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   BAG, 20.07.1982 - 1 ABR 19/81   

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https://dejure.org/1982,1366
BAG, 20.07.1982 - 1 ABR 19/81 (https://dejure.org/1982,1366)
BAG, Entscheidung vom 20.07.1982 - 1 ABR 19/81 (https://dejure.org/1982,1366)
BAG, Entscheidung vom 20. Juli 1982 - 1 ABR 19/81 (https://dejure.org/1982,1366)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG 1952 § 76; BetrVG 1952 § ... 77; Wahlordnung vom 18.3.1953 i. d. F. vom 7.2.1962 § 26; Wahlordnung vom 18.3.1953 i. d. F. vom 7.2.1962 § 27; Wahlordnung vom 18.3.1953 i. d. F. vom 7.2.1962 § 28; Wahlordnung vom 18.3.1953 i. d. F. vom 7.2.1962 § 32; BetrVG § 19; ArbGG § 83 Abs. 3; ArbGG § 90; ArbGG § 95

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 701 (Ls.)
  • VersR 1982, 1183
  • DB 1982, 2087
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 24.05.1965 - 1 ABR 1/65

    Angabe des Anfechrungsgegenrs bei Wahlanfechtung - Inhalt des Anfechtungsantrags

    Auszug aus BAG, 20.07.1982 - 1 ABR 19/81
    erklärung nicht dadurch berührt wird, daß in ihr kein oder ein falscher Antragsgegner benannt wird (BAG 17, 165 = AP Nr. 14 zu § 18 BetrVG).

    Es sind vielmehr alle Wahlverstöße zu berücksichtigen, die sich aus dem Vortrag der Beteiligten ergeben, auch wenn sie von diesen als solche nicht erkannt oder gewertet worden sind (BAG 17, 165 = AP Nr. 14 zu § 18 BetrVG} BAG 22, 38 = AP Nr. 17 zu § 10 BetrVG).

  • BAG, 03.06.1969 - 1 ABR 3/69

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsverfassungsrechtlicher Tatbestand -

    Auszug aus BAG, 20.07.1982 - 1 ABR 19/81
    Es sind vielmehr alle Wahlverstöße zu berücksichtigen, die sich aus dem Vortrag der Beteiligten ergeben, auch wenn sie von diesen als solche nicht erkannt oder gewertet worden sind (BAG 17, 165 = AP Nr. 14 zu § 18 BetrVG} BAG 22, 38 = AP Nr. 17 zu § 10 BetrVG).
  • BAG, 08.12.1970 - 1 ABR 23/70

    Wahlausschreiben - Arbeitnehmervertreter - Aufsichtsrat - Wahlberechtigte

    Auszug aus BAG, 20.07.1982 - 1 ABR 19/81
    Der Senat hat daher schon früher entschieden, daß eine Gewerkschaft dann beteiligt ist, wenn sie die Wahl für wirksam hält und sich deshalb mit dem Ziel der Abweisung des Antrages am Verfahren beteiligt (BAG 23, 130 = AP Nr. 21 zu § 76 BetrVG).
  • BAG, 26.11.1968 - 1 ABR 7/68

    Sitzverteilung - Arbeitnehmervertreter - Aufsichtsrat des herrschenden

    Auszug aus BAG, 20.07.1982 - 1 ABR 19/81
    In einem Verfahren, in dem es um die Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat des Unternehmens geht, sind die in den Betrieben des beteiligten Unternehmens gebildeten Betriebsräte zu beteiligen (BAG 21, 210 = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG und Beschluß vom 8. Dezember 1981 - 1 ABR 71/79- AP Nr. 25 zu § 76 BetrVG).
  • BAG, 09.02.1982 - 1 ABR 36/80

    Keine Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes auf karitative Einrichtungen -

    Auszug aus BAG, 20.07.1982 - 1 ABR 19/81
    Aus den gleichen Gründen hat der Senat auch in seiner Entscheidung vom 9. Februar 1982 (1 ABR 36/80) ausgesprochen, daß die im Betrieb vertretene Gewerkschaft auch für ein Beschlußverfahren be teiligungsbefugt ist, das die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl zum Gegenstand hat.
  • BAG, 30.08.1963 - 1 ABR 11/62

    Unternehmen der Seeschiffahrt - Ausübung des aktiven Wahlrechts - Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 20.07.1982 - 1 ABR 19/81
    Ihre Beteiligung darauf zu beschränken, daß sie das Verfahren als Antragsteller betreiben oder von sich aus dem Verfahren zur Unterstützung eines an deren Beteiligten beitreten, wie es der Senat in seiner Entscheidung vom 30. August 1963 (1 ABR 11/62, AP Nr. 2 zu § 08 BetrVG) ausgesprochen hat, ist daher nicht gerechtfertigt (so auch Grunsky, ArbGG, 4, Aufl., § 83 Rz 19; Dietz/ Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 19 Rz 46).
  • BAG, 08.12.1981 - 1 ABR 71/79

    Arbeitnehmervertreter - Wahl zum Aufsichtsrat - Anfechtung

    Auszug aus BAG, 20.07.1982 - 1 ABR 19/81
    In einem Verfahren, in dem es um die Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat des Unternehmens geht, sind die in den Betrieben des beteiligten Unternehmens gebildeten Betriebsräte zu beteiligen (BAG 21, 210 = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG und Beschluß vom 8. Dezember 1981 - 1 ABR 71/79- AP Nr. 25 zu § 76 BetrVG).
  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 80/79

    Arbeitnehmervertreter

    Auszug aus BAG, 20.07.1982 - 1 ABR 19/81
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Beschluß vom 24. November 1981 - 1 ABR 80/79 - AP Nr. 24 zu § 76 BetrVG).
  • BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 92/76

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Beschwerdeschrift - Ladungsfähige

    Auszug aus BAG, 20.07.1982 - 1 ABR 19/81
    Aus der Entscheidung des Sechsten Senats vom 3. Oktober 1978 (6 ABR 92/76, AP Nr. 12 zu § 89 ArbGG 1953), auf die sich das Landesarbeitsgericht beruft, folgt nichts anderes.
  • LAG Hamm, 26.02.1976 - 8 TaBV 74/75

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Umfang der Rechte eines

    Auszug aus BAG, 20.07.1982 - 1 ABR 19/81
    Auch im Wahlanfechtungsverfahren müssen die gewählten Organmitglieder nicht notwendig Gegner des gegen das gewählte Organ gerichteten Anfechtungs antrages sein, wie sich daraus ergibt, daß auch gewählte Organmitglieder die Wahl in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer anfechten können (Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 13, Aufl., § 19 Rz 17$ Kammann/Hess/Schlochauer, BetrVG, § 19 Rz 26$ LAG Hamm, DB 1976, 1920).
  • BAG, 27.01.1993 - 7 ABR 37/92

    Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat

    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat stets auch die in den Betrieben des beteiligten Unternehmens gebildeten Betriebsräte am Verfahren über die Anfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat beteiligt (BAGE 21, 210, 216 = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG, zu 4 der Gründe; Beschluß vom 20. Juli 1982 - 1 ABR 19/81 - AP Nr. 26 zu § 76 BetrVG [1952]).

    a) Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte in seinem Beschluß vom 20. Juli 1982 (- 1 ABR 19/81 - AP Nr. 26 zu § 76 BetrVG [1952]) entschieden, daß die im Betrieb oder Unternehmen vertretene Gewerkschaft in einem Verfahren, in dem es um die Wahl des Betriebsrats oder Arbeitnehmervertreters zum Aufsichtsrat geht, von Amts wegen zu beteiligen sei.

  • BAG, 20.01.2021 - 7 ABR 3/20

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Wahlumschläge

    Auch als gewählt festgestellte Mitglieder des Betriebsrats können als wahlberechtigte Arbeitnehmer die Anfechtung betreiben (BAG 16. September 2020 - 7 ABR 30/19 - Rn. 16; 21. März 2017 - 7 ABR 19/15 - Rn. 15, BAGE 158, 256; 20. Juli 1982 - 1 ABR 19/81 - zu B III der Gründe) .
  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 37/87

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Dem entspricht es, daß nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die nach materiellem Recht Beteiligten von Amts wegen auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz am Verfahren zu beteiligen sind (Beschluß vom 20. Juli 1982 - 1 ABR 19/81 - AP Nr. 26 zu § 76 BetrVG 1952).
  • BAG, 16.09.2020 - 7 ABR 30/19

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Stimmzettel

    Auch als gewählt festgestellte Mitglieder des Betriebsrats oder Mitglieder des Wahlvorstands können als wahlberechtigte Arbeitnehmer die Anfechtung betreiben (zur Anfechtungsberechtigung von Betriebsratsmitgliedern vgl. BAG 21. März 2017 - 7 ABR 19/15 - Rn. 15, BAGE 158, 256; 20. Juli 1982 - 1 ABR 19/81 - zu B III der Gründe; zur Anfechtungsberechtigung von Wahlvorstandsmitgliedern vgl. etwa Fitting BetrVG 30. Aufl. § 19 Rn. 33; ErfK/Koch 20. Aufl. BetrVG § 19 Rn. 10; Kreutz GK-BetrVG 11. Aufl. § 19 Rn. 68; Thüsing in Richardi BetrVG 16. Aufl. § 19 Rn. 48) .
  • BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 11/84

    Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat - Einreichung eines

    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 20. Juli 1982 (- 1 ABR 19/81 - AP Nr. 26 zu § 76 BetrVG) hinsichtlich der anfechtungsberechtigten, im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ausgesprochen.

    Die im Betrieb der F GmbH vertretenen Gewerkschaften, die ÖTV und DAG, sind im Wahlanfechtungsverfahren von Amts wegen zu beteiligen (Beschluß des Senats vom 20. Juli 1982 - 1 ABR 19/81 - AP Nr. 26 zu § 76 BetrVG (1952)).

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Beschluß vom 20. Juli 1982 - 1 ABR 19/81 - AP Nr. 26 zu § 76 BetrVG (1952)).

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2023 - 12 TaBV 35/23

    Flugbetrieb; betriebsratsfähige Einheit; Unzulässigkeit eines einseitigen Antrags

    cc)Soweit die Antragstellerin darauf hinweist, dass das Beschlussverfahren keinen Antragsgegner kennt, ist dies zwar richtig (BAG 20.07.1982 - 1 ABR 19/81, juris Rn. 30), ändert an dem hier gefundenen Ergebnis aber nichts.
  • BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97

    Anfechtung einer Personalratswahl; Anfechtungsfrist; Anfechtungsgrund;

    Ist das der Fall, so steht nicht nur einem Nachschieben von Anfechtungsgründen nichts im Wege, sondern das Gericht ist dann sogar gehalten, von Amts wegen allen für eine Wahlanfechtung in Betracht kommenden Wahlverstößen nachzugehen, die sich aus dem Vortrag der Beteiligten ergeben (Beschluß vom 24. Mai 1965 - 1 ABR 1/65 - BAGE 17, 165, 168 f.; Beschluß vom 3. Juni 1969 - 1 ABR 3/69 - BAGE 22, 38, 40 f.; Beschluß vom 20. Juli 1982 - 1 ABR 19/81 - AP § 76 BetrVG Nr. 26; Beschluß vom 4. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - AP § 19 BetrVG 1972 Nr. 13; ebenso Hess/Schlochauer/Glaubitz, Betriebsverfassungsgesetz, 5. Aufl. 1997, § 19 Rn. 33; Fitting, Betriebsverfassungsgesetz, 18. Aufl. 1996, § 19 Rn. 38).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.10.1989 - 8 TaBV 4/89

    Anfechtung der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer

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  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind jedoch diejenigen Personen oder Stellen, die nach materiellem Recht Beteiligte des Verfahrens sind, von Amts wegen auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu beteiligen, wenn ihre Beteiligung in den Vorinstanzen unterblieben ist (Beschluß vom 20. Juli 1982 - 1 ABR 19/81 - AP Nr. 26 zu § 76 BetrVG (1952); zuletzt Beschluß des Senats vom 28. September 1988 - 1 ABR 37/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 12/88

    Aktiengesellschaft: Arbeitnehmervertretung - Nachwahl von Aufsichtsratmitgliedern

    Dieses Interesse wird durch jede gerichtliche Entscheidung über die Wirksamkeit der Wahl unmittelbar berührt (Senatsbeschluß vom 20. Juli 1982 - 1 ABR 19/81 - AP Nr. 26 zu § 76 BetrVG 1952, zu B II 4 der Gründe).
  • ArbG Frankfurt/Main, 23.09.2020 - 17 BV 351/18

    Wahlanfechtungsverfahren einer Aufsichtsratwahl

  • BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren

  • LAG Köln, 20.04.2015 - 5 TaBV 6/14

    Wahrung der Anfechtungsfrist gem. § 22 Abs. 2 S. 2 MitbestG

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 31/87

    Verfahrenszuständigkeit

  • BAG, 10.06.1983 - 6 ABR 50/82

    Nichtigkeit und Anfechtbarkeit einer Wahl; Ausschlußfrist

  • ArbG Düsseldorf, 16.09.2016 - 14 BV 160/15

    Nichtigkeit, Aufsichtsratswahl, Gewerkschaftseigenschaft, formelle Rechtskraft

  • LAG Hamm, 05.03.2010 - 10 TaBV 67/09

    Durchführung einer Gesamtbetriebsvereinbarung

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2023 - 18 LP 4/21

    Anfechtung; Beschwerde; Personalratswahl; Stimmzettel; Wahlgeheimnis;

  • LAG Hamm, 29.07.2011 - 10 TaBV 91/10

    Beschlussverfahren zur Unterlassung tarifwidriger Regelungsabreden und

  • LAG Hessen, 21.06.2021 - 16 TaBV 180/20

    Wirksamkeit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer Nichtigkeit

  • BAG, 01.02.1983 - 1 ABR 33/78

    Arbeitnehmervereinigung

  • LAG München, 07.07.2015 - 6 TaBV 73/14

    Dt. Gerichtbarkeit, Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

  • ArbG Wesel, 24.03.2023 - 1 BV 5/23
  • ArbG Köln, 30.10.2013 - 13 BV 103/13

    Beurteilung der Wirksamkeit der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den

  • LAG Berlin, 27.10.1995 - 6 TaBV 1/95

    Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer

  • LAG Köln, 27.04.2012 - 4 TaBV 93/11

    Einhaltung der Frist zur Anfechtung der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der

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