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   BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82   

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https://dejure.org/1984,95
BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82 (https://dejure.org/1984,95)
BAG, Entscheidung vom 20.09.1984 - 2 AZR 633/82 (https://dejure.org/1984,95)
BAG, Entscheidung vom 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 (https://dejure.org/1984,95)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Fehlens eines wichtigen Grundes - Fristlose Kündigung wegen eines Eigentumsdelikts gegen den Arbeitgeber - Schwerwiegende Störung des Vertrauensverhältnisses - Bezug zwischen Arbeitsverhältnis und Zugang zum Vermögen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1854
  • NZA 1985, 286
  • DB 1985, 655
 
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Wird zitiert von ... (86)

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Dabei sind vom Arbeitnehmer zu Lasten des Arbeitgebers begangene Vermögensdelikte regelmäßig geeignet, eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu rechtfertigen (vgl. insbesondere Senat 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 14 = EzA BGB nF § 626 Nr. 90; 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - AP BGB § 626 Nr. 80 = EzA BGB nF § 626 Nr. 91; zuletzt 11. Dezember 2003 - 2 AZR 36/03 - AP BGB § 626 Nr. 179 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 5 und 16. Dezember 2004 - 2 ABR 7/04 - AP BGB § 626 Nr. 191 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 7).
  • LAG Niedersachsen, 12.03.2018 - 15 Sa 319/17

    Bestandsstreitigkeiten (§ 61a ArbGG) - Kündigungen - Sonstiges - Zahlungsklagen

    Da es um den Bestand des Arbeitsverhältnisses geht und somit nur vertragsbezogene Interessen geschützt sind, muss der in Rede stehende Sachverhalt das Arbeitsverhältnis auch beeinträchtigten und sich auf dieses konkret nachteilig auswirken, um einen Kündigungsgrund darzustellen (BAG 15. März 1990 - 2 AZR 484/89 - zu II 2 der Gründe; 17. März 1988 - 2 AZR 576/87 - zu II 6 d bb der Gründe; 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - zu I 4 a der Gründe; 6. Februar 1969 - 2 AZR 241/68 - Leitsatz und Gründe; KR/Fischermeier 11. Aufl. § 626 BGB Rn. 118) .
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

    Davon ist typischerweise auszugehen, wenn der Arbeitnehmer - wie hier die Klägerin - in seiner Freizeit in Bereicherungsabsicht das dem Unternehmen zuzurechnende Vermögen des Arbeitgebers unmittelbar vorsätzlich schädigt oder doch gefährdet (vgl. Senat 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - zu I 4 b der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 80 = EzA BGB § 626 nF Nr. 91) .
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