Rechtsprechung
BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 678/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Auslegung einer nichttypischen Willenserklärung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umfang eines betrieblichen Abfindungsanspruchs aus unechtem Vertrag zu Gunsten Dritter gegenüber einer Beschäftigungsgesellschaft und Qualifizierungsgesellschaft im Falle ersparter Remanenzkosten und Bindung an den Tarifvertrag der Metallindustrie Unterweser
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 133 157 328
Auslegung einer nichttypischen Willenserklärung; Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft; Vertrag zugunsten Dritter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bremen, 02.05.2000 - 2 Ca 2211/99
- LAG Bremen, 17.08.2000 - 4 Sa 97/00 4 Sa 99/00
- BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 678/00
Papierfundstellen
- NZA 2003, 576 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
Vertragsauslegung durch das Revisionsgericht - Erfüllung eines Urlaubsanspruchs, …
Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 678/00
Die Parteien haben hier abschließend vorgetragen; neuer Sachvortrag ist nicht zu erwarten (vgl. BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279). - LAG Bremen, 17.08.2000 - 4 Sa 97/00
Auslegung eines Tarifvertrags hinsichtlich des Bestehens von Abfindungsansprüchen …
Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 678/00
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 17. August 2000 - 4 Sa 97/00 und 99/00 - wird zurückgewiesen. - BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 706/99
Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis
Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 678/00
Eine Entscheidung nach billigem Ermessen bedingt die Prüfung aller Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen (vgl. Senat 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - BAGE 96, 363).
- BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 514/07
Arbeitszeit - Verringerung - Verteilungswunsch
Nachdem das Landesarbeitsgericht keine Auslegung vorgenommen hat, darf das Revisionsgericht auch diese nichttypischen Willenserklärungen selbst auslegen, weil der erforderliche Sachverhalt vollständig festgestellt und kein weiteres tatsächliches Vorbringen zu erwarten ist (vgl. Senat 20. August 2002 - 9 AZR 678/00 - AP BGB § 133 Nr. 46, zu I 2 b der Gründe). - BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04
Bezugnahmeklausel - Altersteilzeit - Ermessensentscheidung
Sind die gesetzlichen Grenzen nicht eingehalten worden, ist das prüfende Gericht nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB zur eigenen Sachentscheidung befugt (vgl. Senat 20. August 2002 - 9 AZR 678/00 - AP BGB § 133 Nr. 46; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - BAGE 104, 55, 63). - BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 19/10
Altersteilzeit - Teilzeitmodell
Nachdem das Landesarbeitsgericht keine Auslegung vorgenommen hat, darf das Revisionsgericht auch diese nichttypischen Willenserklärungen selbst auslegen, weil der erforderliche Sachverhalt vollständig festgestellt und kein weiteres tatsächliches Vorbringen zu erwarten ist (vgl. BAG 20. August 2002 - 9 AZR 678/00 - zu I 2 b der Gründe, AP BGB § 133 Nr. 46) .