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   BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 39/16   

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BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 39/16 (https://dejure.org/2018,16513)
BAG, Entscheidung vom 20.06.2018 - 7 ABR 39/16 (https://dejure.org/2018,16513)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 (https://dejure.org/2018,16513)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Schwerbehindertenvertretung - Jobcenter - Anhörung

  • IWW

    § 44b SGB II, § ... 95 Abs. 2 SGB IX, § 178 Abs. 2 SGB IX, § 44h Abs. 4 SGB II, § 50 Abs. 3 SGB II, § 50 Abs. 3 Satz 1 SGB II, § 44h Abs. 3 SGB II, § 256 Abs. 1 ZPO, § 178 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 SGB IX, § 95 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 SGB IX, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 81 Abs. 3 ArbGG, § 533 ZPO, § 87 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2, § 81 Abs. 3 Satz 3 ArbGG, § 83 Abs. 3 ArbGG, §§ 177, 178, 222 SGB IX, § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, § 44h SGB II, § 178 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 SGB IX, § 44i SGB II, § 44h Abs. 5 SGB II, § 50 Abs. 3 Satz 2 SGB II, § 50 Abs. 3 Satz 3 SGB II, § 50 SGB II, § 164 Abs. 4, § 178 SGB IX, § 164 Abs. 4 SGB IX

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehindertenvertretung - Jobcenter - Anhörung

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsinteresse für Streitigkeiten über das Bestehen, den Inhalt und den Umfang von Mitbestimmungsrechten; Beteiligungspflichten des Arbeitgebers gegenüber der Schwerbehindertenvertretung; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Feststellungsantrages im ...

  • Betriebs-Berater

    Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung

  • bag-urteil.com

    Schwerbehindertenvertretung - Jobcenter - Anhörung

  • rewis.io

    Schwerbehindertenvertretung - Jobcenter - Anhörung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwerbehindertenvertretung; Jobcenter; Anhörung

  • rechtsportal.de

    Feststellungsinteresse für Streitigkeiten über das Bestehen, den Inhalt und den Umfang von Mitbestimmungsrechten

  • datenbank.nwb.de

    Schwerbehindertenvertretung - Jobcenter - Anhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Neue IT-Technik im Jobcenter - und die Schwerbehindertenvertretung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschlussverfahren - und das Feststellungsinteresse von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 54
  • BB 2018, 2483
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2017 - 20 A 523/16

    Einsatz des IT-Verfahrens "ALLEGRO" in den gemeinsamen Einrichtungen als ein

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 39/16
    Entscheidungen über diesen Regelungsgegenstand obliegen vielmehr der Bundesagentur und gelten in der gemeinsamen Einrichtung unmittelbar und ohne verbleibenden Entscheidungsspielraum für das Jobcenter oder die Trägerversammlung (vgl. BVerwG 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - Rn. 31; OVG Nordrhein-Westfalen 27. April 2017 - 20 A 523/16.PVB - Rn. 29 ff.) .

    Einer weiteren Anordnung der Bundesagentur im Einzelfall bedarf es dazu nicht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen 27. April 2017 - 20 A 523/16.PVB - Rn. 34; 1. September 2015 - 20 A 2311/13.PVB -) .

    b) Der damit verbundene Wegfall eines eigenen Entscheidungsspielraums des Dienststellenleiters der gemeinsamen Einrichtung bei der Einführung von zentral durch die Bundesagentur verwalteten Verfahren der Informationstechnik nach § 50 Abs. 3 SGB II hat nach § 44h Abs. 3 SGB II zur Folge, dass insoweit Beteiligungsrechte des bei der jeweiligen gemeinsamen Einrichtung bestehenden Personalrats entfallen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen 27. April 2017 - 20 A 523/16.PVB - Rn. 38 mwN) .

    Die personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung ist in diesen Fällen auf die Ebene der Bundesagentur für Arbeit verlagert (OVG Nordrhein-Westfalen 27. April 2017 - 20 A 523/16.PVB - Rn. 40 ff. mwN) .

    Das bedeutet nicht nur, dass die Bundesagentur über die Einführung solcher Verfahren entscheidet, sondern auch, dass die Bundesagentur auch die Entscheidung trifft, das jeweilige IT-Verfahren in den einzelnen gemeinsamen Einrichtungen zur Anwendung zu bringen (OVG Nordrhein-Westfalen 27. April 2017 - 20 A 523/16.PVB - Rn. 76) .

    Vielmehr handelt es sich dabei, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, um eigenständige Maßnahmen und Entscheidungen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen 27. April 2017 - 20 A 523/16.PVB - Rn. 77) , die der Beteiligungspflicht nach § 178 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 SGB IX unterliegen können .

  • BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 2.16

    Behördenorganisation; Bundesagentur für Arbeit; Datenverarbeitung;

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 39/16
    Die beteiligungsrechtliche Zuständigkeit des Personalrats der gemeinsamen Einrichtung wiederum knüpft an die Entscheidungszuständigkeit des Dienststellenleiters an (vgl. BVerwG 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - Rn. 16; 1. Oktober 2014 - 6 P 14.13 - Rn. 12) .

    Entscheidungen über diesen Regelungsgegenstand obliegen vielmehr der Bundesagentur und gelten in der gemeinsamen Einrichtung unmittelbar und ohne verbleibenden Entscheidungsspielraum für das Jobcenter oder die Trägerversammlung (vgl. BVerwG 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - Rn. 31; OVG Nordrhein-Westfalen 27. April 2017 - 20 A 523/16.PVB - Rn. 29 ff.) .

    Dies gebietet eine umfassende Entscheidungszuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit (vgl. BVerwG 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - Rn. 27) .

    Sie ist nach § 50 Abs. 3 Satz 3 SGB II zudem die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle für die zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik (vgl. BVerwG 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - Rn. 29) .

  • BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 71/12

    Schwerbehindertenvertretung - Zuständigkeit - Jobcenter

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 39/16
    Dies gilt für die Geltendmachung von Beteiligungsrechten der Schwerbehindertenvertretung entsprechend (BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 18, BAGE 149, 277) .

    Dieser ist einer gesonderten Feststellung zugänglich (vgl. BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 16, BAGE 149, 277; für Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats: BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 38/07 - Rn. 16) .

    Das ist von Amts wegen noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu prüfen (vgl. BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 21, BAGE 149, 277) .

    Die Zuständigkeitsverteilung ergibt sich insoweit aus § 44i iVm. § 44h SGB II (dazu BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 29, BAGE 149, 277) .

  • BAG, 14.03.2012 - 7 ABR 67/10

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Abschluss eines

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 39/16
    Die Anhörungsverpflichtung geht insofern über die Pflicht zur Unterrichtung hinaus, als die Anhörung verlangt, dass der Schwerbehindertenvertretung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird und der Arbeitgeber eine entsprechende Stellungnahme auch zur Kenntnis nimmt (vgl. zu § 95 Abs. 2 SGB IX aF BAG 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 20 f.) .

    Wenn bereits das Bestehen des Mitbestimmungs- oder Beteiligungsrechts als solches streitig ist und über dessen ggf. zu beachtende Ausgestaltung noch kein Streit besteht, kann dieses zum Gegenstand eines Feststellungsantrags gemacht werden, ohne dass die Modifikationen bereits im Einzelnen beschrieben werden müssten (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 16; 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 a aa der Gründe mwN, BAGE 111, 36) .

    Auch Sinn und Zweck des Anhörungsrechts zielen darauf, der Schwerbehindertenvertretung die Möglichkeit zu geben, an der Willensbildung des Arbeitgebers mitzuwirken (BAG 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 21 zu § 95 Abs. 2 SGB IX aF) .

  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 38/07

    Mitbestimmung bei Abteilungswechsel

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 39/16
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Mitbestimmung nach dem BetrVG können das Bestehen, der Inhalt und der Umfang eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats von den Betriebsparteien unabhängig von einem konkreten Konfliktfall einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden, wenn die Betriebsparteien insoweit unterschiedlicher Auffassung sind und die Maßnahme, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen wird, häufiger im Betrieb auftritt und sich auch in Zukunft jederzeit wiederholen kann (vgl. etwa BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 38/07 - Rn. 17) .

    Dieser ist einer gesonderten Feststellung zugänglich (vgl. BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 16, BAGE 149, 277; für Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats: BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 38/07 - Rn. 16) .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2015 - 20 A 2311/13

    Mitbestimmung; Personalrat; gemeinsame Einrichtung; Informationstechnik; zentral

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 39/16
    Einer weiteren Anordnung der Bundesagentur im Einzelfall bedarf es dazu nicht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen 27. April 2017 - 20 A 523/16.PVB - Rn. 34; 1. September 2015 - 20 A 2311/13.PVB -) .
  • BVerwG, 18.01.2013 - 6 PB 17.12

    Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit; Zuweisung von Tätigkeiten beim

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 39/16
    In dieser Hinsicht verfügt der Gesetzgeber über einen Gestaltungsspielraum, der es ihm erlaubt, die Vor- und Nachteile eines Doppelwahlrechts abzuwägen (BVerwG 18. Januar 2013 - 6 PB 17.12 - Rn. 10) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2016 - 23 TaBV 1039/15

    Zentrale Einführung von IT-Technik durch die Bundesagentur für Arbeit

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 39/16
    Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Januar 2016 - 23 TaBV 1039/15 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 21/16

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 39/16
    Beteiligt an einem Beschlussverfahren ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (vgl. zu Beteiligungsfragen nach dem SGB IX etwa BAG 4. November 2015 - 7 ABR 62/13 - Rn. 12, BAGE 153, 187; zum BetrVG BAG 16. Januar 2018 - 7 ABR 21/16 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 62/13

    Schwerbehindertenvertretung - Konzern

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 39/16
    Beteiligt an einem Beschlussverfahren ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (vgl. zu Beteiligungsfragen nach dem SGB IX etwa BAG 4. November 2015 - 7 ABR 62/13 - Rn. 12, BAGE 153, 187; zum BetrVG BAG 16. Januar 2018 - 7 ABR 21/16 - Rn. 13 mwN) .
  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 14.13

    Beteiligungsrecht des Personalrats bei gemeinsamen Einrichtungen

  • BAG, 17.05.2011 - 1 ABR 121/09

    Unterlassungsanspruch - Mitbestimmung bei der Einführung von Ethikrichtlinien -

  • BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 76/09

    Feststellungsinteresse

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18

    Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

    (2) Der Arbeitgeber muss die Schwerbehindertenvertretung nicht nur ausreichend unterrichten, sondern ihr auch genügend Gelegenheit zur Stellungnahme geben (BAG 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 15; 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 21) .
  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Entscheidungen iSd. Norm sind nur einseitige Willensakte des Arbeitgebers wie bspw. eine Kündigung (BAG 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 33; 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 21) .
  • BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers

    Wenn bereits das Bestehen des Beteiligungsrechts als solches streitig ist und über dessen ggf. zu beachtende Ausgestaltung noch kein Streit besteht, kann dieses zum Gegenstand eines Feststellungsantrags gemacht werden, ohne dass die Modifikationen bereits im Einzelnen beschrieben werden müssten (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 17; 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 20; 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 16; 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 a aa der Gründe mwN, BAGE 111, 36) .
  • BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 80/16

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Bundesagentur für Arbeit -

    Wenn bereits das Bestehen des Beteiligungsrechts als solches streitig ist und über dessen ggf. zu beachtende Ausgestaltung noch kein Streit besteht, kann dieses zum Gegenstand eines Feststellungsantrags gemacht werden, ohne dass die Modifikationen bereits im Einzelnen beschrieben werden müssten (BAG 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 20; 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 16; 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 a aa der Gründe mwN, BAGE 111, 36) .

    Dieser ist einer gesonderten Feststellung zugänglich (vgl. BAG 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 23 mwN) .

    Auch Sinn und Zweck des Anhörungsrechts zielen darauf, der Schwerbehindertenvertretung die Möglichkeit zu geben, an der Willensbildung des Arbeitgebers mitzuwirken (BAG 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 33; 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 21 zu § 95 Abs. 2 SGB IX aF) .

    Trifft der Arbeitgeber keine Entscheidung, hat er die Schwerbehindertenvertretung auch nicht anzuhören (BAG 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 33) .

    cc) Im Rahmen einer nach diesen Grundsätzen beteiligungspflichtigen Maßnahme ergibt sich die Zuständigkeitsverteilung zwischen der Schwerbehindertenvertretung des Trägers und der bei der gemeinsamen Einrichtung gebildeten Schwerbehindertenvertretung aus § 44i iVm. § 44h SGB II (dazu BAG 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 34; 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 29, BAGE 149, 277) .

    Die Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung der gemeinsamen Einrichtung ist damit begrenzt auf Angelegenheiten der gemeinsamen Einrichtung, in denen diese die Entscheidungsbefugnis hat (BAG 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 34) .

  • BAG, 16.09.2020 - 7 ABR 2/20

    Schwerbehindertenvertretung - Jobcenter - Umfang der Unterrichtungs- und

    Dieser ist einer gesonderten Feststellung zugänglich (vgl. BAG 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 23; 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 16, BAGE 149, 277; für Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats: BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 38/07 - Rn. 16) .

    Auch Sinn und Zweck des Anhörungsrechts zielen darauf, der Schwerbehindertenvertretung die Möglichkeit zu geben, an der Willensbildung des Arbeitgebers mitzuwirken (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 21; 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 33; 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 21 zu § 95 Abs. 2 SGB IX aF) .

    Trifft der Arbeitgeber keine Entscheidung, hat er die Schwerbehindertenvertretung auch nicht anzuhören (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 21; 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 33) .

  • BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 9/20

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Leistungsbeurteilung nach ERA-TV

    Wenn bereits das Bestehen des Beteiligungsrechts als solches streitig ist und über dessen ggf. zu beachtende Ausgestaltung noch kein Streit besteht, kann dieses zum Gegenstand eines Feststellungsantrags gemacht werden, ohne dass die Modifikationen bereits im Einzelnen beschrieben werden müssten (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 17 mwN; 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 20) .

    Dieser ist einer gesonderten Feststellung zugänglich (vgl. BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 18; 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 23 mwN) .

    Auch Sinn und Zweck des Anhörungsrechts zielen darauf, der Schwerbehindertenvertretung die Möglichkeit zu geben, an der Willensbildung des Arbeitgebers mitzuwirken (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 21; 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 33) .

    Trifft der Arbeitgeber keine Entscheidung, hat er die Schwerbehindertenvertretung auch nicht anzuhören (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 21; 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 33) .

  • LAG Niedersachsen, 25.01.2024 - 6 TaBV 48/23

    Analoge Anwendung; Gesamtpersonalrat; Gesamtschwerbehindertenvertretung;

    Soweit der Gesetzgeber einen Gleichlauf der Beteiligungsorgane für erforderlich gehalten hat, hat er diesen an anderer Stelle ausdrücklich angeordnet, so in §§ 44 i iVm. § 44 h SGB II für das Anhörungsrecht der Schwerbehindertenvertretung des Jobcenters vor der Einführung neuer von der Bundesagentur für Arbeit zentral verwalteter Verfahren der Informationstechnik (siehe hierzu BAG 20.06.2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 31).
  • BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 23/20

    Beteiligung der Hauptschwerbehindertenvertretung - Globalantrag

    Dies ist einer gesonderten Feststellung zugänglich (BAG 16. September 2020 - 7 ABR 2/20 - Rn. 20 ; 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16  - Rn. 23; 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 16, BAGE 149, 277) .

    Zu beteiligen ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 27) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2020 - 24 TaBV 817/19

    Schwerbehindertenvertretung - Vertrauensperson der Schwerbehinderten - Schulung -

    Damit ging es aber um Angelegenheiten nach § 178 Abs. 2 SGB IX, die Unterrichtungspflichten und bei Entscheidungen des Arbeitgebers auch Anhörungsverpflichtungen auslösen können (vgl. dazu BAG vom 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - NZA 2019, 54; 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - NZA 2019, 854).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2021 - 20 A 4760/19

    Personalrat; Initiativantrag; gemeinsame Einrichtung; Jobcenter; Geschäftsführer;

    vgl. in diesem Zusammenhang auch: OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2017 - 20 A 523/16.PVB -, NZA-RR 2017, 676 = ZfPR online 2018, Nr. 1, 5; BAG, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 -, NZA 2019, 54 = PersV 2018, 467 = ZfPR online 2018, Nr. 12, 5.
  • ArbG Saarland, 03.06.2020 - 6 Ca 3497/19
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