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   BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 218/78   

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BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 218/78 (https://dejure.org/1980,958)
BAG, Entscheidung vom 20.08.1980 - 5 AZR 218/78 (https://dejure.org/1980,958)
BAG, Entscheidung vom 20. August 1980 - 5 AZR 218/78 (https://dejure.org/1980,958)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lohnfortzahlungsanspruch - Verzicht - Kein Verzicht vor Fälligkeit - Kündigung - Arbeitsunfähigkeit - Beweis des ersten Anscheins - Lohnzahlungstermine - Schlußrechnung - Krankenkasse - Krankengeld - Forderungsübergang

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1061
  • DB 1981, 111
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 28.11.1979 - 5 AZR 955/77

    Kündigung - Anlaß der Arbeitsunfähigkeit - Lohnfortzahlungsansprüche -

    Auszug aus BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 218/78
    Danach wird ein Anspruch nach § 6 Abs. 1 Satz 1 LohnFG im Regelfall nicht schon dadurch ausgeschlossen, daß Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis einver nehmlich aufheben, nachdem zuvor der Arbeitgeber aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit gekündigt hatte (Urteil vom 28. November l979 - 5 AZR 955/77 - [demnächst] AP Nr. 10 zu § 6 LohnFG [zu 1 b der Gründe]).

    Diese Vorschrift verbietet nicht einen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklärten Verzicht auf Lohnfortzahlungsansprüche nach deren Fälligkeit (BAG 24, 1 [5 f.] = AP Nr. 1 zu § 6 LohnFG [zu 2 der Grün de]; Urteil des Senats vom 11. Juni 1976 - 5 AZR 506/75 - AP Nr. 2 zu § 9 LohnFG [zu II der Gründe], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, und Urteil vom 28. November 1979 - 5 AZR 955/77 - [demnächst] AP Nr. 10 zu § 6 LohnFG [zu 2 b der Gründe]).

  • BAG, 26.10.1971 - 1 AZR 40/71

    Arbeitsunfähigkeit - Ausgleichsquittung - Kündigung - Lohnfortzahlungsanspruch

    Auszug aus BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 218/78
    Diese Vorschrift verbietet nicht einen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklärten Verzicht auf Lohnfortzahlungsansprüche nach deren Fälligkeit (BAG 24, 1 [5 f.] = AP Nr. 1 zu § 6 LohnFG [zu 2 der Grün de]; Urteil des Senats vom 11. Juni 1976 - 5 AZR 506/75 - AP Nr. 2 zu § 9 LohnFG [zu II der Gründe], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, und Urteil vom 28. November 1979 - 5 AZR 955/77 - [demnächst] AP Nr. 10 zu § 6 LohnFG [zu 2 b der Gründe]).
  • BGH, 27.02.1962 - VI ZR 260/60
    Auszug aus BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 218/78
    Es genügt die Kenntnis der den Forderungsübergang begründenden Tatsachen (BGH VersR 1962, 515 [516]).
  • LAG Berlin, 15.12.1977 - 4 Sa 67/77
    Auszug aus BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 218/78
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 15 Dezember 1977 - 4 Sa 67/77 - aufgehoben.
  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 338/98

    Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Kündigung aus Anlaß der Erkrankung innerhalb

    Dem ersten Anschein nach spricht ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Erkrankung und Kündigung für das Vorliegen eines entsprechenden Anlasses, wenn dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bei Kündigungsausspruch bekannt war (BAG 20. August 1980 - 5 AZR 218/78 - AP LohnFG § 6 Nr. 11).
  • BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 430/00

    Entgeltfortzahlung - tarifliche Ausschlußfrist

    Auf bereits entstandene Entgeltfortzahlungsansprüche kann der Arbeitnehmer nach beendetem Arbeitsverhältnis aber sogar verzichten (BAG 11. Juni 1976 - 5 AZR 506/75 - AP LohnFG § 9 Nr. 2 = EzA LohnFG § 9 Nr. 4; 20. August 1980 - 5 AZR 218/78 - AP LohnFG § 6 Nr. 11 = EzA LohnFG § 6 Nr. 14, zu III 2 a der Gründe; 20. August 1980 - 5 AZR 955/78 - AP LohnFG § 6 Nr. 12 = EzA LohnFG § 9 Nr. 6, zu II 2 der Gründe; Schmitt aaO § 12 EFZG Rn. 14 ff., 21 mwN).
  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 270/97

    Ordentliche Kündigung (außerhalb KSchG)

    Insofern war in der Rechtsprechung zu § 6 LohnFG entschieden worden (u.a. BAG Urteil vom 20. August 1980 - 5 AZR 218/78 - AP Nr. 11, aaO), kündige der Arbeitgeber in zeitlichem Zusammenhang mit der Krankmeldung eines Arbeitnehmers oder der Anzeige, daß eine bekannte Arbeitsunfähigkeit fortdauere, so spreche ein Beweis des ersten Anscheins dafür, daß die Arbeitsunfähigkeit oder deren Fortdauer Anlaß der Kündigung war; diesen Beweis des ersten Anscheins soll der Arbeitgeber nur dadurch erschüttern können, daß er Tatsachen vorträgt und erforderlichenfalls beweist, aus denen sich ergibt, daß andere Gründe seinen Kündigungsentschluß bestimmt haben.
  • ArbG Würzburg, 22.02.2010 - 6 Ca 1084/09

    Kongruenz für einen Anspruchsübergang gem. § 115 SGB X

    Darauf, ob die Beklagte auch wusste, dass damit der Entgeltanspruch auf die Klägerin übergegangen ist, kommt es nicht an (vgl. BAG, Urt. v. 20.08.1980, Az: 5 AZR 218/78, juris).
  • BFH, 07.06.1988 - VIII R 296/82

    1. Keine Rückstellung für die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung - 2.

    Die Wirkung des LFZG besteht darin, daß dem Arbeiter - gleich einem Angestellten (§ 616 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -) - der arbeitsrechtliche Lohnzahlungsanspruch für die Dauer von sechs Wochen, höchstens jedoch bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses (§ 6 Abs. 2 LFZG) erhalten bleibt (Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 47. Aufl., 1988, § 616 Anm. 4e, m. w. N.), dessen Auszahlung zu den betriebsüblichen Lohnzahlungsterminen zu erfolgen hat (Urteile des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 26. Oktober 1971 1 AZR 40/71, Arbeitsrechtliche Praxis - AP -, § 6 LohnFG Nr. 1; vom 20. August 1980 5 AZR 218/78, AP, § 6 LohnFG Nr. 11).
  • BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 405/92

    Forderungsübergang bei Sozialhilfeleistungen

    Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 1983 (- 2 AZR 446/81 - AP Nr. 3 zu § 117 AFG) betrifft den Anspruch der Bundesanstalt für Arbeit gegen den Arbeitgeber aus übergegangenem Recht gemäß § 117 Abs. 4 AFG a.F. = § 115 SGB X n.F. In der Entscheidung vom 20. August 1980 (- 5 AZR 218/78 - AP Nr. 11 zu § 6 LohnFG) geht es gemäß § 182 Abs. 10 RVO a.F. = § 115 SGB X n.F. um den Übergang des Lohnfortzahlungsanspruchs des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf die Krankenkasse in Höhe des gezahlten Krankengeldes.
  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 530/06

    Einführung eines versicherungsmathematischen Abschlags nur für Männer nach dem

    Ob auf bereits entstandene und fällige Ansprüche verzichtet werden könnte, bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung (zu dieser Differenzierung vgl. BAG 20. August 1980 - 5 AZR 218/78 - zu III 2 a der Gründe, AP LohnFG § 6 Nr. 11 = EzA LohnFG § 6 Nr. 14; kritisch ErfK/Dörner 8. Aufl. § 12 EFZG Rn. 6 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2012 - L 19 AS 1502/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Der Beklagte muss auch nicht gemäß §§ 407 Abs. 1, 412 BGB einen etwaigen Verzicht des Beigeladenen gegenüber der Klägerin gegen sich gelten lassen (vgl. BAG Urteil vom 20.08.1980 - 5 AZR 218/78 = juris Rn 28).

    Die Kenntnis wird durch die Mitteilung des Sozialleistungsträgers an den Arbeitgeber vermittelt, dass er für einen bestimmten Zeitraum die Sozialleistung zahle oder zahlen werde (vgl. BAG Urteil vom 20.08.1980 - 5 AZR 218/78 = juris Rn 28 f.; Kater aaO Rn 43).

  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 1078/79
    Es ist auch zutreffend, wenn das Landesarbeitsgericht bei einem zeitlichen Zusammenhang zwischen der Kenntnis des Arbeitgebers von der Arbeitsunfähigkeit - bzw. der bei vorzeitiger Kündigung fingierten Kenntnis - und dem Ausspruch der Kündigung davon ausgeht, daß in einem solchen Falle der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, daß der Arbeitgeber aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit gekündigt hat (Urteil des Senats vom 20. August 1980 - 5 AZR 218/78 - [demnächst] AP Nr. 11 zu § 6 LohnFG [zu III 1 der Gründe]).

    Die Beklagten waren hinsichtlich der Verfügungsbefugnis des Versicherten Sch schon nicht mehr gutgläubig, als sie erfuhren, daß die Krankenkasse für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit überhaupt Krankengeld in bestimmter Höhe zahlen werde (Urteil des Senats vom 20. August 1980 - 5 AZR 218/78 - [dem nächst] AP Nr. 11 zu § 6 LohnFG [zu 111 3 b der Grün de]).

  • BAG, 29.08.1980 - 5 AZR 1051/79

    Lohnfortzahlung - Entgeltfortzahlung - Kündigung - Arbeitsunfähigkeit - Fehlende

    Für die Behauptung der Klägerin, die Kündigung sei aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit erfolgt, spricht daher ein Beweis des ersten Anscheins (vgl. Urteil des Senats vom 20. August 1980 - 5 AZR 218/78 - [demnächst] AP Nr. 11 zu § 6 LohnFG [zu III 1 der Gründe]).
  • BAG, 06.02.1985 - 5 AZR 121/83

    Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit - Vorliegen einer

  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 759/78

    Lohnfortzahlung - Ausgleichsquittung - Verzicht auf Lohnfortzahlung - Bedeutung

  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 896/79

    Lohnfortzahlung - Entgeltfortzahlung - Kündigung - Arbeitsunfähigkeit - Ende der

  • LAG Köln, 28.06.2002 - 11 Sa 1315/01

    Ausgleichsklausel im Aufhebungsvertrag; Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag; pactum

  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 955/78

    Lohnfortzahlung - Ausgleichsquittung - Vergütungsverzicht - Selbstverschuldete

  • BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 953/79

    Lohnfortzahlung - Lohnfortzahlungsanspruch - Krankheitsfall - Verhinderungsfall -

  • BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 29/83

    Übergang eines Vergütungsanspruches eines Arbeitnehmers auf die Bundesanstalt für

  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 1192/79

    Kenntnis der Arbeitsunfähigkeit - Ablauf der dreitägigen Nachweisfrist - Anlaß

  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 169/78
  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 944/79
  • ArbG Nürnberg, 22.02.2010 - 6 Ca 1084/09
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