Rechtsprechung
   BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 227/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,941
BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 227/79 (https://dejure.org/1980,941)
BAG, Entscheidung vom 20.08.1980 - 5 AZR 227/79 (https://dejure.org/1980,941)
BAG, Entscheidung vom 20. August 1980 - 5 AZR 227/79 (https://dejure.org/1980,941)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,941) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lohnfortzahlung - Prozeßvergleich - Entgeltfortzahlungsanspruch - Kündigung - Unentschuldigtes Fernbleiben - Arbeitsunfähigkeit - Drei-Tages-Frist

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 34, 128
  • NJW 1981, 1059
  • ZIP 1981, 76
  • MDR 1981, 170
  • DB 1981, 108
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 29.11.1978 - 5 AZR 457/77

    Krankenversicherung - Lohnfortzahlungsanspruch - Fristlose Kündigung -

    Auszug aus BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 227/79
    Davon ist der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung stets ausgegangen (Urteil vom 29. November 1978 - 5 AZR 457/77 - AP Nr. 7 zu § 6 LohnFG [zu 1 d der Gründe]; Urteil vom 28. Novem- - 13.
  • BAG, 13.11.1975 - 2 AZR 610/74

    Betriebsrat: Beteiligung an einer Kündigung, Anhörungsfrist

    Auszug aus BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 227/79
    Die mit Schreiben der Beklagten vom 12. November 1977 erklärte schriftliche Kündigving war ausgesprochen als das Kündigungsschreiben den Machtbereich der Beklagten verlassen hatte (BAG 27, 331 [335] = AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972 [zu 3 a der Gründe]).
  • BAG, 22.02.1968 - 5 AZR 278/67

    Kündigungsrechtsstreit - Arbeitslosengeld - Abfindung

    Auszug aus BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 227/79
    Die gleiche Wirkung hat ein Vergleich, in dem die Parteien eines Kündigungsschutzprozesses das Arbeitsverhältnis zum Kündigungstermin einvernehmlich beenden (Urteil des Senats - BAG 20, 324 [329 ff.] = AP Nr. 22 zu § 7 KSchG [zu 2 der Gründe]).
  • BAG, 28.11.1979 - 5 AZR 849/77

    Lohnfortzahlungsansprüche - Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 227/79
    ber 1979 - 5 AZR 849/77 - [demnächst] AP Nr. 9 zu § 6 LohnFG [zu 2 a der Gründe]).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 2/01

    Anlaßkündigung - Bevorstehende Arbeitsunfähigkeit

    Es genügt, wenn die Kündigung ihre objektive Ursache und wesentliche Bedingung in der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat und den entscheidenden Anstoß für den Kündigungsentschluß gegeben hat (st. Rechtsprechung, vgl. BAG 26. Oktober 1971 - 1 AZR 40/71 - BAGE 24, 1, 3 f.; 20. August 1980 - 5 AZR 227/79 - BAGE 34, 128, 130 f.; Brecht aaO § 8 Rn. 4; Dunkl aaO § 8 Rn. 11; Vossen aaO Rn. 396 ff.; Geyer/Knorr/Krasney Entgeltfortzahlung - Krankengeld - Mutterschaftsgeld Stand August 2001 § 8 EFZG Rn. 27; Staudinger/Oetker aaO § 616 Rn. 377 ff.; MünchKomm Schaub 3. Aufl. BGB § 616 Rn. 102 ff., alle mwN).
  • BAG, 14.03.2019 - 6 AZR 4/18

    Insolvenzrechtlicher Rang eines Abfindungsanspruchs nach §§ 9, 10 KSchG

    Als Gestaltungsurteil (vgl. BAG 20. August 1980 - 5 AZR 227/79 - zu III 2 c der Gründe, BAGE 34, 128) ist es lediglich die Folge eines gestellten Auflösungsantrags im Falle einer sozialwidrigen Kündigung.
  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 104/93

    Bewilligungsbescheid - Verfahrensmangel - Heilung - Erstattungsansprüche

    Dabei wird es weniger darauf ankommen, ob der Konkursverwalter Kenntnis vom Forderungsübergang auf die Beklagte (§§ 412, 407 BGB) hatte, als auf die grundsätzliche Dispositionsfreiheit des Arbeitnehmers über das Ende des Arbeitsverhältnisses (vgl: BSGE 46, 20, 24 = SozR 4100 § 117 Nr. 2; BAG ZIP 1981, 76, 78 f; BB 1986, 2202, 2204; BAG, Urteil vom 15. Dezember 1988 - 2 AZR 189/88 -, unveröffentlicht; Gagel/Vogt, Beendigung von Arbeitsverhältnissen, 1992, RdNrn 182 ff und 194 ff mwN; Christopher Müller, Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge, 1991, S 164 ff mwN), falls nicht ein Fall des Rechtsmißbrauchs vorliegt (vgl BAG ZIP 1981, 1364, 1365; BB 1986, 2202, 2204; Urteil vom 15. Dezember 1988; Gagel/Vogt aaO; Müller aaO).
  • BAG, 28.04.1983 - 2 AZR 446/81

    Prozeßvergleich - Kündigung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müsse die Krankenkasse eine Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen sich gelten lassen, auch wenn sie zuvor schon Krankengeld an den Arbeiter gezahlt hatte und etwaige Lohnfortzahlungsansprüche für die Zeit nach der einvemehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes auf sie Ubergegangen seien (BAG 34, 128 » AP Nr. 14 zu § 6 LohnFG).

    Sie entspricht allerdings einer miß verständlichen Begründung in dem Urteil des Fünften Senats vom 20. August 1980 (BAG 34, 128).

    Wäre das Urteil vom 20. August 1980 (aaO) anders auszulegen, gibt der erkennende Senat den dann im Widerspruch zu der Entscheidung vom 10. Mai 1978 stehenden Standpunkt auf.Dazu bedarf es keiner Anfrage beim Fünften Senat, weil dieser für die Entscheidung Über Ansprüche aus Annahmeverzug seit dem 1. Januar 1983 nicht mehr zuständig ist (Geschäftsverteilungsplan für das BAG 1983 vom 6. Dezember 1982 - 11, 1; V).

    3. Auf die Prüfung dieser Voraussetzungen für den Forderungsübergang auf die Klägerin kann im Streitfall nicht mit der Begründung verzichtet werden, die den Fünften Senat ln seinem Urteil vom 20. August 1980 (aaO) veranlaßt hat, eine Bindung des Trägers einer Krankenversicherung bei einer auf § 182 Abs. 10 RVO gestützten Klage auch an einen möglicher weise zu ihren Lasten vereinbarten Erlaßvertrag anzunehmen.

    b) Dieses Erfordernis kann, soweit es um die Anwendung des § 117 Abs. 4 AFG geht, auch nicht mit der vom Fünften Senat in dem Urteil vom 20. August 1980 (aaO) angestellten pragmatischen Begründung bezweifelt werden, der Prozeß werde damit mit einem Streitstoff belastet, der von seiner rechtlichen Bedeutung und von seinem tatsächlichen Umfang her den Wert des Ubergegangenen Anspruches auf Fortzahlung der Vergütung in der Regel weit übertreffe.

  • BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80

    Beiträge während Kündigungsschutzprozeß - Ende durch Vergleich

    Es ist allgemein anerkannt, daß die Befugnis des Arbeitnehmers, über den Bestand des Arbeitsverhältnisses frei zu verfügen, nicht durch die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen eingeschränkt ist, daß die sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche vielmehr an die arbeitsrechtlich wirksam zustandegekommenen Vereinbarungen und Regelungen anknüpfen, soweit nicht eine diesen Vereinbarungen entgegenstehende tatsächliche Handhabung vorliegt (Urteil des erkennenden Senats vom 18. November 1980 - 12 RK 47/79 -, SozR 2100 § 14 Nr. 7; BAG 20. August 1980 - 5 AZR 227/79 - ZIP 81, 76; LAG Berlin BB 77, 1762; LAG Frankfurt/Main ARST 79, 135; s zu ähnlichen Fragen BSGE 46, 20 und BAG 29. August 1968 - 5 AZR 456/67 - DBl C Nr. 1409 § 96 AVAVG).
  • BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 183/90

    Gratifikation; Stichtagsregelung; Betriebsbedingte Kündigung

    Die Festlegung dieser Rechtsfolge ist rechtlich möglich (BAG Urteil vom 17. April 1986 - 2 AZR 308/85 - AP Nr. 40 zu § 615 BGB; BAGE 20, 324, 329 = AP Nr. 22 zu § 7 KSchG; BAGE 34, 128, 135 = AP Nr. 14 zu § 6 LohnFG; BAG Urteil vom 13. April 1972 - 2 AZR 243/71 - AP Nr. 64 zu § 626 BGB; BAG Urteil vom 15. Dezember 1988 - 2 AZR 189/88 -, nicht veröffentlicht; ebenso KR-Friedrich , 3. Aufl., § 4 KSchG Rz 297).
  • BSG, 27.11.1990 - 3 RK 6/88

    Mitgliedschaft in der Krankenversicherung für drei Wochen bei einem ohne

    Auch das BAG sah einen Verzicht auf Lohnfortzahlungsansprüche zuungunsten der Krankenkasse durch einen Prozeßvergleich als wirksam an (Urt vom 20. August 1980 - BAGE 34, 129, 139) [BAG 20.08.1980 - 5 AZR 227/79].
  • BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 401/81
    Sie kann nicht geltend machen, das Arbeitsverhältnis müsse ihr gegenüber als fortbestehend behandelt werden (vgl. BAG 34, 128, 135 = AP Nr. 14 zu § 6 LohnFG, zu III 2 c der Gründe).

    Bei der erneuten rechtlichen Würdigung wird das Berufungsgericht davon ausgehen dürfen, daß der Arbeiter W im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung arbeitsunfähig krank war (vgl. dazu BAG 34, 128, 130 s AP Nr. 14 zu § 6 LohnFG, zu II 1 der Gründe).

  • LAG Niedersachsen, 10.09.2010 - 6 Sa 114/10

    Rückkehrrecht im Bereich der Deutschen Telekom AG; Arbeitnehmerklage bei

    Diese Fiktionswirkung erstreckt sich auch gegen Dritte (vgl. nur BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 227/79 - AP Nr. 14 zu § 6 LohnFG).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2006 - 8 Sa 526/06

    Entgeltfortzahlung: Anspruch der Krankenkasse gegen Arbeitgeber aus

    Dies bedeutet - entgegen der weiter geäußerten Auffassung der Klägerin - jedoch nicht zwingend, dass andere zur bestehenden Arbeitsunfähigkeit hinzutretenden und den Kündigungsentschluss auslösenden Umstände zwingend zur Anwendbarkeit des § 8 EFZG führen, wenn die Umstände im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit stehen; denn nach der von der Klägerin zutreffend zitierten Rechtssprechung des BAG kündigt der Arbeitgeber dann aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit, wenn die Arbeitsunfähigkeit wesentliche Bedingung der Kündigung ist, wobei es auf die objektive Ursache und nicht auf das Motiv der Kündigung ankommt (BAG Urteil vom 17.04.2002 - 5 AZR 2/01 m. w. auf BAG Urteil vom 26.10.1971 - 1 AZR 40/71 = BAGE 24, 1, Urteil vom 20.08.1980 - 5 AZR 227/79 = BAGE 34, 128, 130 f).
  • LAG Niedersachsen, 10.09.2010 - 6 Sa 115/10

    Arbeitnehmerklage bei unsubstantiierten Darlegungen zur materiellen Wirksamkeit

  • BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 180/90

    Anforderungen für einen individualrechtlichen und betrieblichen Anspruch auf

  • BAG, 06.02.1985 - 5 AZR 121/83

    Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit - Vorliegen einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht