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   BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 362/02   

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https://dejure.org/2003,4335
BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 362/02 (https://dejure.org/2003,4335)
BAG, Entscheidung vom 20.08.2003 - 5 AZR 362/02 (https://dejure.org/2003,4335)
BAG, Entscheidung vom 20. August 2003 - 5 AZR 362/02 (https://dejure.org/2003,4335)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Entfristungsklage - Auslandsbeschäftigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Anwendbarkeit des englischen Rechts ; Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen der bei den Zweigstellen des Goethe-Instituts im Ausland beschäftigten deutschen nicht entsandten Angestellten; Anwendbarkeit ...

  • unalex.eu

    Art. EVÜ

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerstatus; Befristungsrecht - Internationale Zuständigkeit; Internationales Privatrecht; Englisches Arbeitsrecht; Feststellungsinteresse; Arbeitnehmerstatus; Befristeter Arbeitsvertrag; Entfristungsklage; Klagefrist; Verfahrensrügen; Auslandsbeschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 1295 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98

    Befristeter Arbeitsvertrag - Klagefrist - enger sachlicher Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 362/02
    Da die Klagefrist für alle Klagen gilt, mit denen die Unwirksamkeit einer Befristung geltend gemacht wird, werden mit ihrer Versäumung alle Voraussetzungen einer rechtswirksamen Befristung fingiert (BAG 9. Februar 2000 - 7 AZR 730/98 - BAGE 93, 305, 308).

    Folgen in dieser Weise mehrere Befristungsabreden aufeinander, unterliegt nur der letzte Vertrag der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle (vgl. BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130; 9. Februar 2000 - 7 AZR 730/98 - BAGE 93, 305, 306).

  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 119/02

    Klagefrist für Befristungskontrolle

    Auszug aus BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 362/02
    Im übrigen hätte die Klägerin schon innerhalb der Klagefrist deutlich machen müssen, welche Befristung sie angreift (vgl. BAG 16. April 2003 - 7 AZR 119/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 759/00

    Beschäftigter als Angestellter - Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 362/02
    Die Klägerin hat ein rechtliches Interesse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO an der Klärung der Frage, ob sich die Rechte und Pflichten aus ihrem Arbeitsverhältnis nach dem BAT oder nach den im Arbeitsvertrag vom 4. Januar/4. Mai 1999 genannten Bedingungen richten (vgl. BAG 26. Juli 2001 - 8 AZR 759/00 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 63 = EzA ZPO § 256 Nr. 55).
  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94

    Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer

    Auszug aus BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 362/02
    Folgen in dieser Weise mehrere Befristungsabreden aufeinander, unterliegt nur der letzte Vertrag der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle (vgl. BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130; 9. Februar 2000 - 7 AZR 730/98 - BAGE 93, 305, 306).
  • BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 32/00

    Ansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Benachteiligung als Teilzeitkraft;

    Auszug aus BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 362/02
    Dem Fristbeginn steht nicht entgegen, daß der Beklagte die Klägerin nicht als Arbeitnehmerin behandelt hat und deren Arbeitnehmerstatus nicht geklärt war (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 5 AZR 32/00 - AP BGB § 823 Schutzgesetz Nr. 27 = EzA BGB § 852 Nr. 1, zu B I 3 a bb der Gründe).
  • BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78

    Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung -

    Auszug aus BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 362/02
    Diese Aufklärungsrüge gemäß den §§ 551 Abs. 3 Nr. 2b, 139 ZPO ist unzulässig, weil die Revisionsbegründung nicht hinreichend den Sachvortrag bezeichnet, den die Klägerin nach einem entsprechenden Hinweis gehalten hätte (vgl. BAG 5. Juli 1979 - 3 AZR 197/78 - BAGE 32, 56, 66; 12. April 2000 - 5 AZR 704/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 72 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 39, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 686/00

    Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 362/02
    Die Drei-Wochen-Frist wird bei mehreren aufeinanderfolgenden Befristungsabreden für jede Abrede mit dem Ablauf der darin vereinbarten Befristung in Lauf gesetzt, und zwar unabhängig davon, ob die nachfolgende Befristungsvereinbarung mit oder ohne zeitliche Unterbrechung geschlossen wurde (BAG 24. Oktober 2001 - 7 AZR 686/00 - BAGE 99, 232, 235 ff.).
  • LAG München, 24.04.2002 - 7 Sa 246/01

    Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Befristung von Arbeitsverträgen;

    Auszug aus BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 362/02
    Die Revision der Klägerin gegen das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts München vom 24. April 2002 - 7 Sa 246/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 704/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 362/02
    Diese Aufklärungsrüge gemäß den §§ 551 Abs. 3 Nr. 2b, 139 ZPO ist unzulässig, weil die Revisionsbegründung nicht hinreichend den Sachvortrag bezeichnet, den die Klägerin nach einem entsprechenden Hinweis gehalten hätte (vgl. BAG 5. Juli 1979 - 3 AZR 197/78 - BAGE 32, 56, 66; 12. April 2000 - 5 AZR 704/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 72 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 39, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 99/09

    Arbeitnehmerstatus des Organisators und Dirigenten eines Kurorchesters -

    Im Übrigen hat das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senat 20. August 2003 - 5 AZR 362/02 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 245) zutreffend erkannt, dass die dreiwöchige Klagefrist des § 17 TzBfG auch dann anläuft, wenn der Arbeitnehmerstatus während eines befristeten Rechtsverhältnisses nicht abschließend geklärt ist.
  • LAG Düsseldorf, 08.07.2004 - 11 Sa 544/04

    Dienstverhältnis eines Vertretungsprofessors an einer nordrhein-westfälischen

    Dies gilt auch, wenn zwischen den Parteien erst noch geklärt werden muss, ob ihren Rechtsbeziehungen überhaupt ein Arbeitsverhältnis zugrunde liegt (vgl. BAG 20.08.2003 - 5 AZR 362/02 - AP Nr. 245 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • LAG Niedersachsen, 07.02.2006 - 13 Sa 1005/05

    Wirksamkeit einer Befristung als sachgrundlose Befristung; Pflicht zur Festlegung

    Dies gilt aber nicht, wenn tarifliche Vorschriften die Angabe des Rechtfertigungsgrundes für die Befristung im Vertrag verlangen (BAG vom 04.06.2003, 7 AZR 489/02, AP Nr. 245 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • LAG Köln, 10.06.2016 - 4 Sa 1039/15

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    § 17 Satz 2 TzBfG in Verbindung mit § 7 KSchG fingiert grundsätzlich alle Voraussetzungen einer rechtswirksamen Befristung, ohne dass diese Fiktion auf bestimmte Unwirksamkeitsgründe beschränkt wäre (vgl. z. B. BAG 16.04.2003, AP TzBfG § 17 Nr. 2; 20.08.2003, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 245).
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