2019 - 7 AZR 98/17 - Rn. 46; 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - Rn. 35; 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 54; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 39) .

    Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses durch die Beendigung des Beamtenverhältnisses zu verhindern, und kann damit entscheiden, welches Rechtsverhältnis er beibehalten möchte (BAG 20. März 2019 - 7 AZR 98/17 - Rn. 47; vgl. hierzu ausführlich BAG 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - Rn. 37; 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 56; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 42) .

    Der Arbeitgeber kann sich daher zur Mitteilung nach § 15 Abs. 2 TzBfG eines Vertreters bedienen (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 60; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 65) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2018 - 7 Sa 112/18

    Befristeter Arbeitsvertrag - Rückkehrmöglichkeit in ein Beamtenverhältnis als

    Die Befristungskontrolle nach dem TzBfG setzt keine Schutzbedürftigkeit voraus (vgl. zur Bedingungskontrolle BAG, Urteil vom 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - BeckRS 2018, 32265 Rz. 29; vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - AP TzBfG § 21 Nr. 12 Rz. 48; vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - AP TzBfG § 21 Nr. 13 Rz. 33; jeweils m. w. N.).

    Die unionsrechtlichen Vorgaben der RL 1999/70/EG und der inkorporierten EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung gebieten keine andere Beurteilung (BAG, Urteil vom 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - BeckRS 2018, 32265 Rz. 31; vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - AP TzBfG § 21 Nr. 12 Rz. 50; vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - AP TzBfG § 21 Nr. 13 Rz. 35, jeweils m. w. N.).

    Solche Gründe müssen ein vergleichbares Gewicht haben wie die in § 14 Abs. 1 S. 2 Nrn. 1 bis 8 TzBfG genannten Sachgründe und deren Wertungsmaßstäben entsprechen (BAG, Urteil vom 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - BeckRS 2018, 32265 Rz. 31; vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - AP TzBfG § 21 Nr. 12 Rz. 50; vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - AP TzBfG § 21 Nr. 13 Rz.35; vom 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - NZA 2006, 858, 860, jeweils m. w. N.).

    Gemeinsam ist den in dem Sachgrundkatalog aufgelisteten Tatbeständen jedoch ein rechtlich anerkennenswertes Interesse daran, anstelle eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses die rechtliche Gestaltungsmöglichkeit eines zeitlich begrenzten Arbeitsverhältnisses zu wählen (BAG, Urteil vom 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - BeckRS 2018, 32265 Rz. 32; vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - AP TzBfG § 21 Nr. 12 Rz. 51; vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - AP TzBfG § 21 Nr. 13 Rz. 36, jeweils m. w. N.).

    Eine rechtliche Unmöglichkeit hinsichtlich der Erfüllung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis tritt durch das Wiederaufleben des Beamtenverhältnisses nicht ein, selbst wenn dieses grundsätzlich Vorrang vor dem Arbeitsverhältnis haben sollte (BAG, Urteil vom 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - BeckRS 2018, 32265 Rz. 34; vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - AP TzBfG § 21 Nr. 12 Rz. 52; vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - AP TzBfG § 21 Nr. 13 Rz. 3; vom 21. April 2016 - 2 AZR 609/15 - NZA 2016, 941, 945 Rz. 42, jeweils m. w. N.).

  • BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 428/17

    Auflösende Bedingung - Beendigung des Dienstverhältnisses als Geschäftsführer

    Das setzt jedoch voraus, dass die auflösende Bedingung die Pflichtenkollision verhindern soll (vgl. zum Wiederaufleben eines Beamtenverhältnisses: BAG 20. März 2019 - 7 AZR 98/17 - Rn. 46; 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - Rn. 35; 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 54; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 39) .

    Diese auflösende Bedingung wäre aufgrund der Pflichtenkollision sachlich gerechtfertigt gewesen (vgl. etwa BAG 20. März 2019 - 7 AZR 98/17 - Rn. 46; 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - Rn. 35; 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 54; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 39) .

  • VGH Bayern, 15.11.2022 - 17 P 22.21

    Kein Weiterbeschäftigungsanspruch eines Auszubildenden als Jugendvertreter nach

    Der aufgrund Art. 7 RL 2002/14/EG unionsrechtlich geforderte Mindestschutz für Arbeitnehmervertreter ist für Mitglieder einer Jugend- und Auszubildendenvertretung durch Art. 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BayPVG über das Kriterium der "Zumutbarkeit" der Weiterbeschäftigung gewährleistet, das vor einer Auflösung des nach Art. 9 Abs. 2 BayPVG gesetzlich begründeten Arbeitsverhältnisses allein wegen der Amtstätigkeit schützt (im Anschluss an BAG, U.v. 20.3.2019 - 7 AZR 98/17 - juris Rn. 53; U.v. 20.6.2018 - 7 AZR 690/16 - NZA 2019, 324 Rn. 48).

    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, U.v. 11.2.2010 - C-405/08 - ECLI:ECLI:EU:C:2010:69 Rn. 52, 66) ist geklärt, dass Art. 7 RL 2002/14/EG zwar einen allgemeinen Rahmen mit Mindestvorschriften vorsieht, aber nicht verlangt, Arbeitnehmervertretern einen verstärkten Kündigungsschutz zu gewähren (so auch BAG, U.v. 20.3.2019 - 7 AZR 98/17 - juris Rn. 50; U.v. 20.6.2018 - 7 AZR 690/16 - NZA 2019, 324 Rn. 46 m.w.N.).

    Der somit aufgrund Art. 7 RL 2002/14/EG unionsrechtlich geforderte Mindestschutz für Arbeitnehmervertreter ist für Mitglieder einer Jugend- und Auszubildendenvertretung durch Art. 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BayPVG über das Kriterium der "Zumutbarkeit" der Weiterbeschäftigung gewährleistet, das vor einer Auflösung des nach Art. 9 Abs. 2 BayPVG gesetzlich begründeten Arbeitsverhältnisses allein wegen der Amtstätigkeit schützt (vgl. BAG, U.v. 20.3.2019 - 7 AZR 98/17 - juris Rn. 53; U.v. 20.6.2018 - 7 AZR 690/16 - NZA 2019, 324 Rn. 48).

  • BAG, 26.02.2020 - 7 AZR 121/19

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit

  • BAG, 26.02.2020 - 7 AZR 128/19

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit

  • ArbG Bonn, 21.12.2018 - 5 Ca 828/18
  • BAG, 26.02.2020 - 7 AZR 61/19

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit

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